Unfallwagen zurück nehmen

Hallo
Hab leider ein Problem mit dem Käufer meines Golf Kombi und zwar will er mir meinen ehemaligen Wagen wieder auf den Hof stellen und seinen Kaufpreis zurück haben.

Der Grund wäre ich hätte ihn nicht über die Größe des von mir verursachten Unfallschadens richtig aufgeklärt.
Im Kaufvertrag steht drin das die Reserveradmulde getauscht wurde als Schaden. Alles andere was außerdem kaputt war nicht.
Ich habe bei der Fahrzeugübergabe extra noch eine Kopie der Werkstattrechnung zu den Papieren gelegt und dachte eigentlich die Sache wäre damit erledigt. Das halt anderen Sachen wie z .B. die hinteren Achsteile ausgetauscht wurden sah ich als normal an dient halt der Sicherheit,Kleinteile so wie Stoßstange lackieren und Anhängerkupplung mit allen drum und dran steht halt auch nicht im Kaufvertrag,jedoch in der Rechnung.

Jedenfalls soll ich den Wagen deswegen zurück nehmen,würdet ihr euch darauf einlassen?
Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
Außerdem fällt ihm das nach 3 Monaten nach dem Kauf auf,muss ich mir Sorgen machen ?

Beste Antwort im Thema

Ich habe das verlinkte auch gelesen.

Der reine Verkehrsrechtsschutz umfasst kein Vertragsrecht.

Es kann aber dazugebucht werden.

Alles eine Frage des Preises.

Und nun bin ich hier draußen, denn auf diese Bauernfängerei habe ich keine Lust. Dann bilde ich mich lieber mit meinem Groschenroman weiter, damit ich deszendent das Niveau so mancher Mitmenschen erreiche.

Leider Gottes arbeite ich schon seit über 40 Jahren im Vertragsrecht und mir fällt es halt schwer nach vielen Erfolgen mein Niveau nach unten anzupassen.

Daher bin ich jetzt hier draussen und überlasse der Semiprofessionalität das zu beackernde Feld.

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Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann würde ich die Sache vielleicht mal ablehnen und es drauf an kommen lassen.

Falls nicht, würde ich wohl klein beigeben.

Es zählt nur das was du auch beweisen kannst.
Wenn die Schäden im Kaufvertrag nicht drinnen stehen, dann ist das schlecht für dich.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann würde ich die Sache vielleicht mal ablehnen und es drauf an kommen lassen.

Es handelt sich um eine vertrags- bzw. verbraucherrechtiliche Thematik und nicht um Verkehrsrecht.

Der Te hätte, wenn er eine Verkehrsrechtschutzversicherung hätte, würde diese ihm bestimmt die rote Karte zeigen.

Verkehrsrecht ist nicht Vertrags- bzw. Verbraucherrecht!

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann würde ich die Sache vielleicht mal ablehnen und es drauf an kommen lassen.
Es handelt sich um eine vertrags- bzw. verbraucherrechtiliche Thematik und nicht um Verkehrsrecht.

Der Te hätte, wenn er eine Verkehrsrechtschutzversicherung hätte, würde diese ihm bestimmt die rote Karte zeigen.

Verkehrsrecht ist nicht Vertrags- bzw. Verbraucherrecht!

Oh..😁

Wollte gerade schreiben das ich Verkehrsrechtschutz habe und der mir deswegen erstmal den Buckel runter rutschen kann. Jetzt komme ich aber wieder richtig ins grübeln durch trouble 01 Beitrag 🙁

Ich warte jetzt erst mal ab,ob da irgendwas noch kommt,dann kann ich ja immer noch einen Anwalt einschalten. Von mir kriegt der Käufer freiwillig jedenfalls erst mal nichts.

Tach,

§23 Verkehrsrechtsschutz:

....(6)
Der Versicherungsschutz umfasst:
• Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d),
• Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e),
• Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f),
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g) aa),
• Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) aa),
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j).

§2 Leisttungsarten:

d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten,
soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten
a), b) oder c) enthalten ist;

Auszug aus den Bedingungen der AdvoCard Rechtsschutz-Versicherung.

Salve,
remarque

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Es handelt sich um eine vertrags- bzw. verbraucherrechtiliche Thematik und nicht um Verkehrsrecht.

Der Te hätte, wenn er eine Verkehrsrechtschutzversicherung hätte, würde diese ihm bestimmt die rote Karte zeigen.

Verkehrsrecht ist nicht Vertrags- bzw. Verbraucherrecht!

Ein Verkehrsrechtschutz ist umfangreicher, als man denkt. 😉

Auch Vertragsstreitigkeiten die das versicherte Kfz betreffen sind im Verkehrsrechtschutz mit dabei.

http://www.rechtsschutz.de/.../Verkehrs-Rechtsschutz.htm

das sagt jeder Versicherungsvertreter, der einem etwas aufschwätzen will.

Dann zeige doch mal eine Quelle, die nachweist, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Vertrags- und Verbraucherrecht abdeckt.

Hat remarque4711 doch schon gemacht.

Aber bitte. Dann halt nochmals.
Ich nehme sogar einen anderen Versicherer, damit du es auch wirklich glaubst.

Beispiel: Roland Rechtschutz.

Zitat:

§ 21 VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

(4)
a) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f)
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g) aa)
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)

Quelle:

http://www.roland-rechtsschutz.de/.../W_63_Bedingungen_ARB_2012.pdf

Vertrags- und Sachrecht ist also definitiv mit dabei.
Es gilt aber natürlich nur für die versicherten Sachen und das sind im Verkehrsrechtschutz die Fahrzeuge, nicht aber z.B. der Fernseher den man bei Otto kauft.

[Edit]
Übrigens: Was mir gerade zu dem Thema einfällt:
Hier hilft übrigens nur der Bereich Verkehrsrechtschutz.
Im Privatrechtschutz sind Fahrzeuge im Vertags- und Sachrecht sogar ausgeschlossen!

Zitat:

§ 23 PRIVAT-RECHTSSCHUTZ
(4)
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der
Luft sowie Anhängers.

Ich habe das verlinkte auch gelesen.

Der reine Verkehrsrechtsschutz umfasst kein Vertragsrecht.

Es kann aber dazugebucht werden.

Alles eine Frage des Preises.

Und nun bin ich hier draußen, denn auf diese Bauernfängerei habe ich keine Lust. Dann bilde ich mich lieber mit meinem Groschenroman weiter, damit ich deszendent das Niveau so mancher Mitmenschen erreiche.

Leider Gottes arbeite ich schon seit über 40 Jahren im Vertragsrecht und mir fällt es halt schwer nach vielen Erfolgen mein Niveau nach unten anzupassen.

Daher bin ich jetzt hier draussen und überlasse der Semiprofessionalität das zu beackernde Feld.

Deine Diskreditierungen ändert nichts an der Tatsache, dass ich und remarque Recht haben 😉

Der reine Verkehrsrechtschutz beinhaltet standardmäßig immer Vertrags- und Sachrecht.

Nur der Fahrerrechtschutz ist ohne Vertrags- und Sachrecht, was aber auch logisch ist, da dieser nur für Leute ohne eigenes Fahrzeug gedacht ist.

@trouble01:

In den Bedingungen steht bei beiden Versicherern exakt das gleiche, denn dass Vertrags- und Sachenrecht mitversichert ist. Dazu buchen kannst Du bei Roland (eine Frage des Preises) JurWay - telefonische Rechtsberatung.

Bei der AdvoCard ist die telefonische Rechtsberatung nur im Gesamtpaket (Privat, Verkehr, Wohnung und ggf. Beruf) mit versichert - auch eine Frage des Preises.

Man muss die Bedingungen nicht nur lesen können sondern auch verstehen. Wenn Du Deinen Groschenroman gelesen hast, kannst Du ja mal versuchen die Rechtsschutz-Bedingungen zu verstehen. Wenn Du sie auch verstanden hast, kannst Du evtl. auch mal (aber nicht in diesem Fall) von Bauernfängerei sprechen.

Salve,
remarque

Ist schon interesannt, wie das manchmal so läuft.

Man klärt den TE auf, dass sein Verkehrsrechtschutz für seinen Fall der richtige Vertrag ist.

Dann kommt einer, der behauptet, man will ja nur was "aufschwatzen" und es werden Beweiße gefordert.

Man zeigt Anhand der AGBs des Versicherers auf, dass es tatsächlich so ist und wird daraufhin der "Semiprofessionalität" und der "Bauernfängerei" beschimpft, ohne aber selber irgendwelche Gegenbeweise liefern zu können.

Geil 😁

Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer



Ich warte jetzt erst mal ab,ob da irgendwas noch kommt,dann kann ich ja immer noch einen Anwalt einschalten. Von mir kriegt der Käufer freiwillig jedenfalls erst mal nichts.

Du hast aber schon bemerkt, dass hier die Tendenz hin zu Wandlung / Rücknahme geht?!?

Nur nochal zum besseren Verständnis:

Der Käufer hat von dir einen unterschriebenen Kaufvertrag mit dem Hinweis auf einen Austausch der Reserveradmulde? Du reichst mehrere Tage später eine Rechnung mit ALLEN Positionen der Rep. nach? Und jetzt willst du ernsthaft in Erwegung ziehen, dass der Kaufvertrag tatsächlich Bestand hat und du fein raus bist?

Wie ich das sehe hat der Käufer aufgrund der im Kaufvertrag fehlenden weiteren Schäden das Recht vom Kauf zurück zutreten = du musst das Auto zurück nehmen bzw. im mit einer netten Rückzahlung bei Behalten des Autos entgegen kommen. Alles andere führt (meiner Meinung nach) zu einem Gerichtsstreit über mehrere Monate = dein Atuo wird nicht jünger, du must es sehr wahrscheinlich irgendwann zurück nehmen und bekommst lediglich eine kleine Summe für die gefahrenen km des Käufers mit dem Wagen. Der wird den sicherlich im Streitfall erstmal stehen lassen = sehr geringe Fahrleistung in Bezug auf die laaaaaange Standzeit wegen dem Gerichtsverahren = du machst einen sehr schlechten Schnitt.

[Ironie/ OT] Man, du musst ja Eier haben, Hut ab [/Ironie/ OT]

@BMW Neulandfahrer

Den letzten Beitrag von Hugaar solltest du dir zu Herzen nehmen.

Im Kaufvertag geht es um zugesicherte Eigenschaften. Ich kann dir auch nur empfehlen dir hier rechtliche Hilfe zu suchen. 

Geht das hier in die Hose, machst du dicke Backen, aber ganz dicke.......🙁

Das hier geht bei deinem Streitwert vor ein Landgericht.

Frage bitte einen richtigen Experten und nicht solche die hier mit Googelwissen posten.

Hier muss sich diebezüglich auch mal etwas ändern.

Es kann und darf einfach nicht angehen, dass hier im Versicherungsforum Laien mit Googelwissen Tips und Ratschläge geben, die einen Fragesteller unter Umständen richtig Geld kosten können.

Ich werde da mal etwas intervenieren

Also was mir bei der ganzen Geschichte komisch vorkommt:

Wieso kommt jemand erst 3 Monate später auf die Idee einen Wagen zurück geben zu wollen, wenn er angeblich beim Kauf schon den kompletten Schadenumfang gekannt hat?

Irgendwie seltsam die ganze Geschichte.

@Bernd:

Könnte es ganz einfach daran liegen, dass er nicht gesetzlich zur sofortigen Anfechtung des Vertrages gezwungen ist?!
Er kann sich schlicht und einfach die gesetzlich eingeräumte Zeit nehmen und selbst am letzen Tag der Frist vom Kaufvertrag zurück treten.

(und wenn der TE Pech hat sind das mehrere Jahre und der Käufer ist in dieser zeit lediglich 100km gefahren = seeeehr geringer zu zahlender Betrag des Käufers an den TE für die Nutzung des Fzg.)

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