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Versicherung zweifelt eigenes DEKRA-Gutachten an, und will Geld zurück.

Themenstarteram 29. Dezember 2015 um 15:36

Hallo,

ich versuche es so kurz wie möglich mit der Schilderung zu machen:

im NOV.2014 hatte ich einen Auffahrunfall / Vollkaskoschaden mit meinem PKW.

Ich meldete den Unfall meiner Versicherung, die beauftragte einen DEKRA-Gutachten zwecks Feststellung der Schadenhöhe.

Der DEKRA-Gutachter ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von € 13.200,-- und einen Restwert in Höhe von

€ 1050,--

Im Anspruchsteller-Fragebogen hatte ich wahrheitsgemäße Angaben gemacht, auch, dass der Verbesitzer mir gegenüber angegeben hatte, dass der Wagen bereits einen Vorschaden hatte, der aber nicht so toll (optisch) repariert war.

Mithin "hing" die Stoßstange etwas runter ( defekte seitliche Aufhängung), das gab ich aber der Versicherung an.

Daraufhin stellte die Versicherung eigene Nachforschungen an -was sehr lange dauerte- und die Versicherung fand heraus, dass tatsächlich mein Mercedes 2013 einen Totalschaden hatte bei km 220000.

Auch dort lag wohl ein DEKRA-Gutachten von 2013 vor, was mir aber die Versicherung nie zugeschickt hatte.

Die Versicherung wollte dann noch einen Kaufvertrag sehen, welchen ich auch übersendet habe.

Ich hatte im Sommer 2014 den Mercedes für € 9700,-- erworben, aber auch erhebliche Aufwendungen für Reparaturen, wie Erneuerung der Batterie z.B. uvm. in Höhe von € 2400,--

Nachdem nun die Versicherung fast 2 Monate geprüft hatte, kam im Januar 2015 die Abrechnung mit Angebot einer Autofirma, den Mercedes für € 4700,-- kaufen zu wollen.

Die Versicherung hatte dann diese € 4700,-- vom Restwert abgezogen, und mir das Geld überwiesen.

Der Unfallwagen Händler zahlte mir € 4465,-- in bar aus.

Nach einer Woche meldete sich der Unfallwagenhändler bei mir, und bemängelte die Kilometer, die seiner Meinung nach

mit 99000 km nicht stimmen würden. Er forderte nun € 3000,-- von mir, oder wolle Strafanzeige stellen, und zum Rechtsanwalt gehen.

Nachdem ich seiner Forderung nicht nachgekommen bin, weil er ja selber mehr als das vierfache bei der Auktion geboten hatte, drohte der Unfallwagenhändler, meiner Versicherung Meldung zu machen.

Auf mein Angebot, den Wagen zurückzunehmen, und ihm die € 4465 wieder auszuzahlen, ließ er sich nicht ein,

da er ja noch € 235,-- an Standgebühren bezahlt hätte, und es wäre meine Schuld, wenn ich mir diese € 235,-- nicht von meiner Versicherung zurrückzuholen würde.

Also meldete er alles der Versicherung, welche € 2400,-- an den Unfallwagenhändler auszahlte.

Dann kam ein Brief von der Versicherung, die nun plötzlich € 6800,-- von mir zurückhaben wollte, weil die Kilometer nicht stimmen würden, und ich keine wahrheitsgeäßen Angaben gemacht haben soll.

Auf mein Einwand, dass ich sehr wohl wahrheitsgemäße Angaben gemacht habe, und die Versicherung ja vorher fast 2 Monate alles geprüft habe nebst Anforderung meines Kaufvertrages und Anforderung des Unfall-Gutachtens von

2013 ging die Versicherung nicht ein.

Die Versicherung habe sich schließlich geirrt, und will nun Geld zurück.

Im Sommer 2015 reichte dann die Versicherung Klage ein, was jetzt verhandelt wurde.

Die Ansprüche des Unfallwagen-Autohändlers wurden abgewiesen, aber ich soll € 3200,-- an die Versicherung zahlen.

Mein Rechtsanwalt will jetzt gegen meinen Verkäufer vorgehen, aber die Versicherung hat den Kaufvertrag, und will diesen nicht rausrücken, genauso, wie die eigene Versicherung mir nie ein DEKRA-Gutachten (selbst mein eigenes) nie zugeschickt hatte.

Nun behauptet die Versicherung sogar, nie einen Kaufvertrag erhalten zu haben.

Wie seht Ihr das?

Mein Anwalt ist noch im Weihnachtsurlaub, und so kann ich ihn leider nicht erreichen.

Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil läuft aber auch ab.

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2015 um 20:40

Zitat:

 

so ein blödsinn.

Nöö, ist kein Blödsinn. Habe ich selbst schon erlebt. Die Versicherung schredderte das unter Protest eingesendete Orginal und kann dann den eigenen Scann nicht lesen.

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Du hast doch nicht etwa das orginal vom Kaufvertrag aus der Hand gegeben? Sowas hätten die von mir nur als Kopie bekommen!

Zitat:

@HUKunfall [url=http://www.motor-talk.de/.../...nd-will-geld-zurueck-t5540160.html?...]

Mein Anwalt ist noch im Weihnachtsurlaub, und so kann ich ihn leider nicht erreichen.

Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil läuft aber auch ab.

 

Die haben also das Urteil am 24. Dezember gesprochen und der Rechtsanwalt hat es noch gar nicht mitbekommen?

Wenn ich das richtig sehe, bist doch du und nicht der Autohändler von der Versicherung verklagt worden. Wieso sind da in dem Zusammenhang die Ansprüche des Autohändlers abgewiesen worden? Anderseits, wenn du "verdonnert" worden bist, an die Versicherung zu zahlen, müsste das Gericht davon ausgegangen sein, dass du falsche Angaben gemacht hast oder zumindest nicht beweisen konntest, dass deine Angaben richtig sind.

Noch ein Tip, der dir jetzt zwar nichts mehr nützt aber für´s nächste Mal: Original behalten, nur Kopien rausgeben, oder zumindest eine Kopie behalten!

Und noch was: Bei der Kilometerangabe zum Totalschaden ist wohl eine Null zu viel. Ansonsten hätte der Händler Recht mit der Feststellung, dass das Fahrzeug mehr als 99000 Km gefahren worden ist.

Wenn es feststeht, dass ihr in die Berufung gehen werdet und das mit dem Anwalt so abgesprochen worden ist, dann wird er schon Vorsorge dafür getroffen haben, dass die Berufung rechtzeitig eingelegt wird. Wenn er aber gegen den Verkäufer vorgehen will, klingt das danach, dass er das vorliegende Urteil nicht angreifen will. So lange das nicht rechtskräftig ist, ist dir m. E. auch noch kein endgültiger bezifferbarer Schaden entstanden, den du vom Verkäufer einklagen könntest. Soweit jedenfalls mein Rechtsverständnis. Es sei denn dein Anwalt will auf eine (Teil-)Rückerstattung des von dir in 2014 gezahlten Kaufpreises hinaus.

Wenn ich das recht verstanden habe, dann hast du die Laufleistung des Fahrzeugs in gutem Glauben zu niedrig angegeben, nämlich mit 99.000 km anstatt mit weit über 200.000 km, weil der Verkäufer dich diesbezüglich betrogen hat.

Mir ist nicht klar, ob und ggf. weshalb gegen das Urteil Berufung eingelegt werden soll.

Eine Klage gegen den Verkäufer ist doch noch gar nicht eingereicht worden, oder?

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 29. Dezember 2015 um 17:53:13 Uhr:

 

Und noch was: Bei der Kilometerangabe zum Totalschaden ist wohl eine Null zu viel. Ansonsten hätte der Händler Recht mit der Feststellung, dass das Fahrzeug mehr als 99000 Km gefahren worden ist.

Angabe der Te passt schon.

Nach dem Unfall in Nov.14 stellte dieVversicherung eigene Nachforschungen an und fand heraus, dass bei km 220000 ein Schaden vorlag.

Also war die km Angabe 99000 zu gering.

Offensichtlich hat der Verkäufer, der der Te den Wagen verkauft hat, einen zu geringen Km-Stand angegeben.

Jetzt will der RA von diesem Verkäufer Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung

O.

Zitat:

aber die Versicherung hat den Kaufvertrag, und will diesen nicht rausrücken,

Wenn du den Fehler gemacht hast und der Versicherung den Kaufvertrag im original zugeschickt hast, dann kann es durchaus sein, das dieser nicht mehr existiert.

Es ist durchaus vorstellbar, das der von dir eingesandte Kaufvertrag bei der Versicherung eingescannt wurde und das Original inzwischen geschreddert ist. Man sollte nie die original Dokumente herausgeben, möglichst nur Kopien, beglaubigte Kopien oder wenn es das Original unbedingt sein muss nur mit Empfangsbestätigung persönlich übergeben und selber immer zumindest eine Kopie behalten (evtl. als pdf).

Zitat:

@KSV schrieb am 30. Dezember 2015 um 16:45:51 Uhr:

Zitat:

aber die Versicherung hat den Kaufvertrag, und will diesen nicht rausrücken,

Wenn du den Fehler gemacht hast und der Versicherung den Kaufvertrag im original zugeschickt hast, dann kann es durchaus sein, das dieser nicht mehr existiert.

Es ist durchaus vorstellbar, das der von dir eingesandte Kaufvertrag bei der Versicherung eingescannt wurde und das Original inzwischen geschreddert ist. Man sollte nie die original Dokumente herausgeben, möglichst nur Kopien, beglaubigte Kopien oder wenn es das Original unbedingt sein muss nur mit Empfangsbestätigung persönlich übergeben und selber immer zumindest eine Kopie behalten (evtl. als pdf).

so ein blödsinn.

Man kann einfach Einspruch einlegen. Dazu schreibt man, dass die Begündung in Kürze Nachgereicht wird.

 

Dann besprichst Du alles mit Deinem Anwalt, weil hier kann dir auch keiner weiterhelfen. Wenn er sagt, wir lassen dass, und geben keine Begründung ab, ist es auch gut.

 

Wenn Du selbst getäuscht worden bist mit dem km Stand beim Erwerb, hast Du ja Deine Angaben gemäß aktuellem Kilometerstand abgegeben. Wahrscheinlich fällt Dir das gerade auf die Füße, weil hier juristische Spitzfindigkeiten auf Deinem Rücken ausgetragen werden, und Du bei der Angabe in Schriftform ein kleines Wort vergessen hast - lt. Tacho. Du hast nicht den tatsächlichen km Stand angegeben, sondern den visuell abgelesenen. Das ist keine Straftat. Eine Straftat ist, den km-Stand zu verfälschen und zurück zu drehen. Hast Du ja nicht gemacht. Übrigens, Tipp für den Anwalt, es ist nicht stafbar den km Stand nach vorn zu drehen, z.Bsp. auf 999.999. Wenn man dann 99.000 km fährt, stimmt wieder alles. Dann hast Du zwar etwas Geld versenkt, aber zumindest keine Straftat am Hals.

am 30. Dezember 2015 um 20:40

Zitat:

 

so ein blödsinn.

Nöö, ist kein Blödsinn. Habe ich selbst schon erlebt. Die Versicherung schredderte das unter Protest eingesendete Orginal und kann dann den eigenen Scann nicht lesen.

dann würde sie ja im großen Stil gegen Aufbewahrungspflichten verstoßen.

Wir - und ich denke nicht nur wir - sind verpflichtet nach dem Einscannen des Dokumentes das erhaltene Original zu archvieren. Ca. 1 Jahr lang liegt das Dokument im Hause. Die nächsten 9 Jahre in externen Archiven.

am 31. Dezember 2015 um 5:44

Mag sein, fakt ist, es ist genau so passiert. Letztlich hat es keinen mehr interessiert, da die Versicherung bezahlt hat. Kurios war es trotzdem. Damals war die Auskunft, dass das Orginal 14 Tage aufbewahrt wird und wenn es nicht zurückgefordert wird, dann wird es danach geschreddert.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:37:09 Uhr:

Zitat:

@KSV schrieb am 30. Dezember 2015 um 16:45:51 Uhr:

 

Wenn du den Fehler gemacht hast und der Versicherung den Kaufvertrag im original zugeschickt hast, dann kann es durchaus sein, das dieser nicht mehr existiert.

Es ist durchaus vorstellbar, das der von dir eingesandte Kaufvertrag bei der Versicherung eingescannt wurde und das Original inzwischen geschreddert ist. Man sollte nie die original Dokumente herausgeben, möglichst nur Kopien, beglaubigte Kopien oder wenn es das Original unbedingt sein muss nur mit Empfangsbestätigung persönlich übergeben und selber immer zumindest eine Kopie behalten (evtl. als pdf).

so ein blödsinn.

Das ist kein Blödsinn und schon bei Gutachten vorgekommen.

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 31. Dezember 2015 um 06:44:12 Uhr:

Mag sein, fakt ist, es ist genau so passiert.

In den meisten Fällen wird als "Fakt ist ..." lediglich einer persönliche Meinungsäußerung dargelegt.

, die auf einem einmaligen Erlebnis berüht (hier: wo vielleicht mal etwas weggekommen ist)

Ist gibt leute (finger zeig auf mich), die in ihrer Ausbildung Beschriebenes erleben und auch mitmachen durften (Gescannt, Barcode drauf geklebt und in 50iger Einheiten archiviert).

aber egal... ich hab ja hier im forum auch einiges gelernt / lernen müssen; nämlich den Zeitpunkt der Resignation zu einem Thema zeitnah zu erkennen. Genau das lebe ich nun.

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