VW POLO verkauft, Defekt Käufer will Geld zurück
Hallo, habe vor den Weihnachtstagen meinen VW Polo 6n mit ca. 160tkm verkauft.
Bei der Besichtigung habe ich alle mir bekannten Mängel angegeben und auch im Kaufvertrag vermerkt, der Vertrag war ein ADAC-Vordruck welcher die Sachmängelhaftung ausschließt. Außerdem habe ich bei Mängeln 'Alters-und Laufleistungs bedingte Mängel' sowie unter Sondervereinbarungen 'Alle Schäden ab Übergabe zu Lasten des Käufers' eingetragen.
Bei der Besichtigung fiel der Käuferin auf das der Motor unruhig läuft, Sie hatte wohl den Selben Motor in einem Golf. Da ich aber absoluter Laie bin, ist mir das nicht sonderlich aufgefallen, habe es auch nicht für äußerst ungewöhnlich gehalten, da es mir beim Fahren nicht aufgefallen ist. Im Leerlauf gab es minimale Drehzahlschwankungen, was ich aber auch bei der Besichtigung gesagt habe. Jedoch habe ich diesen unruhigen Lauf nicht im Vertrag vermerkt, da ich es nicht für ungewöhnlich hielt.
Heute kam dann der Anruf, es gäbe einen kommenden Motorschaden, sie hätte bereits Geld für neue Kerzen und Zündkabel investiert und den Motordruck (??) messen lassen, wobei aufgefallen ist das der dritte Zylinder nur 6 statt 10 Bar druck hat. Da ich mir aber keiner Schuld bewusst bin, habe ich Ihr das auch dementsprechend gesagt, Sie will jetzt zu einem Anwalt..
Sollte ich mir Sorgen machen?
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 4. Januar 2016 um 09:15:36 Uhr:
Dann wärst du ja ein Glücksfall für jeden Verkäufer eines älteren Autos😉Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 3. Januar 2016 um 20:49:17 Uhr:
In Deutschland gilt sowas doch normal als Fahrendes Altmetall !Wenn ich sowas kaufe, erwarte ich das das Ding dämnächst kaputt geht, wenn nicht dann freue ich mich einfach nur.
Kommt wohl daher wenn man die Dinge realistisch betrachtet.
Wenn ich sowas alles lese, überlege ich echt den nächsten Wagen gegen eine Wand zu fahren und dann zu verschrotten..........
Die Mentalität das irgendein anderer für alles Haften muss nimmt unnormale Züge an.
Wenn mich jemand wegen sowas kontaktieren sollte würde ich ihn einfach am Hörer auslachen und auflegen, wenn es nervig ist dann das Telefon ausschalten.
Bei Briefverkehr würde ich ganz nicht antworten, und wenn ich zu viel Zeit hätte würde ich ihm Neuwagenprospekte zurückschicken. Babel die Garantie und Gewährleistung hervorheben die man bei so einem Neuwagen bekommt.
36 Antworten
Zitat:
@Polokaputt schrieb am 2. Januar 2016 um 22:05:32 Uhr:
Sollte ich mir Sorgen machen?
Eigentlich nicht. Du hast alles richtig gemacht.
Trotzdem kann es sein, dass sie es versucht und du Post vom Anwalt bekommst. Das kannst du im Grunde ignorieren, es sei denn, es kommt eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid. Dann wirst du nicht umhin kommen, dir ebenfalls einen Anwalt zu nehmen.
Ich denke da geht jemand auf Dummfang und will Kohle rausholen! Bei so ner sorry "alten Karre" kann sowas schon passieren! Ich selber habe seid November 2013 ein Verfahren am laufen gegen meinen Verkäufer welcher auch noch aus der KFZ-Branche kommt und mir einen Wagen mit 72tsd km verkauft hat mit Motorschaden! Geht jetz vors Landgericht und dauert! Bei mir steht allerdings auch ne RSV dahinter. Hast du auch so was?
Zitat:
@Polokaputt schrieb am 2. Januar 2016 um 22:05:32 Uhr:
Sollte ich mir Sorgen machen?
LG
Nein
Soweit ich weiß kann aber auch ein Privatverkäufer herangezogen werden, wenn es ein arglistig verschwiegener Mangel war. Was hier natürlich nicht zutrifft, aber einige wollen ihren Schrott verkaufen und fühlen sich dabei noch sicher...
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Ich würde erstmal gar nicht reagieren und Abwarten. Kommen irgendwelche Bescheide mit Fristen, innerhalb der Fristen reagieren. Ab zum Anwalt kommt, wenn überhaupt erst später.
Gruß Frank,
Mängel sind zwar ärgerlich aber es ist ja kein Neuwagen.
Wie sehen denn die letzten Wartungen von dem Auto aus?
Wurde dort vielleicht schon irgendwo der Mangel vermerkt?
Ansonsten ist das ganze mit Sicherheit ein Streitfall, bei dem ich mir Vorstellen kann, dass er vor Gericht landet.
Vor allem dann, wenn der Käufer einen Rechtsschutz hat.
Ich würde da auch erstmal abwarten. Das klingt für mich auch erstmal nach einem Versuch dich als Verkäufer einzuschüchtern und Geld rauszuschlagen.
Glaube ich nicht.
Der Verkäufer schreibt ja hier, dass schon beim Verkauf festgestellt wurde, dass der Motor unruhig läuft.
Nur weil man es selber bisher ignoriert hat, heißt das ja nicht, dass kein Defekt vorlag.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 3. Januar 2016 um 11:13:47 Uhr:
Der Verkäufer schreibt ja hier, dass schon beim Verkauf festgestellt wurde, dass der Motor unruhig läuft.
Richtig. Und damit wurde der Mangel, so er denn tatsächlich vorlag, nicht arglistig verschwiegen.
Dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, spielt keine Rolle. Genau dafür ist der Gewährleistungsausschluss da.
Was einen Anwalt aber nicht unbedingt vom Geldverdienen abhalten muss.....
wenn der käufer weiterhin so vorgeht und du den eindruck hast, das dieser das immer macht und du dir deiner sache 1000% sicher bist, könntest du eine negative feststellungsklage in erwägung ziehen. aber bitte nicht ohne anwalt.
Hat ein arbeitskollege (Jurist) für mich mal gemacht bei einem - sagen wir mal - nicht alt so seriösen Inkassounternehmen. Du drückst dem "potentiellem Kläger" damit aber nur Kosten auf. Es hat keine (weitere) Rechtsfolge für ihn.
gruß und viel glück noch.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 3. Januar 2016 um 12:33:07 Uhr:
wenn der käufer weiterhin so vorgeht und du den eindruck hast, das dieser das immer macht und du dir deiner sache 1000% sicher bist, könntest du eine negative feststellungsklage in erwägung ziehen. aber bitte nicht ohne anwalt.Hat ein arbeitskollege (Jurist) für mich mal gemacht bei einem - sagen wir mal - nicht alt so seriösen Inkassounternehmen. Du drückst dem "potentiellem Kläger" damit aber nur Kosten auf. Es hat keine (weitere) Rechtsfolge für ihn.
gruß und viel glück noch.
Na ja, kein schlechter Vorschlag, aber für die meisten Regionen, auf Grund der langen Fristen bis zur Verhandlung, nicht wirklich praktikabel.
Ein gutes Neues wünscht Klaus
Die Käuferin hat selbst festgestellt, dass der Motor "unrund" läuft. Gleichwohl hat sie das Fahrzeug wie besehen ("und wie gehört 🙂"😉 erworben. Damit ist sie sehend (und hörend) das Risiko eingegangen, ein defektes Auto zu erwerben. Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass du Kenntnis von irgend einem entsprechenden Fehler hattest, kann dir m. E. auch nichts passieren.