Unfallwagen zurück nehmen
Hallo
Hab leider ein Problem mit dem Käufer meines Golf Kombi und zwar will er mir meinen ehemaligen Wagen wieder auf den Hof stellen und seinen Kaufpreis zurück haben.
Der Grund wäre ich hätte ihn nicht über die Größe des von mir verursachten Unfallschadens richtig aufgeklärt.
Im Kaufvertrag steht drin das die Reserveradmulde getauscht wurde als Schaden. Alles andere was außerdem kaputt war nicht.
Ich habe bei der Fahrzeugübergabe extra noch eine Kopie der Werkstattrechnung zu den Papieren gelegt und dachte eigentlich die Sache wäre damit erledigt. Das halt anderen Sachen wie z .B. die hinteren Achsteile ausgetauscht wurden sah ich als normal an dient halt der Sicherheit,Kleinteile so wie Stoßstange lackieren und Anhängerkupplung mit allen drum und dran steht halt auch nicht im Kaufvertrag,jedoch in der Rechnung.
Jedenfalls soll ich den Wagen deswegen zurück nehmen,würdet ihr euch darauf einlassen?
Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
Außerdem fällt ihm das nach 3 Monaten nach dem Kauf auf,muss ich mir Sorgen machen ?
Beste Antwort im Thema
Ich habe das verlinkte auch gelesen.
Der reine Verkehrsrechtsschutz umfasst kein Vertragsrecht.
Es kann aber dazugebucht werden.
Alles eine Frage des Preises.
Und nun bin ich hier draußen, denn auf diese Bauernfängerei habe ich keine Lust. Dann bilde ich mich lieber mit meinem Groschenroman weiter, damit ich deszendent das Niveau so mancher Mitmenschen erreiche.
Leider Gottes arbeite ich schon seit über 40 Jahren im Vertragsrecht und mir fällt es halt schwer nach vielen Erfolgen mein Niveau nach unten anzupassen.
Daher bin ich jetzt hier draussen und überlasse der Semiprofessionalität das zu beackernde Feld.
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn es so war, wie der TE schreibt und er das ggf. auch beweisen kann, steht dem Käufer hier kein Rücktrittsrecht zu.Dies würde nämlich erfordern, dass die gekaufte Sache mangelhaft ist. Das wäre sie, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Der TE sagt aber, er hat bereits im Verkaufsgespräch die Schadenhöhe genannt und -wichtig- im Vertrag angegeben, dass das Auto einen Unfall hatte.
Verkauft wurde also nicht "Auto ohne Unfall", sondern "Auto mit Unfall". Damit war es nicht mangelhaft. Dann gibt es auch nicht ohne Weiteres ein Rücktrittsrecht.
Wenn der genaue Umfang des Schadens erst bei Übergabe offenbart wird, müsste der Käufer spätestens dann die Hand heben und zurücktreten. Ansonsten ist der Kaufvertrag in der Form geschlossen und mit der Übergabe der mangelfreien Sache erfüllt.
M.E. sieht es für den Käufer eher schlecht aus.
Genau ,so sehe ich das ja auch,ist halt nur die Frage ob es ein Richter auch so sieht.😛
Hallo,
bei erheblich unzureichenden Angaben zum Umfang des Unfallschadens im Kaufvertrag liegt die Beweislast IMO beim Verkäufer.
Kann er beweisen, egal ob durch Zeugen oder sonstwie, daß er dem Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrages den Schadenumfang offenbart hat, dann sieht es gut für den Verkäufer aus, wenn nicht dann sieht es gut für den Käufer aus.
Behaupten kann man viel, beweisen muß man können.
So einfach ist das IMO.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo,
Dann definiere mal was erheblich ist deiner Meinung nach.Bei meinem Fall ist es Wohl das Erhebliche
das mit der Reserveradmulde und das wurde auch im Kaufvertrag aufgenommen.
Das war für mich der einzige wichtige Grund überhaupt meinen Wagen als Unfallwagen zu verkaufen.
alles andere kann ja so getauscht werden ohne Karosseriearbeiten.
Sonst würde ich das Wort Unfallwagen gar nicht erst erwähnen.
Als Zeuge war meine Frau bei den Gespräch mit dabei,nur ob es was bringt ?
Wenn es Knüppeldick kommt entscheidet halt der Richter.
Und nur mal als Beispiel,VW verkauft gerade seine Hagelfahrzeuge als Neuwagen ,die sind wieder Instand gesetzt wurden,da kriegt kein einziger Kunde ein Gutachten was gemacht wurde und das als Neuwagen.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von BMW Neulandfahrer
Hallo,
Dann definiere mal was erheblich ist deiner Meinung nach.Bei meinem Fall ist es Wohl das Erhebliche
das mit der Reserveradmulde und das wurde auch im Kaufvertrag aufgenommen.
Das war für mich der einzige wichtige Grund überhaupt meinen Wagen als Unfallwagen zu verkaufen.
alles andere kann ja so getauscht werden ohne Karosseriearbeiten.
Sonst würde ich das Wort Unfallwagen gar nicht erst erwähnen.
Als Zeuge war meine Frau bei den Gespräch mit dabei,nur ob es was bringt ?
Wenn es Knüppeldick kommt entscheidet halt der Richter.
Und nur mal als Beispiel,VW verkauft gerade seine Hagelfahrzeuge als Neuwagen ,die sind wieder Instand gesetzt wurden,da kriegt kein einziger Kunde ein Gutachten was gemacht wurde und das als Neuwagen.
gruß
Das hier zum Beispiel:
"Das halt anderen Sachen wie z .B. die hinteren Achsteile ausgetauscht wurden sah ich als normal an dient halt der Sicherheit"
Nochmal:
Es ist völig egal was für dich ein "wichtiger Grund" ist und was nicht.
Ein Unfallschaden ist immer zu offenbaren.
Und zwar vollständig.
Und deine Infos zu den Hagelfahrzeugen von VW entstammen wohl auch eher dem Stammtisch.
Diese Schäden werden alle über Versicherungen abgewickelt.
Für wie Doof muss man VW und Versicherungen eigentlich halten um solch einen Dummfug in die Welt zu setzen ?
Aber eigentlich egal jetzt und hier.
Mach was du für richtig hälst.
Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung über etwas zu haben.
Schlimm ist es aber eine falsche Meinung zu behalten.
Viel Glück, evtl. verläuft die Sache für dich ja wirklich im Sande.
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Durch was ist eigentlich die Reservemulde so stark beschädigt worden, dass sie ausgetauscht werden musste?
Ist dir jemand hinten drauf gefahren?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn es so war, wie der TE schreibt und er das ggf. auch beweisen kann, steht dem Käufer hier kein Rücktrittsrecht zu.Dies würde nämlich erfordern, dass die gekaufte Sache mangelhaft ist. Das wäre sie, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Der TE sagt aber, er hat bereits im Verkaufsgespräch die Schadenhöhe genannt und -wichtig- im Vertrag angegeben, dass das Auto einen Unfall hatte.
Verkauft wurde also nicht "Auto ohne Unfall", sondern "Auto mit Unfall". Damit war es nicht mangelhaft. Dann gibt es auch nicht ohne Weiteres ein Rücktrittsrecht.
Wenn der genaue Umfang des Schadens erst bei Übergabe offenbart wird, müsste der Käufer spätestens dann die Hand heben und zurücktreten. Ansonsten ist der Kaufvertrag in der Form geschlossen und mit der Übergabe der mangelfreien Sache erfüllt.
M.E. sieht es für den Käufer eher schlecht aus.
Einspruch, euer Ehren!
Der Käufer hat einen Unfallwagen mit ausgetauschter Reserveradmulde gekauft. Mehr Unfallschäden stehen in seiner Ausfertigung des Kaufvertrages nicht drin. Auch stehen die Rep.-Kosten von
5.800,- EUR nicht mit im Vertrag.
Beide Parteien haben den Kaufvertrag mit den von mir genannten Infos unterschrieben = er ist so ohne weitere Ergänzungen rechtskräftig.
Ca. 14 Tage später werden dem Käufer bei der Abholung weitere Unfallschäden bekannt gegeben (Achswechsel, Stoßstange ...).
Somit weist das Fahrzeug weitere dem Käufer verschwiegene Unfallschäden auf = er kann wandeln.
Jetzt müsste lediglich noch geprüft werden, wann ein Wandel zu erfolgen hat und welche Fristen einzuhalten sind.
Hinzu kommt noch eben die feinen Tatsachen, der Verkäufe rmuss gerichtsfest beweisen:
- die Rep.-Summe wurde im Verkaufsgespräch offengelegt + es wurde zumindest der Hinweis gegeben, dass mehr als die Reserveradmulde getauscht wurde
- Käufer hat eindeutig die Summe in der richtigen Höhe verstanden
- die Rep.-Rechnung wurde dem Käufer übergeben + sie wurde von ihm vor Ort gelesen und er war trotzdem mit der Übernahme des Fzg. zu den im Kaufvertrag vereinbarten Punkten (Preis?) einverstanden
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hinzu kommt noch eben die feinen Tatsachen, der Verkäufe rmuss gerichtsfest beweisen:- die Rep.-Summe wurde im Verkaufsgespräch offengelegt + es wurde zumindest der Hinweis gegeben, dass mehr als die Reserveradmulde getauscht wurde
- Käufer hat eindeutig die Summe in der richtigen Höhe verstanden
- die Rep.-Rechnung wurde dem Käufer übergeben + sie wurde von ihm vor Ort gelesen und er war trotzdem mit der Übernahme des Fzg. zu den im Kaufvertrag vereinbarten Punkten (Preis?) einverstanden
Der Käufer muss nur das gerichtsfest beweisen, was der Käufer bestreitet.
Hierzu fehlt jegliche Information vom TE.
O.
Der Verkäufer muss beweisen, dass er ihn über den kompletten Umfang des Schadens aufgeklärt hat.
Der Käufer kann ja Anhand vom Kaufvertrag beweisen, dass nichts außer der Reserveradmulde angegeben wurde.
Woanders hat er seine Unterschrift ja nicht drauf gesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Der Verkäufer muss beweisen, dass er ihn über den kompletten Umfang des Schadens aufgeklärt hat.Der Käufer kann ja Anhand vom Kaufvertrag beweisen, dass nichts außer der Reserveradmulde angegeben wurde.
Woanders hat er seine Unterschrift ja nicht drauf gesetzt.
Die Frage bleibt, welche mündlichen Vereinbarungen, die der Te angegeben hat, vom Käufer bestritten werden. Denn nicht bestrittene mündliche Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer haben auch Vertragscharakter.
O.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Durch was ist eigentlich die Reservemulde so stark beschädigt worden, dass sie ausgetauscht werden musste?Ist dir jemand hinten drauf gefahren?
Hallo ,
Hab gewendet auf einen Feldweg und einen Findling übersehen. 🙁
Einfach merkeln, oder auch altbekannt kohlen.
Da wird schon nichts passieren.
Zitat:
Original geschrieben von BMW Neulandfahrer
...
Dann definiere mal was erheblich ist deiner Meinung nach.
...
Als Zeuge war meine Frau bei den Gespräch mit dabei,nur ob es was bringt ?
...
Hallo,
eigentlich hat Delle Dir schon die entsprechende Antwort gegeben, die ich voll unterstütze, besonders auch zu der Behauptung mit VW-Hagelschaden-Neufahrzeugen.
Erheblich ist relativ aber wenn neben dem Tausch der Reserveradmulde noch Arbeiten im Wert von mehreren tausenden Euro angefallen sind, dann ist das bestimmt erheblich.
Gegenfrage an Dich; was verstehst Du denn unter erheblich (was Du unter unerheblich verstehst wissen wir ja bereits).
Wenn Deine Frau bei dem Gespräch dabei war, dann hast Du doch einen Zeugen, oder ist deine Frau so wenig vertrauenswürdig 😉
Es wäre schön, wenn Du Dir die Würmer nicht so aus der Nase ziehen lassen würdest und mal etwas ausführlicher beschreibst, wie das abgelaufen ist und wer ggf. ansonsten noch bei den Kaufverhandlungen und dem Kaufabschluß zugegen war und etwas bezeugen kann.
Zeuge kann jeder sein, das Gericht prüft dann die Aussagekraft und die Glaubwürdigkeit jedes einzelnen Zeugen und macht sich selbst ein Bild.
Was dabei herauskommt kann ich aber nicht wissen, besonders wenn ich nur bruchstückhafte Informationen bekomme.
Übrigens gibt es auch noch die Möglichkeit, schriftlich eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen, was bei fehlenden Zeugen oder einer Pattsituation evtl. auch hilfreich sein könnte.
Aber immer schön dran denken, bei der Wahrheit zu bleiben, sonst könnte das sehr unangenehme Folgen für die Beteiligten haben.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo Oetteken
paar Auszüge aus dem Golf 7 Forum zu den Hagelschäden und Schadensberichte ,Gutachten....
Am Donnerstag erhielt ich einen Anruf von der Verkaufssteuerung aus WOB, dort wurde mir mitgeteilt, das das Fahrzeug von dem Unwetter vom 27.07. betroffen ist. Der Tiger wird nun zu meinem Händler geliefert, dort habe ich die Möglichkeit das Fahrzeug zu übernehmen, dann würde ich einen Betrag in Höhe des modellabhängigen merkantilem Minderwert der Tiguan Baureihe in Höhe von 1450 Euro erhalten. Das Kfz ist nicht mehr Fabrikneu sondern hat den Status neuwertig. Auf meine Nachfrage, ob ich ein Gutachten und BiLder vom reparierten Schaden zur Entscheidungsfindung erhalte, wurde das kategorisch abgelehnt mit den Worten vw händigt keine Gutachten und auch keine Bilder aus.
Fahrzeug ist beim Händler angekommen. Ich könnte es mir ja einmal anschauen. Ich komme nun von der Besichtigung zurück. Es sind für mich (Laie) keine Spuren eines Schadens oder Reparatur zu sehen. Eine Beschreibung der Schäden ist nicht vorhanden. Dem Händler wurden auch keine Auskünfte über die vorhandenen Arbeite gegeben.
Woher soll ich jetzt wissen ob es ein kleiner Schaden war oder ein großer, da man ja kein Schadenbericht von VW bekommt ..........Ich kaufe ja quasi die Katze im Sack, da man keinen Schadensbericht bekommt und ich das selbst beurteilen muss. Ich habe erst nach Anlieferung erfahren, dass das Auto beschädigt und instand gesetzt wurde.
Hallo,
ich bin in der gleichen Lage. Touran mit Hagelschaden, trotz Verweigerung kam das Fahrzeug zum Händler. Ich konnte ihn mir anschauen. Neue Front und Heckscheibe wurden eingebaut(keine VW Kennzeichnung im Glas). Ansonsten habe ich als Laie keine Schäden außenfeststellen können. Der Händler bekam keinen Schadensbericht.....
Dort soll ich ihn mir dann ansehen und entscheiden, ob ich ihn mit dem Fabrikatsrabatt nehme oder einen neuen bestelle (oder (3. Alternative) vom Vertrag zurücktrete, was ich definitiv nicht machen werde!).
Es wird kein Gutachten geben. Ich werde also nie erfahren, was wirklich an dem Auto dran war.
Es müsste reichen zu wissen, dass der Wagen von VW professionell repariert wurde und keinerlei Mängel aufweist.
Ich habe mein Fahrzeug abgelehnt mit dem Hintergrund das eine andere Heckklappe verbaut wurde und VW keine Protokolle zu den Fahrzeugen hat,wer weiß was noch alles war...Fakt ist, der Schaden wird nicht dokumentiert!
Ist mir auch klar das VW über Gutachten mit der Versicherung abrechnet,nur der Endkunde bekommt keins über die Schäden.
schönen Tag noch
Zitat:
Original geschrieben von BMW Neulandfahrer
Hallo Oetteken
paar Auszüge aus dem Golf 7 Forum zu den Hagelschäden und Schadensberichte ,Gutachten....
...
Hallo,
Du hattest folgendes geschrieben:
Und nur mal als Beispiel,VW verkauft gerade seine Hagelfahrzeuge als Neuwagen ,die sind wieder Instand gesetzt wurden,da kriegt kein einziger Kunde ein Gutachten was gemacht wurde und das als Neuwagen.
Das hat sich für mich so gelesen, als würden die Schäden den Kunden verschwiegen, was aber nicht der Fall ist. Wenn ich so ein Kunde wäre und Zweifel am Schadenumfang und eventuell verbliebenen Mängeln hätte oder mit dem angebotenen Nachlaß nicht zufrieden wäre, dann würde ich vom Kauf zurücktreten.
Laß uns aber wieder zu Thema kommen und beantworte doch bitte datailliert die von mir gestellten Fragen, insbesondere zum Hergang der Kaufverhandlungen und des Kaufabschlusses, denn sonst kann ich Dir keinen sinnvollen Rat geben. Davon, daß Dir jemand nach dem Mund redet, hast Du nichts.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Laß uns aber wieder zu Thema kommen und beantworte doch bitte datailliert die von mir gestellten Fragen, insbesondere zum Hergang der Kaufverhandlungen und des Kaufabschlusses, denn sonst kann ich Dir keinen sinnvollen Rat geben. Davon, daß Dir jemand nach dem Mund redet, hast Du nichts.
Liebe Grüße
Herbert
Du bringst es auf den Punkt.