Unfallwagen zurück nehmen

Hallo
Hab leider ein Problem mit dem Käufer meines Golf Kombi und zwar will er mir meinen ehemaligen Wagen wieder auf den Hof stellen und seinen Kaufpreis zurück haben.

Der Grund wäre ich hätte ihn nicht über die Größe des von mir verursachten Unfallschadens richtig aufgeklärt.
Im Kaufvertrag steht drin das die Reserveradmulde getauscht wurde als Schaden. Alles andere was außerdem kaputt war nicht.
Ich habe bei der Fahrzeugübergabe extra noch eine Kopie der Werkstattrechnung zu den Papieren gelegt und dachte eigentlich die Sache wäre damit erledigt. Das halt anderen Sachen wie z .B. die hinteren Achsteile ausgetauscht wurden sah ich als normal an dient halt der Sicherheit,Kleinteile so wie Stoßstange lackieren und Anhängerkupplung mit allen drum und dran steht halt auch nicht im Kaufvertrag,jedoch in der Rechnung.

Jedenfalls soll ich den Wagen deswegen zurück nehmen,würdet ihr euch darauf einlassen?
Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
Außerdem fällt ihm das nach 3 Monaten nach dem Kauf auf,muss ich mir Sorgen machen ?

Beste Antwort im Thema

Ich habe das verlinkte auch gelesen.

Der reine Verkehrsrechtsschutz umfasst kein Vertragsrecht.

Es kann aber dazugebucht werden.

Alles eine Frage des Preises.

Und nun bin ich hier draußen, denn auf diese Bauernfängerei habe ich keine Lust. Dann bilde ich mich lieber mit meinem Groschenroman weiter, damit ich deszendent das Niveau so mancher Mitmenschen erreiche.

Leider Gottes arbeite ich schon seit über 40 Jahren im Vertragsrecht und mir fällt es halt schwer nach vielen Erfolgen mein Niveau nach unten anzupassen.

Daher bin ich jetzt hier draussen und überlasse der Semiprofessionalität das zu beackernde Feld.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer


...
Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
...

Hallo,

kannst Du beweisen, daß Du dem Käufer durch die Vorlage der Rechnung alles offengelegt hast?
Warum hast Du in den Kaufvertrag keinen Hinweis auf die beigefügte Reparaturrechnung aufgenommen?

Liebe Grüße
Herbert

Aber Hallo da hast Du als Verkäufer sehr schlechte Karten!!
Nimm den Wagen zurück und erstatte den Kaufpreis abzüglich den gefahrenen Kilometer und der Zeit (hier gibt es festgelegte Beträge bzw. Prozentsätze für jeden Monat der Nutzung).
Da es nicht in dem Kaufvertrag vermerkt war das die R-Rechnung dabei war kannst Du das auch nicht beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer
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Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
...

Hallo,
 
kannst Du beweisen, daß Du dem Käufer durch die Vorlage der Rechnung alles offengelegt hast?
Warum hast Du in den Kaufvertrag keinen Hinweis auf die beigefügte Reparaturrechnung aufgenommen?
 
Liebe Grüße
Herbert

Da hat der Herbert Recht. Kannst du das wirklich nachweisen, das du die Rechnung mit übermittelt hast ?

Zitat:

Original geschrieben von Klein57


...
Da es nicht in dem Kaufvertrag vermerkt war das die R-Rechnung dabei war kannst Du das auch nicht beweisen.

Hallo,

das ist so aber nicht richtig, obwohl es die richtige Vorgehensweise gewesen wäre.
Beweis kann man auf unterschiedliche Weise antreten.

Liebe Grüße
Herbert

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer


...
Hab doch schließlich alles offen gelegt durch die Rechnung.
...
Hallo,

kannst Du beweisen, daß Du dem Käufer durch die Vorlage der Rechnung alles offengelegt hast?
Warum hast Du in den Kaufvertrag keinen Hinweis auf die beigefügte Reparaturrechnung aufgenommen?

Liebe Grüße
Herbert

Also das war ein Vollkaskoschaden den meine eigene Versicherung bezahlte. Da hab ich keine Rechnung oder Gutachten damals gesehen,wurde direkt mit dem Autohaus und der Versicherung abgerechnet.

Von der Versicherung kam dann nur ein Schreiben das sie den Schaden von 5800 € überwiesen haben.

Das sagte ich auch dem Käufer beim Verkaufsgespräch das der Schaden ca 5800 € war ich aber keine Rechnung habe da es ein Eigenschaden war, der von meiner Vollkasko bezahlt wurde. War kein Problem für Ihn.

Also wurde der Kaufvertrag ohne Schadensrechnung gemacht.
Der Wagen sollte aber erst 14 Tage später abgeholt werden.
In der Zwischenzeit kam ich auf die Idee mal beim Autohaus nach zu fragen ob ich denn eine Rechnungskopie kriegen könnte ,da ich mein Fahrzeug verkaufen wolle.
So kam ich also erst zur Rechnung kurz bevor der Wagen abgeholt wurde,sagte dem Käufer das ich noch die Rechnung besorgt habe und gab sie ihm mit.
Also wechselten an dem Tag nur Papiere und Geld und Auto.

Da hab ich dann wohl Mist gemacht 🙁 Ehrlichkeit wird also auch bestraft,so eine Kacke😁

Steht im Kaufvertrag drin, das es sich um einen Unfallwagen handelt? Und das du die Gewährleistung ausschließt? Wenn ja gibt es keine Grund den Wagen zurückzunehmen.
Problematisch wird es, wenn nur einzelne Schäden aufgenommen worden sind.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


Steht im Kaufvertrag drin, das es sich um einen Unfallwagen handelt? Und das du die Gewährleistung ausschließt? Wenn ja gibt es keine Grund den Wagen zurückzunehmen.
Problematisch wird es, wenn nur einzelne Schäden aufgenommen worden sind.

Ja, sicher steht im Kaufvertrag der Unfallschaden drin,jedoch schrieb ich nur Reserveradmulde getauscht,mehr wußte ich ja auch nicht was noch alles bis zur kleinsten Schraube getauscht wurde.

War mir auch egal,Hauptsache der Wagen wurde Fachgerecht repariert und mich kostete es nur den Selbstbehalt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,
 
kannst Du beweisen, daß Du dem Käufer durch die Vorlage der Rechnung alles offengelegt hast?
Warum hast Du in den Kaufvertrag keinen Hinweis auf die beigefügte Reparaturrechnung aufgenommen?
 
Liebe Grüße
Herbert

Da hat der Herbert Recht. Kannst du das wirklich nachweisen, das du die Rechnung mit übermittelt hast ?

Woher sollte er das denn sonst wissen,was alles gemacht wurde ?

Hab Ihm schließlich freiwillig ohne das ich mich verpflichtet hatte die Rechnung besorgt,nur der Ehrlichkeit wegen,was jetzt zum Bummerang für mich wird.

Also wenn die Reserveradmulde erneuert wurde, kann sich jeder Laie ausmalen, dass da schon noch viel mehr betroffen war. Insofern hast Du nichts verschwiegen. Ich würde das Fahrzeug nicht zurücknehmen.

Hast du einen Rechtschutz?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Also wenn die Reserveradmulde erneuert wurde, kann sich jeder Laie ausmalen, dass da schon noch viel mehr betroffen war.
...

Hallo,

das sehe ich anders.
Eine Reserveradmulde kann man sich schon mal im Gelände eindrücken, ohne daß ein größerer weiterer Schaden entstehen muß.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer


...
Woher sollte er das denn sonst wissen,was alles gemacht wurde ?
Hab Ihm schließlich freiwillig ohne das ich mich verpflichtet hatte die Rechnung besorgt,nur der Ehrlichkeit wegen,was jetzt zum Bummerang für mich wird.

Hallo,

wenn Du keinen Zeugen hast, dann könnte es schwierig werden.
IMO hättest Du neben dem Hinweis auf die erneuerte Reserveradmulde auch die Schadenhöhe im Kaufvertrag angeben sollen.
War schließlich ein erheblicher Schaden und keine Bagatelle.
Wenn sich alles so zugetragen hat, wie Du schreibst, dann stellt sich mir die Frage, warum der Käufer so handelt.
Wie ein Gericht in so einem Fall entscheiden würde ist schwer vorauszusagen.
Wenn Du den Wagen zurücknehmen mußt, dann ist der Käufer aber verpflichtet, die gezogene Nutzung zu erstatten.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Also wenn die Reserveradmulde erneuert wurde, kann sich jeder Laie ausmalen, dass da schon noch viel mehr betroffen war. Insofern hast Du nichts verschwiegen. Ich würde das Fahrzeug nicht zurücknehmen.

Was tauschst du bzw. läst du denn dann z.B. alles tauschen wenn deine Reserveradmulde von innen rostet. Es stand nur mehre Monate unbemerkt Wasser drinn, nehmen wir mal an.

Zitat:

Original geschrieben von BMW Neulandfahrer


Das sagte ich auch dem Käufer beim Verkaufsgespräch das der Schaden ca 5800 € war ich aber keine Rechnung habe da es ein Eigenschaden war, der von meiner Vollkasko bezahlt wurde. War kein Problem für Ihn.

Also wurde der Kaufvertrag ohne Schadensrechnung gemacht.
Der Wagen sollte aber erst 14 Tage später abgeholt werden.
In der Zwischenzeit kam ich auf die Idee mal beim Autohaus nach zu fragen ob ich denn eine Rechnungskopie kriegen könnte ,da ich mein Fahrzeug verkaufen wolle.
So kam ich also erst zur Rechnung kurz bevor der Wagen abgeholt wurde,sagte dem Käufer das ich noch die Rechnung besorgt habe und gab sie ihm mit.

Somit hast du in dem Kaufvertrag wissentlich nicht alle dir bekannten Unfallschäden (Stoßstange lackieren, Anhängekupplung, Achse...) verschwiegen und lediglich die Reserveradmulde angegeben.

Das steht so im unterschriebenen Kaufvertrag.

Erst später bei der Abholung übergibst du dem Käufer eine vollständige Schadensaufstellung in Form der Rechnung = er hat ab diesem Moment das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Dies hätte er am Tag der Abholung machen können oder eben erst später, seine Entscheidung und nicht deine.

Und die Frist läuft solange wie im BGB vorgesehen = du musst jetzt zwingend das Auto zurück nehmen bzw. am Preis drehen. Ich persönlich würde es an deiner Stelle jedenfalls nicht auf eine Klage in der Sache ankommen lassen. Das könnte sich dann über Monate / Jahre hinziehen, du würdest den vollen Kaufpreis minus der paar Kröten für die gefahrenen km zurück zahlen müssen = dein Auto wäre deutlich älter als jetzt wo du die Sache noch selber heilen kannst.

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