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Unfallwagen im Internet als unfallfrei entdeckt

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 20:32

Hallo Forum,

im August 2019 erlitt unser Zweitwagen einen Unfall. Das Auto war dadurch ein Totalschaden (Frontschaden) Schadenshöhe 10.500, Marktwert 7000.

Nun, circa 1 Jahr später entdecke ich zufällig genau unser altes Auto (anhand der FIN) im Internet. Wird bei einem Autohaus hier in meiner nähe für 7000 € als unfallfrei angeboten.

In Anbetracht des Unfallschadens und des Hagelschadens, welcher noch kurz nach dem Unfall eintrat, würde ich gerne gegen den Händler vorgehen.

Das Fahrzeug wurde von einem LKW aus Litauen abgeholt. Wir haben damals von einem Aufkäufer noch 600€ für das Auto bekommen, und jetzt soll ein unwissender 7000€ dafür bezahlen. Zumal wir damals für den Wagen 5500€ bezahlt hatten, also vor dem Unfall.

Ich bin am überlegen ob ich "inkognito" mich für das Fahrzeug interessiere und nach einer weile dann die Katze aus dem Sack lasse, oder ob ich direkt rechtliche Schritte gegenüber dem Händler einleiten soll.

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Weder noch. Du hast das Fahrzeug verkauft für 600 EUR. Damit ist die Sache für dich zunächst ma erledigt. Was ein anderer damit macht, ist nicht deine Sache.

Es gibt derzeit auch keine rechtliche Handhabe. Ein Auto als unfallfrei anzubieten ist nicht verboten, auch wenn es nicht zutrifft. Problematisch wird es erst, wenn im Kaufvertag Unfallfreiheit zugesichert wird. Die Angaben in der Verkaufsanzeige sind eigentlich immer ohne Gewähr. Wird sicher auch irgendwo im Anzeigetext stehen.

Wieviel er für das Fahrzeug verlangt und wieviel du damals bezahlt hast, spielt ebenfalls keine Rolle. Er kann jeden beliebigen preis dafür verlangen. Und wenn jemand bereit ist, den zu zahlen, bekommt er den.

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Themenstarteram 3. Juni 2020 um 22:15

@fehlzuendung

Klar, ich bin fein raus... Mir kann keiner was... Aber das wäre so, als würde ich wegschauen, wenn jemand was klaut.

Entweder läuft da was organisiertes oder es ist ein riesen Zufall, dass dieses Fahrzeug hier wieder auftaucht... Trotzdem bin ich in dem wissen, was mit dem Fahrzeug passiert ist. Wäre er gut zum richten gewesen, hätten wir das Geld von der Versicherung genommen und ihn wieder hergerichtet.

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 22:17

Der Holm war auch krum... Das Auto stand vor dem Haus und ein Mercedes mit ca 2to Gewicht ist mit ca 50km/h ungebremst rein gefahren...

Mehr als dem Fall vielleicht der Verbraucherzentrale zu stecken, kannst du auch nicht machen.

Du mußt bedenken, in Litauen kostet die Werkstattstunde einen Bruchteil von dem, was sie hier kostet. Da kann man dann einen Mechaniker auch ein paar Stunden dran schrauben lassen und es lohnt trotzdem. Hier wäre es unrentabel.

Grundsätzlich ist gegen das Geschäftsmodell ja auch nichts einzuwenden, wenn mit offenen Karten gespielt wird und die Reparatur fachgerecht erfolgt.

bring doch deinen Schlüssel vorbei und erwähne dabei, wie gut sie den Schaden wieder repariert haben. Und wenn er dann sagt, das Auto hatte keine Schaden, erzählst du ihm von dem Unfall.

am 4. Juni 2020 um 6:48

Es gibt so etwas wie das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und das Inserat hat für rechtliche Ansprüche durchaus Relevanz.

am 4. Juni 2020 um 7:03

Hallo@benny311292 , im Prinzip ist Deine Mühe lobenswert, möglichen

Käufern gegenüber. Nur mußt Du Das auch beweisen können. Solange

das nicht der Fall ist, könnte der Händler Dir Das als Geschäftsschädigung

oder was weiß ich auslegen.

@fehlzündung hat da vorgeschlagen, mache mit Deinem Wissen, einen

Ausflug zu dem Händler und überprüfe vor Ort, ob Du wirklich Recht hast.

Wenn es sich um Dein Ex-Auto handelt, kannst Du den Händler von dem

Totalschaden des Fahrzeugs informieren und Ihn auffordern zumindest

die Unfallfreiheit aus der Anzeige zu entfernen.

Erst wenn Dies nicht geschieht und Du noch Papiere von dem Fahrzeug hast,

die das beweisen, kannst Du rechtliche Schritte unternehmen.

Das wäre meine Meinung dazu........sei vorsichtig mit Behauptungen

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 7:07

Ich habe ein mehrseitiges Gutachten über den Schaden und den vollständigen Schriftverkehr des Anwalts :) Beweise meinerseits gibt es genug. Hab auch noch ein Satz Winterräder und das original Radio hier...

am 4. Juni 2020 um 7:24

Dann nur zu, trotzdem müßtest Du vor Ort Deinen Verdacht überprüfen,

meine ich. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter, es ist mein Rechtsempfinden.

Viel Glück und laß Dich nicht abweisen.

Ich würde zum Händler gehen und dem vom Unfall berichten.

Wenn der spätere Käufer dann irgendwann einen Unfallschaden bemerkt und den Vorbesitzer (dich) kontaktiert, kann der Händler sich nicht rausreden (er wusste davon weil du ihm das erzählt hast).

Gruß Metalhead

Wieso zum Händler *gehen*? Ich würde da erstmal anrufen und (wie man das als normaler Interessent so tut) fragen, ob der Wagen noch da ist und ob der wirklich Unfallfrei ist.

Je nach geschickter Fragestellung im weiteren Verlauf des Telefonats lässt sich dann recht schnell erkennen, ob der Händler davon weiß und es verschweigt, oder ob es sich nur um einen Eingabefehler handelt usw.

Hat den Vorteil, das der einen (je nachdem wie er drauf ist) nicht "am Kittel" packen und rauswerfen kann.

Naja, wenn das nicht schon jemand getan hat. Mit den Infos die man hier im Thread liest, findet man den Wagen recht fix auf Mobile.de

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 4. Juni 2020 um 09:24:20 Uhr:

Dann nur zu, trotzdem müßtest Du vor Ort Deinen Verdacht überprüfen,

meine ich.

Seltsames Rechtsempfinden hier (dein Zitat nur als Beispiel). Warum soll der TE den Verdacht überprüfen? Das ist in unserem Land doch Aufgabe der Polizei nach Anzeigeerstattung, ein Bürger muss sicherlich nicht als Privatdetektiv unterwegs sein. Die Verkaufsanzeige mit Fotos, FIN und "unfallfrei" sowie das vorliegende Unfallgutachten sind doch Argumente genug dass die Polizei dem nachgehen wird.

Aus meiner Sicht als Nichtjurist ist eine wissentlich falsche Angabe in einer Anzeige eine Betrugsabsicht. In wie weit das schon strafbar ist oder erst der vollendete Betrug mit falschen Angaben im Kaufvertrag darf ein Jurist klären.

Wenn man nett sein will ruft man mal beim Händler an und weist ihn darauf hin die Anzeige wäre falsch. Und je nach Reaktion sieht man ja dann was los ist "oh, davon wussten wir nichts" oder "geht dich nichts an, geh ka…"

Letztlich ist es im Interesse aller potentiellen Gebrauchtwagenkäufer dass dem alltäglichen Betrug mit verschwiegenen Unfallschäden zumindest ein wenig ein Riegel vorgeschoben wird. Und ja, alltäglich tausendfach. Einfach mal bei den üblichen Anzeigenportal gucken wie viele Autos mit 10 Jahren als unfallfrei angeboten werden, überlegen dass wir 45Mio Fahrzeuge in D haben und >2 Mio Unfälle und welcher Teil der Autos grob geschätzt in den 10 Jahren einen Unfall gehabt haben muss.

 

@Moers75:

Zitat:

Aus meiner Sicht als Nichtjurist ist eine wissentlich falsche Angabe in einer Anzeige eine Betrugsabsicht.

und woher wissen wir das? Derzeit ist es eine reine Annahme, das der Händler Kenntnis vom Unfall hat. Klar kann ihm vorgeworfen werden, dass er die Fachkenntnis haben sollte sowas zu erkennen. Aber fehlende Fachkenntnis und oder schlechte Betriebsführung und daraus resultierende Probleme sind noch keine Straftat.

Zur Straftat wird es erst bei einem rechtsgültig unterschriebenen Kaufvertrag und dem Wissen, dass er Kenntnis davon hatte. Auf der zivilrechtlichen Schiene kommt dann noch die Fahrlässigkeit zum Tragen (Fachkenntnis) die einen Schadenersatzanspruch des zukünftigen Käufers zur Folge hätte.

Man könnte die zuständige Staatsanwaltschaft kontaktieren, die werden wohl wissen ob das "wass" ist und ob sich die Verfolgung des Vorganges auch lohnt.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 4. Juni 2020 um 10:57:01 Uhr:

Man könnte die zuständige Staatsanwaltschaft kontaktieren, die werden wohl wissen ob das "wass" ist und ob sich die Verfolgung des Vorganges auch lohnt.

Die Polizei ist der Weg. Diese ermittelt und überträgt dann die Akte an die Staatsanwaltschaft.

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