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Händler kauft unbewusst angeblichen Unfallwagen

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 9:01

Hallo,

habe letzte Woche meinen Wagen an einen Autohändler verkauft.

Dieser hat das Fahrzeug besichtigt und dann auch gekauft.

Nun heute bekomme ich einen Anruf, dass ihm nun aufgefallen ist, dass der Wagen angeblich einen Unfallschaden hat.

Die komplette rechte Fahrerseite sei schon einmal repariert worden.

Wie gehe ich hier nun vor?

Hiervon wusste ich nichts und es ist mir auch nie aufgefallen - auch nicht als ich den Wagen damals schon kaufte.

Im Vertrag hatte ich folgendes stehen:

"II. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich würde mir gar nichts erklären lassen. Es gibt keinen Grund, mit dem Händler zu reden.

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Sagen du weißt nichts von einem Schaden (ich unterstelle mal, dass es so auch ist), auf II. hinweisen und das er sich das Fahrzeug doch angesehen habe --> schönen Tag noch.

Es ist doch nett von Ihm, das er Dich informiert hat.

Hätte er eine Forderung drangehängt, hättest Du uns die doch mitgeteilt !?

Es gibt eine Menge Schlitzohren da draussen, die versuchen im Nachhinein

den Preis zu drücken, da wird regelmässig eine komplette Rückabwicklung empfohlen.

 

Sollte er doch was gefordert haben,

bestehe auf eine schriftliche Forderung,

damit Du die mit Deinem Rechtsbeistand zusammen prüfen kannst.

Ausschluß der Sachmängelhaftung ist ja schön&gut,

aber ist im Vertrag vielleicht "unfallfrei" o.ä. vermerkt.

Hallo, MaxHulk,

das ist eine beliebte Masche mancher Händler, einen Verkäufer eines PKW mit mehreren Vorbesitzern unter Druck zu setzen, nachträglich den Kaufpreis zu mindern.

Wenn Du nicht bewusst einen Unfallschaden verschwiegen hast, solltest Du Dir keine Sorgen machen und einfach gar reagieren oder allenfalls zurückschreiben, dass Du nie einen Unfall mit dem Fahrzeug hattest und nichts von einem Vorschaden weißt.

Viele Grüße,

Uhu110

Die "komplette rechte Fahrerseite repariert" ist erst einmal ein sehr dehnbarer Begriff. Abgesehen davon, dass die Fahrerseite üblicherweise links ist, könnte die Seite ja auch nur wegen eines Kratzers lackiert worden sein. Ein Unfall muss also nicht zwingend vorliegen.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 11:11

Zitat:

 

Ausschluß der Sachmängelhaftung ist ja schön&gut,

aber ist im Vertrag vielleicht "unfallfrei" o.ä. vermerkt.

Forderungen seinerseits gab es bisher keine - ausschließlich dass er es prüfen will.

Was meinst du damit?

unfallfrei ist im Vertrag vermerkt worden, ja.

Zitat:

@MaxHulk schrieb am 13. Juni 2017 um 13:11:47 Uhr:

.............

unfallfrei ist im Vertrag vermerkt worden, ja.

Und wurde "unfallfrei" vielleicht im Vertrag unter III. vermerkt?

".... soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt."

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 13:30

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. Juni 2017 um 14:55:27 Uhr:

Zitat:

@MaxHulk schrieb am 13. Juni 2017 um 13:11:47 Uhr:

.............

unfallfrei ist im Vertrag vermerkt worden, ja.

Und wurde "unfallfrei" vielleicht im Vertrag unter III. vermerkt?

".... soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt."

Ja richtig,

unter III. wurde zugesichert:

Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden: - .

 

Zitat:

@MaxHulk schrieb am 13. Juni 2017 um 15:30:12 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 13. Juni 2017 um 14:55:27 Uhr:

 

Und wurde "unfallfrei" vielleicht im Vertrag unter III. vermerkt?

".... soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt."

Ja richtig,

unter III. wurde zugesichert:

Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden: - .

Dann hat er keine Handhabe gegen dich. Er müsste dir nachweisen, dass du von dem Schaden wusstest bzw. dass er im Zeitraum deiner Halterschaft passiert ist. Da er das nicht können wird, hat er Pech gehabt.

am 13. Juni 2017 um 16:06

Ich würde mir erstmal vom Händler erklären lassen, wie er das rausgefunden hat undzwar detailliert. Dann kann man reagieren oder es direkt als Hirngespinst abtuen.

Ich würde mir gar nichts erklären lassen. Es gibt keinen Grund, mit dem Händler zu reden.

am 13. Juni 2017 um 17:09

Woher hält sich nur der Irrglaube, daß man durch das Ignorieren Probleme aus der Welt schafft? Erstmal anhören und dann reagieren oder eben nicht reagieren.

Ich denke auch, dass es am vernünftigsten ist, dem Käufer knapp und sachlich zu erklären, dass von einem Unfall und einer Reparaturlackierung "rechte Fahrerseite" nichts bekannt ist und es insbesondere seit dem Kauf vom Vorbesitzer definitiv keinen Unfall gegeben hat.

Interessant wäre noch zu wissen, wie lange der TE Halter des jetzt verkauften Wagens war und wieviele Vorbesitzer der Wagen davor hatte.

Warum sollte man mit einem Käufer, der keine Ansprüche hat, groß reden, außer um ihm kurz zu sagen, dass er keine Ansprüche hat. Das schafft nur Konfliktflächen und kostet Nerven.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 12:03

Ich bin der 2. Besitzer des Wagens gewesen.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich nichts von Unfallschäden weiß und

definitiv keine hatte solange er in meinem Besitz war!

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