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Unfallwagen im Internet als unfallfrei entdeckt

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 20:32

Hallo Forum,

im August 2019 erlitt unser Zweitwagen einen Unfall. Das Auto war dadurch ein Totalschaden (Frontschaden) Schadenshöhe 10.500, Marktwert 7000.

Nun, circa 1 Jahr später entdecke ich zufällig genau unser altes Auto (anhand der FIN) im Internet. Wird bei einem Autohaus hier in meiner nähe für 7000 € als unfallfrei angeboten.

In Anbetracht des Unfallschadens und des Hagelschadens, welcher noch kurz nach dem Unfall eintrat, würde ich gerne gegen den Händler vorgehen.

Das Fahrzeug wurde von einem LKW aus Litauen abgeholt. Wir haben damals von einem Aufkäufer noch 600€ für das Auto bekommen, und jetzt soll ein unwissender 7000€ dafür bezahlen. Zumal wir damals für den Wagen 5500€ bezahlt hatten, also vor dem Unfall.

Ich bin am überlegen ob ich "inkognito" mich für das Fahrzeug interessiere und nach einer weile dann die Katze aus dem Sack lasse, oder ob ich direkt rechtliche Schritte gegenüber dem Händler einleiten soll.

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Weder noch. Du hast das Fahrzeug verkauft für 600 EUR. Damit ist die Sache für dich zunächst ma erledigt. Was ein anderer damit macht, ist nicht deine Sache.

Es gibt derzeit auch keine rechtliche Handhabe. Ein Auto als unfallfrei anzubieten ist nicht verboten, auch wenn es nicht zutrifft. Problematisch wird es erst, wenn im Kaufvertag Unfallfreiheit zugesichert wird. Die Angaben in der Verkaufsanzeige sind eigentlich immer ohne Gewähr. Wird sicher auch irgendwo im Anzeigetext stehen.

Wieviel er für das Fahrzeug verlangt und wieviel du damals bezahlt hast, spielt ebenfalls keine Rolle. Er kann jeden beliebigen preis dafür verlangen. Und wenn jemand bereit ist, den zu zahlen, bekommt er den.

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Schau dir das Auto mal genau an, eventuell stammt nur die FIN von eurem Unfallwagen.

Weder noch. Du hast das Fahrzeug verkauft für 600 EUR. Damit ist die Sache für dich zunächst ma erledigt. Was ein anderer damit macht, ist nicht deine Sache.

Es gibt derzeit auch keine rechtliche Handhabe. Ein Auto als unfallfrei anzubieten ist nicht verboten, auch wenn es nicht zutrifft. Problematisch wird es erst, wenn im Kaufvertag Unfallfreiheit zugesichert wird. Die Angaben in der Verkaufsanzeige sind eigentlich immer ohne Gewähr. Wird sicher auch irgendwo im Anzeigetext stehen.

Wieviel er für das Fahrzeug verlangt und wieviel du damals bezahlt hast, spielt ebenfalls keine Rolle. Er kann jeden beliebigen preis dafür verlangen. Und wenn jemand bereit ist, den zu zahlen, bekommt er den.

Zitat:

@benny311292 schrieb am 3. Juni 2020 um 22:32:29 Uhr:

Hallo Forum,

im August 2019 erlitt unser Zweitwagen einen Unfall. Das Auto war dadurch ein Totalschaden (Frontschaden) Schadenshöhe 10.500, Marktwert 7000.

Nun, circa 1 Jahr später entdecke ich zufällig genau unser altes Auto (anhand der FIN) im Internet. Wird bei einem Autohaus hier in meiner nähe für 7000 € als unfallfrei angeboten.

In Anbetracht des Unfallschadens und des Hagelschadens, welcher noch kurz nach dem Unfall eintrat, würde ich gerne gegen den Händler vorgehen.

Das Fahrzeug wurde von einem LKW aus Litauen abgeholt. Wir haben damals von einem Aufkäufer noch 600€ für das Auto bekommen, und jetzt soll ein unwissender 7000€ dafür bezahlen. Zumal wir damals für den Wagen 5500€ bezahlt hatten, also vor dem Unfall.

Ich bin am überlegen ob ich "inkognito" mich für das Fahrzeug interessiere und nach einer weile dann die Katze aus dem Sack lasse, oder ob ich direkt rechtliche Schritte gegenüber dem Händler einleiten soll.

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke schon mal!

Ich würde beim Autohaus mit offenen Karten vorsprechen. Vielleicht sind die beim Ankauf betrogen worden.

am 3. Juni 2020 um 20:51

Zwischenfrage: In welchem Landkreis spielt sich die Angelegenheit ab?..... evtl. kein Einzelfall?!

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 22:45:34 Uhr:

Weder noch. Du hast das Fahrzeug verkauft für 600 EUR. Damit ist die Sache für dich zunächst ma erledigt. Was ein anderer damit macht, ist nicht deine Sache.

Es gibt derzeit auch keine rechtliche Handhabe. Ein Auto als unfallfrei anzubieten ist nicht verboten, auch wenn es nicht zutrifft. Problematisch wird es erst, wenn im Kaufvertag Unfallfreiheit zugesichert wird. Die Angaben in der Verkaufsanzeige sind eigentlich immer ohne Gewähr. Wird sicher auch irgendwo im Anzeigetext stehen.

Wieviel er für das Fahrzeug verlangt und wieviel du damals bezahlt hast, spielt ebenfalls keine Rolle. Er kann jeden beliebigen preis dafür verlangen. Und wenn jemand bereit ist, den zu zahlen, bekommt er den.

Nicht seine Sache ist richtig. Trotzdem kann es nicht schaden nachzuhaken. Zumindest besteht hier auf Grund der Gesamtumstände der Anfangsverdacht einer Straftat. Grad in dieser Branche wird laufend betrogen. Da werden Totalschäden teilweise optisch hergerichtet und sind technisch gesehen Schrott.

Immer nur sagen „geht mich nichts an“ ist bequem aber nicht unbedingt richtig.

Zitat:

@benny311292 schrieb am 3. Juni 2020 um 22:32:29 Uhr:

im August 2019 erlitt unser Zweitwagen einen Unfall. Das Auto war dadurch ein Totalschaden (Frontschaden) Schadenshöhe 10.500, Marktwert 7000.

Nun, circa 1 Jahr später entdecke ich zufällig genau unser altes Auto (anhand der FIN) im Internet. Wird bei einem Autohaus hier in meiner nähe für 7000 € als unfallfrei angeboten.

In Anbetracht des Unfallschadens und des Hagelschadens, welcher noch kurz nach dem Unfall eintrat, würde ich gerne gegen den Händler vorgehen.

Also hat jemand ein Jahr lang den Wagen restauriert, und will nun mehr Geld dafür, als du damals gekauft hast. Da kann man nix machen, weil es legal ist. Ich würde aus Neugierde mal zum Händler hin, und mir die Reparaturarbeiten mal angucken.

Da es noch keinen Käufer für den "unfallfreien" Wagen gibt, kann man gegen den Händler nicht vorgehen. Vieleicht FIN in der Anzeige falsch eingegeben.

Stimmt, ist bequem zu sagen "geht mich nichts an". Aber im Moment fehlt m.E. wirklich die rechtliche Handhabe.

Es könnte wirklich so sein, dass der Autohändler auch betrogen wurde (wobei ein Händler eigentlich den entsprechenden Sachverstand haben müßte und die Möglichkeiten, die Unfallfreiheit zu prüfen).

Wenn du was machen willst, geh zum Händler, kontrolliere, ob es wirklich dein ehemaliges Auto ist und wenn ja, konfrontier ihn damit. Dann siehst du ja, wie er reagiert.

Und wenn er das Auto verkauft, kannst du nichts machen, weil du nie erfahren wirst, wer es gekauft hat und was tatsächlich im Kaufvertrag steht.

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 21:28

Danke für die vielen Antworten.

Es handelt sich definitiv um unser Fahrzeug. Zum einen habe ich ein anderes Radio eingebaut und selbst der Duftstecker hängt noch an der Lüftung. Auch der Kilometerstand ist bis auf knapp 100km der selbe wie im Gutachten.

Vielleicht macht es am meisten Sinn den Händler direkt damit zu konfrontieren, zumal ich auch noch einen Schlüssel zu dem Fahrzeug gefunden habe.

In erster Linie möchte ich einen möglichen Käufer schützen. Das Fahrzeug hat bei dem Aufprall auch sämtliche Flüssigkeiten verloren. Auch das getriebe hörte sich nicht mehr gut an, als er auf den abschlepper gefahren wurde.

Ansonsten denke ich auch schon darüber nach damit an die Öffentlichkeit zu gehen? In wie fern ich mich da aber auf dünnem Eis bewege weiß ich nicht.

Das ganze ist hier in Südbaden, Raum Lörrach/Freiburg.

Vielleicht ist es auch eine Masche... Über Zwischenhändler das Fahrzeug "zu waschen" um sagen zu können "ich weiß von nichts und kann auch nichts feststellen".... Trotzdem stehe ich als letzter Halter im Fahrzeugschein....

Solange nichts Ungesetzliches passiert ist, solltest du den Ball flach halten. Das kann dir sonst schnell auf die Füße fallen.

Dass du der letzte Halter bist, ist völlig egal. Du hast das Auto als Totalschaden verkauft. Damit hast du mit dem weiteren Verlauf nichts mehr zu tun.

Ein Händler kann sich nicht so einfach "reinwaschen" und sagen, er weiss von nichts. Gerichte urteilen eher so, dass ein Händler die Unfallfreiheit zu überprüfen hat. Und bei so einem gewaltigen Schaden, wie du ihn beschreibst, wird sich kein Händler damit rausreden können, er habe von nichts gewußt.

Sprich ihn drauf an. was soll schon passieren? Bestenfalls ist er dir dankbar, schlimmstenfalls jagt er dich vom Hof.

Ist es denn ein seriös wirkender Händler? Oder so eine Kiesplatz-Gammelbude?

am 3. Juni 2020 um 21:55

Zitat:

@benny311292 schrieb am 3. Juni 2020 um 23:28:20 Uhr:

Danke für die vielen Antworten.

Es handelt sich definitiv um unser Fahrzeug. Zum einen habe ich ein anderes Radio eingebaut und selbst der Duftstecker hängt noch an der Lüftung. Auch der Kilometerstand ist bis auf knapp 100km der selbe wie im Gutachten.

Vielleicht macht es am meisten Sinn den Händler direkt damit zu konfrontieren, zumal ich auch noch einen Schlüssel zu dem Fahrzeug gefunden habe.

In erster Linie möchte ich einen möglichen Käufer schützen. Das Fahrzeug hat bei dem Aufprall auch sämtliche Flüssigkeiten verloren. Auch das getriebe hörte sich nicht mehr gut an, als er auf den abschlepper gefahren wurde.

Ansonsten denke ich auch schon darüber nach damit an die Öffentlichkeit zu gehen? In wie fern ich mich da aber auf dünnem Eis bewege weiß ich nicht.

Das ganze ist hier in Südbaden, Raum Lörrach/Freiburg.

Vielleicht ist es auch eine Masche... Über Zwischenhändler das Fahrzeug "zu waschen" um sagen zu können "ich weiß von nichts und kann auch nichts feststellen".... Trotzdem stehe ich als letzter Halter im Fahrzeugschein....

Ich wäre zur Polizei gegangen und finde dein Interesse zum Schutz anderer sehr lobenswert. Die übrigen Meinungen im Sinne von "ist doch nicht mehr dein Problem" empfinde ich als sehr abstoßend, aber typisch deutsch.

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 22:08

Es ist ein freies 1a autohaus mit Werkstatt... Ich habe Kontakte in die Kfz Szene hier in der Region, da hab ich schon gehört, dass der wohl viel mit Litauen arbeitet...

Also kein kiesplatz teppichhändler... Macht eigentlich aufs erste einen guten Eindruck.

Der Schaden war schon massiv

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 22:10

Das Auto heute...

Zur Sicherheit habe ich das Bild entfernt.
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator

Was soll die Polizei da machen? Es liegt doch gar kein Straftatbestand vor bislang.

Es ist auch nicht merh sein Problem, in dem Sinne, dass man ihn nicht irgendwie belangen kann, wenn der Händler das Auto als unfallfrei verkauft. Ich glaube aber, darum ging es dem Frsgesteller auch. Daher sicher sein Hinweis, dass er als letzter Halter im brief steht.

Fakt ist, bislang ist nichts Illegales passiert und dementsprechend sind auch die Möglichkeit zu handeln, sehr eingeschränkt. Vergleich es mit einem Betrunkenen, der aus der Kneipe kommt, zu seinem Auto wankt und sich reinsetzt. Es ist zu befürchten,d ass er gleich losfährt. Aber solange er da nur sitzt und ein Nickerchen macht, hat er nichts Unrechtes getan.

Daher halte ich nach wie vor ein freundliches Gespräch mit dem Händler für die einzige Option, die möglicherweise etwas bringt.

Naja, bei dem Schaden sollte sich kein Händler mit "nichts von gewußt" rausreden können.

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