Unfallschaden -- wie hoch die Kosten?
Hallo, ich bin neu Hier und hoffe ihr könnt mir bei meinem Thema helfen.
Gestern hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich bin mit dem zusammengeprallt, der Wagen hat nun auf der rechten Seite einen unschönen Schaden aber der Wagen fährt noch.
Am 02.01 kommt der Gutachter und ich habe nun die Befürchtung, dass der Schaden den Restwert des PKW´s übersteigt und somit ein Finanzieller Totalschaden wäre (habe keine Lust ein neues Auto zu kaufen).
Die Daten des PKW´s sind:
W211 in 732er Farbton mit DPF der Classic Reihe, inklusive Schiebedach, Sitzheizung, Tempomat, Automatik, CD (kein Navi) und Freisprecheinrichtung. Der Wagen ist jetzt bei 166.000KM und hat 2016 einen neuen Turbolader und einen neuen DPF erhalten. Bis jetzt noch keine Unfälle aber halt mehrere Kratzer und oberflächliche Schrammen. Anfang Oktober hatte er TÜV und HU
Ich wollte mal wissen was ihr denkt wie hoch der Schaden ist und ob er den Wert des PKW´s übersteigt.
Vielen dank schon mal im Voraus und beste Grüße
Stefan
Beste Antwort im Thema
zum Thema Anwalt:
In den letzten Jahren musste ich feststellen, dass die meisten Anwälte nur noch Abwickler sind - keine Kämpfer. Die Kanzleien, mit denen ich (jahrelang) zusammengearbeitet habe empfehle ich deshalb nicht mehr.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass man kaum noch "gute Leute bekommt"; in allen Bereichen sterben die, die noch was leisten können und wollen, aus. Seht euch mal um: die jungen Leute spielen ständig am Smartphone rum - bekommen aber keine 3 grammatikalisch richtigen Sätze raus.
Früher redeten Mütter mit ihren Kindern, selbst wenn der Nachwuchs noch nicht in der Lage war, an einer Unterhaltung teilzunehmen - aber das Kind hörte die Stimme seiner Mutter!
Heute wird der Kinderwagen, auf das Smartphone stierend, vor sich her geschoben ohne dem Nachwuchs auch nur einen Blick zu würdigen.
63 Antworten
@Mountie, ja die Scheinwerfer sind verschleiert und mussten für den TÜV in Oktober auch poliert werden damit der Wagen überhaupt durchkam. Da wurde auch die Vorderachse gemacht und noch paar andere Kleinigkeiten wie SRT, das hatte mich bei der Werkstatt inklusive neuer Achsen ca. 1000€ gekostet. Die will ich auch gerne für diesen Schaden nehmen und hoffe dass die gezahlte Summe dann ausreicht (sofern wirtschaftlicher Totalschaden). Das wäre dann auch gleichzeitig als Antwort zu Wolfman.
Bzgl. der Geschwindigkeit, die muss zwischen 40-50kmh gelegen haben, vielleicht auch drunter. Die Motorhaube hat vorne eine delle und bei den Scheinwerfern geht nur das Parklicht nicht. Habe nochmal weitere Fotos gerade gemacht, vielleicht helfen die ja. Vielen dank für die Diskussion
Mach Dich nicht verrückt. Kuck mal bei Ebay was es da so alles gibt. Da kommste mit 1000€ weit.
Wenn die VA was abbekommen wird es mit 1000€ eng.
Gruß
Stequ
@juri.gagarin
so isses; warst etwas schneller als ich; wobei der eigene Gut8er immer die bessere Wahl ist - der vom Gegner ist keine gute Wahl...
Tja , wenn der Anwalt was drauf hat: müsste dann der TE solche Fragen stellen? Wäre die Beauftragung eines „freien“ Gutachters ein Problem?
Ähnliche Themen
@VS-Steffen
Klar, sollte ein Anwalt wissen und seinen Mandanten entsprechend beraten. Es ist ein relativ simpler Unfall mit wahrscheinlich unstrittiger Schuldfrage. Entweder die Entschädigung reicht zur Reparatur, wenn nicht, dann zur Ersatzanschaffung.
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 28. Dezember 2018 um 18:07:42 Uhr:
Tja , wenn der Anwalt was drauf hat: müsste dann der TE solche Fragen stellen? Wäre die Beauftragung eines „freien“ Gutachters ein Problem?
Ich stelle diese Fragen weil, das alles gestern passiert ist und die Sache noch nicht im Gericht ist, mein Anwalt heute erst mit der Versicherung gesprochen hat und ich mir nun Gedanken mache wie es nach dem 02.01 weiter geht. Daher meine Frage an Leute die sich mit diesem PKW auskennen und ich mich auf mögliche Ergebnisse vielleicht schon vorher einstellen kann. Insbesondere weil meine Suche im Internet auf den einschlägigen Seiten wie DAT und den Autoseiten kein wirkliches Ergebnis brachte. Ich bin halt gerne vorbereitet.
@mstlr
Mann, was soll das?
Auf was willst Du vorbereitet sein? Der Gutachter heißt deswegen Gutachter, weil der den Schaden begutachtet. Was Dein Auto Wert ist, erfährt Du auf Mobile.de oder ähnlichen Seiten. Und auf den Totalschaden kannst Du Dich vorbereiten, in dem Du schaust, welches Ersatzfahrzeug in Frage kommen könnte.
Selbst wenn eine Reparatur möglich ist, ist häufig die Frage: lohnt sich das oder ist ein unfallfreies Kfz nicht die bessere Wahl.
Wenn man das Gutachten kennt, ist eine Antwort möglich. Insbesonders von denen, die solche Reparaturen schon durchgeführt haben.
Solltest Du auf Reparatur bei MB bestehen, ist es ein Totalschaden
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 28. Dezember 2018 um 18:28:38 Uhr:
@mstlr
Mann, was soll das?
Auf was willst Du vorbereitet sein?
Auf die Möglichkeiten die auf mich zukommen können, aber es tut mir leid dass dich dieser Beitrag stört.
Dir kann momentan keiner die Möglichkeit nennen.
Es kann ein reparaturwürdiger Schaden sein, es kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Jetzt hast Du die Antwort und kannst Dich darauf vorbereiten.
Ich vergaß noch: da Du Wert auf ein Gerichtsverfahren legst, wird sich dieser Vorgang lange hinziehen. Viel Erfolg
Falls Du einen Rat möchtest:
Das Gutachten erstellen, danach den weiteren Werdegang überdenken (hier kann Dir das Forum helfen), dann Schadenersatzansprüche an die gegnerische Versicherung stellen, Nutzungsausfall + Unkostenpauschale fordern, eventuell Zulassungskosten usw. Sollte Dein Anwalt wissen.
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 28. Dezember 2018 um 18:35:40 Uhr:
Dir kann momentan keiner die Möglichkeit nennen.
Es kann ein reparaturwürdiger Schaden sein, es kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Jetzt hast Du die Antwort und kannst Dich darauf vorbereiten.
Wenn du an einer solchen Diskussion nichts helfendes Beitragen möchtest, wieso nimmst du dir Überhaupt die Zeit hier was zu schreiben? Aber Danke für die Antwort, aber ich werde eher die anderen Antworten, die wirklich hilfreich waren, mit einbeziehen.
Wie talentiert bist Du denn selbst?
Das Teiletauschen von Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, etc. ist ja recht simpel.
Wenn Du das Gutachten hast, dann sind dort auch die beschädigten Teile aufgelistet. Keiner kann bei diesem 1 Bild erkennen, was darunter noch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Vieles bekommst Du aber gebraucht in der Bucht zu fairen Preisen. Warum keine zeitwertgerechte Reparatur mit Gebrauchtteilen (bei Blech und Kunststoff) anstreben?
Dann bleibt evtl. sogar noch was an Geld über um sich für den Sch... selbst zu trösten.
Deshalb das Gutachten abwarten, was ist daran so schwer.
Gegen Gebrauchtteile ist nichts einzuwenden, dann geht aber keine 130% Regel.
Pech nur, wenn der Gutachter 4000 Wiederbeschaffungskosten ermittelt und ein ukrainischer Aufkäufer 2500 bietet, weil er ein baugleiches Modell ohne Papiere hat😮
Dann gibt’s 1500 auf die Kralle. Deshalb: Gutachten abwarten.
Aber TE: da Du , wie so viele, nur das lesen willst, was Du Dir vorstellst, bin ich raus. Das was wichtig ist ,wurde gesagt. Der User @VS-Steffen hat auch geantwortet.
Macht er doch. Aber er hat einen Unfall gehabt, sein Baby ist verbeult und er ist erregt. Wäre ich auch.
Easy.
Zitat:
@Papibenz schrieb am 28. Dezember 2018 um 18:43:22 Uhr:
Wie talentiert bist Du denn selbst?
Das Teiletauschen von Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, etc. ist ja recht simpel.
Wenn Du das Gutachten hast, dann sind dort auch die beschädigten Teile aufgelistet. Keiner kann bei diesem 1 Bild erkennen, was darunter noch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Vieles bekommst Du aber gebraucht in der Bucht zu fairen Preisen. Warum keine zeitwertgerechte Reparatur mit Gebrauchtteilen (bei Blech und Kunststoff) anstreben?Dann bleibt evtl. sogar noch was an Geld über um sich für den Sch... selbst zu trösten.
geht so, PC´s und Notebooks zusammenbauen und reparieren kann ich, meine Waschmaschine habe ich auch gemacht und mit Anleitung, sofern es nur schrauben sind und kein Schweißen, bekomme ich es auch meistens hin. Hatte auch schon nach Anleitungen geschaut, für die Front und Lampe habe ich was gefunden aber für die Motorhaube und Seite leider noch nichts.
Habe ich irgendwo aus dem Internet gezogen.
Autounfall: So tricksen die Versicherer
Nach einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass sich die Versicherung des Verursachers meldet und verspricht Gutachten, Reparatur und Mietwagen zu übernehmen. Was zunächst gut klingt, ist tatsächlich oft ein Trick der Versicherer, vor dem jetzt das Verbrauchermagazin „Finanztest“ der Stiftung Warentest warnt.
Denn Ziel der Versicherer ist es nicht, dem Unfallopfer zu helfen, sondern die Entschädigung so niedrig wie möglich zu halten. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte deshalb niemals der gegnerische Versicherer kontaktiert werden.
„Er ist nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen“, erklärt Finanztest. Stattdessen sollte immer ein Anwalt eingeschaltet werden.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nehmen die gegnerischen Versicherer so schnell wie möglich Kontakt zu dem Unfallopfer auf. Häufig rufen sie noch am Unfallort an, so das Verbrauchermagazin. So soll erreicht werden, dass dem Geschädigten keine Zeit bleibt, sich über seine Rechte zu informieren.
Viele Ansprüche, die der Geschädigte eigentlich hat, fallen so weg. Gleichzeitig übernehmen die Versicherer so die Kontrolle über die Reparatur des Autos. Der Besitzer kann nicht nachvollziehen, ob die Werkstatt gute Arbeit leistet.
Gutachter selbst beauftragen
Oft will die gegnerische Versicherung auch den Gutachter stellen. Hier lautet der Rat, unbedingt einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Das darf auf Kosten des Versicherers passieren, solange keine Teilschuld am Unfall besteht und der Schaden über 1000 Euro liegt. Außerdem sei der Titel „Kfz-Sachverständiger“ nicht geschützt. Es sollte also immer geprüft werden, ob es sich bei dem Gutachter um einen Kfz-Meister handelt
Ein Mietwagen muss gestellt werden
An vielen weiteren Punkten versuchen die Versicherer zu sparen. Dem Geschädigten muss zum Beispiel gleich nach dem Unfall ein Mietwagen gestellt werden. Selbst wenn er diesen wegen Verletzung nicht nutzen kann. Dann darf eine andere Person den Wagen fahren.
Wer keinen Mietwagen nimmt, dem steht eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Je nach Modell liegt diese zwischen 25 und 170 Euro pro Tag. Außerdem muss der Versicherer den Zuschlag für eine Vollkaskoversicherung des Mietwagens übernehmen. Auch dann, wenn der Unfallwagen nicht vollkaskoversichert war.
Anrecht auf eine Markenwerkstatt
Da Markenwerkstätten oft teurer sind als freie Werkstätten, muss der Versicherer den Wagen nur in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, wenn das Auto nicht älter als drei Jahre ist. Wenn aber der Geschädigte seinen Wagen bis jetzt immer in eine Markenwerkstatt gebracht hat, spielt das Alter des Wagens keine Rolle, dann muss der Versicherer die Markenwerkstatt bezahlen.
Übrigens rät „Finanztest“ davon ab, die Schadenabwicklung von einer Werkstatt übernehmen zu lassen. „Viele bieten Rundum-Sorglos-Pakete inklusive Mietwagen. Doch auch die Werkstatt verfolgt ihre eigenen Interessen“.
Auch das Abschleppen des Wagens muss vom Versicherer übernommen werden. Selbst wenn die Heimatwerkstatt des Unfallopfers bis zu 120 Kilometer entfernt liegt, muss der Wagen dorthin gebracht werden.
Immer eigenen Anwalt einschalten
Wer also schuldlos in einen Unfall involviert ist, sollte zunächst auf keinen Fall auf Anrufe des gegnerischen Versicherers eingehen. Finanztest erklärt: „Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist Ihnen weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten“.
Gerade aus diesem Grund sollte der Geschädigte immer einen Anwalt einschalten. Auch wenn die Schuldfrage geklärt und der Schaden nur gering ist. Der Geschädigte hat immer das Recht, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, solange er keine Schuld am Unfall trägt.