Unfallschaden verschwiegen. Wie vorgehen?
Hey Leute.
Ich habe meinen Arona im Oktober gebraucht gekauft. Auf der Autobahn ist mir aufgefallen dass das Auto ab 100 kmh nach rechts zieht.
Habe jetzt gesehen dass hinter dem kühlergrill das plastik gebrochen ist und die nicht sichtbaren teile spuren haben von Gewalteinwirkung.
Der Verkäufer hat mir versichert dass das Auto keine vorschäden hat. Auch hat er es ihm Kaufvertrag angeführt und unterschrieben.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Rechtschutz einschalten oder erst mal den Verkäufer zur Rede stellen?
Danke lg
36 Antworten
Privat oder beim Händler gekauft? Ein erster Klärungsversuch sollte immer beim Verkäufer beginnen. Am besten alle weiteren Fragen und Äußerungen schriftlich festhalten.
https://www.anwalt.de/.../...schaden-beim-autokauf-was-tun-199002.html
Be was für Leuten kauft Ihr Eure Autos?.
Qualität hat seinen Preis!
Nicht das Billigste ist das Beste.
Einem Markenhändler (ISO Zertifiziert) Gebrauchten dürfte so etwas in 99,99% aller Fälle niemals passieren.
Da lohnen die 1000-2000€ mehr allein schon den Aufwand und Stress der Beweisführung und Reklamationsorgie...
Zitat:
@Der_Picard schrieb am 13. Februar 2024 um 13:59:02 Uhr:
Qualität hat seinen Preis!
(Die) Qualität hat IHREN Preis.
...und allein der Preis schützt auch nicht.
Es war von privat. Kein Händler. Der Verkäufer sagte dass es keine vorschäden gibt, Schrieb mir das auch in der Mail und es steht auch als extra Punkt im Kaufvertrag. Ich bin mir nicht sicher ob ich wirklich richtig liege deswegen lasse ich das Auto erstmal begutachten bevor ich ihn beschuldige.
Man sieht wenn man durch den Grill schaut dass die Plastikabdeckung rechts neben dem Wasserkühler gebrochen ist und Spuren von Reibung zeigt. Zusätzlich ist der rechts Nebenscheinwerfer nicht so zentral positioniert in der Stoßstange wie der linke. Hier mal Fotos:
In Werkstatt begutachten lassen, dann weißt du mehr.
An den auf den Fotos gezeigten Stellen entsteht auf natürliche Weise kein Schaden, wie abgebildet...nur durch Unfall.
Steht im Vertrag auch, dass der Verkäufer für Schäden jeglicher Art haftet ?
Falls Nein, und nur drin steht "Verkäufer weiß (!!) von keinen Vorschäden" und "Gekauft wie gesehen", dann hast Du leider (fast) verloren, denn er wird immer behaupten, dass ER den Schaden nicht verursacht hat ("wurde schon so gekauft" insbesondere , wenn es noch mehrere Vorbesitzer geben sollte.
Hier muss vor Gericht leider der Käufer den Beweis antreten, dass der Verkäufer absichtlich hier etwas verschwiegen hat, denn der Privat Verkäufer darf technischer Laie sein und muss Fehler/Schäden am PKW nicht mal erkennen !
Sieht schlecht für den Käufer aus, wenn man mich fragt....
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Mein Gebrauchtkauf Tip an dieser Stelle mal aufgewärmt:
- Wichtigstes:
PKW gebraucht möglicht bei Gelegenheit von Freunden und Verwandten kaufen...da wird man in der Regel nicht beschissen (oder Familienkrach droht !)
- Möglichst PKW Sachkundigen dabei haben und auf Hebebühne PKW komplett begutachten.
- IMMER (möglichst) erste Hand kaufen (1 Vorbesitzer) auch wenn 20 jahre alt...DIE SIND GEPFLEGT UND GELIEBT WORDEN und Unfallvertuschung (s. nach dem Motto "Ich war es nicht" ist nicht möglich (s. unten 1))
- Bei sehr jungen PKW (<5 Jahre) immer erfragen, warum der Verkäufer überhaupt verkauft... und das muss glaubwürdig sein.
(Hier will er ihn offensichtlich defekt loswerden, bevor noch Schlimmeres dazu kommt...)
- Möglichst von Werkshändlern kaufen (Rechtssicherheit, ISO zertifiziert, einwandfreie Fachwerkstatt zur
Beseitigung von Vorbesitzer Mängeln)
- Bei PKW Privatkauf über 4000€ (oder so, darunter erwarte ich persönlich eh nur Schrott): Immer aktuelles WERTGutachten des TÜV etc. verlangen.
Kostet ein paaar Hundert Euro und Fach-Stellen dafür wachsen nicht an jedem Baum...lohnt aber für beide Seiten.
- Im Vertrag immer schreiben :
1) Verkäufer GARANTIERT, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden oder somstige bnekknten großen Defekte hat, welche die serienmäßigen Fahr -oder Motoreigenschaften beeinträchtigt (Karosserie, Fahrwerk, Motor, Getriebe)
2) Sonstiger äußerer Zustand (Lacke, sichtabare Karossererie/Bleche, Räder etc.) wird gekauft wie gesehen.
3) Wird vom Käufer bis x Wochen NACH Kauf ein Schaden nach 1) festgestellt, haftet der Verkäufer mit Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des verienbarten Kaufpreises abzüglich Nutzungsendgeld von xxx €/Km"
Ein seriöser Privatverkäufer mit 1a PKW wird sich gegen all das Genannte nicht wehren...auch wenn man den ggf. länger suchen muss.
Zuletzt:
Wenn man NIEMANDEN kennt, der selbst (günstig) schrauben kann, ältere Fahrzeuge (ab 7/9 Jahre (3./4. Tüv) meiden...da ist oftmals IMMER irgendwas zu tun !
Im Vertrag steht: "es sind keine vorschäden vorhanden. Zusatz 12: eine solche Erklärung umfasst sowohl dem Verkäufer bekannte als auch ihm unbekannte Schäden."
Morgen rufe ich an im Autohaus in welchem das Auto 3 mal serviert wurde von km 11.000 bis km 22.000.
Wenn ich herausfinde wann der Schaden verursacht wurde und ich weiss auch das alte Kennzeichen das drauf war, dann kann ich sehr leicht sagen ob der Vorbesitzer vom schaden gewusst hat.
Vll war das aber auch nur ein kleiner Plastikschaden also nur die plastisch-Stoßstange gebrochen und der Rest niemals repariert worden, also die Metallteile und das Auto zieht einfach wegen Wuchtgewichten etc nach rechts. Oder Seitenwind oder oder oder.
Eine Gewährleistung und Garantie ist natürlich ausgeschlossen aber das ist mir klar bei privatkauf.
Aber gekauft wie gesehen steht im Vertrag nicht! Möglicherweise wusste der Verkäufer nichts vom vorschäden. Der Vorbesitzer war das Autohaus und vll war es ein Jahreswagen.
Da der Kühlergrill keinerlei Spuren aufweist und der Schaden dahinter klar sichtbar auf die tragenden Teile ging, MUSS der Kühler ja VOLLSTÄNDIG zerstört und ersetzt worden sein.
Das ist ein erheblicher Schaden im vierstelligem Bereich !
Von unten ist das Schadensbild so nicht erwirkbar.
Die Werkstatt kann (?) die Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz ggf. verweigern...
dies kann ggf. nur ein Anwalt oder eine Staastanwaltschaftschaft erwirken.
Laut österreichischem Gesetz haftet der Verkäufer sehr wohl für arglistig verschwiegene Schäden. Eine komplett getauschte Stoßstange macht ein Auto zum Unfallwaagen und MUSS dem Verkäufer mitgeteilt werden - Informationspflicht! Ich habe eine Rechtschutzversicherung und viele Anwälte in der Familie, will das aber lieber auf die freundliche Tour lösen.
Eine Version könnte sein dass der Wasserkühler nach Steinschlag getauscht werden musste und die Schäden am plastik durch den Tausch entstanden sind.
"arglistig verschwiegene"
Nachweis kaum möglich.
Eine Rechtsschutz Versicherung schadet nie... Telefon Beratung mit Fachanwalt ist bei keinem ner immer inklusive.
Sofern im Kaufvertrag steht : Unfallfrei, ausser Blechschäden!
..... hat man schlechte Karten!
Solange nicht am Rahmen etwas ausgetauscht, geschweisst oder gezogen (Richtbank) wurde , gilt er als unfallfrei!
Ich hatte da auch schon meine Erfahrungen. Deswegen kaufe ich nur noch vom Händler. Privat kaufe ich nichts mehr, nicht mal von Familienmitgliedern!
Mich wundern solche auf mich überheblich wirkenden Aussagen von @ Der_Picard.
Bei wem man sein Fahrzeug kauft, entscheidet jeder selbst... Da kann man auch echt gute Erfahrungen machen - und Geld sparen.
Btw.: Auch nicht jeder Händler ist so seriös wie es sein müsste.
Ohne ein gewisses Vertrauen geht es -auch bei privatem Kauf- eben nicht.
Die hier versuchten semi-professionellen Analysen, online, anhand der gezeigten Bilder, ersetzen keine verwertbare Begutachtung. Die würde ich initiieren und abwarten,danach den Verkäufer konkret zumindest schriftlich konfrontieren, bevor man Rechtsschutz einschaltet. Die Ankündigung weiterer Schritte kann wirken.
Möglicherweise findet sich so ohne Rechtstreit eine Lösung.
Die Frage wäre auch,welche Lösung du erwarten würdest.
Rückabwicklung? Schadensersatz? Minderung? ...
Halte uns bitte auf dem laufenden,was daraus wird.
Viel Glück ?