Unfallschaden verschwiegen wie sieht die Rechtslage aus?
Leider wusste ich zum Kauf meines Fahrzeuges nicht das es so etwas wie eine Reparaturhistorie gibt....
Folgender Sachverhalt: Habe mir heute die Reparaturhistorie von meinem Fahrzeug angeschaut und da ist ein etwas größerer Schaden aufgelistet:
- es wurde der Kotflügel gewechselt
- und die Tür ist auch angegeben
Desweiteren sind noch viele andere Arbeitsposition im gleichen Auftrag vorhanden z.B. Tür hinten aus und eingebaut usw...
Jetzt habe ich in meinem Kauftrag nochmal nachgeschaut und es steht eindeutig
drinn:
Zahl, Umfang und Art von Mängeln Unfallschäden lt. Vorbesitzer x bei nein
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden nicht bekannt x nein
Das Fahrzeug wurde vor 1 Jahr gekauft und ist bereits komplett bezahlt.
Jetzt wäre meine Frage wie sieht die Rechtslage aus, weil ich gehe davon aus das mir der Unfallschaden verschwiegen wurden ist das Fahrzeug wurde bei einem VW Händler gekauft / Audi Service ?
Beste Antwort im Thema
Ach und nochwas: Ich schätze Deine fachlichen Ausführungen sehr und bin sehr dankbar für Deinen hilfreichen Input in Sachen Technik. Aber was die Juristerei betrifft, solltest Du Dich ein wenig zurücknehmen und - wie in der Beschäftigung mit juristischen Aussagen üblich - sehr genau lesen. Lies also noch mal meines (und auch Hanashra's) Statement noch mal und schau noch mal nach was dort steht. Wo genau liest Du "Beweis" bei der Historie???
Den BEWEIS muss der Händler erbringen. Das Dokument lässt nun erst einmal begründete Zweifel an den wesentlichen Bestandteilen des Kaufvertrags zu - und nach geltender Meinung und Rechtsprechung muss nun der VERKÄUFER (Kaufmann) die Beweisführung erbringen dass das vorliegende Dokument (also der Kaufvertrag) den Tatsachen entspricht. Im konkreten Fall also dass der Wagen UNFALLFREI ist. Im wesentlichen ist das genau das was der Threadersteller jetzt von seinem Händler will: Einen Nachweis darüber dass er ein unfallfreies Fahrzeug hat, das er im Falle des Wiederverkaufs ohne Preisabschlag verkaufen kann.
Und ich denke das ist von einem Händler nicht zuviel verlangt.
36 Antworten
Ich denke, dass es Knolfi schon auf den Punkt bringt. Einfach mal den Händler genau auf den Schaden ansprechen. Er muss ja wissen, was es genau war. Dann kann man alleine schon anhand der Aussage einschätzen, ob es wohl eher ein Unfallschaden war oder was kleines.
Folgende Rückmeldung habe ich schriftlich erhalten:
Nach uns vorliegenden Informationen ist die von Ihnen angesprochene Reparatur an Ihrem Fahrzeug nicht durchgeführt wurden.
Durch ein Versehen ist die Reparaturrechnung von einem anderen Fahrzeug auf Ihr Fahrzeug geschrieben wurden. Da alle Reparatur-Aufträge in einem Elektronischen Service-Informationsystem registriert werden, wurde auch dieser Vorgang festgehalten. Eine Stornierung der Meldung wird aber von den Systemverantwortlichen nicht gestattet.
Was haltet ihr von dieser Aussage und ist dies überhaupt möglich?
Da man die Computersysteme kennt und ich mir die Mühlen der Verwaltung gut vorstellen kann, halte ich es zwar für abwegig, aber durchaus im Bereich des Möglichen.
Allerdings glaube ich keinesfalls, dass eine Löschung aus der Fahrzeughistorie nicht möglich ist, wenn es einen triftigen Grund hierfür gibt.
Audi-Interne mal vor. Kann sowas sein? Ist ja auch für die als Halter ein wichtriger Punkt, falls du den Wagen mal wieder verkaufen willst und dein potentieller Käufer dann diese Infos bekommt. Der glaubt dir sicherlich nicht.
Andererseits hat dir das Autohaus die Aussage schriftlich gegeben. Vielleicht damit direkt mal an Audi herantreten?
Klar, durchaus nicht der einzige Händler dem sowas mal passiert ist....
Wenn die Rechnung geschrieben wurde, kommts ins die Übertragungsdatei fürs werk...
Ist die da drin....kriegste nimmer raus....
Meist sieht man aber das kurz drauf dann ein "Storno" in der Historie vorhanden ist,
wenn sie nicht wie standardmässig eingestellt, ausgeblendet werden.
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Lass doch mal die Dicke der Lackschicht an den Stellen messen an denen
vermeintlich repariert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von rockhopper
Lass doch mal die Dicke der Lackschicht an den Stellen messen an denen
vermeintlich repariert wurde.
Wollte ich auch gerade vorschlagen....den so kann man zumindest nachweisen, dass etwas am Fahrzeug repariert worden ist. Kannst du auch beim Gutachter machen lassen...
Habe heute telefonische Rückmeldung von Audi bekommen. Der Mitarbeiter von Audi sagte, es sei nur eine interne Information welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist und keine rechtliche Grundlage hat. Man könne nichts daran ändern und ich bekomme nichts schriftlich von Audi ich müsste es mir vom Verkäufer bzw. vom Vorbitzer holen. Diese Aussage ist für mich nicht nachvollziehbar....
Werde nun in den nächsten Tagen den Lackdichte mal messen lassen.
Was sagt ihr dazu?
Wenn ich mich recht entsinne ist es doch so: Du hast schriftlich etwas in der Hand (Reparaturhistorie). Der Händler nicht. Weder er noch Audi wollen etwas verbindliches sagen.
Dazu 2 Sachen:
1. Wenn Du den Wagen verkaufst und Dein Käufer wird die Reparaturhistorie VOR DEM KAUF anschauen, dann wirst Du einen Abschlag hinnehmen müssen - weil es nach Sach- und Rechtslage ein Unfallwagen ist. Da Du davon weißt - und Dir auch nicht nachgewiesen wurde - musst Du nach Rechtslage sogar darauf hinweisen dass es nach Deinem Wissensstand ein Unfallwagen ist (siehe oben).
2. Die Beweislast liegt nun beim Händler. Er muss Dir zweifelsfrei nachweisen dass die Dir vorliegende Reparaturhistorie - ein offizielles Dokument - falsch sei. Wenn er das nicht tut kannst Du weiter davon ausgehen dass Deine Informationen korrekt sind.
Ganz persönlich würde ich dem Händler die Hölle heiß machen. Denn warum und wie auch immer er Mist gebaut hat - das hat Dich nicht zu interessieren. Im Moment hast Du einen finanziellen Verlust weil es zum aktuellen Stand und wenn Du ihn mal verkaufen musst ist es ein Unfallwagen, das kostet DICH Geld. Also: Der Händler soll zusehen wie er das Problem vom Tisch kriegt und entweder die Historie ändert oder Dir eine Ausgleichszahlung leistet. Falls der Händler sich weiter quer stellt geh zum Anwalt und stelle einen Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag (ehemals Wandlung). Solange die Informationslage so ist wie sie ist - einziges vorliegendes Dokument ist die Reparaturhistorie - wird das vor Gericht Bestand haben. Um das zu umgehen muss er zweifelsfrei nachweisen dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde - und dann hast Du das auch für den Fall des Wiederverkaufs schwarz auf weiß.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kostet es Dich höchstens die Selbstbeteiligung. Der Händler kann an einer solchen Auseinandersetzung kein Interesse haben.
Wie gesagt - meinem Händler würde ich erst die Freundschaft und das Vertrauen kündigen, ihn bis zum jüngsten Tag mit Problemen überziehen (juristischer Natur) und ihn finanziell so weit es geht schädigen. Und dann könnte er mich am ..... lecken und würde mich nie mehr wieder sehen.
Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit was sich manche Händler herausnehmen. Wenn er Mist baut - dafür hab ich immer Verständnis, auch ich mache Fehler. Kein Problem, solange sie nicht lebensbedrohlich sind, wenn man sie zugibt und beseitigt. Und genau das macht Dein Händler nicht.
Mach ihn fertig, Tiger! 😉
LG
Dennie
der sich über solche Brückenpenner immer wieder aufregen könnte...😉
Im Endeffekt ist es doch ganz einfach: du hast im NAchhinein herausgefunden, dass du einen Unfallwagen gekauft hast. Im Kaufvertrag müsste stehen, dass der Wagen unfallfrei ist. Somit wurde dir wissentlich verschwiegen, dass der Wagen bereits einen Unfall hatte. Du kannst Wandelung und im schlimmsten Fall sogar noch Schadenersatz verlangen. Der Verkäufer muss zweifelsfrei nachweisen, dass es anders ist. Mir würde es genau an dieser Stelle endgültig reichen und ich würde einen Anwalt bemühen. So wie ich das sehe, wirst du nämlich nur weiterhin für dumm verkauft.
Geh zum Anwalt, auch wenns nervig ist, und lass diesen alles weitere für dich klären. Irgendwo ist es meiner Ansicht nach auch mal genug. Die wollen ja anscheinend nicht vernünftig mit dir reden.
...als Beweis die Historie ?
Ohja, das wird dann spassig, abgesehen davon das es ein ziemlich kurzer Prozess wird,
aber in dem Fall nicht so wie gedacht 🙂
Wünsche aber viel Spass....
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
...als Beweis die Historie ?
Ohja, das wird dann spassig, abgesehen davon das es ein ziemlich kurzer Prozess wird,
aber in dem Fall nicht so wie gedacht 🙂Wünsche aber viel Spass....
Es ist unter Händlern und Angestellten von Händler wie Dir zum Beispiel ein weit verbreiteter Irrglaube dass man am längeren Hebel sitzen würde.
Schon viele sind in diesem Glauben in die Pleite geritten. Wenn Du wie ich vermute bei einem VAG-Betrieb tätig bist dann weißt Du wieviele der ach so selbstständigen Händler mittlerweile Audi bzw. VW gehören.
Hochmut kommt vor dem Fall. Und Arroganz in der Regel vor der Pleite.
Ach und nochwas: Ich schätze Deine fachlichen Ausführungen sehr und bin sehr dankbar für Deinen hilfreichen Input in Sachen Technik. Aber was die Juristerei betrifft, solltest Du Dich ein wenig zurücknehmen und - wie in der Beschäftigung mit juristischen Aussagen üblich - sehr genau lesen. Lies also noch mal meines (und auch Hanashra's) Statement noch mal und schau noch mal nach was dort steht. Wo genau liest Du "Beweis" bei der Historie???
Den BEWEIS muss der Händler erbringen. Das Dokument lässt nun erst einmal begründete Zweifel an den wesentlichen Bestandteilen des Kaufvertrags zu - und nach geltender Meinung und Rechtsprechung muss nun der VERKÄUFER (Kaufmann) die Beweisführung erbringen dass das vorliegende Dokument (also der Kaufvertrag) den Tatsachen entspricht. Im konkreten Fall also dass der Wagen UNFALLFREI ist. Im wesentlichen ist das genau das was der Threadersteller jetzt von seinem Händler will: Einen Nachweis darüber dass er ein unfallfreies Fahrzeug hat, das er im Falle des Wiederverkaufs ohne Preisabschlag verkaufen kann.
Und ich denke das ist von einem Händler nicht zuviel verlangt.
War völlig wertfrei....aber wenn du mit der Historie kommst ohne Gutachter fällt das
Ding ins Wasser - schon mehrfach selbst vom LG so entschieden...aber probiers aus.
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
War völlig wertfrei....aber wenn du mit der Historie kommst ohne Gutachter fällt das
Ding ins Wasser - schon mehrfach selbst vom LG so entschieden...aber probiers aus.
Siehe meinen zweiten Post direkt über Deinem.
Das Ziel des Threaderstellers ist ja eigentlich nicht, ein neues Auto zu bekommen.
Er will nur eine hieb- und stichfeste Bestätigung dafür dass er ein unfallfreies Auto fährt. Alles andere kostet ihn Geld - wie schon dargelegt. Das ist ihm nicht zuzumuten.
Leider ist weder der Händler noch Audi willens diese einfache Bestätigung zu geben. Also muss man sie dazu zwingen. Und sei es dadurch dass man die Kosten für's Nichtmachen nach oben treibt.
Wenn der Händler zu blöd ist - selber schuld...😉 Ich würde dort nichts mehr kaufen, und in der Regel ist diese Vorgehensweise kein Einzelfall sondern gängige Praxis. Ergo bleiben ihm höchstens noch fünf Jahre. Wäre er kundenorientiert, würden seine Kunden dann nämlich zur Ersatzbeschaffung kommen. Zu so einem unfähigen Geschäftspartner der versucht seine Kunden über den Tisch zu ziehen kommt keiner mehr zurück...😉
Wie kommt man eigentlich an diese Reparatur-Liste???