Unfallschaden verschwiegen wie sieht die Rechtslage aus?

Audi A6 C6/4F

Leider wusste ich zum Kauf meines Fahrzeuges nicht das es so etwas wie eine Reparaturhistorie gibt....

Folgender Sachverhalt: Habe mir heute die Reparaturhistorie von meinem Fahrzeug angeschaut und da ist ein etwas größerer Schaden aufgelistet:

- es wurde der Kotflügel gewechselt
- und die Tür ist auch angegeben

Desweiteren sind noch viele andere Arbeitsposition im gleichen Auftrag vorhanden z.B. Tür hinten aus und eingebaut usw...

Jetzt habe ich in meinem Kauftrag nochmal nachgeschaut und es steht eindeutig
drinn:
Zahl, Umfang und Art von Mängeln Unfallschäden lt. Vorbesitzer x bei nein
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden nicht bekannt x nein

Das Fahrzeug wurde vor 1 Jahr gekauft und ist bereits komplett bezahlt.

Jetzt wäre meine Frage wie sieht die Rechtslage aus, weil ich gehe davon aus das mir der Unfallschaden verschwiegen wurden ist das Fahrzeug wurde bei einem VW Händler gekauft / Audi Service ?

Beste Antwort im Thema

Ach und nochwas: Ich schätze Deine fachlichen Ausführungen sehr und bin sehr dankbar für Deinen hilfreichen Input in Sachen Technik. Aber was die Juristerei betrifft, solltest Du Dich ein wenig zurücknehmen und - wie in der Beschäftigung mit juristischen Aussagen üblich - sehr genau lesen. Lies also noch mal meines (und auch Hanashra's) Statement noch mal und schau noch mal nach was dort steht. Wo genau liest Du "Beweis" bei der Historie???

Den BEWEIS muss der Händler erbringen. Das Dokument lässt nun erst einmal begründete Zweifel an den wesentlichen Bestandteilen des Kaufvertrags zu - und nach geltender Meinung und Rechtsprechung muss nun der VERKÄUFER (Kaufmann) die Beweisführung erbringen dass das vorliegende Dokument (also der Kaufvertrag) den Tatsachen entspricht. Im konkreten Fall also dass der Wagen UNFALLFREI ist. Im wesentlichen ist das genau das was der Threadersteller jetzt von seinem Händler will: Einen Nachweis darüber dass er ein unfallfreies Fahrzeug hat, das er im Falle des Wiederverkaufs ohne Preisabschlag verkaufen kann.

Und ich denke das ist von einem Händler nicht zuviel verlangt.

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guten tag,
habe ein ähnliches problem.

kaufte mir vor ca. 1monat einen bmw 3er bj 2005 e90
im kaufvertrag steht "unfallfrei laut vorbesitzer"
wie das leben so spielt, komm ich gestern an mein auto und habe einen ca. 15cm großen kratzer an
der stoßstange. fahre damit also zum lackdoktor und der teilt mir mit, dass die stoßstange 100% schon nen unfall hatte, da diese gespachtelt sei und man sieht bei genauem hinsehen, dass an diversen stellen, die übergänge nicht gerade abgekleppt wurden, so dass der übergang von motorhaube zu stoßstange nicht 100% gerade ist.
habe mir vorgenommen morgen zu einem kfz-gutachter zu fahren, der das alles schriftlich festhalten soll.
nun mein frage, welche chancen habe ich bei dem händler, der mir den wagen eindeutig als unfallfrei verkaufte? jetzt sagt er, er kann das nicht wissen, ob der vorbesitzer was reparieren lassen hat, obwohl man das bei genauerem hinsehen, sehen sollte...ich meine der händler ist ein fachmann...er will jetzt rücksprache mit dem vorbesitzer halten.
was habe ich da für verhandlungschancen? was ist realistisch im preisnachlass.
lasse es zur not auf nen rechtsstreit ankommen, aber wenn man es anders regeln kann ist es auch ok.
weiß nur nicht, was ich da preislich ansetzen kann, für nen gespachtelten schaden an der stoßstange

wäre dankbar für ne schnell antwort

liebe grüße

Zitat:

Original geschrieben von SillaZBln


guten tag,
habe ein ähnliches problem.

kaufte mir vor ca. 1monat einen bmw 3er bj 2005 e90
im kaufvertrag steht "unfallfrei laut vorbesitzer"
wie das leben so spielt, komm ich gestern an mein auto und habe einen ca. 15cm großen kratzer an
der stoßstange. fahre damit also zum lackdoktor und der teilt mir mit, dass die stoßstange 100% schon nen unfall hatte, da diese gespachtelt sei und man sieht bei genauem hinsehen, dass an diversen stellen, die übergänge nicht gerade abgekleppt wurden, so dass der übergang von motorhaube zu stoßstange nicht 100% gerade ist.
habe mir vorgenommen morgen zu einem kfz-gutachter zu fahren, der das alles schriftlich festhalten soll.
nun mein frage, welche chancen habe ich bei dem händler, der mir den wagen eindeutig als unfallfrei verkaufte? jetzt sagt er, er kann das nicht wissen, ob der vorbesitzer was reparieren lassen hat, obwohl man das bei genauerem hinsehen, sehen sollte...ich meine der händler ist ein fachmann...er will jetzt rücksprache mit dem vorbesitzer halten.
was habe ich da für verhandlungschancen? was ist realistisch im preisnachlass.
lasse es zur not auf nen rechtsstreit ankommen, aber wenn man es anders regeln kann ist es auch ok.
weiß nur nicht, was ich da preislich ansetzen kann, für nen gespachtelten schaden an der stoßstange

wäre dankbar für ne schnell antwort

liebe grüße

So langsam sollte es auch der letzte Autokäufer wissen.

Es kann sich kein Autoverkäufer herausreden er hätte vom Vorschaden nicht gewußt.

Es gibt eindeutige Urteile . Wer sollte einen Vorschaden denn noch erkennen ,wenn nicht

ein professioneller Verkäufer.Ein Schichtenmeßgerät kostet einige Euros.Daran kann es auch nicht liegen.

Also entweder Kaufvertrag rückabwickeln oder ein kräftiger Nachlass für den Beschiss des Verkäufers.

danke für die rasche antwort...mir gefällt der wagen, will ihn behalten...aber was ist denn ein angemessener nachlass?
preis war 14500€ in dem glauben, dass er unfallfrei ist

Zitat:

Original geschrieben von SillaZBln


danke für die rasche antwort...mir gefällt der wagen, will ihn behalten...aber was ist denn ein angemessener nachlass?
preis war 14500€ in dem glauben, dass er unfallfrei ist

Für mich wäre der Schaden mit ca. 500,-- Euro erledigt.

Wenn es ohne Rechtsanwalt nicht funktionieren sollte dann das maximale was möglich ist.

Wandlung ist problematisch weil der Geldwert der gefahrenen Kilometer abgezogen wird.

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Zu diesem Thema muss ich auch eine Erfahrung mit einem VW/Audi Händler zum besteb geben.

Wir haben vor ein paar Jahren für meine bessere Hälfte einen Lupo oder Golf IV gesucht.
Schöner schwarzer Lupo bei Mobile, Anruf beim Händler, Daten abgefragt und nach Unfallfrei efragt.
Ja, ist er, natürlich, so die Antwort vom Verkäufer.

Wir also hingefahren, übrigens 50 km entfernt. Auto steht schon bereit mit roten KZ, soweit so gut.
Probefahrt, alles gut. Test: Vollbremsung, fliege fast von der Straße so zieht die Kiste nach links.

Zurück zum Händler, Nachfrage, das mußan den Bremsen liegen, beheben wir natürlich.

Nachfrage: Ist derWagen Umfallfrei. Antwort: Ja, natürlich!

Gut, Verkaufsgespräch in seinem Büro, ich will die Fahrzeughystorie sehen, er verkriecht sich hinter seinem Bildschirm, ich will mit reinschauen. Nein, dass geht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Kollege schaut rein, komm mal schnell, Verkäufer geht raus.

Ich hinter seinem Schreibtisch, schaue mir die Hystorie an, finde Seitenteil hinten links/rechts ersetzt, Heckklappe ersetzt, Schürze ersetzt, Rückscheinwerfer usw.......
Verkäufer kommt wieder rein, maunzt mich an, was ich da zu suchen hätte.
Ich, so kleiner, dass wolltest Du mir also verschweigen. Ich glaube ich muß mal meinen Anwalt anrufen um solchen Machenschaften das Handwerk zu legen.
Der Chef war leider nicht im Hause, habe ich natürlich nach verlangt, ob es was gebracht hätte, na wer weiß.
Habe mich nur über die Umsonst gefahrenenen Kilometer und die Zeit geärgert.

Zitat:

Original geschrieben von motor-talk 8e


Jetzt wäre meine Frage wie sieht die Rechtslage aus, weil ich gehe davon aus das mir der Unfallschaden verschwiegen wurden ist das Fahrzeug wurde bei einem VW Händler gekauft / Audi Service ?

Wenn Du nachweisen kannst, dass Dir vom Verkäufer ein (reparierter) Unfallschaden verschwiegen wurde, der also nicht ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt wurde, dann hast Du imho Anspruch auf Rücktritt (früher: Wandlung) bzw. Minderung - s.a. BGB §§ 636ff. In jedem Fall wäre hier (auch wegen der Zeitspanne zwischen Kaufvertrag und Entdeckung) eine (professionelle) Rechtberatung zu empfehlen. Good luck!

Zu diesem Thema kann ich nun auch was beisteuern.

Für unsere Jugendarbeit haben wir uns im Dezember einen 4 Monate alten Dacia Logan MCV bei einem Händler gekauft.
Der Wagen war laut Händler unfallfrei hatte nur eine Dellenausbesserung an den Hecktüren.
Der Wagen sah wie neu aus.

Vorletzte Woche hatte mein Freund nun einen Unfall, ein Lkw hat einen Stau übersehen und den Dacia hinten getroffen.
Ein TÜV Gutachter hat als Repsumme 9043 Euro angesetzt und als Wiederbeschaffungswert 9100 Euro.
Das wurde als Totalschaden gewertet.

Da uns eine Reparatur in der Höhe unsinnig erschien haben wir beschlossen einen anderen Wagen zu kaufen.

Nun kam Heute eine riesen Überraschung auf uns zu.
In einem Schreiben wurde uns mitgeteilt das unser Dacia im Jahr 2008 einen erheblichen Heckschaden, 8800 Euro aufwies und das nach Gutachten abgerechnet wurde.

Ferner wird von uns verlangt eine ordnungsgemäße Instandsetzung nach zuweisen.
Auch soll der Gutachter den Wagen nochmals bewerten..

Weder im Kaufvertrag noch sonst ist uns gesagt worden das der Dacia einen so kapitalen Schaden hatte.
Ein Anruf bei dem Händler brachte bisher nur das die Hecktüren wie schon gesagt Dellen gehabt haben und diese Schäden ordnungsgemäß behoben wurden.
Einen Schaden in der Höhe kann sich der Händler nicht vorstellen.
Den hätte Er und seine Leute bemerkt und dann diesen Wagen nie gekauft.

Weder hat die Werkstatt wo der Dacia begutachtet wurde, noch der TÜV Gutachter hat einen Vorschaden bemerkt.

Bei einem Heckschaden in der Höhe hätten Fachleute doch von der Reparatur was sehen müssen.

Die Frage die sich jetzt uns stellt ist, was ist da wirklich losgewesen?
Wer hat hier wen nicht die Wahrheit gesagt?

Die Probleme die jetzt auf uns zukommen dürften nicht so einfach sein.

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