Unfallschaden in 30 Zone
was meint ihr dazu 😉ist das noch zu richten oder Totalschaden. Zum Glück ist meiner Frau nichts schlimmeres passiert 🙂 Die Sicherheit ist schon das wichtigste am Auto. 😁 da wird alles andere zur Nebensache
Beste Antwort im Thema
So meine Freunde habe nun seit Gestern wieder einen neuen Stern! abgeholt in Berlin als Jahreswagen
Auch wenn viele ? hier Probleme mit ihren Stern haben und keinen mehr nehmen würden Ich habs gemacht !!
Hatte ja die Möglichkeit mir einen anderen Hersteller zu suchen aber ich war ganz zufrieden in dem halben Jahr mit Ihm.
Deswegen habe ich bis auf ein paar Kleinigkeiten fast das selbe noch mal gekauft. Bis auf paar Verbesserungen in der Ausstattung und nun als Limo. Einzig das Night Ausstattung war halt nicht mehr mit dabei. Mann kann nicht alles haben.
Bloß halt sieht er noch ein bisschen Nackt für mich aber das werde ich in geraumer Zeit noch ändern .
Schönen Abend noch für Euch
113 Antworten
Ich würde immer empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn man eindeutig Unschuldig ist.
Die Reparatur wird ja vermutlich ein paar Tage dauern und dann steht einem für die Zeit ein Ersatzwagen zu. Da erscheinen mir 65€ Nutzungsausfall doch sehr gering. Somit muss der Anwalt mal mit dem Gutachter reden und Korrekturen einfordern. Ein Anwalt kommt meist auch noch auf Fakten, die man selbst schnell mal übersieht.
Hi, natürlich ist ein Anwalt bei dir immer Pflicht, den muss ja die gegnerische Versicherung bezahlen wenns so eindeutig ist wie bei mir damals,
hatte den Schaden nur leider vorn und bei 23000 Kostenvoranschlag wars halt ein Totalschaden, müsste nochmal nachschauen aber Nutzungsausfall habe ich an die 1700 bekommen bis ich mir einen Ersatzwagen zugelegt hatte.
für mich wars damals nicht so schlecht gekauft als Jahreswagen für 31000 Eus Wiederbeschaffungswert durch meine "Verschönerungen" + Nutzungsausfall ca 34000 Euro hatte ihn über ein Jahr und bin 8000 km gefahren !!
Die Wertminderung bei dir wäre mir doch etwas zuuuuu wenig.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen und nehme dir einen Anwalt, der freut sich über deinen Auftrag!
Die merkantile Wertminderung sollte schon 500,- € betragen, der Nutzungsausfall ist korrekt, Fahrzeug Gruppe H 65,- € pro Tag, Mietwagenklasse wäre 08. Reparaturdauer mit 4 Tagen erscheint realistisch! Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Schaden.
Nie im Leben würde ich auf Partnerwerkstätten oder Gutachter der gegnerischen Versicherung vertrauen. Die wollen schließlich immer so wenig wie möglich zahlen. Unabhängigen Gutachter holen und der soll den Schaden dann beurteilen und eine Werkstatt kann dir die gegnerische Versicherung auch nicht zuweisen.
Bei so einem großen Schaden lohnt sich ein Anwalt auf jeden Fall. Die Versicherung zieht dich sonst nur über den Tisch.
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Die gegnerische Versicherung muss sich an das Gutachten halten. Die Werkstatt ist eine Mercedes-Niederlassung, der Gutachter hält sich an bestimmte Vorgaben, wie Fahrzeugklasse usw., die Tage der Reparaturdauer sind genannt - was soll ein Rechtsanwalt da noch rausholen? Ich meine, das ist soweit ok!
Ich war damals natürlich in MEINER Werkstatt. Habe dort angerufen und die haben das Auto dann abgeholt, stand bei einem Audi Vertrags- Händler weil der Abschleppdienst ihn dahin gebracht hatte. Warum auch immer. Der wollte natürlich auch gleich die "Angelegenheit" übernehmen.
Anwalt und Sachverständiger haben natürlich mit dem Autohaus zusammengearbeitet. War mit allem rundum zufrieden.
Ging ja auch noch um Schmerzensgeld für meine Frau usw.
Würde immer wieder einen Anwalt dazu nehmen. Er kostet mich ja keinen Cent zumal die Schuldfrage klar war
Danke euch, Anwalt wurde beauftragt, einmal für meine Lebenspartnerin bezüglich Schmerzensgeld und einmal für mich da Ich der Fahrzeughalter von Ihrem Auto bin.
Der Unfall ist leider 200km von Zuhause entfernt passiert. Meine Lebenspartnerin hat dann Mercedes Mobilo kontaktiert, daraufhin kam der ADAC und hat das Auto in die nächste Mercedes Niederlassung abgeschleppt.
Mercedes-Benz Darmstadt ist riesig. Denke das Auto ist dort gut aufgehoben, auch wenn die gegnerische Versicherung die Niederlassung als Partnerwerkstatt hat. Der Meister meinte mir entsteht dadurch kein Nachteil, Sie müssten halt nur "etwas günstiger" für die Versicherung arbeiten.
Na von Schmerzensgeldforderung war vorhin nicht die Rede. Hier ist natürlich ein RA notwendig. Bei mir hatte die Niederlassung gleich den Kontakt zum RA und Gutachter empfohlen und das habe ich dankbar angenommen. Keine Rennereien, keine Kosten meinerseits, alles hervorragend geregelt. Die €-Zahlen des Gutachtens wurden 1zu1 abgerechnet. Ich schalte bei Fremdverschulden grundsätzlich einen RA ein. Schmerzensgeldzahlung zieht sich trotz RA schon mehrere Monate hin ...! Ich wünsche alles Gute!
Mensch das ganze ist erst mal vor 3 Jahren gewesen, Wahnsinn wie schnelllebig die Zeit doch ist. Vieles vergisst man doch sehr schnell. Wenn man es dann wieder liest kommen doch viele Erinnerungen doch wieder hoch.
Oder liegts am Alter !
Habe ja davor zwei BMWs gefahren und nun schon den 3 Stern , glaube ich bin nun mit dem Stern Virus infiziert und würde mir zur Zeit keinen anderen Hersteller zulegen auch wenns insgesamt natürlich etwas teurer ist.
Bin auch mit meinen derzeitigen CLA super zufrieden, trotz dem Motorschaden bei meinem V250, denn bei mir bekommt jeder ne zweite Chance!
Schönes WE an alle hier