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Unfallschaden fiktiv abrechnen!?

Mercedes C-Klasse S203
Themenstarteram 17. August 2016 um 16:56

Hallo liebes Forum,

Ich fahre einen Mercedes C180 Kompressor (S203) Bj. 2002. Vor kurzem hat jemand das Fahrzeug vorne links beim Einparken touchiert. Dies wurde polizeilich erfasst und ich habe bereits Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers aufgenommen. Ich solle ein Foto + verkehrsunfallbericht + Kostenvoranschlag per Mail zusenden. Heute habe ich mir einen Kostenvoranschlag beim Mercedeshändler vor Ort eingeholt... ca. 2400€! Seine Empfehlung war die Reparatur fiktiv abzurechnen. Das sei auch völlig legal!? Aber nach seiner Einschätzung würde die Versicherung vermutlich nur ca. 1200€ übernehmen. Macht es Sinn noch bei einer anderen Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzugehen? Sollte ich sonst noch etwas beachten vor Einreichung der Unterlagen? Wenn eh schon die Versicherung Zählt, dann möchte ich natürlich gerne das Maximum raushören. Eure Tipps?

 

Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

sorry, aber das ist ja horrender Unsinn... !

Andere Stundenlöhne... ha, ha,... da beginnt es doch schon- Unsinn eben!

" Und wenn du zur Inspektion nicht regelmäßig in der Niederlassung warst werden Stundenlöhne einer freien Werkstatt angenommen. Die Summe schrumpft"

Nein, es geht um eine Leistungserbringung notwendigen Umfanges und durchschnittlicher ( mittlerer) Güte. Also keine ADO-Goldkante- Werkstatt- aber auch kein Hinterhof- Rentnerfreizeit- Betrieb.

Fakt ist, wenn Du an einer wirklichen Schadensregulierung zu Deinem Gunsten interessiert bist

1. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: Kostenvoranschläge von Werkstätten müssen von Versicherungen nur bis zu einer Bagatellgrenze von 1000.- Euro ( einige bayrische Landkreise bis 1500.- Euro) anerkannt werden. Der Rest ist " good will". Daher der Werkstatthinweis, dass die Vers. ohnehin nur 1200.- Euro zahlen wird- Erfahrungswerte!)

Der " Kostenvoranschlagtrick" besagt, dass der Versicherer nur den Betrag erstattet, der für " Kostenvoransachläge" lt. AVB vorgegeben ist, eben die Höchstgrenze eines Bagatellschadens von ,max. 1000.- Euro ( 1500.- Eur.). Und wenn Du 10.000 Euro Schaden hast- Pech gehabt- Unwissenheit schützt nicht vor Benachteiligung.

2. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar weil: ein einfacher Parkrempler gravierende Auswirkungen auf das gesamte Fahrzeug haben kann. Das beginnt bei ausgerissenen Verbindungselementen, über gerissene Vorratsbehälter bis hin zu Elektronikproblemen ( Alarmanlage, Airbags etc., allein durch einen ( in der Stärke nicht zu gering erachtenden) Anprall. Die Schürze gibt nach und geht in ihre Ausgangsform zurück. Wie sieht es dahinter aus??? Sind Kabel geschehrt worden? Wer jetzt " Unsinn" sagen will, sollte es für sich behalten, denn das sehe ich recht oft. Der eigentliche Schaden ist meist immer der vedeckte Schaden. Eine Reparatur ist aufwändiger als nur eine Lüsterklemme und etwas Lack.

3. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: durch einen Kostenvoranschlag keine rechtsverbindliche Zustandbeschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seines Neuwertes, seines Zeitwertes und der tatsächlichen Schadenshöhe erfolgt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bist Du sofort in der Defensive, da Du weder Zeitwert, noch Schadenshöhe, noch Wiederbeschaffungswert , noch Nutzungsausfall und Wertminderung über alle Zweifel erhaben, darlegen kannst. Zudem sind oft behauptete ( aber nicht exestierende) Vorschäden durch ein Gutachten ausgeschlossen. ( Weise mal nach, dass da nicht schon vorher der Lack abgetragen worden war! Viel Spass!!! Denn schon ist die Neulackierung vom Tisch ! Ein Kostenvoranschlag hat dies alles nicht im Blick.

4. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: bei einer Reparatur alle notwendigen Arbeiten und Materialien vorgegeben sind. Das Fahrzeug kann mit den ausgereichten Geldmitteln nachweislich in mittlerer Güte, Instand gesetzt werden. Eine Reparatur nach Kostenvoranschlag erfasst nur jene Arbeiten, die die Werkstatt für notwendig hält ( um die alte Kiste wieder flott zu machen) und zu leisten vermag. Klar, dass dabei sehr oft die für die Werkstatt günstigste Option gewählt wird. ( Wenig Material und Arbeit für viel Geld) Hauptsache von aussen ist alles wieder toll und chick. Innen- na ja,- das sieht ja keiner --> und wenn Du demnächst mal einen weiteren Unfall haben solltest, hast Du womöglich einen nicht fachgerecht instand gesetzten Vorschaden ---> Arschkarte!!!

Es gäbe noch weitere Gründe, warum Dir nur geraten werden kann, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Der Kostenvoranschlag ist nun insoweit sinnvoll, als dass Du bei der gegnerischen Versicherung die Kosten für den Gutachter in voller Höhe geltend machen kannst, da Du nachgewiesen hast, dass die Bagatellgrenze überschritten ist.

Allerdings musst Du damit zunächst leben, dass evtl. die gegn. Versicherung einen freien KFZ- Gutachter ad ipse beauftragt. Allerdings musst Du keinen versicherungsinternen Gutachter akzeptieren ( denn das könnte auch der Hausmeister sein, da versicherungsinterne Gutachter über keine "überdurchschnittliche fachliche Expertise" verfügen müssen, sondern einzig und allein dazu bestimmt sind, die Kostenhöhe der Versicherungsleistung zu minimieren.)

Ruf die gegn. Versicherung an, teile denen mit, dass die Bagatellgrenze lt. Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird und besprich, wer von Euch den freien !!!! Gutachter beauftragt. Lass Dich auf keine Diskussion ein, es ist Dein gutes Recht. Jede Diskussion zeigt nur, dass die Versicherung versucht, Dich, zu ihrem Vorteil zu manipulieren.

Wenn Du die Beauftragung übernehmen sollst und kannst, dann schau ins Internet oder gelbe Seiten nach KFZ- Gutachtern in der Nähe des derzeitigen Standortes des Fahrzeuges.

Zu der Abrechnung habe ich keine Lust des nachts noch eine ellenlange Story zu schreiben. Aber, ich verweise gerne auf die Veröffentlichung der Kanzlei Momberger & Niersbach zu diesem Thema:

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Zu den miesen Tricks bei der Schadensregulierung gibt es einen schönen Artikel im Netz von der Stiftung Warentest.

https://www.test.de/.../

So, nun sollte alles klar sein und viel Erfolg wünscht der Asphalthoppler

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24 Antworten

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 18. August 2016 um 11:20:29 Uhr:

Hallo,

zs77706 schrieb: " Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Und wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt, kommst Du vor allem aucv schneller an dein Geld, als wenn Du es selber versuchst."

"Eine Seriöse Kanzlei sollte in deinem Fall auch keine Vorkasse nehmen, die rechnen direkt mit der Versicherung ab, falls Du hier eine Empfehlung brauchst,..."

Falsch!!!!

Es besteht grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht. Dazu gehört, dass ich nicht grundlos einen Rea. auf anderer Leute Kosten einschalten kann. Grundlos, weil die gegn. Versicherung ja noch keinerlei Stellungnahme bezüglich der Regulierung abgegeben hat. Praktisch kann die gegn. Versicherung ja alle Kosten anstandslos tragen. Wozu dann bitte noch einen Rea. bezahlen? Auf den Kosten bleibt der TE dann natürlich sitzen. Ein seriöser Anwalt macht solchen Klamauk erst gar nicht mit und rät: " Abwarten und dann angemessen regieren". Denn erst dann, wenn eine geldwerte Benachteiligung droht oder bereits besteht, ist die Einschaltung eines Rea. objektiv berechtigt.

Gruß vom Asphalthoppler

Sehe ich und die deutsche Rechtsprechung anders.

Warum sollte ich mich (als unschuldig in einen Unfall Beteiligter) und zudem auch noch als Geschädigter mit den Folgen eines Ereignisses (dem Unfall) in meiner Freizeit mit der Abwicklung (egal ob mit oder ohne Schwierigkeiten gegenüber einer Versicherung) auseinandersetzen, und bekomme diese Aktivitäten in keinster Art und Weise erstattet?!

Dazu auch einige Urteile

Themenstarteram 18. August 2016 um 11:26

Vielen Dank für die zahlreichen und ausführlichen Antworten!

Es scheinen sich ja alle einig zu sein, dass es sinnvoll wäre direkt einen Gutachter einzuschalten. Der Mercedes-Mitarbeiter hat bei den 2400€ wohl aber schon ziemlich zu meinem Vorteil gerechnet. Abzüglich der Mehrwertsteuer blieben dann noch ca. 2000€ über. Macht es dann nicht vielleicht Sinn diesen Kostenvoranschlag einzureichen und abzuwarten ob die Versicherung das komplett übernimmt? Falls nicht, dann einen Gutachter einschalten!?

Mein Fahrzeug hat bereits 14,5 Jahre auf dem Buckel, ist leider nicht scheckheftgepflegt (wurde bisher immer von einem befreundeten Mercedes-Mechaniker für ne Kiste Bier alles gemacht) und auch nicht sehr regelmäßig gewartet. Der Wagen weist weitere kleine Lackschäden auf und ist ca. 150.000km gelaufen. Motor wurde vor kurzem komplett überholt (sämtliche Dichtungen, Kompressorschläuche, Steuerkette etc. neu), weil Steuerkette gelängt war (Ist aber auch inoffiziell durch den befreundeten Mb-Mechaniker passiert). Den Verkaufswert von dem Fahrzeug hat der Mitarbeiter bei Mercedes auf 3500-4000€ geschätzt. Ich denke das ist realistisch. Könnte es nicht sein, dass ich durch den Zeitwert/Zustand des Fahrzeugs mit einem Gutachten im Endeffekt "verliere" als wenn ich versuche den Kostenvoranschlag geltend zu machen?

Grüße

Noch eine Info am Rande (ich hoffe, ich kann es verständlich wiedergeben):

Rechnest Du nach KV ab stellst hinterher fest, dass es wider Erwarten versteckte Schäden gibt, ist das Thema zu Deinem Nachteil erledigt und abgeschlossen.

Ein Gutachter wird in sein Gutachten aufnehmen, dass das Fahrzeug in unterlegtem Zustand begutachtet wurde und im Nachhinein noch versteckte, nicht offensichtliche Folgeschäden auftreten können und diese in einem Nachtragsgutachten geltend gemacht werden können...

Dies nur als zusätzlicher Denkanstoß...

Zitat:

@Bobsch schrieb am 18. August 2016 um 13:26:09 Uhr:

Macht es dann nicht vielleicht Sinn diesen Kostenvoranschlag einzureichen und abzuwarten ob die Versicherung das komplett übernimmt? Falls nicht, dann einen Gutachter einschalten!?

In meinem Fall hat die Werkstatt gleich einen Gutachter empfohlen, den ich dann auch beauftragt habe. Der Gutachter hat sogar direkt mit der Versicherung abgerechnet und ich brauchte für das Gutachten nicht einmal in Vorleistung treten.

Der Gutachter kam sogar in die MB-Werkstatt wo ich mein Fahrzeug hingebracht hatte und hat dann gleich mit dem MB-Meister zusammen die realen Kosten für Material und Arbeitslohn ermittelt.

Im Endeffekt ist es Deine Entscheidung. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen hat jedoch eine ganz andere Aussagekraft als ein "simpler" Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Du kannst dabei nichts verlieren, vorausgesetzt der ermittelte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (im Zustand vor dem Unfall) ist höher als die ermittelten Reparaturkosten, wovon wir im Moment mal ausgehen wollen.

am 18. August 2016 um 19:45

Also mal ein Tipp von mir:

Ich bzw. wir haben im Haus 7 Fahrzeuge von welchen 5 geschäftlich genutzt werden. (Mal zur info)

Unfallschäden in der Höhe von 1.000 bis 6.000 Euro haben wir so ca. jedes halbe Jahr.

Also ich würde folgendermaßen vorgehen:

Zuerst einen Rechtsanwalt kontaktieren! - Kostet nichts, gegnerische Versicherung zahlt!

Gutachter kommen lassen - Kostet nichts, gegnerische Versicherung zahlt!

Abrechnung nach Gutachten machen (also Schadenbetrag auszahlen lassen

Per Smartrepair reparieren - gut ist!

Ich habe unseren Rechtsanwalt seit 3 Jahren wegen solcher Schäden nicht mehr gesehen,

läuft alles via Email und ich muss mich um nichts kümmern, nur warten dass das Geld

aufs Konto kommt.

Ich sehe es immer problematisch, wenn eine Versicherung nach Kostenvoranschlag

einer Werkstatt abgerechnet werden soll, da wollen die gerne noch Ihre eigenen

Gutachter schicken, und dann gehts für den Betroffenen meist schlechter aus.

Gerne kann ich aus (falls gewünscht) per PN die Daten von meinem Rechtsanwalt

schicken, eine Erstberatung telefonisch oder persönlich ist hier kostenlos.

Ach ja, der Gute Mann war jetzt erst wieder zu einer Gerichtsverhandlung in Berlin

obwohl er seine Kanzlei in der nähe von Würzburg (Bayern) hat.

Ist also im ganzen Bundesgebiet unterwegs.

Aber ich rate jedem, nie ohne einen Rechtsanwalt! (Egal welcher, Hauptsache Verkehrsrecht!)

Hoffe ich konnte helfen!

Hallo,

lw4701 schrieb: "sehe ich und die deutsche Rechtsprechung anders."

Schön, wenn es Deine Meinung ist...

Zunächst mal Dank für die Urteilzusammenstellung!

Das Problem ist doch schlicht und einfach, dass der Geschädigte bereits Absprachen mit dem Versicherer getätigt hat.

Gemäß: Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009, § 249 BGB, Randziffer 38,39; BGH NJW 90,2060; BGH NJW 06, 1065; BGH NJW 04, 444,446) --> dort heißt es: " Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat gemäß § 823, 249 BGB einen Anspruch darauf, auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen; - dieser hat bei einer Haftung zu 100% die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Gegenstandswert der berechtigt geltend gemachten Schadensersatzansprüche dem Geschädigten zu ersetzen." <--

gilt dies ausschließlich " zur Geltungmachung der Ansprüche".

Dies aber hat der TE bereits in Eigenregie getan. Die Hinzuziehung eines Rea wäre also zunächst eine anzunehmende unnötige Dopplung, da ein Rea weder den Kostenvoranschlag, noch den Unfallbericht noch die, vom Versicherer angeforderten, Bilder irgendwie rechtlich begleiten kann. ( er ist ja kein Gutachter, kann also nicht die Qualität und Preis der Arbeiten beurteilen). Weitergehende Ansprüche leiten sich aus KVA, Bildern und Unfallbericht also nicht ab. Die Arbeit für den TE besteht also aus Fotoaufnahmen des Fahrzeuges ( sofern nicht am Unfallort bereits erledigt) und in der Versendung der geforferten Unterlagen. Was soll da denn ein Anwalt noch tun??????

Wenn allerdings der TE dem Vorschlag des Versicherers auf Regulierung per Kostenvoranschlag nicht zustimmt, so muss er dies dem Versicherer auch mitteilen, weil der Versicherer ansonsten nämlich davon ausgehen kann, dass, mangels Widerspruchs, der TE diese Abrechnung durch Zusendung der Unterlagen vornehmen wird. ( Waffengelichheit)

Nach meinem Verständnis wird erst durch die Mitteilung des TE an den Versicherer ein neuer Sachverhalt eröffnet, aus welchem sich dann auch Ansprüche aus oben zitiertem wieder neu ergeben können.

Es ist nicht alle so, wie es auf den ersten Blick erscheint. Manchmal ist es nämlich gänzlich anders.

So, dies ist hier aber kein Jura- Forum und ich bin kein Volljurist, also halten wir fest:

Der TE ist durch dieses Forum rechtlich nicht beraten worden ( denn dies dürfen wir ja nicht), aber er hat Hinweise zu seinen weiteren Entscheidungen bekommen. Was er nun damit anfängt, ist allein seine Angelegenheit.

Ist das die ganze Wahrheit ? Wer weiß???

" Wahr sind nur die Erinnerungen die wir mit uns tragen, die Träume, die wir spinnen, Sehnsüchte, die uns treiben- damit wollen wir uns bescheiden." Heinz Rühmann in dem Klassiker: Die Feuerzangenbowle.

Gruss vom Ashalthoppler

ich hatte den identischen Fall letztes Jahr Oktober, Kratzer am Stoßfänger, Stoßleiste (mit US-Sidemarker), PTS-Sensor und Kotflügel..

dem Schadensbild nach muss die Schürze nicht getauscht werden, das wird aber MB angerechnet haben, wird die gegnerische Versicherung aber evtl. beanstanden

bin zum Meisterbetrieb des Vertrauens gefahren, habe mir ein Kostenvoranschlag machen und Schaden fiktiv abgerechnet.. kam dabei auch auf die hier genannten 1200-1300€ unterm Strich, inkl. Lackieren des Kotflügel..

 

hatte auch keinerlei Probleme mit der gegnerischen Versicherung, sie haben die volle Summer auf dem KVA abzüglich MwSt anstandslos und zügig überwiesen..

die MB-Preise gelten wirklich nur dann, wenn das Fahrzeug lückenlos immer bei MB war.. ansonsten suchen die sich eine freie Werkstatt und lassen das gegenrechnen, und bieten dir auch das an, was sie ausgerechnet bekommen haben..

gehe also selber direkt zu einer Meisterlackiererei, mit seinem KVA wirst du weniger Probleme bekommen.

Themenstarteram 19. August 2016 um 16:19

Also meine Bedenken sind einfach, dass wenn ich jetzt von vornherein einen Gutachter einschalte dieser möglicherweise sagt, dass der Schaden (u.a. in Anbetracht des Zeitwerts und Zustands des Fahrzeugs) mit z.B. nur 900€ zu regulieren sei, weil z.B. der Kratzer am Kotflügel mit Smartrepair reparierbar wäre und nicht extra der Kotflügel abgeschraubt werden muss etc. Dann würde die Versicherung ja auch nicht mehr zahlen als diesen Betrag. Der MB-Mitarbeiter hat hingegen sehr wohlwollend zu meinen Gunsten gerechnet. Sollte die Versicherung also nicht die vollen 2400€ (minus MWST.) des Kostenvoranschlags akzeptieren, dafür aber z.B. 2000€ (minus MWST.) wäre das ja immer noch mehr als die fiktiven 900€ vom Gutachter, die ich benannt habe. Deshalb habe ich gerade das Gefühl ich würde unter Umständen das Risiko eingehen am Ende weniger zu kriegen wenn ich jetzt direkt den Gutachter einschalte. Meint ihr nicht?

Wenn ich jetzt also erstmal den Kostenvoranschlag an die Versicherung schicke und abwarte was die antworten bzw. welche Summe die übernehmen wollen, kann ich dann bei Missfallen nicht immer noch einen freien Sachverständigen/Gutachter meiner Wahl einschalten? Verbaue ich mir dann etwa die Möglichkeit des Gutachters?

 

Freue mich auf eure Antworten!

Grüße

Hallo,

selbstverständlich kannst Du zu jeder Zeit einen Gutachter hinzuziehen. Das ist Dein gutes Recht!

Die Frage, die aber dann zu klären ist, würde lauten: Zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter? " Ja natürlich" sagen die Optimisten.

Ich sage: Ja, aber wann? Zeitnah! Möglicherweise aber erst nach x Anschreiben des Rea. und ggf. auch erst nach einem Rechtsstreit. Das kann dauern. Sprich: Gewiss bekommst Du die Kosten erstattet. Die Frage ist nur -- wann. Denn, da Du ja dann kundgetan hast, dass Du mit der Erstattungssumme des Versicherers nicht einverstanden bist, könnte der Versicherer erst mal abwarten, was denn nun kommen wird. Also zahlt er erst mal nicht. Auch nicht den Anwalt und auch nicht den Gutachter, da der Versicherer das Gutachten aufgrund des KVA anzweifelt und selber ein Hausgutachten erstellt Dann musst Du klagen. Danach gibt es Einzelfälle, in denen Versicherer trotz Urteil die Zahlung laaaange hinauszögern. Dann kommt der nächste Rechtsstreit und der Versicherer zahlt nun. Lt. Urteil mit Schadensersatz. Na und??? Du hast einen eff. Schaden von 2000.- Euro am Auto. Da gehst Du ( da Du ja nicht 2 Jahre lang mit einem defektem Fahrzeug rumfahren willst) in Vorleistung. Dazu die Anwaltskosten ( kein Anwalt wartet freiwillig Jahre auf sein Geld), dazu der Gutachter, der irgendwann auch sein Geld sehen will- in dubio vom Auftraggeber natürlich- und dies bist Du. Wohl dem, der eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dann hat.

Persönliches Pech ist dann, wenn der Richter mit dem linken Fuß zuerst aus dem Bett gekommen ist, seine Kaffeedose leer war und das Frühstück vom Hund aufgefressen wurde-- sprich, der hat keine Lust auf die Sache und weist Deine Klage einfach mal ab. ( Ja, das kann er / sie !!!!!!!!! ).

Ich will Dir keine Angst machen, aber ich möchte darauf hinweisen, wie es im worst case für Dich laufen könnte und wie ich es von anderen Leuten schon gelesen und gehört habe.

Im Übrigen: Versicherungen sind nicht doof! Im Zweifelsfall haben die interne und externe Gutachter, welche auch Kostenvoranschlage, Bilder und Unfallbericht sehr gut lesen und auswerten können. Die sind doch nicht blöd! Geh mal davon aus, dass bestenfalls die Versicherungsleistung ( nach KVA) in der Höhe des Gutachterbetrages erfolgt.

Meist ist es aber ein erheblich geringerer Betrag. Wenn die dann das Gefühl bekommen, dass da jemand Schmuh machen will- "dann werden andere Saiten aufgezogen".

Im übrigen: Es gibt Gutachter und Gutachter. Die Meisten sind freundliche Menschen, die grundsolide und neutral arbeiten. Aber, manchmal gibt es diese " kann- Maßnahmen". Da ist dieser häßliche, tiefe Kratzer quer über die Tür. Man kann nun die Tür komplett ausbauen und zerlegen zur Lackierung. Das ist sach- und fachgerecht. Man kann aber auch drumherum abkleben und dann Lackieren. Auch dies ist ggf. sach- und fachgerecht. Man kann aber auch nur anlackieren per samart repair. Auch dies kann sach- und fachgerecht sein. Manchmal entscheidet einfach, wie der Klient sich verhält. Habe ich das dringende Gefühl, der will wegen eines Kratzers nur Unmengen an Kohle rausholen, beißt der auf Granit. Ist das Gefühl, mensch, der hat einen tollen Wagen und pflegt das Ding von vorne bis hinten, dann wäre es einfach unfair, die einfachste, weil billigste Methode der Reparatur zu wählen, da die ( abstrakte) Gefahr! besteht, dass sichtbare Spuren verbleiben. Das ist eine persönliche Entscheidungsfreiheit.

Es ist immer ein Gesamtpaket!

Egal was Du tust: Unterschätze niemals die Fähigkeiten von Versicherungen im Schadensfall!

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 19. August 2016 um 20:36

@Asphalthoppler,

Habe ich es richtig verstanden:

1.) Wenn ich jetzt von Anfang an einen Gutachter ins Boot hole, dann hat die Versicherung gar keine andere Wahl als diesen zu zahlen.

2.) Wenn ich erst den Kostenvoranschlag von MB einreiche, die Versicherung einen geringeren Betrag zahlen will und mir das nicht passt. DANN könnte es zu o.g. Problemen kommen, oder?

 

Oder könnte es auch bei 1.) dazu kommen, dass die Versicherung versucht den Gutachter nicht zu bezahlen?

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