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Unfallschaden fiktiv abrechnen!?

Mercedes C-Klasse S203
Themenstarteram 17. August 2016 um 16:56

Hallo liebes Forum,

Ich fahre einen Mercedes C180 Kompressor (S203) Bj. 2002. Vor kurzem hat jemand das Fahrzeug vorne links beim Einparken touchiert. Dies wurde polizeilich erfasst und ich habe bereits Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers aufgenommen. Ich solle ein Foto + verkehrsunfallbericht + Kostenvoranschlag per Mail zusenden. Heute habe ich mir einen Kostenvoranschlag beim Mercedeshändler vor Ort eingeholt... ca. 2400€! Seine Empfehlung war die Reparatur fiktiv abzurechnen. Das sei auch völlig legal!? Aber nach seiner Einschätzung würde die Versicherung vermutlich nur ca. 1200€ übernehmen. Macht es Sinn noch bei einer anderen Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzugehen? Sollte ich sonst noch etwas beachten vor Einreichung der Unterlagen? Wenn eh schon die Versicherung Zählt, dann möchte ich natürlich gerne das Maximum raushören. Eure Tipps?

 

Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

sorry, aber das ist ja horrender Unsinn... !

Andere Stundenlöhne... ha, ha,... da beginnt es doch schon- Unsinn eben!

" Und wenn du zur Inspektion nicht regelmäßig in der Niederlassung warst werden Stundenlöhne einer freien Werkstatt angenommen. Die Summe schrumpft"

Nein, es geht um eine Leistungserbringung notwendigen Umfanges und durchschnittlicher ( mittlerer) Güte. Also keine ADO-Goldkante- Werkstatt- aber auch kein Hinterhof- Rentnerfreizeit- Betrieb.

Fakt ist, wenn Du an einer wirklichen Schadensregulierung zu Deinem Gunsten interessiert bist

1. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: Kostenvoranschläge von Werkstätten müssen von Versicherungen nur bis zu einer Bagatellgrenze von 1000.- Euro ( einige bayrische Landkreise bis 1500.- Euro) anerkannt werden. Der Rest ist " good will". Daher der Werkstatthinweis, dass die Vers. ohnehin nur 1200.- Euro zahlen wird- Erfahrungswerte!)

Der " Kostenvoranschlagtrick" besagt, dass der Versicherer nur den Betrag erstattet, der für " Kostenvoransachläge" lt. AVB vorgegeben ist, eben die Höchstgrenze eines Bagatellschadens von ,max. 1000.- Euro ( 1500.- Eur.). Und wenn Du 10.000 Euro Schaden hast- Pech gehabt- Unwissenheit schützt nicht vor Benachteiligung.

2. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar weil: ein einfacher Parkrempler gravierende Auswirkungen auf das gesamte Fahrzeug haben kann. Das beginnt bei ausgerissenen Verbindungselementen, über gerissene Vorratsbehälter bis hin zu Elektronikproblemen ( Alarmanlage, Airbags etc., allein durch einen ( in der Stärke nicht zu gering erachtenden) Anprall. Die Schürze gibt nach und geht in ihre Ausgangsform zurück. Wie sieht es dahinter aus??? Sind Kabel geschehrt worden? Wer jetzt " Unsinn" sagen will, sollte es für sich behalten, denn das sehe ich recht oft. Der eigentliche Schaden ist meist immer der vedeckte Schaden. Eine Reparatur ist aufwändiger als nur eine Lüsterklemme und etwas Lack.

3. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: durch einen Kostenvoranschlag keine rechtsverbindliche Zustandbeschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seines Neuwertes, seines Zeitwertes und der tatsächlichen Schadenshöhe erfolgt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bist Du sofort in der Defensive, da Du weder Zeitwert, noch Schadenshöhe, noch Wiederbeschaffungswert , noch Nutzungsausfall und Wertminderung über alle Zweifel erhaben, darlegen kannst. Zudem sind oft behauptete ( aber nicht exestierende) Vorschäden durch ein Gutachten ausgeschlossen. ( Weise mal nach, dass da nicht schon vorher der Lack abgetragen worden war! Viel Spass!!! Denn schon ist die Neulackierung vom Tisch ! Ein Kostenvoranschlag hat dies alles nicht im Blick.

4. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: bei einer Reparatur alle notwendigen Arbeiten und Materialien vorgegeben sind. Das Fahrzeug kann mit den ausgereichten Geldmitteln nachweislich in mittlerer Güte, Instand gesetzt werden. Eine Reparatur nach Kostenvoranschlag erfasst nur jene Arbeiten, die die Werkstatt für notwendig hält ( um die alte Kiste wieder flott zu machen) und zu leisten vermag. Klar, dass dabei sehr oft die für die Werkstatt günstigste Option gewählt wird. ( Wenig Material und Arbeit für viel Geld) Hauptsache von aussen ist alles wieder toll und chick. Innen- na ja,- das sieht ja keiner --> und wenn Du demnächst mal einen weiteren Unfall haben solltest, hast Du womöglich einen nicht fachgerecht instand gesetzten Vorschaden ---> Arschkarte!!!

Es gäbe noch weitere Gründe, warum Dir nur geraten werden kann, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Der Kostenvoranschlag ist nun insoweit sinnvoll, als dass Du bei der gegnerischen Versicherung die Kosten für den Gutachter in voller Höhe geltend machen kannst, da Du nachgewiesen hast, dass die Bagatellgrenze überschritten ist.

Allerdings musst Du damit zunächst leben, dass evtl. die gegn. Versicherung einen freien KFZ- Gutachter ad ipse beauftragt. Allerdings musst Du keinen versicherungsinternen Gutachter akzeptieren ( denn das könnte auch der Hausmeister sein, da versicherungsinterne Gutachter über keine "überdurchschnittliche fachliche Expertise" verfügen müssen, sondern einzig und allein dazu bestimmt sind, die Kostenhöhe der Versicherungsleistung zu minimieren.)

Ruf die gegn. Versicherung an, teile denen mit, dass die Bagatellgrenze lt. Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird und besprich, wer von Euch den freien !!!! Gutachter beauftragt. Lass Dich auf keine Diskussion ein, es ist Dein gutes Recht. Jede Diskussion zeigt nur, dass die Versicherung versucht, Dich, zu ihrem Vorteil zu manipulieren.

Wenn Du die Beauftragung übernehmen sollst und kannst, dann schau ins Internet oder gelbe Seiten nach KFZ- Gutachtern in der Nähe des derzeitigen Standortes des Fahrzeuges.

Zu der Abrechnung habe ich keine Lust des nachts noch eine ellenlange Story zu schreiben. Aber, ich verweise gerne auf die Veröffentlichung der Kanzlei Momberger & Niersbach zu diesem Thema:

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Zu den miesen Tricks bei der Schadensregulierung gibt es einen schönen Artikel im Netz von der Stiftung Warentest.

https://www.test.de/.../

So, nun sollte alles klar sein und viel Erfolg wünscht der Asphalthoppler

24 weitere Antworten
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Für den Kratzer 2400? Wahnsinn oder ist die Front gerissen? Sieht auf dem Bild nicht so schlimm aus. Such dir einen Lackierer ich denke der macht es genauso gut wie der Freundliche.

Lass das Geld ausbezahlen und mach gff. Nutzausfall geltend. Bischen Smart Repair und den Rest vom Geld auf die Hohe Kante legen! Oder nicht reparieren und alles einsacken

Theoretisch steht dir aber auch ein Gutachter zu! Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen

Themenstarteram 17. August 2016 um 18:42

Der Kotflügel hat auch nen Kratzer abbekommen (was man auf dem Foto nicht wirklich sieht). Deswegen müsste der wohl auch lackiert werden. Daher wohl auch teuerer als nur Stoßstange. 2400€ kam mir allerdings auch viel vor. Kann mir aber ja eigentlich nur recht, da ich den Schaden eh nicht reparieren lassen möchte. Aber wieso meinte der Schrauber die Versicherung würde vermutlich letztlich wahrscheinlich eh nicht mehr als 1200€ rausrücken? Gut... dir Mehrwertsteuer wird abgezogen, aber sonst? Kann ich dem irgendwie vorbeugen?

Da mir der Preis von 2400€ auch schon sehr hoch vorkommt, macht es dann überhaupt Sinn für mich einen Gutachter einzuschalten? Nicht, dass der die Reparaturkosten dann zu meinem Nachteil geringer berechnet.

Also jetzt erstmal einfach alle Unterlagen hinschicken und gucken was passiert? Oder doch vorher noch was in die Wege leiten?

Grüße

wenn ich richtig informiert bin, muss die Versicherung den KVA excl. der MwSt berappen wenn du es nicht reparieren lässt. Mach dich da auf jeden Fall schlau !

Gruß

Fred

Ja die Mwst wird abgezogen!

Und wenn du zur Inspektion nicht regelmäßig in der Niederlassung warst werden Stundenlöhne einer freien Werkstatt angenommen. Die Summe schrumpft

Themenstarteram 17. August 2016 um 19:22

Zitat:

@Nicsen1711 schrieb am 17. August 2016 um 21:00:26 Uhr:

Ja die Mwst wird abgezogen!

Und den Rest müssen Sie zahlen? Er meinte etwas, dass die Versicherung einen anderen Stundensatz als Berechnungsgrundlage nehmen würde, weil es ja nicht in einer Markenwerkstatt gemacht werden müsste!?

Themenstarteram 17. August 2016 um 19:35

Zitat:

@Lunalexx schrieb am 17. August 2016 um 21:21:53 Uhr:

Und wenn du zur Inspektion nicht regelmäßig in der Niederlassung warst werden Stundenlöhne einer freien Werkstatt angenommen. Die Summe schrumpft

Ahja, ok. Aber kann das tatsächlich 700 bis 800€ ausmachen?

Hallo,

sorry, aber das ist ja horrender Unsinn... !

Andere Stundenlöhne... ha, ha,... da beginnt es doch schon- Unsinn eben!

" Und wenn du zur Inspektion nicht regelmäßig in der Niederlassung warst werden Stundenlöhne einer freien Werkstatt angenommen. Die Summe schrumpft"

Nein, es geht um eine Leistungserbringung notwendigen Umfanges und durchschnittlicher ( mittlerer) Güte. Also keine ADO-Goldkante- Werkstatt- aber auch kein Hinterhof- Rentnerfreizeit- Betrieb.

Fakt ist, wenn Du an einer wirklichen Schadensregulierung zu Deinem Gunsten interessiert bist

1. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: Kostenvoranschläge von Werkstätten müssen von Versicherungen nur bis zu einer Bagatellgrenze von 1000.- Euro ( einige bayrische Landkreise bis 1500.- Euro) anerkannt werden. Der Rest ist " good will". Daher der Werkstatthinweis, dass die Vers. ohnehin nur 1200.- Euro zahlen wird- Erfahrungswerte!)

Der " Kostenvoranschlagtrick" besagt, dass der Versicherer nur den Betrag erstattet, der für " Kostenvoransachläge" lt. AVB vorgegeben ist, eben die Höchstgrenze eines Bagatellschadens von ,max. 1000.- Euro ( 1500.- Eur.). Und wenn Du 10.000 Euro Schaden hast- Pech gehabt- Unwissenheit schützt nicht vor Benachteiligung.

2. ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar weil: ein einfacher Parkrempler gravierende Auswirkungen auf das gesamte Fahrzeug haben kann. Das beginnt bei ausgerissenen Verbindungselementen, über gerissene Vorratsbehälter bis hin zu Elektronikproblemen ( Alarmanlage, Airbags etc., allein durch einen ( in der Stärke nicht zu gering erachtenden) Anprall. Die Schürze gibt nach und geht in ihre Ausgangsform zurück. Wie sieht es dahinter aus??? Sind Kabel geschehrt worden? Wer jetzt " Unsinn" sagen will, sollte es für sich behalten, denn das sehe ich recht oft. Der eigentliche Schaden ist meist immer der vedeckte Schaden. Eine Reparatur ist aufwändiger als nur eine Lüsterklemme und etwas Lack.

3. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: durch einen Kostenvoranschlag keine rechtsverbindliche Zustandbeschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seines Neuwertes, seines Zeitwertes und der tatsächlichen Schadenshöhe erfolgt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bist Du sofort in der Defensive, da Du weder Zeitwert, noch Schadenshöhe, noch Wiederbeschaffungswert , noch Nutzungsausfall und Wertminderung über alle Zweifel erhaben, darlegen kannst. Zudem sind oft behauptete ( aber nicht exestierende) Vorschäden durch ein Gutachten ausgeschlossen. ( Weise mal nach, dass da nicht schon vorher der Lack abgetragen worden war! Viel Spass!!! Denn schon ist die Neulackierung vom Tisch ! Ein Kostenvoranschlag hat dies alles nicht im Blick.

4. Ein unabhängiger Gutachter ist unverzichtbar, weil: bei einer Reparatur alle notwendigen Arbeiten und Materialien vorgegeben sind. Das Fahrzeug kann mit den ausgereichten Geldmitteln nachweislich in mittlerer Güte, Instand gesetzt werden. Eine Reparatur nach Kostenvoranschlag erfasst nur jene Arbeiten, die die Werkstatt für notwendig hält ( um die alte Kiste wieder flott zu machen) und zu leisten vermag. Klar, dass dabei sehr oft die für die Werkstatt günstigste Option gewählt wird. ( Wenig Material und Arbeit für viel Geld) Hauptsache von aussen ist alles wieder toll und chick. Innen- na ja,- das sieht ja keiner --> und wenn Du demnächst mal einen weiteren Unfall haben solltest, hast Du womöglich einen nicht fachgerecht instand gesetzten Vorschaden ---> Arschkarte!!!

Es gäbe noch weitere Gründe, warum Dir nur geraten werden kann, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Der Kostenvoranschlag ist nun insoweit sinnvoll, als dass Du bei der gegnerischen Versicherung die Kosten für den Gutachter in voller Höhe geltend machen kannst, da Du nachgewiesen hast, dass die Bagatellgrenze überschritten ist.

Allerdings musst Du damit zunächst leben, dass evtl. die gegn. Versicherung einen freien KFZ- Gutachter ad ipse beauftragt. Allerdings musst Du keinen versicherungsinternen Gutachter akzeptieren ( denn das könnte auch der Hausmeister sein, da versicherungsinterne Gutachter über keine "überdurchschnittliche fachliche Expertise" verfügen müssen, sondern einzig und allein dazu bestimmt sind, die Kostenhöhe der Versicherungsleistung zu minimieren.)

Ruf die gegn. Versicherung an, teile denen mit, dass die Bagatellgrenze lt. Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird und besprich, wer von Euch den freien !!!! Gutachter beauftragt. Lass Dich auf keine Diskussion ein, es ist Dein gutes Recht. Jede Diskussion zeigt nur, dass die Versicherung versucht, Dich, zu ihrem Vorteil zu manipulieren.

Wenn Du die Beauftragung übernehmen sollst und kannst, dann schau ins Internet oder gelbe Seiten nach KFZ- Gutachtern in der Nähe des derzeitigen Standortes des Fahrzeuges.

Zu der Abrechnung habe ich keine Lust des nachts noch eine ellenlange Story zu schreiben. Aber, ich verweise gerne auf die Veröffentlichung der Kanzlei Momberger & Niersbach zu diesem Thema:

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Zu den miesen Tricks bei der Schadensregulierung gibt es einen schönen Artikel im Netz von der Stiftung Warentest.

https://www.test.de/.../

So, nun sollte alles klar sein und viel Erfolg wünscht der Asphalthoppler

Kurz und knapp:

Wenn du es bei mb machen lässt, übernimmt die versicherung die volle höhe, aber dir bleibt nix.

Nimm einen freien sachverständigen und der soll ein gutachten erstellen.

Dieses lässt du dann fiktiv abrechnen.

Ich tippe in deinem fall mal so auf ca 1200 - 1500€ reparaturkosten, wovon dir dann abzgl steuer etwa 1000 - 1200 bleiben.

Hatte auch schon so einen Fall. Ich kann nur sagen, lass Dich von der gegnerischen Versicherung nicht verars....! Die haben extra Mitarbeiter eingestellt, die bei Abrechnung nach Gutachten versuchen die Kosten zu Gunsten der Versicherung auf ein Minimum zu reduzieren. Da braucht man unter Umständen sehr viel Geduld.

Das Gutachten bei meinem Wagen (S210) belief sich damals auf 5.000 EUR Reparaturkosten inkl. MwSt. Die Versicherung hat ohne zu zögern erstmal einen Verrechnungsscheck über 2.000 EUR ausgestellt um mich vorläufig ruhig zu stellen. Nach genauer Prüfung des Gutachtens durch die Versicherung hieß es dann ich bekomme noch knapp 1.000 EUR zusätzlich. In der sehr deatilierten Berechnung der Versicherung waren dann tatsächlich nur die ortsüblichen durchschnittlichen Lohnkosten einer freien Werkstatt zugrunde gelegt, und nicht die im Gutachten angesetzen Lohnkosten der örtlichen MB-Vertragswerkstatt. Auch wurden Entsorgungskosten für Altteile die im Gutachten aufgeführt waren nicht berücksichtigt, denn sofern ich das Auto nicht reparieren würde, entstehen mir ja möglicherweise keine Entsortgungskosten. Das die MwSt. nur dann erstattet wird, wenn ich einen Nachweis dafür erbringe (z.B. Kauf von Ersatzteilen) war mir klar.

Hatte mich dann im Netz etwas schlau gelesen und das sogenannte "Porsche"-Urteil gefunden. Demnach konnten, sofern ein Fahrzeug zuvor überwiegend in markengebundenen Werkstätten repariert und ausschließlich in markengebundenen Werkstätten gewartet wurde, auch die Lohnkosten einer markengebundenen Werkstatt angesetz werden. Ich habe dem Bescheid der Versicherung daraufhin widersprochen und die Gesamtsumme nach Gutachten (abzüglich MwSt.) gefordert. Damit fingen die Diskussionen mit der Versicherung erst richtig an. Die wollten dann Nachweise über alle bisherigen Reparaturen und Inspektionen seit Erstzulassung des Fahrzeugs. Inspektionen war leicht nachzuweisen (Scheckheft). Reparaturen war schon schwieriger, da ich den Wagen gebraucht gekauft hatte und natürlich vom Vorbesitzer keine Dokumentation mitbekommen hatte.

Mein Widerspruch wurde dann von der Versicherung erstmal abgelehnt mit der begründung, dass das Fahrzeug "angeblich" nicht durchgehend MB-Scheckheftgepflegt sein soll und Reparaturnachweise der ersten 4 Jahre nach Erstzulassung nicht vorliegen. Damit war mein Ziel gesteckt - ich lasse nicht locker bis der Betrag lt. Gutachten auf meinem Konto ist!

Nach etlichen Telefonaten und Briefen (per Einschreiben) war der Zeit- und Kostenaufwand für die Versicherung um das Thema mit mir auszudiskutieren dann wohl so groß geworden, dass man meinen Forderungen uneingeschränkt nachgekommen ist und ich auf den Cent genau (plus 20 EUR Aufwandsentschädigung für meine Telefonate und Briefe) den Betrag erhalten habe der im Gutachten stand. Später habe ich noch die MwSt. für Ersatzteilkäufe und Entsorgungskosten für Altteile geltend gemacht.

Das muss nicht bei jeder Versicherung so laufen. In meinem Fall war es leider so. Also - nicht locker lassen!!!

Also am besten einen Unabhängigen Sachverständigen und gleichzeitig einen Fachanwalt für Verkehrs/Unfallrecht beauftragen.

Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Und wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt, kommst Du vor allem aucv schneller an dein Geld, als wenn Du es selber versuchst.

Eine Seriöse Kanzlei sollte in deinem Fall auch keine Vorkasse nehmen, die rechnen direkt mit der Versicherung ab, falls Du hier eine Empfehlung brauchst, melde Dich per PN.

Hallo,

zs77706 schrieb: " Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Und wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt, kommst Du vor allem aucv schneller an dein Geld, als wenn Du es selber versuchst."

"Eine Seriöse Kanzlei sollte in deinem Fall auch keine Vorkasse nehmen, die rechnen direkt mit der Versicherung ab, falls Du hier eine Empfehlung brauchst,..."

Falsch!!!!

Es besteht grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht. Dazu gehört, dass ich nicht grundlos einen Rea. auf anderer Leute Kosten einschalten kann. Grundlos, weil die gegn. Versicherung ja noch keinerlei Stellungnahme bezüglich der Regulierung abgegeben hat. Praktisch kann die gegn. Versicherung ja alle Kosten anstandslos tragen. Wozu dann bitte noch einen Rea. bezahlen? Auf den Kosten bleibt der TE dann natürlich sitzen. Ein seriöser Anwalt macht solchen Klamauk erst gar nicht mit und rät: " Abwarten und dann angemessen regieren". Denn erst dann, wenn eine geldwerte Benachteiligung droht oder bereits besteht, ist die Einschaltung eines Rea. objektiv berechtigt.

Gruß vom Asphalthoppler

Zitat:

@zs77706 schrieb am 18. August 2016 um 10:56:29 Uhr:

Also am besten einen Unabhängigen Sachverständigen und gleichzeitig einen Fachanwalt für Verkehrs/Unfallrecht beauftragen.

Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Und wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt, kommst Du vor allem aucv schneller an dein Geld, als wenn Du es selber versuchst.

Eine Seriöse Kanzlei sollte in deinem Fall auch keine Vorkasse nehmen, die rechnen direkt mit der Versicherung ab, falls Du hier eine Empfehlung brauchst, melde Dich per PN.

Hmmm, alleine der übliche Schriftwechsel Anwalt vs Versicherung vs Anwalt ... verzögert die Sache mitunter nicht unerheblich. Meine drei Bagatellunfälle ähnlichen Kalibers habe ich jeweils problemlos selbst mit einem durch mich beauftragten Gutachter klären können. Und bei dem hier geschilderten Parkrempler - inkl. offenbar klar ersichtlicher und geklärter Schuldfrage - halte ich einen Anwalt - Stand jetzt - für überflüssig. Verhalte Dich so, wie es schon mehrfach beschrieben wurde. ICH würde mir allerdings den Anwalt sparen, das Recht einen zu beauftragen hast Du natürlich ...

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