Unfallgegner fährt über Rot Wirtschaftlicher Totalschaden Versicherung weigert sich zu zahlen

Hallo,

mir ist jemand bei Rot zeigender Ampel seitlich in das Auto reingefahren, ich berichtete :

https://www.motor-talk.de/.../...mit-dem-audi-verunfallt-t7174873.html

Habe die Sache direkt meinem Anwalt übergeben, es folgten ewig lange schreibereien mit der gegnerischen Versicherung, die haben sich dauernd gedrückt unseren Schaden zu zahlen, haben einen gegengutachten erstellt und ein Anbieter gefunden der einen höheren Restwert angibt, haben wir auch akzeptiert und zu dem Preis das Auto verkauft nun warten wir auf die Restsumme vom WBW.

Der Hammer kam dann heute, angeblich ist für die gegnerische Versicherung kein eintrittspflichtiges Ereignis zu erkennen sie hätten wohl unterlagen und verweigern nun die komplette Regulierung.

zu den Fakten:
ich fahre bei grün los ein Zeuge beobachtet, dass ich grün habe und er auch, es knallt, er stellt sich als Zeuge zur Verfügung und ich denke mir die Sache ist klar, auch die Polizei sah dies so und hat den Zeugen befragt, der Unfallgegner behauptete über grün gefahren zu sein... natürlich 🙂 ein Bußgeldverfahren wurde von der Polizei eingeleitet mit Sicherstellung des Führerscheins usw, ich habe noch zusätzlich wegen der asozialen Art des Unfallgegners Anzeige erstattet wegen gefährlicher Körperverletzung weil der Unfallgegner nur am lachen war am Unfallort.

Fahrzeug war komplett Fratze 40k Rep. Kosten umso mehr schockiert mich nun die Nachricht dass die nichts zahlen, das Auto ist verkauft und ich habe einen riesen Schaden, mein Anwalt bereitet die Klage vor aber dennoch mache ich mir Gedanken könnten die wirklich damit durchkommen ?

Es ist übrigens eine Versicherung die mit dieser Masche dauerhaft auffällt wenn man rezensionen liest scheint es so als wenn ich nicht der einzige bin.

35 Antworten

Kann die Reparatur des Wasserschadens mitels Rechnung nachgewiesen werden und gabs darüber ein Gutachten ?
Wurde evtl. seinerzeit ein Totalschaden abgerechnet ?

Lag Rechnung und Gutachten deinem Gutachter vor ?

und

Warst du oder der Gegner an der Kreuzung irgendwie Abbiegender, soll heißen könntet ihr beide Grün gehabt haben ?

Ich vernute aber mal eher die Versicherung weigert sich wegen Vorschäden und nicht wegen des Unfallverlaufs.

Rechnung gibt es keine wegen dem vorschaden, die Reparatur des Schadens wurde jedoch per Gutachten bestätigt. Es wurde ja nicht umsonst 9000 Euro abgezogen vom wbw.

Zwecks Unfall:

Ich bin bei grün geradeaus gefahren, die unfallgegnerin kam von der linken Seite angeschossen

Die Versicherung wird vermutlich darauf setzen, dass der Rotlichtverstoß nicht zur Überzeugung des Gerichts belegt und die vollständig fachgerechte Reparatur des Vorschadens nicht konkret nachgewiesen werden wird. Da würde ich keine Wette auf den Ausgang machen wollen.

Wenn du gut und bei so einem Fahrzeug auch richtig versichert bist, dann hast du eine Kaufpreisentschädigung in deiner Vollkasko.
Diese würde ich bei der Schadenhöhe dann auch ziehen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2021 um 10:23:34 Uhr:


Da würde ich keine Wette auf den Ausgang machen wollen.

Dem würde ich mich anschließen.

Dass dir ein Gutachten etwas nützt wenn du keinerlei Rechnung über die Reparatur vorlegen kannst möchte ich bezweifeln. Die (hoffentlich) ersetzten Teile fallen ja nicht vom Himmel. Die Frage nach dem Gutachten und dem Totalschaden seinerzeit hast du nicht beantwortet ...

Bedenke, dass du (oder deine RS sofern du eine hast) die Kosten des Verfahrens und deines Anwalts (anteilig) an den Füßen hast im Falle einer (Teil)niederlage.

Dein Anwalt müsste dich aber über all dieses aufklären können.

Ja was soll man denn machen wenn so ein Auto gebraucht kauft. Wegen Datenschutz rückt da eh keiner was raus.

Sollen die mal drauf wetten zum Glück kann ich mir finanziell erlauben diese penner vor Gericht zu ziehen.

Das was ihr da behauptet geht ja in die Richtung wenn man ein Schaden zu Unrecht doppelt abrechnet und die Versicherung dann sagt ne ist nicht, ist ja total aus dem Kontext gezogen.

Ich werde berichten wie es hier ausgeht

Da gibt es keine Unterstellung in deine Richtung. Es gibt aber eine recht strenge Rechtsprechung zur Thematik Vorschäden und deshalb sollte man nicht "unbewaffnet" in so einen "Krieg" ziehen. Der Anspruchsteller muss detailliert beweisen, dass der Vorschaden komplett und fachgerecht repariert wurde. Das ist eine nicht ganz einfache Hürde. Gelingt das nicht, wird das nichts mit der Klage. Und wenn der Zeuge dem Gericht nicht genügt, um eine sichere Überzeugung vom Ablauf zu gewinnen, dann geht es nach der Betriebsgefahr, was bei Pkw vs. Pkw in Richtung 50% ./. 50% geht. Wenn man die schon durch den Verkauf des Unfallers hat, dann wird das ebenfalls nichts mit der Klage. Das ist also alles andere als ein leichter Durchmarsch. Aber das wirst du schon von deinem Anwalt genauer erklärt bekommen haben.

Du hast, glaube ich, nicht verstanden um was es in deinem Fall geht.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 18. November 2021 um 11:58:55 Uhr:


Sollen die mal drauf wetten zum Glück kann ich mir finanziell erlauben diese penner vor Gericht zu ziehen.

Dann ist ja alles gut.

🙄

Edit: Warum du die Frage nach dem Gutachten und dem evtl. Totalschaden seinerzeit bei dem Wasserschaden nicht beantwortest ... hm.

@Technikeer

du kanst dazu auch etwas in der FAQ nachlesen.

Zu diesem Thema hab ich Informationen eingestellt

Ok mache ich. Ich werde berichten über den Ausgang danke für die Infos, hilft mir schonmal weiter

Jetzt mal zu meinem Verständnis:
Das Fahrzeug hat einen Vorschaden soweit klar.
Der Gutachter zieht den Vorschaden vom WBW ab, auch klar, der mindert natürlich den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Warum muss der TE jetzt die fachgerechte Reparatur nachweisen?

Zitat:

Warum muss der TE jetzt die fachgerechte Reparatur nachweisen?

Weil der Wagen (vermutlich) in der Versicherungsdatenbank als unreparierter Totalschaden, für den der Vorbesitzer schon Geld bekommen hat, steht.

... und selbiger Schaden wurde dann für kleines Geld wahrscheinlich eher "gepfuscht" behoben. Wer da repariert hat, ist nicht klar, aber ich vermute nicht der damalige Halter mit dem Wasserschaden sondern eher Lollek und Bollek in Litauen.

Lollek und Bollek sind in Polen beheimatet,könnten aber theoretisch in Litauen tätig sein.
D.

Soweit klar aber der Gutachter hat ja den WBW im tatsächlichen Zustand ermittelt und den Schaden eingerechnet.

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