Firmenwagen auf private Kosten folieren – zahlt die Versicherung bei einem Schaden?
Hallo,
ich möchte einzelne Fahrzeugteile (Zierleisten, Spiegel etc.) an meinem Firmenwagen folieren sowie die Scheiben tönen lassen. Ich hab das Auto frisch abgeholt und fahre es 48 Monate. Die Folierung ist mit dem AG abgeklärt und muss privat bezahlt werden. Das Fahrzeug soll kommende Woche zur Folierung.
Variante 1: Die Folierung wird auf Rechnung der Firma durchgeführt und im kommenden Monat von meinem Lohn abgezogen. Weiß jemand, wie das abgerechnet wird? Das ist in diesem Falle ja keine Zuzahlung, die den geldwerten Vorteil mindert, oder doch?
Variante 2: Die Rechnung der individuellen Folierung wird auf meinen Namen geschrieben und auch von mir bezahlt.
Wird bei einem Schaden in beiden Varianten auch die Folierung ersetzt oder macht es einen Unterschied, dass ich bei Variante 2 die Folierung auf mich privat geschrieben habe? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Danke und Gruß
Lucky
13 Antworten
V1 dürfte so gar nicht funktionieren, der Steuerberater der Firma hilft hier sicher weiter.
V2 sollte klappen, das ist dann deine Privatveranstaltung. Den Einschluss in die Kasko solltest du im Vorfeld mit dieser klären und bei Fremdverschulden dürfte es ohnehin keine Probleme geben.
Sicher das Variante 1 nicht geht? Ich dachte, die Folierung ist ähnlich wie eine Sonderausstattung anzusehen, die ich auch als private Selbstbeteiligung (und damit Minderung des GwV) zahlen kann. Die getönten Scheiben (Sonnenschutzverglasung abgedunkelt) hätte ich auch direkt bei Audi für 450 € mit konfigurieren können, jetzt lasse ich Sie für 200 € durch einen professionellen Folierer nachrüsten. Ähnlich verhält es sich mit den anderen Elementen, als »Exterieurpaket schwarz« für 800 € wären Sie direkt am Fahrzeug, jetzt werden Sie für 400 € foliert.
noch vielleicht interessant: wie sieht das aus, wenn die Folie beim Entfernen Spuren hinterlässt? Wer zahlt das? Der Fahrzeugeigentümer möchte ja tendenziell seinen Wagen so zurück wie er ausgeliefert wurde ... = Folierung Scheiben und Spiegel müssen runter.
Warum bestellt man das nicht direkt mit und hat keinen Ärger damit - wegen 650€ Preisdifferenz = 6,50€ die man als geldwerten Vorteil versteuern muss?
Der Grund warum ich es nicht direkt konfiguriert habe, ist der damals (02/2025) einzuhaltende BLP von 70.000 € für die 0,25 % Versteuerung – ich hab 69.980 € 😜
Die Folierung hab ich mit dem AG und dem Autohaus geklärt, diese haben nichts dagegen. Die Tönung der Scheiben wird in der Regel als Aufwertung (vorausgesetzt es ist professionell gemacht) angesehen und muss nicht entfernt werden. Die anderen Teile (Zierleisten, Spiegel) muss ich wahrscheinlich entfernen. Da der AG aber auch eine dezente Firmenbeschriftung aufbringt, sollte das kein Problem darstellen und kann in dem Zuge dann professionell entfernt werden.
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Zitat:
@LuckySlevin87 schrieb am 23. Juni 2025 um 11:43:22 Uhr:
Ich dachte, die Folierung ist ähnlich wie eine Sonderausstattung anzusehen, die ich auch als private Selbstbeteiligung (und damit Minderung des GwV) zahlen kann.
Es ist eher andersherum. Würde der AG die Folierung bezahlen, erhöht das den Wert des Fahrzeugs und damit den geldwerten Vorteil. Da gab es entsprechende Urteile, z.B. mit einer nachgerüsteten Anhängerkupplung. Ausnahmen sind da nur z.B. Winterreifen.
Wenn Du das selber zahlst, passiert in der Hinsicht gar nix.
Genau das wäre ja Variante 1, der AG zahlt die Rechnung und möchte dies dann von mir zurück haben. Die Sonderausstattung bei einem Firmenwagen bezahlt ja auch der AG zunächst und holt sie sich dann über die private Selbstbeteiligung von mir zurück. Ich würde dem Autohaus ja nicht privat die Sonderausstattung bezahlen (obwohl, ich habe gelesen, selbst das ist möglich).
Der AG kann die Kosten absetzen, hat ggf. aber einen Mehraufwand in der Lohnbuchhaltung.
Angenommen, ich mache Variante 2. Wisst ihr, ob die Versicherung in der Regel dann auch die Folierung bei einem Schaden übernimmt? Die wurde ja dann von einem »dritten« angebracht.
Nachrüstungen werden bei der Ermittlung des GWV nicht herangezogen.
Ist die Nachrüstung laut Versicherung mit versichert? Oftmals gibt es da Limits was Zubehör kosten darf, bzw muss als Mehrwert extra angegeben werden.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 23. Juni 2025 um 15:18:13 Uhr:
Ist die Nachrüstung laut Versicherung mit versichert? Oftmals gibt es da Limits was Zubehör kosten darf, bzw muss als Mehrwert extra angegeben werden.
Ich würde das nicht als Nachrüstung ansehen, sondern als Firmenbeschriftung, so wie bei dem Großteil der Firmenfahrzeuge üblich. Ich könnte das Fahrzeug ja auch großflächig bekleben lassen. Als Argument würde ich anbringen, dass mein Teil der Folierung (Zierleiste, Spiegel) zur Aufwertung des Erscheinungsbilds bzw. zur Einhaltung des Firmen-Designs beiträgt.
Meine Frage ist: Kann man pauschal sagen, dass die Firmenbeschriftung mitversichert ist, auch wenn es von mir als Mitarbeiter privat bezahlt wurde? Was ist üblich? Das ist ja eigentlich ein normaler Anwendungsfall.
Danke und Gruß
Lucky
Die Antwort steht im zweiten Beitrag dieses Threads.
Ich bin mir nicht sicher, ob das so "normal" ist. Sonst wüsste man das in Deiner Firma vielleicht auch ...
Zitat:
@LuckySlevin87 schrieb am 24. Juni 2025 um 10:16:50 Uhr:
Ich würde das nicht als Nachrüstung ansehen, sondern als Firmenbeschriftung, so wie bei dem Großteil der Firmenfahrzeuge üblich. Ich könnte das Fahrzeug ja auch großflächig bekleben lassen. Als Argument würde ich anbringen, dass mein Teil der Folierung (Zierleiste, Spiegel) zur Aufwertung des Erscheinungsbilds bzw. zur Einhaltung des Firmen-Designs beiträgt.
Meine Frage ist: Kann man pauschal sagen, dass die Firmenbeschriftung mitversichert ist, auch wenn es von mir als Mitarbeiter privat bezahlt wurde? Was ist üblich? Das ist ja eigentlich ein normaler Anwendungsfall.
Danke und Gruß
Lucky
Es ist egal ob es eine Firmenbeschriftung oder ein selbstnachgerüstetet Spoiler ist. Es ist nicht serienmäßiges Zubehör und das muß wie bereits gepostet mit dem.Versicherer geklärt werden. Oft gibt es Freigrenzen von ein paar 1000€ für sämtliche Sonderausstattung/Extras.
Das Argument der Versicherung wäre wenn die Firma ein Juwelier wâre könnte sie auch nicht die Karosserie mit Diamanten im Wert von ein paar Mio verzieren und glauben das ist für 500€ Versicherung mit abgedeckt.
Auch Bedenken das im Schadensfall dein Cheffe die Kohle von der Versicherung bekommt.
Auch von der Follierung.
Freibeträge stehen in den Bedingungen drin. Bei mir waren das bisher immer 3-5000€ je nach Versicherung wo ich gerade wa.r