Versicherung zahlt nach Kfz-Diebstahl nicht, Gericht lässt sich Zeit.
Unsere Justiz ist leider auch nicht die Schnellste. Termin zur Güteverhandlung vor dem Landgericht erst in knapp 9 Monaten. Ich stelle mir die Frage, wie viele Menschen ähnliche Erfahrungen mit ihren Teilkaskoversicherungen bei Diebstahl gemacht haben, dass diese nicht zahlen wollen, mit der Begründung, dass kein Schadensereignis eingetreten sei.
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31 Antworten
Hallo, welche Versicherung ist das denn? Einen größeren Schaden als Diebstahl, also Auto ist weg, gibt es ja wohl nicht. In meinen bisherigen TK-Versicherungsbedingungen (und ich denke in allen) stand/steht explizit die Absicherung von Diebstahl drin. In den ersten zwei Jahren 100%, danach Zeitwert. Es sei denn, man hat das Auto nachweislich offen, unverschlossen gelassen.
Good Luck
Man muss als Betroffener die äußeren Umstände des Diebstahls nachweisen. Das ist manchmal etwas schwierig. Und wenn eine Versicherung dort eine Chance zur Leistungsverweigerung sieht, dann legen die sich eben quer.
Edit: Gelöscht, falschen Bezug genommen.
Vielleicht erfahren wir noch, was aus Sicht des TE passiert sein soll.
"kein Schadensereignis"
Dazu hätte ich gern mal die Begründung gehört.
Konnte nicht alle Schlüssel vorgelegt werden?
Unterstellt man dir fingiert zu haben?
Unterstellt man dir das du das KFZ unverschlossen hast abgestellt?
Oder oder?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. Mai 2025 um 08:12:25 Uhr:
"kein Schadensereignis"Dazu hätte ich gern mal die Begründung gehört.
Konnte nicht alle Schlüssel vorgelegt werden?
Unterstellt man dir fingiert zu haben?
Unterstellt man dir das du das KFZ unverschlossen hast abgestellt?
Oder oder?
Das ist ja der Punkt, dass keine Begründung oder Unterstellung erfolgte, weshalb kein Schadenereignis vorgelegen haben soll. Natürlich konnten alle Schlüssel und Dokumente vollständig vorgelegt werden.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 2. Mai 2025 um 05:54:32 Uhr:
Vielleicht erfahren wir noch, was aus Sicht des TE passiert sein soll.
Auto über Nacht gestohlen, Anzeige erstellt, Staatsanwaltschaft hat es eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte, Versicherung alle Daten übermittelt, alle Fragen beantwortet. Also der ganz normale Ablauf. Ich stelle mir nur die Frage, wie Leute, die finanziell klamm sind und keine Rechtsschutzversicherung haben, sich gegen so ein Verhalten zur Wehr setzen sollen. Bin jetzt erst mal mit Gerichtskostenvorschuss und Anwaltskosten ca. 2500€ in Vorleistung gegangen.
um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Mai 2025 um 22:50:39 Uhr:
Man muss als Betroffener die äußeren Umstände des Diebstahls nachweisen. Das ist manchmal etwas schwierig. Und wenn eine Versicherung dort eine Chance zur Leistungsverweigerung sieht, dann legen die sich eben quer.
Vielleicht sollte ich im neuen Auto eine Bitte an potentielle Diebe hinterlassen, dass sie einen zukünftigen Diebstahl des Fahrzeugs bitte per Livestream auf Facebook dokumentieren oder per Video aufzeichnen und das dann mit Link bei Youtube hochladen, damit ich der Versicherung nachweisen kann, wie das Fahrzeug entwendet wird. Wie soll man denn bitte einen Diebstahl nachweisen, außer dass man sagte: Auto war abends noch da und morgens war es weg. Da kann man auch nicht im Quadrat drum herum diskutieren. Da is da und weg ist weg.
Nochmal nachgefragt: welche Versicherung ist das?
Also das kann ja nur noch so eine von den Schrottversicherungen sein. Das würde sich meine nicht wagen sowas abzuziehen.
Ich hoffe dein Anwalt taugt und verklagt die gleich mit auf Schadenersatz usw.
Ein GPS-Tracker ermöglicht die Dokumentation der gefahrenen Routen und man kann die Indizien damit erhärten. Mit der einfachen Behauptung, das Fahrzeug zur Zeit xy am Ort z abgestellt zu haben, kommt man ohne Zeugen oder Überwachungsvideos nicht so richtig gut voran. FÜr die TK eine gerne genutzte Möglichkeit, die Leistung zu verweigern.
Ist das denn normal? Würde doch sagen nein und die VS unterstellt dir ja quasi Betrugsabsichten.
Geht gar nicht.
Das ist leider normal. Und bei Diebstahl muss ohnehin erstmal die (6-Wochen-)Wiederauffindefrist erfolglos ablaufen. Danach kommt dann der unangenehme Teil, wo es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, auch berechtigte Ansprüche erst im oder nach gerichtlichen Verfahren zu bedienen, weil diese Fälle statistisch deutlich weniger sind als die, in denen der Versicherte garnichts macht oder verliert. Alles Mathematik.