Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?
Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten
Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.
Zusätzliche Informationen:
- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.
Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.
Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.
Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?
Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.
158 Antworten
Zitat:
@Anorax schrieb am 9. Februar 2022 um 19:08:54 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 [url=https://www.motor-talk.de/.../...versicherungsbetrug-t7232963.html?...]
Wir haben aber beide zusammen nicht soviel rumgeheult, wie Du alleine 🙄. Sei ein Mann und nehm es hin, wie es ist 😁1. Ich heule nicht rum, sondern diskutiere aus Neugier über diesen und ähnliche Fälle. Einfach zum Austausch von Wissen und Erfahrungen. Hatte vermutet, dass das der Zweck eines solchen Forums sei.
Es geht Dir auf den Senkel (um es nicht drastischer auszudrücken), dass Deine Versicherung die Schadenhöhe reguliert hat (= rumheulen) und Dein SFR deswegen belastet wurde.
Zitat:
2. Woher nimmst du die Information über mein Geschlecht?
"Anorax" ist masculin, Profil ist männlich. Also, sei ein Mann. Übrigens: auch eine Frau kann ihren Mann stehen.
Zitat:
3. Würdest etwas einfach hinnehmen, wenn du Zweifel hättest, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Ein paar hundert Euro mögen für manche den "Stress" nicht Wert sein, dazu zähle ich mich jedoch nicht. Davon abgesehen hatte ich glaube ich weiter oben auch schon erwähnt, dass die Sache für mich eigentlich erledigt ist, es sei denn der Versicherung kommen nach meinem Einwand selbst noch Zweifel an der Richtigkeit. Ansonsten ist es eben Lehrgeld.
Ja, die Story mit dem Benz hat mich auch angek...t, aber ändern konnte ich es nicht, Rückkauf war keine Option bei der Schadenhöhe. Lehrgeld auch bei mir/meiner Frau (VN bin ich).
Zitat:
Ansonsten vielen Dank für das Teilen eurer Erfahrung mit dem alten Benz!
Gerne 🙂
Markieren ist zu kompliziert am Smartphone.
Allein schon die Tatsache, dass die Schramme um die Rundung geht, lässt den Schluß einer deutlichen Verformung zu. Der Anstoß ist ja wohl aus nur einer Richtung erfolgt.
Grüße
Steini
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Februar 2022 um 21:10:10 Uhr:
Es geht Dir auf den Senkel (um es nicht drastischer auszudrücken), dass Deine Versicherung die Schadenhöhe reguliert hat (= rumheulen) und Dein SFR deswegen belastet wurde.
Stimmt. Das empfinde ich zwar nicht als "Rumheulen", aber es steht ja jedem frei, wie er was empfindet.
Zitat:
"Anorax" ist masculin,
Findest du? "Max" oder "Alex" könnten auch maskulin sein, aber andererseits auch für Maximiliane oder Alexandra stehen. 😉
Zitat:
Profil ist männlich.
Jo, hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm 😁
Zitat:
auch eine Frau kann ihren Mann stehen.
Akzeptiere ich als Meinung aber nicht als Tatsache 😛
Zitat:
@steini111 schrieb am 9. Februar 2022 um 21:27:23 Uhr:
Allein schon die Tatsache, dass die Schramme um die Rundung geht, lässt den Schluß einer deutlichen Verformung zu. Der Anstoß ist ja wohl aus nur einer Richtung erfolgt.
Man beachte die angehängten Skizzen zweier abgerundeter Stoßstangen, die sich beim Rückwärtseinparken in einer diagonalen Bewegung leicht berühren können, ohne sich gegenseitig einzudrücken. Voilà! Eine Schramme um eine Rundung herum ohne nennenswerte Verformung derselben.
Dann erkläre das doch mal der Versicherung und dem Gutachter. Vergiss dabei aber nicht das Video mitzuschicken bei dem du kräftig mit dem Fuß aufstampfst....
Grüße
Steini
Ähnliche Themen
Zitat:
@steini111 schrieb am 9. Februar 2022 um 23:17:18 Uhr:
Dann erkläre das doch mal der Versicherung und dem Gutachter. Vergiss dabei aber nicht das Video mitzuschicken bei dem du kräftig mit dem Fuß aufstampfst....
XD Ich werde versuchen, dran zu denken.
Nee, ich versuche gar nichts zu erklären. Dem Gutachter schon gar nicht. Entweder die Versicherung wird auf meine Hinweise hin von selbst skeptisch und tätig oder eben nicht und dann war es das eben. Versicherungsbetrüge (ich behaupte nach wie vor nicht, dass hier einer vorliegt) in diesen Größenordnungen werden vermutlich sowieso mit einkalkuliert. Schätze, es wäre einfach nicht wirtschaftlich, da jedes Mal genauer zu ermitteln. Ab hohen fünfstelligen Summen sieht es dann vielleicht schon anders aus.
Versicherungen kurzen schon bei wesentlich geringeren Schäden,wenn Anlass zur Kürzung besteht.
Auch dazu findest bei MT genug zu lesen.
In Deinem Fall war es wohl eindeutig und die Versicherung hat reguliert, so dass dein Unfallgegner seinen Schaden bezahlt bekommen hält.
Verklag Deine Versicherung doch.
Deine berufliche Qualifikation befähigt Dich ja wohl die Fehler im Gutachten detailiert zu benennen und es somit als fachlich mangelhaft zu entlarven. Lenkt die Versicherung nicht ein und belastet Deinen Vertrag klagst Du.
Das Gericht holt einen eigenen Gutachter dazu und klärt das.
Wird dann ein teurer Spaß für den Verlierer.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Februar 2022 um 05:14:56 Uhr:
In Deinem Fall war es wohl eindeutig
Das genau ist eben der Punkt des Anstoßes. Der Versicherung liegen lediglich das vom Geschädigten in Auftrag gegebene Gutachten und unserer beider Bilder vor. Sie war ja aber nicht "live" dabei. Natürlich muss man grundsätzlich davon ausgehen, sich auf ein unabhängiges Gutachten verlassen zu können. Hier will aber der Inhalt dieses Gutachtens nicht wirklich so recht zum Unfallhergang und Schaden passen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 10. Februar 2022 um 06:34:33 Uhr:
Verklag Deine Versicherung doch.Deine berufliche Qualifikation befähigt Dich ja wohl die Fehler im Gutachten detailiert zu benennen und es somit als fachlich mangelhaft zu entlarven.
Meinst du mich? Falls ja, weiß ich zwar nicht, was und woher du es zu wissen glaubst, aber ich habe beruflich nichts direkt mit der Versicherungs- oder Kfz.-Branche zu tun.
Zitat:
Lenkt die Versicherung nicht ein und belastet Deinen Vertrag klagst Du.
Das Gericht holt einen eigenen Gutachter dazu und klärt das.
Wird dann ein teurer Spaß für den Verlierer.
Ich gehe zwar von Sarkasmus aus, aber theoretisch wäre das wohl ein möglicher Weg. Der damit verbundene Aufwand steht dann allerdings bei der Summe meiner Ansicht nach wirklich in keinem Verhältnis mehr.
Ohne jeglichen eigenen Sachverstand einem Fachmann zu widersprechen ist schon recht mutig. Aber Dein gutes Recht, alles klar geregelt in Deutschland. Ist natürlich auch Deine Entscheidung die mit dem Betrug durchkommen zu lassen.
P.S.
Wenn Du Betrug durch den Gutachter bewiesen siehst erstatte Anzeige.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 10. Februar 2022 um 11:28:28 Uhr:
Ohne jeglichen eigenen Sachverstand einem Fachmann zu widersprechen ist schon recht mutig. Aber Dein gutes Recht, alles klar geregelt in Deutschland. Ist natürlich auch Deine Entscheidung die mit dem Betrug durchkommen zu lassen.P.S.
Wenn Du Betrug durch den Gutachter bewiesen siehst erstatte Anzeige.
Konsequenterweise sollte er aber auch den Geschädigten und seine Versicherung anzeigen.
Zitat:
@Anorax schrieb am 1. Februar 2022 um 19:06:47 Uhr:
Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten...
- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann....
Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.
Ich gebe zu, ich habe den ganzen Thread nicht gelesen.
Da du aber ja Meinungen hören willst - hier ist meine:
Bei mir kommt es darauf an, welches meiner Autos so beschädigt worden wäre.
Wäre es mein Polo - dann sagte ich: "lass mal gut sein, schönen Abend noch".
Wäre es meine Corvette - dann möchte ich das absolut sauber wieder repariert haben. Auf der anderen Seite auch ein Kratzer? Egal, den habe ich dann selbst verschuldet, diesen hier aber du und ich möchte den Zustand wie davor. Wenn dafür die Stoßstange abgebaut werden muss, dann mal zu.
Es kommt bei mir eben darauf an, was für ein Auto es ist und wie ich es erhalten möchte.
Und so unbedeutend scheint mir der Kratzer nicht zu sein.
Ja, er wird die gespielte Karte gerne nehmen und sich das Teil neu machen lassen.
Teuer für dich - leider.
Wir leben schon in 'ner verrückten Welt!
Zahlt die Versicherung nicht oder kürzt, dann ist das nicht recht.
Zahlt die Versicherung, dann ist das auch nicht recht.
Echt Crazy, oder?
Fakt ist, hat es einen Anstoß gegeben und ein Schaden verursacht in welche Form auch immer hat der Geschädigte das Recht den Schaden ersetzt zu bekommen.
... und vor allen Dingen hat der Geschädigte auch das Recht seinen schaden fachgerecht ermittelt zu bekommen.
Und das kann weder der Schädiger noch irgendein Stammtischgutachter.
Selbst ein idR kostenpflichtiger KVA kann das in den allermeisten Fällen nicht.
Es bleibt also meistens nur ein Gutachten