Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?
Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten
Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.
Zusätzliche Informationen:
- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.
Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.
Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.
Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?
Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.
158 Antworten
Ein deklaratorisches Schuldeingeständnis ist zulässig.
Beispiel: "Ich habe den vorausfahrenden Verkehr nicht beachtet und bin aufgefahren."
Das konstitutive oder abstrakte Schuldeingeständnis ist bedingungsgemäß nicht zulässig.
Beispiel: "Ich bin schuld und komme für den Schaden auf."
Schon der Ansatz, da vor Ort herumzustreiten und sich irgendwas unterschreiben zu u lassen ist völlig irre. Ist sowieso nicht verwertbar und wenn das eskaliert fliegen die Messer.
Ja es kann passieren dass man als Schädiger mal einen Kratzer bezahlt der vorher schon da war. Man wurde aber auch nicht dazu gezwungen dem anderen reinzufahren.
Zitat:
@Kfz_Guru schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:05:20 Uhr:
Die Stundenlöhne bei Markenwerkstätten gehen heute bei 200€ netto los.
Schei... ich habe den falschen Beruf gewählt.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. Oktober 2022 um 10:11:13 Uhr:
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 09:45:43 Uhr:
Wenn an der Stoßstange schon Altschäden waren --- ist man ein Depp, lässt man sich das vom Unfallgegner nicht direkt an der Unfallstelle unterschreiben.Da lässt man sich nichts unterschreiben, da macht man einfach Fotos, heute hat doch nahezu jeder ein Handy oder Smartphone mit Kamera. Weder als Schädiger noch als Geschädigter sollte man in der Stresssituation vor Ort irgendetwas unterschreiben. Kann sogar Ärger mit der eigenen Versicherung geben, Schuldanerkenntnisse dürfen laut den meisten AKBs nicht unterschrieben werden.
Abgesehen davon: Ohne das Gutachten zu sehen kann man nur an der Schadensumme nicht erkennen ob der Gutachter einen Altschaden berücksichtigt hat oder nicht.
Wenn man überhaupt keine Ahnung hat und in der Stresssituation vor Ort nicht weiter weiß oder der Unfallgegner Theater macht: Polizei rufen.
Der Rat mit den Fotos mag gut sein --- leider hatte ich damals bei meinem (!) Unfall ein Handy mit leerem Akku dabei und das Ladegerät lag im Büro im Schreibtisch.
Kann man Fotos machen - ist es natürlich optimal.
Hinweis zur Polizei: wenn es keine Körperverletzung beim Unfall gab, lehnen sie gerne ab "weil keine Leute verfügbar".
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2022 um 11:22:37 Uhr:
Zitat:
@Kfz_Guru schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:05:20 Uhr:
Die Stundenlöhne bei Markenwerkstätten gehen heute bei 200€ netto los.Schei... ich habe den falschen Beruf gewählt.
Hättest auch Anwalt werden können, die nehmen für die Erstberatung 199€. Der ein Euro Unterschied macht die Suppe nicht fett.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:10:38 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2022 um 11:22:37 Uhr:
Schei... ich habe den falschen Beruf gewählt.
Hättest auch Anwalt werden können, die nehmen für die Erstberatung 199€. Der ein Euro Unterschied macht die Suppe nicht fett.
Beim Anwalt wandern aber ca. 50% in dessen Tasche.
Beim Mechaniker landen höchsten 25% ( oft auch viel weniger) von den 200€. Die Nebenkosten die heute bei einer Werkstatt so anfallen, allein für Umweltauflagen und vieles mehr wollen alle bezahlt werden.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:20:01 Uhr:
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:10:38 Uhr:
Hättest auch Anwalt werden können, die nehmen für die Erstberatung 199€. Der ein Euro Unterschied macht die Suppe nicht fett.
Beim Anwalt wandern aber ca. 50% in dessen Tasche.
Beim Mechaniker landen höchsten 25% ( oft auch viel weniger) von den 200€. Die Nebenkosten die heute bei einer Werkstatt so anfallen, allein für Umweltauflagen und vieles mehr wollen alle bezahlt werden.
Das wird aber aus den Stundensätzen bezahlt, nicht aus den Stundenlöhnen. Die landen, abzüglich der Lohnsteuer und der Sozoialabgaben, vollständig in den Taschen der Arbeitnehmer.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. Oktober 2022 um 21:49:21 Uhr:
Zitat:
@Anorax schrieb am 15. Oktober 2022 um 13:13:57 Uhr:
Daher war erkennbar, dass dieses Arbeiten vorsah, welche nicht notwendig gewesen sein dürften.Und das kannst du als Laie einschätzen.?
Um dies nicht zu implizieren, formulierte ich im Konjunktiv.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2022 um 15:21:03 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:20:01 Uhr:
Beim Anwalt wandern aber ca. 50% in dessen Tasche.
Beim Mechaniker landen höchsten 25% ( oft auch viel weniger) von den 200€. Die Nebenkosten die heute bei einer Werkstatt so anfallen, allein für Umweltauflagen und vieles mehr wollen alle bezahlt werden.
Das wird aber aus den Stundensätzen bezahlt, nicht aus den Stundenlöhnen. Die landen, abzüglich der Lohnsteuer und der Sozoialabgaben, vollständig in den Taschen der Arbeitnehmer.
Die aber, lieber Hannes, liegen nicht bei 200€; das sind nur die Verrechnungssätze! 😁 😁 😁