Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?

Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten

Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.

Zusätzliche Informationen:

- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.

Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.

Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.

Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.

Bild 1 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 2 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 3 (einen Tag später bei Tageslicht)
158 Antworten

Zitat:

@Anorax schrieb am 1. Februar 2022 um 19:06:47 Uhr:


Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen,

.doch kann man, Obacht geben, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen.
Wäre dem Gegner bestimmt auch lieber, als die Rennerei mit Gutachten, Werkstatt etc.

Und wenn es nicht gelingt, hat man ja hoffentlich eine gültige Haftpflichtversicherung, die den Geschädigten die Reparatur bezahlt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Februar 2022 um 05:34:11 Uhr:


.doch kann man, Obacht geben, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen.
Wäre dem Gegner bestimmt auch lieber, als die Rennerei mit Gutachten, Werkstatt etc.

Guter Tipp, werde ich mir merken 😁

Aber im Ernst: Wäre bei so einem Schaden gar nicht auf die Idee gekommen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, allein weil ich befürchtet hätte, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. Wenn der Gutachter natürlich einen derart substantiellen Schaden sieht, der am Ende auf 1300 € netto hinaus läuft, muss die Versicherung angesichts dieses Ergebnisses natürlich davon ausgehen, dass das Gutachten angebracht war. Und wie gesagt, eine Stoßstange mit Parksensoren und dem ganzen Kram kann natürlich durchaus unten drunter verformt oder sonst wie beschädigt sein und erneuert werden müssen, obwohl von außen fast nichts sichtbar ist. In diesem Fall jedoch war die Berührung wie gesagt so schwach, dass man das ausschließen kann. Es sei denn natürlich, diese schwereren Schäden bestanden bereits vorher...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Februar 2022 um 05:34:11 Uhr:


Und wenn es nicht gelingt, hat man ja hoffentlich eine gültige Haftpflichtversicherung, die den Geschädigten die Reparatur bezahlt.

Ja, genau. Die Reparatur des durch den Versicherungsnehmer verursachten Schadens. Aber nicht die von evtl. Vorschäden oder gar einen wertsteigernden Austausch des beschädigten Teils, obwohl der Schaden auch ohne Austausch behoben werden kann.

Sorry, hab den Thread jetzt nicht ganz gelesen...

@Anorax

Auf deinem Bild ist ganz klar eine Verformung (Delle) zu sehen. Die lässt sich nicht innerhalb der vom Hersteller (VW) Reparaturrichtlinien ausbessern. Daher steht deinem Gegner eine neue Heckschürze zu. Was dann bleibt sind die Vorschäden. Allein schon dein Einwand, dass Vorschäden vorhanden sind, berechtigt den Gegner zu einem vollständigen Gutachten. Wer sonst sollte die Vorschäden bewerten? Du? Deine Versicherung? Eher nicht 😉

Der Gutachter und die Versicherung kamen in deinem Fall zum Ergebnis, dass deinem Gegner eine neue Heckschürze zusteht.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 9. Februar 2022 um 17:57:24 Uhr:


Auf deinem Bild ist ganz klar eine Verformung (Delle) zu sehen.

Könntest du mir die mal markieren? Ich sehe da keine.

Wegen Berechtigung zum Gutachten wegen vorhandener Vorschäden: Klingt ja durchaus erstmal plausibel. Aber würde das dann bedeuten, dass man bei einem alten Golf 4, der zig Kratzer und Dellen hat, berechtigt ist ein Gutachten anfertigen zu lassen, wenn jemand noch einen kleinen Kratzer mehr dran macht? Oder spielt dann auch das Alter des Fahrzeugs eine Rolle? Weil ansonsten wäre es das gleiche: Es gab bereits Vorschäden, daher Gutachten gerechtfertigt.

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Meine Frau hat mit unserem damals 8 Jahre alten Golf einen 18 Jahre alten Mercedes W202 beim ausparken touchiert. An dem Golf war nichts zu sehen, der Mercedes war schon verbeult und verkratzt und meine Versicherung hat 1.800€ an die Besitzerin gezahlt.

Wir haben aber beide zusammen nicht soviel rumgeheult, wie Du alleine 🙄. Sei ein Mann und nehm es hin, wie es ist 😁

Zitat:

@remarque4711 [url=https://www.motor-talk.de/.../...versicherungsbetrug-t7232963.html?...]


Wir haben aber beide zusammen nicht soviel rumgeheult, wie Du alleine 🙄. Sei ein Mann und nehm es hin, wie es ist 😁

1. Ich heule nicht rum, sondern diskutiere aus Neugier über diesen und ähnliche Fälle. Einfach zum Austausch von Wissen und Erfahrungen. Hatte vermutet, dass das der Zweck eines solchen Forums sei.

2. Woher nimmst du die Information über mein Geschlecht?

3. Würdest etwas einfach hinnehmen, wenn du Zweifel hättest, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Ein paar hundert Euro mögen für manche den "Stress" nicht Wert sein, dazu zähle ich mich jedoch nicht. Davon abgesehen hatte ich glaube ich weiter oben auch schon erwähnt, dass die Sache für mich eigentlich erledigt ist, es sei denn der Versicherung kommen nach meinem Einwand selbst noch Zweifel an der Richtigkeit. Ansonsten ist es eben Lehrgeld.

Ansonsten vielen Dank für das Teilen eurer Erfahrung mit dem alten Benz!

Wieso Lehrgeld?

Gibst Du Dir jetzt mehr Mühe, andere nicht mehr zu schädigen?

Es ist alles seinen geregelten Ablauf gegangen.
Du hast einen Schaden verursacht, ein Gutachten wurde erstellt und Deine Versicherung hat reguliert.
Genau dafür gibt's das Pflichtversicherungsgesetz.

Wäre die Versicherung zum Ergebnis gekommen,dass an dem Gutachten was nicht stimmt, wären die die ersten die anfangen zu mosern.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Februar 2022 um 19:27:57 Uhr:


Wieso Lehrgeld?

Gibst Du Dir jetzt mehr Mühe, andere nicht mehr zu schädigen?

Genau 😁 Und falls es doch nochmal vorkommt, besser zu dokumentieren.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Februar 2022 um 19:27:57 Uhr:


Wäre die Versicherung zum Ergebnis gekommen,dass an dem Gutachten was nicht stimmt, wären die die ersten die anfangen zu mosern.

Sollte man meinen.

Was der TE hier kritisiert hat ja teils seine Berechtigung.
Oft sind es gerade bei den Stoßfängern kleine zusätzliche Kratzer
bei alten Kisten mit ebensolchen und größeren Vorschäden und
trotzdem wird maximal reguliert. D.h. die Vorschäden minimiert,
die Neuschäden maximiert und schon gibt es eine schöne große
Abrechnung (i.d.R. fiktive Abrechnung).

Mein hier genannter Fall ist in diesen Tagen voll durchgegangen.
Nur 300 € Vorschaden plus ca. 450 € Gutachter plus ca. 280 € Anwalt
plus 25 € Pauschale und ich bekam ca. 1.525 € ausbezahlt.
Stoßfänger hinten E60. Gegner-Vers. die HUK übrigens.

Das dies gerade bei den Stoßfängern tendenziell alles kostentreibend
ist, ist bekannt und damit muss der Schädiger leben.
Du bist nicht der erste, der darüber staunt und sich vielleicht ärgert.
Aber so läuft das in der Regel eben.

@GerhHue
Mein hier genannter Fall ist in diesen Tagen voll durchgegangen.
Nur 300 € Vorschaden plus ca. 450 € Gutachter plus ca. 280 € Anwalt
plus 25 € Pauschale und ich bekam ca. 1.525 € ausbezahlt.
Stoßfänger hinten E60. Gegner-Vers. die HUK übrigens.

Ja, dann zahl das Geld doch zurück du ehrenwerter Gerechtigkeitsritter.......

Aber ach nee... beim eigenen Geldbeutel hört die Moral natürlich auf.

Hast du eigentlich immer noch nicht verstanden, wie peinlich dein Geschreibsel hier ist?

Nein, hast du sicher nicht..........

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