unfalldatenschreiber
habe gerade in der Bedienungsanleitung gelesen, dass es in den Astras J einen Unfalldatenschreiber gibt, der auf Anforderung der Polizei zur Verfügung gestellt wird!!!
Für mich schon ziemlich überraschend.
Frage: I
- Ist das inzwischen bei neuen Fahrzeugen Vorschrift?
- Haben sowas alle Hersteller?
- Was haltet ihr davon?
Beste Antwort im Thema
du bist doch auch hier und "outest" dich gar freiwillig in xxx beiträgen mit allerlei details.
vielen tun dies noch mehr/ungehemmter in den einschlägigen personen-netzwerken aber jammern dann wieder auf der straße vor staat + überwachung...
und nach der demo noch payback-punkte im supermarkt abfischen etc.
34 Antworten
Alle Punkte die du hier aufzählst nutze ich nicht. Leider werden Daten überall gesammelt gegen meinen Willen. Leider gibt es keine Gesetze die dies verbieten bzw. wirklich Schadenersatzanspruch (nur Geld tut weh) ermöglichen. Ja ich "oute" mich nachdem ich eine Meinung habe. Sowas als "Datenschutz" hinzustellen zeigt nur, dass du es nicht ganz verstanden hast.
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
du bist doch auch hier und "outest" dich gar freiwillig in xxx beiträgen mit allerlei details.
vielen tun dies noch mehr/ungehemmter in den einschlägigen personen-netzwerken aber jammern dann wieder auf der straße vor staat + überwachung...
und nach der demo noch payback-punkte im supermarkt abfischen etc.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn er meint, dass er hier Nacktbilder von sich kund tun muss, ist das seine persönliche Entscheidung. Er selbst hat die volle Kontrolle über seine Daten, die er hier zum besten gibt.
Anders sieht es eben bei Überwachung aus. Da steuern und sammeln andere Personen Daten über dich, um sie für, eher aber gegen dich zu verwenden.
Wichtig aber: Werden Daten gegen dich verwendet, die du selbst verbreitet hast, ist das dein persönliches Problem.
Hallo,
Nur mal zur Klarstellung. Im Astra ist serienmässig kein Datenschreiber in Form einer Blackbox verbaut. Was allerdings in fast allen aktuellen Autos vorhanden ist sind diverse Steuergeräte die eben Daten des Fahrzeugs erfassen.
Die EU schreibt nun aber sogar die Offenlegung der Schnittstellen und den Zugang zu diesen erfassen Fahrzeugzuständen vor.
Somit können mit diversen "Fahrzeugdiagnosegeräten" die einzelen Steuergeräte ausgelesen werden.
In der Tat werden hier aber nicht mehr nur "Fehlercodes" abgelegt sondern auch "Fahrzeugdaten".
Daher der Hinweis in der Bedienungsanleitung.
Gruss DTI
@DTI: Joh, es sind die Daten div. vorhandener Systeme heutzutage.
Darüberhinaus gibt es halt noch zusätzlich die UDS/Blackbox, die man sich von div. Herstellern einbauen lassen kann.
Und zur Beruhigung, eine gewöhnliche Verkehrskontrolle wird wohl kaum beinhalten, dass polizeilich mit dem Diagnosegerät erstmal abgezapft wird was am Fahrzeug Sache ist.
Da sind andere Auffälligkeiten, insbesondere der Fahrunsicherheit doch weitaus prägender und von höherer Priorität der Verfolgung+Betrachtung. Ganz zu schweigen von den rechtlichen Befugnissen.
@carstenz: Ist mir klar, schrieb ja deswegen von "freiwillig...mehr/ungehemmt..." in dem Zusammenhang, bzw. der Diskrepanz dann dennoch wie auch hier angeprangert, sich sofort total überwacht zu fühlen.
Und dazu mit Kraftausdrücken "...Die Uniformierten können mich auch gefliessentlich §$"%§".."pauschal aburteilen.
Zitat:
Original geschrieben von digiflash
Alle Punkte die du hier aufzählst nutze ich nicht. Leider werden Daten überall gesammelt gegen meinen Willen. Leider gibt es keine Gesetze die dies verbieten bzw. wirklich Schadenersatzanspruch (nur Geld tut weh) ermöglichen. Ja ich "oute" mich nachdem ich eine Meinung habe. Sowas als "Datenschutz" hinzustellen zeigt nur, dass du es nicht ganz verstanden hast.
Deine Grundeinstellung zum Datenschutz kann ich nachvollziehen, wenn es um Übermittlung von Daten geht deren Weitergabe man wiedersprochen hat. Bedenke aber das das Ding
Unfall-Datenschreiber heißt. Erst bei einem Crash (= Sachschaden, ggf. Personenschaden) werden bestimmte Daten abgelegt die die Unfallrekonstruktion ermöglichen, wenn sie überhaupt benötigt werden.
Die Freiheit über solche Dinge selbst zu bestimmen ist möglicherweise einem stillen mitschreiben vorzuziehen, aber wenn jeder über solche Daten verfügt und diese deiner Aussage widersprechen (z.B. die Daten vom Unfallgegner der sich darüber keine Gedanken gemacht hat) sieht es ohnehin schlecht für dich aus. Die Beweiskraft solcher Daten würde ich höher einschätzen als eine mündliche Aussage, hat man die Möglichkeit abgeschalten steht man zwar schlichtweg ohne Beweise die die eigene Aussage untermauern da, der Unfallgegner jedoch mit welchen die möglicherweise seine Aussage unterstützen. Insofern wäre es sinnfrei in diesen Details zu lügen. Auch die Versicherungen dürften sich im Zuge der Bemühungen gegen Versicherungsbetrug dafür interessieren und dann kommen Gutachter ins Spiel.
Es hat daneben noch gewisse Vorteile, z.B. wenn der Unfallgegner keine Aussage mehr machen kann. Wo kein Kläger da kein Richter insofern muss schon was gewaltig schief laufen bis solche Daten eine Rolle spielen. Da stellt man sich natürlich die Frage wo die Reichweite des Datenschutzes oder von Schweigepflichten enden.
MfG BlackTM
Die Frage ob so was inzwischen für alle Fahrzeuge Vorschrift ist und wie es andere Hersteller halten wurde bisher noch nicht so recht beantwortet.
Was mich irritiert ist, dass so etwas quasi ganz unauffällig über die Hintertür eingeführt wird und dass es noch nicht breit in den Autoclubs diskutiert wurde.
man kann dazu googlen und allerei auffinden...
http://www.adac.de/_mm/pdf/fi_06_event_data_recorder_1209_58322.pdf
http://omen.cs.uni-magdeburg.de/automotiv/cms/upload/DACH09b.pdf
Der Position des ADAC aus dem ersten Link ist nichts hinzuzufügen. Irgendwie sollte ja doch noch an den gesunden Menschenverstand des Autofahrers appeliert werden und nicht immer nur blanke Technik regieren.
@flexdidi
Und dazu mit Kraftausdrücken "...Die Uniformierten können mich auch gefliessentlich §$"%§".." pauschal aburteilen....................
Kraftausdrücke? Na gut ein paar Sonderzeichen können für viel stehen (PS: Ja sie waren nicht positiv gemeint)
Und aus eigener Erfahrungen (Alltag, kein strafrechtlich relevanter Tatbestand) mit der Polizei und auch die von Freunden (ein Vorfall mit Zeugen war besonders denkwürdig) muss ich sagen, dass ich stark an unseren Ordnungshütern zweifle.
tja, negatives prägt und bleibt (pauschal) verinnerlicht. auch bei höchstem wohlstands-/rechts-niveau. schade.
denn wenn man sich andere länder/wahres unrecht anschaut, was ich niemandem wünsche, es geht leibhaftig schlimmer !
zum Thema: Es gibt auch apps fürs Handy- sogar welche die Videos oder Fotos mitschneiden....
noch mal zum Klarstellen:
- weder der Astra noch sonst ein mir bekanntes Fahrzeug hat serienmäßig einen Unfalldatenschreiber
- aus den Steuergeräten können jedoch die letzten Sekundenbruchteile rekonstruiert werden da Steuerimpulse (Auslösung Airbag, ABS, ESP) und Meßwerte (z.B Sensoren vom ESP) in diesen Geräten noch vorhanden sind.
- Eine Auswertung dieser Geräte wird jedoch nur bei allerschwersten Unfällen vorgenommen werden
Grund: Die Hersteller spielen nicht mit, weil es ja zum Nachteil des Kunden sein könnte und externe Gutachter - falls sie es überhaupt können - verlangen so viel Geld, dass die Staatsanwaltschaft sich in der Regel scheuen wird dies anzuordnen.
Zum Grundsätzlichen: Wer sich konform der STVO verhält sollte hiermit kein Problem haben, wenn nicht: selber schuld.
Wer weiß wie "qualifiziert" manche Gutachter arbeiten, der sollte froh sein soetwas zur Not auf eigene Rechnung veranlassen zu können!!!!
Greetinx
Hallo zusammen,
welche Frage auch noch nicht beantwortet werden konnte ist, ob der Autofahrer die Aufzeichnung abschalten oder löschen kann.
Ich vertrete den gleichen Standpunkt wie der ADAC im verlinkten Dokument. Ich halte zwar die Erfassung dieser Daten für sehr sinnvoll, möchte aber volle Kontrolle über das System haben. Immerhin habe ich auch volle Kontrolle über das Herausgeben meiner persönlichen Daten.
Es wäre nur gerecht, wenn diese Funktion in den Fahrzeugeinstellungen ein oder ausgeschaltet werden könnte, auch wenn ich es vermutlich eingeschaltet lassen würde. Könnte ich mir nützlich vorstellen, wenn ein Unfallgegner behauptet, ich wäre viel zu schnell gewesen, oder er wäre nur 50 gefahren. Die Aufprallgeschwindigkeit kann man errechnen und wenn wenigstens "meine" Geschwindigkeitsvariable bekannt ist, kann die vom Unfallgegner leicht errechnet werden.
Dennoch sollte das Abschalten des Systems für den Fahrzeughalter ein- und ausschaltbar sein.
Truelli
ein eigens eingesetzter UDS ist wohl abschaltbar, was jedoch diese steuergeräte letztlich zur eigenen betriebssicherheit verinnerlichen, da wird es wohl spuren geben, wie es letztlich auch die fehlerauslese beim service schon tut.
und wie erwähnt, allerschwerste unfälle sind so ein kriterium.
da wird man die löschtaste des UDS auch nicht mehr aufsuchen können, froh um sein leben sein, bzw. das fahrzeug beschlagnahmt und von staatsanwaltschaftlicher seite untersucht werden !
Haben ja wohl viele ein Problem mit dem "Ereignisdatenschreiber". Ich habe keines damit.
Inzwischen hat auch der Gesetzgeber die Vorteile dieser Geräte erkannt und will hier eine Initiative anschieben:
http://www.motor-talk.de/news/black-box-fuer-pkw-t4113699.html