Unfall - weitere Schritte
Hallo zusammen,
ich hatte gestern meinen ersten Unfall. Ich bin auf meiner Seite gefahren und ein Motorrad ist auf meine Seite gekommen und hat mir seitlich den Spiegel abgefahren und die Stoßstange hinten.
Zum Glück gehts ihr und uns den Umständen entsprechend gut. Sie hat jedoch anscheinend gesagt, dass sie auf ihrer Seite gefahren wäre.
Es waren noch Bremsspuren von mir auf der Straße so dass es eigentlich nur sein kann, dass sie Schuld war, was auch so war.
Das Auto ist ein Totalschaden. Nun meine Frage:
Ich muss halt auf Arbeit und brauche somit ein Auto. Wie schnell regelt sich das, weil ich wirklich das Auto brauche? Oder einen Mietwagen oder keine Ahnung aber ich bin jetzt wirklich etwas aufgeschmissen ??
Vielen Dank schonmal!
45 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Das Sichtfahrgebot gilt für stehende Hindernisse, nicht für entgegenkommende Fahrzeuge.
Trotzdem ist diese Argumentation von dir sinnvoll:
Nicht verstanden? nein , nicht "trotzdem" sondern damit habe ich erklärt , wie vorzugehen ist, wenn die Versicherung, wie zu vermuten ist , so reagiert.
Zitat:
So ist also das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher: Klick mich 😉
Natürlich , ich gehe schliesslich davon aus , dass das KZ nur auf dem Foto unkenntlich ist.
Wg einer fehlenden Stosstange ist ein Fzg üblicherweise nicht verkehrsunsicher und schon gar nicht nicht fahrbereit. Im schlimmsten Fall fehlt eben mal die KZ-Beleuchtung , auch ohne diese ist ein Fzg nicht vu.
Zitat:
Das Problem ist einfach, dass die Versicherungen zwar zahlen aber den Betrag kürzen. Somit verringert sich der Streitwert und da das Honorar des Anwalts vom Streitwert abhängig ist, ist der dann natürlich nicht so begeistert, für wenig Geld zu arbeiten
Sehr richtig!
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 17. Juli 2023 um 13:02:25 Uhr:
Zitat:
Das Sichtfahrgebot gilt für stehende Hindernisse, nicht für entgegenkommende Fahrzeuge.
Trotzdem ist diese Argumentation von dir sinnvoll:
Nicht verstanden? nein , nicht "trotzdem" sondern damit habe ich erklärt , wie vorzugehen ist, wenn die Versicherung, wie zu vermuten ist , so reagiert.
Das ändert nicht daran, dass deine Aussage, dass auch auf der eigenen Fahrbahn entgegenkommende Fahrzeuge bei dem Sichtfahrgebot mit zu berücksichtigen sind, einfach falsch ist, denn dann bräuchte man ja die doppelte sichtbare Strecke. Kann es aber sein, dass ich da missverstanden habe?
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 17. Juli 2023 um 13:02:25 Uhr:
Zitat:
So ist also das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher: Klick mich 😉
Natürlich , ich gehe schliesslich davon aus , dass das KZ nur auf dem Foto unkenntlich ist.
Wg einer fehlenden Stosstange ist ein Fzg üblicherweise nicht verkehrsunsicher und schon gar nicht nicht fahrbereit. Im schlimmsten Fall fehlt eben mal die KZ-Beleuchtung , auch ohne diese ist ein Fzg nicht vu.
Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen aber auch keine scharfkantigen Teile, an denen sich jemand verletztenkönnte, vorhanden sein. Dies ist aber der Fall, z.B. stehen Metallwinkel nach hinten raus. Wenn damit jemand angefahren wird, auch wenn es nur ganz leicht ist, ist eine Verletzung der Person wahrscheinlich. Das sind die Gründe, warum ich meine, dass man mit dem Auto nicht fahren darf.
Gruß
Uwe
Ist das jetzt ein Totalschaden oder fehlt nur ein Spiegel?
Hat der Abschlepper gesagt, dass es ein Totalschaden ist?
Zitat:
@Bulwey schrieb am 17. Juli 2023 um 18:51:50 Uhr:
Ist das jetzt ein Totalschaden oder fehlt nur ein Spiegel?Hat der Abschlepper gesagt, dass es ein Totalschaden ist?
Bei dem alter, der summe der Schäden, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wenn man ALLE Schäden in einer Werkstatt reparieren lassen würde.
Anders, neuer Gebrauchter Spiegel, neue Gebrauchte Heckschürze sollte das Fahrzeug erst einmal wieder Nutzbar machen.
Jules1337 muss zuerst den Unfall bei seiner Versicherung melden.
Da offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Anwalt einschalten.
Das Fahrzeug zeitnah von einem Gutachter Untersuchen lassen, zeitgleich nach den benötigten Teilen suchen.
Über den Rechtsanwalt klären lassen ob die Gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen möchte.
"Freigabe" einholen, das du reparieren kannst, das Fahrzeug Verkehrssicher machen.
Einen Leihwagen, würde ich nur nehmen, wenn du diesen tatsächlich benötigst, die Ausfallentschädigung kannst du besser in ein "neues" Fahrzeug mit investieren.
MfG Günter
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Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 17. Juli 2023 um 19:21:08 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 17. Juli 2023 um 18:51:50 Uhr:
Ist das jetzt ein Totalschaden oder fehlt nur ein Spiegel?Hat der Abschlepper gesagt, dass es ein Totalschaden ist?
Bei dem alter, der summe der Schäden, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wenn man ALLE Schäden in einer Werkstatt reparieren lassen würde.
Ja genau so denke ich auch, ich hab das vor 2 Jahren für 1.200€ gekauft.
Die Daten von der Polizei hab ich jetzt dann erstmal Versicherung und Anwalt.
Danke für die beschriebene Vorgehensweise 😉
Aber erstmal muss ich Recht bekommen bzw. für den Gutachter etc muss ich das Geld vorstecken.
Bis das Gericht die Schuldfrage klärt kann das dauern...
Zitat:
@Jules1337 schrieb am 17. Juli 2023 um 06:47:09 Uhr:
Erstmal vielen Dank für die ganze Hilfe und Informationen 🙂Also die KTM Fahrerin hat nicht überholt, sie ist 'einfach so' auf unsere Spur gekommen. Somit gab es auch keinen dritten unbeteiligten Zeugen. Die ersten Fahrzeuge kamen 15 Sekunden danach oder so
Wer steht den in dem "Unfallaufnahmebogen" der Polizei als "01" ?
Was hat die Polizei aufgenommen? Unfallursache etc.?
Hat sich die KTM Fahrerin zu dem Unfall geäußert? Was hat sie gesagt?
Die Landstraße hat an der Unfallstelle eine "Mittellinie"?
Bremsspur und Fahrzeugteile belegen eindeutig das der Unfall auf deiner Fahrspur passiert ist? Du bist innerhalb deiner Fahrspur rechts gefahren?
MfG Günter
Zitat:
@Jules1337 schrieb am 17. Juli 2023 um 19:24:12 Uhr:
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 17. Juli 2023 um 19:21:08 Uhr:
Bei dem alter, der summe der Schäden, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wenn man ALLE Schäden in einer Werkstatt reparieren lassen würde.Ja genau so denke ich auch, ich hab das vor 2 Jahren für 1.200€ gekauft.
Die Daten von der Polizei hab ich jetzt dann erstmal Versicherung und Anwalt.
Danke für die beschriebene Vorgehensweise 😉
Aber erstmal muss ich Recht bekommen bzw. für den Gutachter etc muss ich das Geld vorstecken.
Bis das Gericht die Schuldfrage klärt kann das dauern...
Warum Gericht?
Wenn die Schuldfrage nach Sachlage eindeutig ist, die KTM Fahrerin nicht (sinnlos?) klagt dann kann das auch so "geklärt" werden.
Dann kann das alles relativ schnell gehen.
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 17. Juli 2023 um 19:30:27 Uhr:
Zitat:
@Jules1337 schrieb am 17. Juli 2023 um 06:47:09 Uhr:
Erstmal vielen Dank für die ganze Hilfe und Informationen 🙂Also die KTM Fahrerin hat nicht überholt, sie ist 'einfach so' auf unsere Spur gekommen. Somit gab es auch keinen dritten unbeteiligten Zeugen. Die ersten Fahrzeuge kamen 15 Sekunden danach oder so
Wer steht den in dem "Unfallaufnahmebogen" der Polizei als "01" ?
Was hat die Polizei aufgenommen? Unfallursache etc.?
Hat sich die KTM Fahrerin zu dem Unfall geäußert? Was hat sie gesagt?Die Landstraße hat an der Unfallstelle eine "Mittellinie"?
Bremsspur und Fahrzeugteile belegen eindeutig das der Unfall auf deiner Fahrspur passiert ist? Du bist innerhalb deiner Fahrspur rechts gefahren?MfG Günter
Unter 01 steht die Gegenpartei. Hab grad gegoogelt, krass, dass das die Hauptverursacher sein sollen.
Unfallursache weiß ich nichts offizielles nur, was ich geschildert habe.
Anscheinend hätte die KTM Fahrerin gesagt, sie sei auf ihrer Spur gefahren.
Ich habe dem Polizisten auch gesagt ich war 100% auf meiner Spur.
Sie hatte eine Mittellinie und die Bremsspuren waren sogar eher rechts als mittig in der Spur, eindeutig.
Fahrzeugteile meinte die Polizei würden hier einige kreuz und quer liegen, das sagt nix aus nur die Bremsspur
LG und danke für den ganzen Aufwand 🙂
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 17. Juli 2023 um 19:34:14 Uhr:
Zitat:
@Jules1337 schrieb am 17. Juli 2023 um 19:24:12 Uhr:
Ja genau so denke ich auch, ich hab das vor 2 Jahren für 1.200€ gekauft.
Die Daten von der Polizei hab ich jetzt dann erstmal Versicherung und Anwalt.
Danke für die beschriebene Vorgehensweise 😉
Aber erstmal muss ich Recht bekommen bzw. für den Gutachter etc muss ich das Geld vorstecken.
Bis das Gericht die Schuldfrage klärt kann das dauern...
Warum Gericht?
Wenn die Schuldfrage nach Sachlage eindeutig ist, die KTM Fahrerin nicht (sinnlos?) klagt dann kann das auch so "geklärt" werden.
Dann kann das alles relativ schnell gehen.MfG Günter
Ich vermute halt, die wird bei ihrer Aussage bleiben. Sie ist 17 und hätte somit bei Probezeit, etc. auch was zu verlieren in Anführungszeichen.
Denke halt deswegen wird es sich ziehen...
Anklage so oder so beide wegen leichtfertiger Körperverletzung
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 17. Juli 2023 um 19:34:14 Uhr:
Warum Gericht?
Wenn die Schuldfrage nach Sachlage eindeutig ist, die KTM Fahrerin nicht (sinnlos?) klagt dann kann das auch so "geklärt" werden.
Dann kann das alles relativ schnell gehen.
Ob der TE seinen Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert bekommt hängt nicht davon ab, ob die Verursacherin klagt. Sondern davon, wessen Geschichte die gegnerische Versicherung glaubt. Glaubt sie die Geschichte ihrer eigenen Kundin (das wird sie gerne tun, weil sie dann nichts zu zahlen braucht...) muss der TE seinen Schaden einklagen. Letztlich stellt er eine Forderung, deswegen muss er seinen Anspruch auch beweisen!
Es wird wohl tatsächlich im ersten Schritt darauf ankommen, was in der Polizeiakte steht und wann die Versicherung diese bekommt. Wenn die Polizeiakte (zum Beispiel über die Bremsspuren) "eindeutig" ist und schnell bei der Versicherung landet, dann kann die Regulierung in der Tat schnell gehen. Wobei man auch dann noch vorzüglich über die Höhe des Schadens streiten kann, gerade bei einem Fahrzeug aus diesem Marktsegment...
An der Stelle des TE würde ich erstmal möglichst wenig Kosten verursachen die im Zweifel nicht durch eigene Versicherungen gedeckt sind, bevor nicht mein Anwalt die Akte gesehen und die eigenen Chancen beurteilt hat. Wie ich das genau anstelle ohne auf der anderen Seite meine Position zu verschlechtern würde ich auch mit dem Anwalt besprechen. (Dessen Kosten sind ja notfalls über die eigene RSV abgesichert)
Bei einer so eindeutigen Bremsspur in seiner Fahrspur wird ein Anwalt wohl keine Probleme haben den gewünschten Erfolg schnell zu erzielen.
Moin Moin !
Zitat:
Das ändert nicht daran, dass deine Aussage, dass auch auf der eigenen Fahrbahn entgegenkommende Fahrzeuge bei dem Sichtfahrgebot mit zu berücksichtigen sind, einfach falsch ist, denn dann bräuchte man ja die doppelte sichtbare Strecke. Kann es aber sein, dass ich da missverstanden habe?
Vollkommen , das habe ich nie geschrieben. Ich zitieren mich mal selber (erkannte Schreibfehler berichtigt):
Zitat:
Du musst also
mso argumentieren, dass du zwar jederzeit innerhalb deiner Sichtweite hättest anhalten können , dieser Unfall sich aber innerhalb deiner Sichtweite abgespielt hat, weil der Gegner auf deiner Spur entgegen kamm
Zitat:
Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen aber auch keine scharfkantigen Teile, an denen sich jemand verletztenkönnte, vorhanden sein. Dies ist aber der Fall, z.B. stehen Metallwinkel nach hinten raus. Wenn damit jemand angefahren wird, auch wenn es nur ganz leicht ist, ist eine Verletzung der Person wahrscheinlich. Das sind die Gründe, warum ich meine, dass man mit dem Auto nicht fahren darf
Nun ist dieser Fall eher unwahrscheinlich , auch ist das zwar ein erheblicher Mangel , aber ein erheblicher Mangel ist noch lange nicht verkehrsunsicher. Man könnte natürlich die gegn. Versicherung darauf hinweisen , dass diese im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sie keinen Mietwagen zahlen wollen. Dann kann diese sich überlegen , ob sie das Risiko eingeht oder nicht.
Zitat:
Hat der Abschlepper gesagt, dass es ein Totalschaden ist?
Das hat mit dem Thema so viel zu tun wie die Haarfärbung von Barbara Salesch.
Zitat:
Ist das jetzt ein Totalschaden oder fehlt nur ein Spiegel?
Wenn du die Bilder ansehen würdest , würdest du sehen , dass der Schaden grösser ist als nur ein fehlender Spiegel.
Zitat:
Bei dem alter, der summe der Schäden, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wenn man ALLE Schäden in einer Werkstatt reparieren lassen würde
Jedenfalls sehr wahrscheinlich
Zitat:
Da offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Anwalt einschalten.
Was soll der Quatsch mit der Rechtschutzversicherung? Die tritt doch gar nicht ein , sondern die gegnerische Versicherung muss den Anwalt bezahlen? Nur bei (Teil)schuld würde der TE den Anwalt (teil) bezahlen müssen. Also auf jeden Fall Anwalt !
Zitat:
Über den Rechtsanwalt klären lassen ob die Gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen möchte.
Unsinn , wenn die das wollen , machen sie es , wenn nicht dann lassen sie es (was auch völlig uninteressant ist), bringt also nur eine völlig unnötige Verzögerung und vor allem signalisiert es der Versicherung, dass man keine Ahnung hat und Fehler macht.
Zitat:
Bei einer so eindeutigen Bremsspur in seiner Fahrspur wird ein Anwalt wohl keine Probleme haben den gewünschten Erfolg schnell zu erzielen.
Ach , die ist doch schon vorher dagewesen! Im Ernst , wenn es darum geht , sich vor Zahlungen zu drücken , ist den Versicherungen heutzutage nichts mehr blöde genug!
Zitat:
Ob der TE seinen Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert bekommt hängt nicht ..............
Völlig richtig auch gerade der Hinweis, möglichst wenig Kosten zu verursachen !
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Zitat:
Das ändert nicht daran, dass deine Aussage, dass auch auf der eigenen Fahrbahn entgegenkommende Fahrzeuge bei dem Sichtfahrgebot mit zu berücksichtigen sind, einfach falsch ist, denn dann bräuchte man ja die doppelte sichtbare Strecke. Kann es aber sein, dass ich da missverstanden habe?
Vollkommen , das habe ich nie geschrieben. Ich zitieren mich mal selber (erkannte Schreibfehler berichtigt):
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Du musst alsomso argumentieren, dass du zwar jederzeit innerhalb deiner Sichtweite hättest anhalten können , dieser Unfall sich aber innerhalb deiner Sichtweite abgespielt hat, weil der Gegner auf deiner Spur entgegen kamm
Was soll das, den deinen Text, den du jetzt zitierst, ist der, denn ich nun schon zweimal zugestimmt habe und nicht der, den ich als fraglich angesehen habe.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Zitat:
Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen aber auch keine scharfkantigen Teile, an denen sich jemand verletztenkönnte, vorhanden sein. Dies ist aber der Fall, z.B. stehen Metallwinkel nach hinten raus. Wenn damit jemand angefahren wird, auch wenn es nur ganz leicht ist, ist eine Verletzung der Person wahrscheinlich. Das sind die Gründe, warum ich meine, dass man mit dem Auto nicht fahren darf
Nun ist dieser Fall eher unwahrscheinlich , auch ist das zwar ein erheblicher Mangel , aber ein erheblicher Mangel ist noch lange nicht verkehrsunsicher.
Ein erheblicher Mangel kann aber dazu führen, dass man von der Polizei angehalten wird. Mit welchen Konsequenzen ist dann bei dem
Fahrzeug des TEszu rechnen?
Man muss immer bedenken, wenn hier gefragt wird, ist der Fragesteller oft unerfahren. Wenn man dann einen Tipp gibt, sollte man schon (und nicht erst auf Nachfragen) auf mögliche Konsequenzen hinweisen, gerade dann, wenn die Antworten wie deine, sehr kompetent wirken.
Gruß
Uwe
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Moin Moin !Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Zitat:
Da offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Anwalt einschalten.
Was soll der Quatsch mit der Rechtschutzversicherung? Die tritt doch gar nicht ein , sondern die gegnerische Versicherung muss den Anwalt bezahlen? Nur bei (Teil)schuld würde der TE den Anwalt (teil) bezahlen müssen. Also auf jeden Fall Anwalt !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 18. Juli 2023 um 12:59:00 Uhr:
Zitat:
Über den Rechtsanwalt klären lassen ob die Gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen möchte.
Unsinn , wenn die das wollen , machen sie es , wenn nicht dann lassen sie es (was auch völlig uninteressant ist), bringt also nur eine völlig unnötige Verzögerung und vor allem signalisiert es der Versicherung, dass man keine Ahnung hat und Fehler macht.
MfG Volker
Der TE behauptet er wäre rechts gefahren, die Gegenseite etwas anderes, wer dann nachher welchen Anwalt bezahlt ist noch nicht geklärt!
Und soweit ich das weiß, ich lasse mich da gerne verbessern .., hat die gegnerische Versicherung durchaus das Recht einen Gutachter ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Einfach mit der Reparatur beginnen, da wäre ich mir nicht sicher ob das Klug ist.
MfG Günter
Zitat:
@Jules1337 schrieb am 17. Juli 2023 um 19:44:51 Uhr:
Sie hatte eine Mittellinie und die Bremsspuren waren sogar eher rechts als mittig in der Spur, eindeutig.
In wessen Spur, waren wo innerhalb des Fahrstreifens aus welcher Sichtweise Bremsspuren?
MfG Günter
P.S. Passt schön zum Thema. Bei 2:20min Wenn man den Golf Fahrer fragen würde, wo er gefahren ist, würde der vermutlich behaupten, schön weit rechts ..!