Unfall...Was würdet ihr tun?
Hallo liebe Leute!
Ich hatte mit meinem noch nicht einmal 3 Monate alten Golf am Montag einen Unfall. Mir ist an einer Kreuzung, an der ich wegen einer grünen Fußgängerampel anhalten musste, eine Frau mit ihrem Polo hinten aufgefahren.
Die Unfallverursacherin war zwar nicht besonders schnell, da wir gerade erst angefahren waren, jedoch hat es ordentlich geknallt und die Stoßstange muss auf jeden Fall schon mal erneuert werden (der genaue Schadensumfang ist noch nicht festgestellt worden weil die Stoßstange dazu abmontiert werden muss).
Dummerweise ist die Unfallgegnerin aus Ungarn gewesen und ihr Auto auch dort versichert (Unfall passierte in Deutschland), sodass ich zuerst auf eine Rückmeldung von ihrer Versicherung warten will, bevor ich in eine Werkstatt fahre.
Nun zum Problem...
Ich hatte in nächster Zeit geplant den Golf evtl. wieder zu verkaufen, um mir einen Wagen mit mehr PS zuzulegen (mir ist der 1.4 TSI mit 122 PS insgesamt leider etwas zu träge).
Der Wertverlust wäre zwar ohnehin schon enorm gewesen, aber nun sieht das Ganze noch komplizierter aus.
Ein Gutachter, der sich den Wagen gestern angeschaut hat, meinte, dass ich selbst beim alleinigen Austausch des Stoßfängers im Falle eines Verkaufs bereits einen Unfallschaden angeben muss. Zudem würde es zu einer Wertminderung kommen.
Angenommen, es funktioniert mit der gegnerischen Versicherung alles reibungslos...
Soll ich den Schaden komplett reparieren lassen und den Wagen danach evtl. verkaufen oder soll ich ihn "so wie er jetzt ist" abgeben und mir die Schadenshöhe auszahlen lassen?
Einerseits wollte ich das Auto nicht zwingend verkaufen, andererseits habe ich jetzt Bedenken dass sich nach einer Reparatur möglicherweise zusätzliche Probleme ergeben.
Bei einem ähnlichen Unfall sah man an meinem damaligen Auto einen erheblichen Farbunterschied und es gab ein Jahr später beim Verkauf auch weniger Geld.
Wegen dieser schlechten Erfahrung bin ich gerade ziemlich ratlos.
Alles nicht so einfach, da dumm gelaufen und ziemlich kompliziert, aber was würdet ihr jetzt tun?
Danke für eure Meinung!
Beste Antwort im Thema
Das ist doch ganz einfach. Geh einfach auf klick mich
Da dann "hier" anklicken. Dort wird alles nötige abgefragt und Du bekommst den zur Abwicklung notwendigen deutschen Versicherer genannt. Musst dich also nicht mit dem Versicherer in Ungarn auseinandersetzen.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von greenkeeper66
VÖLLIG KORREKT!!!Zitat:
Original geschrieben von Noch ein Stefan
Das Rundum-Sorglos-Paket?
Ja, wäre schön. Aber rate mal was passiert, wenn die gegnerische Versicherung nicht oder nicht alles bezahlt - wie kümmert sich Dein Autohaus DANN um alles? Indem Sie DIR eine Rechnung schicken. Und bevor Du das mit der gegnerischen Versicherung und Deiner Werkstatt klären konntest, hast DU auch schon die Mahnung DEINER Werkstatt auf dem Tisch.
Das muss nicht so geschehen, mir ist es passiert (wegen eines Missverständnisses bei der gegnerischen Versicherung, das sich zum Glück recht bald klären ließ) - ich will nur vor zuviel Vertrauen und Gutgläubigkeit warnen. Auch Deine Werkstatt verschenkt nix, wenn keiner zahlt, zahlst Du.
Genauso ist das. Deshalb immer erst zum Rechtsanwalt und der routet dann weiter.
Die Kosten des RA zahlt übrigens die gegnerische Versicherung.greenkeeper
Und wenn dann die gegnersiche Versicherung nicht bezahlt? Dann kommt ZUSÄTZLICH der Anwalt und mahnt.
Der TE wird ja wohl eine VK haben, so dass die einspringt, wenn der TE den Schaden verursacht haben soll. Die weiss auch, wie sie unberechtigte Fordeungen gegen sich abwehrt. Was soll also ein Anwalt in dem Spiel?
Ab zu VW, alle Zahlen geben lassen ((WBW - wohl nicht relevant), Schadenshöhe, Wertminderung vom Gutachter, ggf. Inzahlungsnahme durch VW repariert/unrepariert) und die Optionen durchrechnen (lassen).
Im Ergebnis wird es ziemlich sicher eine Reparatur werden und für die Wertminderung (die selbstverständlich vorhanden ist) zahlt die gegnerische Versicherung.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Und wenn dann die gegnersiche Versicherung nicht bezahlt? Dann kommt ZUSÄTZLICH der Anwalt und mahnt.Zitat:
Original geschrieben von greenkeeper66
VÖLLIG KORREKT!!!
Genauso ist das. Deshalb immer erst zum Rechtsanwalt und der routet dann weiter.
Die Kosten des RA zahlt übrigens die gegnerische Versicherung.greenkeeper
Der TE wird ja wohl eine VK haben, so dass die einspringt, wenn der TE den Schaden verursacht haben soll. Die weiss auch, wie sie unberechtigte Fordeungen gegen sich abwehrt. Was soll also ein Anwalt in dem Spiel?
Ab zu VW, alle Zahlen geben lassen ((WBW - wohl nicht relevant), Schadenshöhe, Wertminderung vom Gutachter, ggf. Inzahlungsnahme durch VW repariert/unrepariert) und die Optionen durchrechnen (lassen).
Im Ergebnis wird es ziemlich sicher eine Reparatur werden und für die Wertminderung (die selbstverständlich vorhanden ist) zahlt die gegnerische Versicherung.
Amen
Schön, dass Du noch an das gute im Menschen bzw. im Versicherungsmarkt glaubst.
Mit der Vk hast Du aber eine schöne Höherstufunf und Kostenpauschalen und Wertminderung sowie nutzungsausfall darf der Geschädigte dann selbst geltend mache, einschließlich der Kalkulation ob die 130 % Grenze eingehalten wird und was dafür erforderlich ist. Ach ja beim Mietwagen nimmt man dann natürlich das Angebot der Versicherung, damit der freie Markt noch etwas unfreier wird. Das kommt dann ja auch auf die Werkstätten zu, die immer mehr meinen Versicherungs Sondertarife anbieten zu müssen. Kostebdeckend arbeiten kann man damit i.d. Regel leider aber nicht.
Und mit dem RA kann ich die Kosten beim ersten Gespräch schließlich klären. Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss ich da sowieso hin.
So, jetzt OT Ende. SORRY!!!
greenkeeper
Hallo,
ich würde nach Kostenzusage durch die gegnerische Versicherung den Wagen in eine Fachwerkstatt geben und eine weitgehende Fahrzeugaufbereitung mit raushandeln (Politur, Innenraum, Felgenkratzer): Dann hast Du ihn verkaufsfertig; den Stossfänger würde ich erwähnen (und Foto / Rechnung bereithalten), solange untendrunter nichts Strukturelles (Rahmen) ausgebessert werden muss, hat der Wagen aber formal keinen Unfallschaden, sondern defekte wurden durch neue Teile ersetzt (Du schreibst ja auch nicht "Stossdämpferschaden" in die Anzeige, wenn die neu sind).
N.
Zitat:
Original geschrieben von V64Motion
Hallo,ich würde nach Kostenzusage durch die gegnerische Versicherung den Wagen in eine Fachwerkstatt geben und eine weitgehende Fahrzeugaufbereitung mit raushandeln (Politur, Innenraum, Felgenkratzer)
(...)
Mal ganz naiv gefragt: was hat ein Auffahrunfall mit einer Innenraumaufbereitung und Felgenkratzer-Beseitigung zu tun?
Wie kommst Du darauf, dass Du da was "raushandeln" kannst, dass Dir das irgendwie "zusteht"? Weil's ohnehin bezahlt wird? Weil die Werkstatt von der gegnerischen Versicherung ohnehin zuviel abkassiert? Weil's doch keiner merkt? Weil's _alle_ tun?
Ich halte alle der genannten Gründe für bedenklich, aber vielleicht weißt Du ja einen besseren...
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Hier noch etwas zut Erläuterung:
http://www.unfallzeitung.de/.../und-der-gewinner-ist-die-versicherung
greenkeeper
Zitat:
Original geschrieben von Noch ein Stefan
Mal ganz naiv gefragt: was hat ein Auffahrunfall mit einer Innenraumaufbereitung und Felgenkratzer-Beseitigung zu tun?Zitat:
Original geschrieben von V64Motion
Hallo,ich würde nach Kostenzusage durch die gegnerische Versicherung den Wagen in eine Fachwerkstatt geben und eine weitgehende Fahrzeugaufbereitung mit raushandeln (Politur, Innenraum, Felgenkratzer)
(...)
Wie kommst Du darauf, dass Du da was "raushandeln" kannst, dass Dir das irgendwie "zusteht"? Weil's ohnehin bezahlt wird? Weil die Werkstatt von der gegnerischen Versicherung ohnehin zuviel abkassiert? Weil's doch keiner merkt? Weil's _alle_ tun?
Ich halte alle der genannten Gründe für bedenklich, aber vielleicht weißt Du ja einen besseren...
Hallo,
als Auftraggeber einer Leistung (das ist der Unfallgeschädigte) kann man sowohl einen Rabatt heraushandeln (oder Skonto) als auch eine Sachleistung, das steht Jedem zu und hat mit Abkassieren nichts zu tun. Und jeder der die Preisunterschiede zwischen "Reparatur nach Gutachten" und "Reparatur im Auftrag des Kunden" kennt, weiß, dass da erhebliche Spannen sind - deswegen versuchen die Kaskoversicherungen ja auch, Werkstattbindungen in die Verträge reinzubringen.
Gerade bei Lackierarbeiten lasse ich den gesamten Lack immer mit auf Vordermann bringen, damit der Unterschied "neu lackiert" zu "alt" nicht so ins Auge springt - unabhängig davon ob ich das selbst zahle oder eine / meine / die gegnerische Versicherung. Und wenn der Wagen eh schon beim Lackierer steht (heute ja meistens ein Betrieb mit Aufbereitern) ist der Rest im Paket zumindest günstiger.
Zu irgendwelchen unlauteren Dingen wollte ich hier natürlich nicht aufrufen.
N.
Sooo, dann melde ich mich hier mal wieder zurück.
Mir liegt seit einiger Zeit ein Gutachten über den entstandenen Schaden vor und ein Anwalt setzt sich momentan mit der gegnerischen Versicherung auseinander.
So weit, so gut...
Es sieht so aus als könnte ich ca. 1300 Euro ausbezahlt bekommen und
ich habe mir unverbindlich ein Angebot für einen Neuwagen machen lassen.
Für meinen Golf Highline 1.4 TSI (122 PS) gibt es inkl. 750,- Inzahlungnahmeprämie 19000,- und ich müsste bei gleicher Ausstattung für einen 2.0 TDI (140 PS) im März genau 7500,- zuzahlen.
Mein jetziger Golf würde mit dem Schaden zurückgenommen werden und abzüglich der "Gutschrift" vom Unfall und dem Aufpreis von TSI auf TDI würde ich nach 7 Monaten und etwa 11.000 km 3200,- Wertverlust hinnehmen müssen.
Ich bin nun am überlegen...
Einerseits wäre ein nagelneues Auto eine feine Sache, andererseits weiß ich nicht inwiefern der Wertverlust akzeptabel bzw. realistisch ist.
Wie würdet ihr entscheiden?
Der TSI sagt mir leistungstechnisch nicht zu und jetzt wäre eine Gelegenheit ihn zu tauschen, aber ist das Angebot wirklich annehmbar?
Würde mich freuen eure Meinung zu lesen!🙂