Unfall, Vorfahrt genommen (Linksabbieger); Schuldfrage

VW

Moin,

es ist leider zu einem Unfall gekommen, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde.

Ich habe eine Skizze hinzugefügt für das bessere Verständnis. Blaues Auto = Ich; Rotes Auto = Gegner.

Beide Ampeln waren erst rot, als grün wurde bin ich losgefahren, hierbei hat der im roten Auto, nicht gewartet & ist auf einmal nach links ausgeschert, wo ich trotz Vollbremsung den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

Skizze
54 Antworten

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Dez. 2023 um 14:55:57 Uhr:


Das mit der automatisch anzurechnenden Betriebsgefahr ist mal wieder falsch.
Schon mal etwas vom "Vertrauensgrundsatz" gehört

a) das mit der Betriebsgefahr ist nicht "mal wieder" falsch. Diesen Unterton kannst du dir sparen

b) ich habe nirgends behauptet, daß die Betriebsgefahr automatisch anzurechnen ist, wohl aber daß sie einem sehr schnell zugewiesen wird, auch wenn man denkt, die Lage sei doch sonnenklar.

Du weißt, was ein Smiley ist?

c) selbstverständlich kenne ich den Vertrauesgrundsatz. Spielt hier keine Rolle

d) kennst du den Begriff "halbe Vorfahrt"? Das ist das beste Beispiel dafür, daß man z.b. gehörig Mitschuld bekommt, obwohl man an einer RVL Kreuzung von rechts kam.

Gegebenfalls wird auch das hier in der Bewertung mit berücksichtigt (?):

https://autofahrerseite.eu/.../...vorfahrt-erzwingen-beide-haften.html
Einen Unfall zu riskieren oder gar zu verursachen, weil man unbedingt auf die eigene Vorfahrt besteht, ist nicht nur gefährlich und verantwortungslos. Ein derartiges Verhalten kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Unfall tatsächlich eintritt. Dann kann auch demjenigen, der den Unfall nicht verhindert hat, eine Teilschuld zugesprochen werden. Selbst dann, wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.

Du brauchst dir keine Sorgen machen, gehe am besten zum Anwalt, sage du konntest da nichts mehr machen.

Die Zeugen sagen das auch, was soll man jetzt hier noch riesen Diskussionen machen.

Eigentlich kann jetzt nur durch Handlungsfehler noch was passieren...

Ich würde jetzt auch irgendwo anders nicht mehr hinterfragen außer hier im Forum wo dich keiner kennt...

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 25. Dezember 2023 um 14:59:53 Uhr:


Gegebenfalls wird auch das hier in der Bewertung mit berücksichtigt (?):

https://autofahrerseite.eu/.../...vorfahrt-erzwingen-beide-haften.html
Einen Unfall zu riskieren oder gar zu verursachen, weil man unbedingt auf die eigene Vorfahrt besteht, ist nicht nur gefährlich und verantwortungslos. Ein derartiges Verhalten kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Unfall tatsächlich eintritt. Dann kann auch demjenigen, der den Unfall nicht verhindert hat, eine Teilschuld zugesprochen werden. Selbst dann, wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.

Ich kann aus der Beschreibung des TE keinen Anhaltspunkt entnehmen, dass der TE die Vorfahrt erzwungen hat.

Gruß

Uwe

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Habe ich hier schon öfter geschrieben:

Zitat:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Der wird eh vom "Gegner" (bzw. seiner Versicherung) bezahlt.

Der größte Fehler den man machen kann: zu spät zum Anwalt zu gehen.

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 24. Dezember 2023 um 02:26:37 Uhr:


es ist leider zu einem Unfall gekommen ...

Hallo zusammen und @mxdnkr,

hat sich der Unfall am 23.12.2023 ereignet oder liegt er länger zurück und hast du den Vorgang der Versicherung des Unfallgegners zur Regulierung gemeldet?

Hilfweise steht dir dafür der Zentralruf der Versicherer 0800 250 260 0 zur Verfügung:

https://www.zentralruf.de/

Du hast mit dem Unfallgegner am Unfallort gesprochen. Hat er dir gegenüber die Schuld zugegeben oder abgestritten?

Ist dein Auto stark beschädigt oder fahrbereit, frei von alten, nicht reparierten Unfallschäden und lässt du es nach einem Kostenvoranschlag oder Gutachten bei freier oder gebundener Werkstattwahl reparieren oder ziehst du eine fiktive Abrechnung in Erwägung?

Wenn der TE den Unfall trotz Vollbremsung nicht vermeiden konnte, kann man wohl eher nicht von "Vorfahrt erzwingen" reden. So eine Vollbremsung hinterlässt idR auch (Brems)spuren.

Stimmt auch nicht.

Kommt auf die Wetterlage an. Wenn es nass war gibt es nicht immer Bremsspuren.

Ist jetzt aber auch egal die hat ja keiner aufgenommen.
Und der Unfallverursacher muss das auf jeden Fall nicht machen auch nicht der Geschädigte.

Hier wird eine Wissenschaft aus einem ganz einfachen eindeutigen Unfall gemacht.

An den TE: mach dich nicht verrückt kann gar nichts passieren

Die Fahrbahnmarkierungen weisen darauf hin, dass sich der Unfall im Ausland ereignet hat.

Wenn der TE den Ort des Zusammenstoßes richtig eingezeichnet hat, befindet er sich nicht im, sondern direkt vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich auf der Höhe einer Linie, die möglicherweise keine Haltelinie, sondern einen Fußgängerüberweg markiert.

Aus diesem Grund sollte nicht die Frage der Schuld im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Frage, warum sich der TE darüber Sorgen macht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 25. Dezember 2023 um 20:21:11 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 25. Dezember 2023 um 14:59:53 Uhr:


Gegebenfalls wird auch das hier in der Bewertung mit berücksichtigt (?):

https://autofahrerseite.eu/.../...vorfahrt-erzwingen-beide-haften.html
Einen Unfall zu riskieren oder gar zu verursachen, weil man unbedingt auf die eigene Vorfahrt besteht, ist nicht nur gefährlich und verantwortungslos. Ein derartiges Verhalten kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Unfall tatsächlich eintritt. Dann kann auch demjenigen, der den Unfall nicht verhindert hat, eine Teilschuld zugesprochen werden. Selbst dann, wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.


Ich kann aus der Beschreibung des TE keinen Anhaltspunkt entnehmen, dass der TE die Vorfahrt erzwungen hat.

Gruß

Uwe

Ich auch nicht, da er geschrieben hat das er eine vollbremsung gemacht hat. Ohne diese vollbremsung kann man vielleicht nur erahnen wenn man auf seine vorfahrt behaart, und das ist nicht mal sicher.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:24:20 Uhr:


Da kommen dann solche Begründungen wie "mit Fehlern anderer rechnen" usw., sowie die sog. "Haftung aus Betriebsgefahr"

Hm, alsi ich fahre auf eine grüne Ampel zu an der ein Stopschild montiert ist .... ich bremse nun bis zum Stand runter weil die Ampel einseitig ausgefallen sein könnte oder mögliche querende das Rot übersehen haben könnten?

Zitat:

@George 73 schrieb am 26. Dezember 2023 um 09:30:21 Uhr:


... wenn man auf seine vorfahrt behaart ...

Ich würde nen Rasierer empfehlen 😛

Oder meintest du "beharrt"?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 26. Dezember 2023 um 12:40:05 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:24:20 Uhr:


Da kommen dann solche Begründungen wie "mit Fehlern anderer rechnen" usw., sowie die sog. "Haftung aus Betriebsgefahr"

Hm, alsi ich fahre auf eine grüne Ampel zu an der ein Stopschild montiert ist .... ich bremse nun bis zum Stand runter weil die Ampel einseitig ausgefallen sein könnte oder mögliche querende das Rot übersehen haben könnten?

Du kannst alles überspitzen und ins Lächerliche ziehen; oder auch nicht: lies einfach, was ich zur Erläuterung schon geschrieben hatte, z.B. den Beitrag vom 24. Dez. 2023 um 14:55:57 Uhr.

Es ist einfach FAKT, daß man bei vielen Verkehrssituationen schneller eine Teilschuld bekommt, als man gedacht hat. Gerade das Beispiel der "halben Vorfahrt" bei RVL öffnet da manchen die Augen.

Oder die Mithaftung bei Geschwindigkeiten über 130 km/ auf der Autobahn. JA, es ist erlaubt, auch 150 oder 200 zu fahren, und trotzdem gibts beim Unfall evtl. eine Teilschuld, auch wenn man GAR NICHTS falsch gemacht hat.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Das hat ja alles sehr viel mit der Eingangsfrage des TE zu tun.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 26. Dezember 2023 um 14:33:33 Uhr:



Zitat:

@George 73 schrieb am 26. Dezember 2023 um 09:30:21 Uhr:


... wenn man auf seine vorfahrt behaart ...

Ich würde nen Rasierer empfehlen 😛
Oder meintest du "beharrt"?

Naja, vielleicht war er "behaart" und "beharrt" 😛

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