Unfall-uns ist jemand reingefahren! Wie gehts weiter mit der Versicherung und Reparatur?
Hallo,
uns ist jemand reingefahren in den 320i Touring BJ 12/1996. Wir fuhren auf einer Strasse und dann rummste es und jemand war uns in die Seite gefahren (er kam aus einer Seitenstrasse). Mit einem Schreck bin ich noch ein paar Meter weitergefahren und hab angehalten. Der Unfallverursacher haute aber ab! Fahrerflucht! Zum Glück konnten wir uns das Kennzeichen merken 😉
Polizei kam und hat alles aufgenommen. Der Halter vom Fahrzeug welches uns reinfuhr, steht auf dem Unfallmitteilungsbogen der Polizei.
Wie geht es nun weiter am besten? Gutachten erstellen lassen oder reicht ein Kostenvoranschlag von BMW?
Ein Bekannter meinte der Schaden wäre ca 1500 Euro.
Wie sieht es aus, falls die Versicherung vom Unfallverursacher sagt, der Wagen wäre weniger als 1500 Euro wert?
Hier noch 2 Fotos:
Beste Antwort im Thema
Da stimme ich cap zu. Korrekte Handlung hatte das auch mal kleine beute 1000 Euro. Schade um den schoenen routing. Viel Glück .
Lg
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33 Antworten
Ob du einen Anwalt willst bleibt dir überlassen. Was du auf alle Fälle mal brauchst, ist eine Schadensnummer von der gegnerischen Versicherung. Das beschleunigt alles stark. Und nimm dir keinen Gutachter von der Versicherung. Such dir selber einen
Mit Anwalt ist es wohl besser.
Mal sehen was rauskommt...
Ja, ich werde selbst den Gutachter bestimmen und keinen von der Versicherung nehmen.
Kurz aus eigener Erfahrung, da mir auch vor etwa einem jahr jemand in die Tür gefahren ist.
Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, den zahlt wenn die Schuldfrage wie in deinem Fall eh klar ist die gegnerische Versicherung. Ich bin unverzüglich zum Anwalt, der hat alles weitere geklärt.
Bei mir war nur die Tür kaputt, der Wagen (316i Compact) wurde in einer Restwertbörse eingestellt um den Wert zu ermitteln (in meinem Fall etwa 250€ - ein Trauerspiel).
Der Gutachter schätzte den Schaden auf etwa 1500,-€, der Restwert (also die 250€) wurde davon abgezogen (warum auch immer?), 19% MwSt. ebenfalls, ausgezahlt wurde dann ziemlich zügig der Rest. Hat alles in allem etwa 2-3 Wochen gedauert.
Die 19% der Reparaturkosten gibt es dann auch noch, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt auch tatsächlich und nachweisbar repariert wurde.
In meinem Fall habe ich auf die 19% verzichtet und eine gebrauchte Tür für 50€ selbst eingebaut.
Der Anwalt seine Rechnung dann direkt an die gegnerische Versicherung geschickt.
Muss nicht in einer Werkstatt repariert werden. Man muss, wie ich schon schrieb, nachweisen, das er repariert wurde. Ich habe meinen selber gerichtet, dann aktuelle Bilder vom reparierten Fahrzeug eingeschickt, dann habe ich das Geld bekommen. Auch die Ausfallpauschale. Ohne den Nachweis bekommt man das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von GJ83
Kurz aus eigener Erfahrung, da mir auch vor etwa einem jahr jemand in die Tür gefahren ist.Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, den zahlt wenn die Schuldfrage wie in deinem Fall eh klar ist die gegnerische Versicherung. Ich bin unverzüglich zum Anwalt, der hat alles weitere geklärt.
Bei mir war nur die Tür kaputt, der Wagen (316i Compact) wurde in einer Restwertbörse eingestellt um den Wert zu ermitteln (in meinem Fall etwa 250€ - ein Trauerspiel).
Der Gutachter schätzte den Schaden auf etwa 1500,-€, der Restwert (also die 250€) wurde davon abgezogen (warum auch immer?), 19% MwSt. ebenfalls, ausgezahlt wurde dann ziemlich zügig der Rest. Hat alles in allem etwa 2-3 Wochen gedauert.
Die 19% der Reparaturkosten gibt es dann auch noch, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt auch tatsächlich und nachweisbar repariert wurde.In meinem Fall habe ich auf die 19% verzichtet und eine gebrauchte Tür für 50€ selbst eingebaut.
Der Anwalt seine Rechnung dann direkt an die gegnerische Versicherung geschickt.
So gesehen hast du doch Glück gehabt, dass dein Wagen nur auf 250 Euro geschätzt wurde. So hast du 1500-250 Euro = 1250 Euro bekommen.
Wär der Wagen auf 500 Euro geschätzt worden, dann hättest du nur 1000 Euro bekommen.
Oder denke ich grade falsch?
@E92E93
So ist es wohl, und das ist auch der Punkt den ich nicht ganz verstehe.
Wenn das Auto noch mehr wert ist gibt es weniger Geld für den gleichen Schaden?
Naja, egal, hat ja gepasst 😁
@ He-Man
Das hat bei mir leider nicht gereicht, ich hätte die Rechnung einer Werkstatt einschicken müssen, von dieser Summe wären mir dann 19% überwiesen worden.
Vielleicht von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich?
Kann sein, das die das mal geändert haben. ist schon eine weile her.
Richtig. Der verursacher hat keine schaden. Der ist zügig aus der parklucke ohne zu blinken. Ich habe ausweichen wollen und die strasse war ned gestreut.
Mietwagen warn mercedes. 2 wochen gleich soviel.. wert das fahrzeugs wurde 2500 geschatzt. Schaden 9500. Also wirtschaftlicher totalschaden.
Für te : einmal.ist einer mir rein gefahren und der schaden wurde durch gutachter 1500 geschatzt. Es war alles nur meine hintere stoss stange verschoben. Die versicherung vom gegner hat mir gleich glaube ich 1200 gegeben. Also wenn du die kohle willst -19% steuern.
Dieses mal sind die schaden 9500 euro aber kriege nur soviel mein auto wert ist wenn überhaupt. Also 2500.
Wo kommst her? Habe guten gutachter. Melde das aufjeden fall deiner versicherung. Bekommst von denen eine schadens nummer.damit gehts zum gutachter. Dann nimmst dir einen anwalt und rest erklärt sich von selbst. Der verursacher hat auch schaden und da kann er sich kaum ausreden. Die kosten wird dann seine versicherung übernehmen. Für so eine repapatur sind glaube max. 3-4 tagen vorgesehen. Du bekommst 35 €/tag. Also das mit stehen lassen lohnt es sich nicht da das auto noch fährt und du es keine 2 monaten reparieren musst. Am besten so lassen bis alles geklärt ist. Dannach während reparaturzeiten holst von versicherung leihwagen.
Selbst die kohle zu kriegeb und reparieren wird sich mehr lohnen. Bei.mir waren ja 9500 schaden. Habe ich mit 900 euro wieder alles hingekriegt.
Zitat:
Original geschrieben von GJ83
@E92E93So ist es wohl, und das ist auch der Punkt den ich nicht ganz verstehe.
Wenn das Auto noch mehr wert ist gibt es weniger Geld für den gleichen Schaden?
Ja, weil beim (wirtschaftlichen) Totalschaden davon ausgegangen wird, dass man das Auto nicht instandsetzt.
Unter dieser Annahme bekommt man nicht weniger Geld, sondern immer den errechneten Wiederbeschaffungswert.
Zwei Beispiele:
1)
Wiederbeschaffungswert 1500 EUR
Restwert 100 EUR
Hier wird also angenommen, dass du das Auto für 100 verkaufst, den Rest zahlt die Versicherung. "Verkaufspreis"= Wiederbeschaffungspreis = 1500 EUR
2)
Wiederbeschaffungswert 1500 EUR
Restwert 500 EUR
Hier zahlt der Käufer 500 EUR, weshalb die Versicherung nur noch 1000 zahlen muss. "Verkaufspreis" = Wiederbeschaffungspreis = 1500 EUR
Hat man ein Fahrzeug, das in diesem Zustand (allg. Zustand/Ausstattung/Laufleistung) nicht oder nur schwer wiederbeschafft werden kann/könnte, so gibt es die Möglichkeit, für die Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes abzurechnen. In diesem Fall muss man nach einer Werkstatt suchen, die es für max. diese Summe ausführt.
Viele Grüße
Micha
Klingt sinnig, besten Dank an Micha!
Das Gutachten ist nun da:
Reparaturkosten (ohne MwSt.) 2427,21 Euro = 2888,38 Euro inkl. MwSt.
Wiederbeschaffungswert 1500 Euro
Restwert 175 Euro
Heisst das nun, wir bekommen 1500 - 175 = 1325 Euro von der Versicherung wenn wir das Geld ausgezahlt bekommen wollen?
Zitat:
Original geschrieben von E92E93
Das Gutachten ist nun da:Reparaturkosten (ohne MwSt.) 2427,21 Euro = 2888,38 Euro inkl. MwSt.
Wiederbeschaffungswert 1500 Euro
Restwert 175 EuroHeisst das nun, wir bekommen 1500 - 175 = 1325 Euro von der Versicherung wenn wir das Geld ausgezahlt bekommen wollen?
Wenn du die kaare verkaufst ja aber -19% mws.
Wenn du die ned verkaufst kriegst halt rep.kosten -19%.
Wenn du reparieren lässt dann halt mt mws. Aber trotzdem auszahlen find ich besser.
Wenns fertig ist,bekommst von denen etweder werkstatt vorschläge oder sone zahlungsschein für werkstatt oder nen check.Mit dem gehst du zu bank und nach 2-3 tagen is das geld auf deinem.konto.
beim scheck dauert es länger, das geld ist erst nach mehreren tagen verfügbar!
Nee kann ja nicht sein. Dann würde ich den ja nicht reparieren lassen und würde 2427,21 Euro bekommen?! Aber da der doch nur 1500 Euro Wert war vor dem Unfall bekomme ich das doch nicht 😕
Hallo,
du bekommst 1500-Restwert, wenn du das Auto nicht verkaufst.
Alternativ könntest du versuchen, die Versicherung von der 130-Prozent-Regel zu überzeugen.
Dann musst du nachweisen, dass du es für 1950 EUR instandgesetzt bekommst bzw. bekommen hast.
Viele Grüsse
Micha