Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?

Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.
Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.
Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.

Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.
Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.

Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.

Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?

Beste Antwort im Thema

So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.
Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.

30/70 zu meinen Gunsten.

Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.
Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.

Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.
Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.

Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. 🙂

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Weil da der LKW schon komplett die Fahrbahn versperrt hatte und man ihn dann auch aus der Kurve herraus schon auf seiner Spur stehen gesehen hat.

Also die Polizei da war hat sich auch ein Polizist mit Warnweste an den Kurvenausgang gestetellt um den Verkehr aufzuhalten, ihr glaubt nicht wie offt ein Fahrzeug den übersehen hat und am ,mit der Kelle wild weldelnden Polizisten, vorbeigerauscht sind.

Zitat:

Original geschrieben von O1li


Er schreibt doch dass er Zeugen hat, wenn die Bestätigen können dass der LKW verbotenerweise gewendet hat dürfte ihn keine Teilschuld treffen, mit sowas kann man nun wirklich nicht rechnen!

Die Teilschuld liegt nicht in verbotenen wenden des anderen den man muß immer mit dem unmöglichen rechnen... sondern das er wegen unangemessener geschwindigkeit nicht anhalten konnte. könnte auch ein Fusgänger / Wanderer sein der zusammengebrochen auf der Fahrbahn lliegt und was ist dann ?? Jol.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Weil da der LKW schon komplett die Fahrbahn versperrt hatte und man ihn dann auch aus der Kurve herraus schon auf seiner Spur stehen gesehen hat.

Also die Polizei da war hat sich auch ein Polizist mit Warnweste an den Kurvenausgang gestetellt um den Verkehr aufzuhalten, ihr glaubt nicht wie offt ein Fahrzeug den übersehen hat und am ,mit der Kelle wild weldelnden Polizisten, vorbeigerauscht sind.

Vermutlich eine der regionalen Rennstrecken die es überall gibt. Leider.. Jol.

Nein man muss nicht immer mit dem unmöglichen rechnen. Totaler quatsch. Wenn ich mitten auf der Bundesstrasse nen Zelt hinstelle und da einer reinrauscht kannich auch nicht sagen das der ja in seinem Sichtbereich zum stehen kommen müsste.

Genauso auch bei parkenden Autos wenn da einer die Tür aufreist kann der auch nicht auf Teilschuld hoffen weil das Auto ja mit allem erdenklichen hätte rechnen müssen.

Ständig dieses "was wäre wenn"

edit: und solange dort kein Fußgänger quer über alle 3 Streifen liegt hätt ich dem auch ausweichen können. Habs aus reflex auch beim Laster versucht nach dem meine Spur zu war, nur hätt ich da nur noch die Wahl zwischen LKW oder Graben gehabt.
Wie ich mich entschieden hatte wisst ihr ja 🙂

edit2: Mir kommts so vor als werde ich hier ein wenig missverstanden. Ich rege mich keineswegs auf weil mir eine Teilschuld zugesprochen wurde. Ich frage hier nur was ihr meint OB ich eine bekommen könnte. Ich selbst würde mich auch nicht wundern wenn ich eine Teilschuld bekäme.

Naja ich werds ja hoffentlich bald mal erfahren und dann berichte ich´s.

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Hier ein paar Urteile...
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Wenden.php

spricht ziemlich für den TE meiner Ansicht nach.

Und TE hätte vor jloethes Verletzten sehr wahrscheinlich anhalten können.
Das Problem war der LKW Fahrer der gedacht hat er kann da wenden und der gedacht hat er kann weiterfahren da TE langsamer wurde.
Daß TE gleichzeitig dachte der LKW wartet und er kann fahren war dann eben Pech.

Mal sehen wie das ausgeht, TE hat aber meiner Meinung nach nicht gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.

Und unser Kleinbusfahrer sollte sich überlegen wie er wendet und ob er nicht wartet bis er gefahrlos weiterfahren kann.
Besonders wenn er behinderte Fahrgäste im Bus hat.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


...
edit: und solange dort kein Fußgänger quer über alle 3 Streifen liegt hätt ich dem auch ausweichen können. Habs aus reflex auch beim Laster versucht nach dem meine Spur zu war, nur hätt ich da nur noch die Wahl zwischen LKW oder Graben gehabt.
Wie ich mich entschieden hatte wisst ihr ja 🙂
...

Sorry, aber den Reflex solltest Du Dir abtrainieren, weil damit zu 95% nicht das gewollte Ergebnis, eben die Vermeidung eines Unfalls, zu erreichen ist.

Ich habe mir angewoehnt vor einem Hindernis mit regelndem ABS erst mal voll zu bremsen und erst dann ein Ausweichmanoever einzuleiten, wenn sich doch noch eine Luecke finden sollte und dann damit evtl. noch einen Unfall vermeiden kann, bzw. dessen Folgen, gemildert werden koennen oder sogar, wenn man "Glueck" hat, ganz vermeidbar ist.

Das liegt aber vermutlich daran, das ich lange Jahre mit dem Moepp gefahren bin und in einer unklaren Situation, wo ich eigentlich Vorfahrt hatte, auch ausweichen wollte, was natuerlich prompt in die beruehmte Hose ging.
Haette ich da voll gebremst, waere garnichts passiert, ausser das ich mich ueber den ignoranten Autofahrer geaergert haette, der so unentschlossen die, in beiden Richtungen zweispurige, Hauptstrasse queren wollte!

Fazit: Hinterher ist man immer schlauer und weis danach meist, wie man es besser gemacht oder evtl. gar ganz vermieden haette. - Aber dann ist es eben schon zu spaet!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Daß TE gleichzeitig dachte der LKW wartet und er kann fahren war dann eben Pech.

Nö, Pech ist das nicht, sondern das Ergebnis einer risikofreudigen Fahrweise. Wenn jemand mit hoher Geschwindigkeit auf einer untergeordneten Straße auf die Kreuzung zubrettert, dann verlasse ich mich auch nicht darauf, dass er Vorfahrt gewährt, sondern richte mein Tempo und die Bremsbereitschaft darauf ein, dass er eben nicht anhält und ich dann den Unfall vermeiden kann.

Wenn also jemand am Wenden ist, dann kalkuliere ich ein, dass er diese Aktion möglicherweise nicht abbricht. Der Unfall war weder Pech noch unvermeidlich. Über die Schuldanteile können die Versicherungen streiten.

Gruß vom bösen Dieter

Risikofreudig?
Natürlich bremse ich auch und halte gar an wenn ich auf einer Hauptstrasse fahre und erkenne das jemand mit hohe Geschwindigkeit aus einer Nebenstrasse auf die Hauptstrasse zu hält.
Du kannst mir aber nicht erzählen das du beim Fahren auf einer Hauptstrasse langsamer fährst oder dich bremsbereit machst wenn da eine nicht einsehbare Nebenstrasse auf die Hauptstrasse führt...

Wenn ich den LKW bereits sehe, dann natürlich schon.

Ja, das war eben quasi ein Verständigungsproblem und kein Sichtfahrgebotproblem...

Ist die Frage, ob und wieviel Teilschuld auf den TE kommt da es ein Wendemanöver war.

Aber das soll sein Anwalt machen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ja, das war eben quasi ein Verständigungsproblem und kein Sichtfahrgebotproblem...

Genauso sehe ich das auch. Hätte der TE sofort gebremst, als er das Wendemanöver sah, dann hätte es wohl leicht gereicht. Aber er verließ sich halt leider darauf, dass der andere sein Manöver abbrechen würde.

Gruß vom bösen Dieter

Für solche Situationen bieten antrainierte Reflexe einen großen Vorteil. Für große Überlegungen bleibt da einfach keine Zeit.

Mal eine andere Frage:
Was glaubt ihr wie lange es dauert wird bis ich was von der Versicherung/Anwalt höre?
Gutachten habe ich bereits erhalten.

TE solange du hier nicht die Stelle in google maps verlinkst hast du 100% Schuld. Aus Basta.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Nein man muss nicht immer mit dem unmöglichen rechnen. Totaler quatsch. Wenn ich mitten auf der Bundesstrasse nen Zelt hinstelle und da einer reinrauscht kannich auch nicht sagen das der ja in seinem Sichtbereich zum stehen kommen müsste.

Genauso auch bei parkenden Autos wenn da einer die Tür aufreist kann der auch nicht auf Teilschuld hoffen weil das Auto ja mit allem erdenklichen hätte rechnen müssen.

Ständig dieses "was wäre wenn"

edit: und solange dort kein Fußgänger quer über alle 3 Streifen liegt hätt ich dem auch ausweichen können. Habs aus reflex auch beim Laster versucht nach dem meine Spur zu war, nur hätt ich da nur noch die Wahl zwischen LKW oder Graben gehabt.
Wie ich mich entschieden hatte wisst ihr ja 🙂

edit2: Mir kommts so vor als werde ich hier ein wenig missverstanden. Ich rege mich keineswegs auf weil mir eine Teilschuld zugesprochen wurde. Ich frage hier nur was ihr meint OB ich eine bekommen könnte. Ich selbst würde mich auch nicht wundern wenn ich eine Teilschuld bekäme.

Naja ich werds ja hoffentlich bald mal erfahren und dann berichte ich´s.

Hallole nochmal..

Das der wendende seinen teil zum Unfall beigetragen hat ist wohl unbestritten..

OK war vieleicht etwas unglücklich Formuliert mit man muß mit allem rechnen aber letzlich richtig. vor allem mit der Dummheit anderer , was letzlich die Strasse blockiert ist ne andere Sache und wenns um ein Personenbeförderungsfahrzeug geht würde ich eher um mögliche Verletzungen der Insassen zu vermeiden eher den Graben wählen wenn ich die möglichkkeit habe mit das bewusst auszusuchen .. und diese gibt es sehr häuffig..
Nun verlorene Ladung könnte es genauso sein-. wenn ich zur Zeit die Holzmacher sehe die mit ihren meist überladenen Traktoren das Brennholz aus dem Wald holen und dabei auch leider wegen keiner oder zu schlechter Sicherung der Ladung Holz verlieren und das hab ich auf der schwäbischen Alb schon häuffiger gesehen sind durchaus mehre Spuren blockiert.

Mir geht es mehr um unangepasste Fahrweise des TE auf unübersichtlichgen Landstrassen und darauf wird sich vermutlich die Polizei oder der mögliche Ankläger festbeissen weil es eben eine durchaus bekannte oder erkebnnbare Situation ist. Letzlich bin ich mal gespannt wie bzw zu welcher Teilschuld der TE verdonnert wird.. Unsere Verkehrsrichter sind durchaus in der Lage drartige Vorgänge zu trennen und die verstöße so zu werten das beiderlei fehlverhalten gewürdigt werden. Kann auch sein das ich als ehem LKW Fahrer solche Situationben von der anderen Seite mehr verstehen kann und so auch beleuchten will..

Was ich Mit man muß mit allem unmöglichen rechnen sagen wollte ist das wie wir alle schon erlebt haben andere Verkehrsteilnehmer auch mal falsche Entscheidungen treffen die für ander eventuell nicht nachvollziehbar sind und damit so Gefahrensituationen heraufbeschwören mit denen man als nomaler Autofahrer häuffig überfordert sind. Das mit dem Zelt auf der Bundesstrasse ist etwas sehr überzogen, resulitert aber sicherlich aus meiner fehlerhaften Formulierung.. Lassen wir uns überraschen ich tippe auf 50 %/ 50 aber der TE wirds eventuell auch berichten. Jol.

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