Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?
Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.
Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.
Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.
Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.
Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.
Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.
Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?
Beste Antwort im Thema
So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.
Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.
30/70 zu meinen Gunsten.
Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.
Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.
Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.
Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.
Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. 🙂
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Wann kann man denn von "er fuhr mir vors Auto" reden?
grundsätzlich darfst du nur so schnell fahren, dass du innerhalb der überschaubaren strecke anhalten kannst. wenn der lkw zu dem zeitpunkt, als du ihn erstmalig sehen konntest, bereits auf deiner spur war, dann hättest du bei befolgung des sichtfahrgebotes noch rechtzeitig anhalten können müssen. ist der lkw aber erst danach auf deine spur gefahren, dann sieht es anders aus. auf deiner spur hast du vorrang und musst nicht damit rechnen, dass jemand dir vor das auto fährt. entscheidend ist aber, was du beweisen kannst, bzw was die zeugen aussagen.
@PokerJonny: Das ganze ist für mich noch recht unklar. Kannst Du eine Skizze der Situation von dem Unfall machen - mit Paint reicht das in der Regel schon - und noch ein Bild eines ähnlichen LKWs im www suchen? Ich habe mittlerweile diverse Szenarien vor Augen, die völlig unterschiedlich ausgehen würden.
Verlinke mal die Stelle an der das passiert sein soll auf google maps. Dann kann ich dir sagen, was die ggf. blüht.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?
Meinst hier sitzen bessere Experten als dein Anwalt? 😁😁😁
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Möglich wärs, wegen Betriebsgefahr und wegen Sichtfahrgebot.
Gut finde ich die Zeugen und daß zuerst noch Platz war.
Du hast also angebremst, dann gedacht er würde anhalten und du kannst vorbei fahren.
Aber dann ist er doch weitergefahren und hat "dicht" gemacht.
Das könnte man jetzt ähnlich sehen wie ein Reh, das einem direkt vors Auto springt, da kann man auch nix mehr mit Sichtfahrgebot machen.
Andererseits ist so ein LKW natürlich groß und unklare Verkehrslage...
Edit:
ach Anwalt hast du schon.
Zu mehr dürfen wir hier eh nicht raten.
Aber Interpretationen werden vermutlich noch einige folgen.
Schauen was schriftliches kommt und Anwalt machen lassen.
Selber nix sagen, Anwalt machen lassen.
Was mir in den letzen Tagen passierte ist vergleichbar mit dem Erlebnis des TE. Ich fahre Behinderte in einem verlängerten VW-Bus. Bei 2 Fahrgästen drehe ich auf einer Straße, auf dem ein Teilstück 30km/h vorgeschrieben ist, an das sich kaum jemand hält.
So, einmal setze ich in eine Einfahrt zurück und stehe halb auf der Straße. Just in dem Moment, in dem ich wieder nach vorne fahren will MUSS (!!!) ein OPEL Fahrer durch die Lücke ... Die 2 Sekunden warten, bis das ich wieder auf der Straße stehe, waren ihm zu lang. Denn, es sind höchstens 2 Sekunden! Klingt blöd ... ist aber so und kann jeder selbst messen.
Die 2. Szene, wieder drehen dieses mal Rückwärts fahren. Im Gegenverkehr hält ein Sprinter an und just in dem Moment, in dem ich zurücksetze, meint jemand den Sprinter überholen zu müssen, obwohl er gar nicht sehen konnte was VOR dem Wagen passiert. Ok, in meinem Fall Alltag!
Was hat das mit dem Thema zu tun? Viel! Denn, wer bringt heute noch als Autofahrer die Geduld auf nur wenige SEKUNDEN(!!!!) auf sein vermeintliches Recht der freien Bahn zu verzichten? Kaum jemand!
Für den LKW könnte man nun exemplarisch jedes andere Hindernis setzen. Es hätte ein Motorradunfall sein können, wo verletzte Personen die Fahrbahn "blockieren". Es hätte ein Feuerwehreinsatz sein können etc.
Fällt mir noch ein Fall ein der sich vor über 30 Jahren abgespielt hat, jedoch auch heute noch passieren kann. In einer kurvenreichen Landstraße hatte es einen Unfall gegeben. Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, stellte ich mich am Kurveneingang auf! Die meisten fuhren auch langsamer bzw. bremsten ab. Bis auf einen, der nur dämlich grinste und fast in die Unfallstelle gebrettert ist.
So, was ich mit all den Beispielen sagen will ist, egal ob der LKW nun dort wenden durfte oder nicht. Tatsache ist nun mal, das die Straße blockiert war und du es nicht rechtzeitig geschafft hast VOR dem Hindernis abzubremsen. Damit dürftest du zumindest eine Teilschuld bekommen, die für mich ganz klar gewichtet ist.
Da ich aber kein Richter bin, spare ich mir die Teilung bzw. die Beurteilung der Teilschuld. Mich würde es jedenfalls sehr wundern, wenn der LKW Fahrer die gesamte Schuld aufgebrummt bekommt. Dafür sind auch zu viele Fragen nicht geklärt wie: War er Ortsfremd? War die Durchfahrt für ihn behindert durch eine Brücke unter der er nicht durchkommt, die Breite der Straße eingeschänkt, das Gesamtgewicht des LKW für eine Brücke zu hoch? Oder hat er sich einfach nur auf sein Navi verlassen und hatte sich verfahren?
Als LKW Fahrer würde ich auch da drehen, wo es mir am geeignesten erscheint und weniger einen Passanten nach einer "geeigneteren" Stelle fragen. Übrigens, auf einem Tankstellengeländer wenden ist nicht immer möglich. Eventuell reisst er mit dem Aufbau das Dach der Tankstelle ein oder fährt eine Säule um.
Was MICH an der ganzen Angelegenheit mal wieder ziemlich aufregt ist: ICH habe Vorfahrt ... also hast DU dich mit deinem Gefährt in Luft aufzulösen! Nur geht das nicht immer und "Vorfahrt erzwingen" kann auch ein Schuß in die Hose sein. Wenn ich z.B. ein Hindernis am Straßenrand überhole und der entgegenkommende meint ich müsste mich in Luft auflösen ... Wenn ich fast vorbei bin und es knallt, weil der Gegenverkehr nicht abbremst, wer hat dann wohl die Schuld?
Ich habe hier auch mal einen User angeschrieben der in einen PKW gerauscht ist weil dieser auch auf einer Bundesstrasse am wenden war und er bekam keine Teilschuld. Nun kann dieser Fall natürlich wichtige Fakten beinhalten die mir nicht bekannt sind und daher zu der nicht vorhandenen Teilschuld geführt haben.
Macht mir aber trotz dem Mut 🙂 .
Was mich immer gewundert hat ist warum der Polizist der den Unfall aufgenommen hatte so genau darauf erpicht war zu wissen ob der LKW noch in BEWEGUNG war als ich ihn gesehen habe oder ob er da schon STAND. Nach diesem Post wars mir dann klar:
Zitat:
Original geschrieben von rfss
schon auf der ersten seite der beitrag über das obligatorische kind - das dürfte ein neuer unrühmlicher rekord sein...🙁Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich will gar nicht daran denken wenn da ein Kind auf der Straße gewesen wäre.entscheidend für die haftungsfrage ist, ob gegen das sichtfahrtgebot verstossen wurde. ist der lkw dem te vor das auto gefahren, dann haftet dessen versicherung zu 100%, befand sich der lkw aber bereits auf der spur des te, so ist dieser mit 25% anteilig an der haftung zu beteiligen. als begründung ist anzugeben, dass auch bei einem verstoss gegen das sichtfahrgebot das verschulden des lkw-fahrers deutlich schwerer wiegt. wichtig ist, es zählt nicht, was wirklich geschehen ist, sondern nur das, was sich beweisen lässt.
Hab dem befragenden Polizisten auch gesagt das dieser noch in Bewegung war und meine Spur noch frei war.
Einer der Zeugen war auch ein Polizist der grade nicht im Dienst war, denke also das dieser eine möglichst genaue Aussage zum Unfallhergang gemacht hat.
Ich verstehe natürlich das es um einiges einfacher wäre meine Situation zu beurteilen wenn ich einen Link zu googlmaps einstelle und eine Skizze zum Unfallhergang anfertige.
Ich schäue mich aber davor solch genaue Angaben hier zu machen während der Fall noch nicht geklärt ist, man weiß j anie wer hier mitliest und mir eventuell dadurch Nachteile entstehen.
Werde aber natürlich genauere Angaben zum Ort und Skizze hier online stellen sobald alles geklärt ist.
Ich kan mich nicht entsinnen wo ich geschrieben hätte wie schnell ich unterwegs war so das du auf einen anhalte weg von 40-50m schließt?
Auch habe ich nicht geschrieben wie weit mein Auto von Laster entfernt war als er meine Spur blockiert hat um noch rechtzeitig anhalten zu können...
Wenn du mit Vollgas auf einen Laster zuhälst, der auf der Landstraße wendet, dann steuerst du absichtlich in eine unklare Verkehrslage hinein. Klar kriegst du dann eine Mitschuld?
Ich war so um die 90kmh schnell.
Wie weit ich aber vom Hinderniss entfernt war kann ich nicht sagen.
Ich versteh auch nicht warum ich nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen bin weils mir so vorkam als hätte ich ncoh genug Strecke vor mir damits ausreicht.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Ich kan mich nicht entsinnen wo ich geschrieben hätte wie schnell ich unterwegs war so das du auf einen anhalte weg von 40-50m schließt?
Naja, Landstrasse ... 100 km/h erlaubt. Mit guten Reifen und trockener Fahrbahn wie Du schriebst steht man in 40 Meter (Faustregel).
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Ich versteh auch nicht warum ich nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen bin weils mir so vorkam als hätte ich ncoh genug Strecke vor mir damits ausreicht.
Ich schon. Du hast nicht sofort und energisch gebremst (was übrigens viele ohne Übung gar nicht richtig können), als Du den wendenden Lastwagen gesehen hast, sondern gehofft, dass er noch stehenbleiben würde. Als Dir dann klar war, dass er das nicht tut, hast Du wirklich gebremst - aber da war's eben zu spät.
Gruß vom bösen Dieter
Wieso soll es keine Teilschuld geben? Wenn ich nicht weit genug sehen kann dann endweder Brille oder langsamer fahren auf die Sekunde kommt es nicht an. Aber wieder mal typisch Deutsch wenn jemand einen Fehler macht wird rumgehackt und ein Unfall provoziert aber an die eigene Nase fasst sich keiner, wie gesagt da hätte alles sein können , dann frage ich mich wieso die hinter dir auch nicht rein geknallt sind?