ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall gehabt, Vorfahrt genommen

Unfall gehabt, Vorfahrt genommen

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 10:37

Hallo Leute,

ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall in einer 30er Zone gehabt. Ich habe meinem Unfallgegner die Vorfahrt genommen, jedoch ist dieser schneller als 30km/h gefahren, was man auch anhand des Schadenprofils erkennen konnte, da ich mich auch einmal gedreht habe.

Der Brief der Versicherung ist grade gekommen und ich bin zu 100% Schuld, obwohl Zeugen ausgesagt haben, er sei zu schnell gefahren. Im Brief steht, dass die Zeugen keine genauen Angaben machen, noch hat die Polizei entsprechende Spuren festgestellt.

Kann ich noch was machen, oder hat sich das nun für mich erledigt?

Beste Antwort im Thema

Zeugenaussagen "der ist zu schnell gefahren" sind subjektiv und haben in diesem von mir vermuteten Geschwindigkeitsbereich nicht eine große Bedeutung.

Anders wäre es wenn der andere eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hätte, z.B. 70 km/h aufwärts und dies von allen Zeugen glaubhaft bestätigt werden kann.

Zitat:

jedoch ist dieser schneller als 30km/h gefahren, was man auch anhand des Schadenprofils erkennen konnte

Zu dieser Erkenntnis ist ein Gutachter gekommen oder ist dies deine Interpretation des Unfallschadens ?

Wenn ein erstelltes Gutachten nicht den Nachweis bringt, das dem anderen aufgrund der Geschwindigkeit eine fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sieht es für dich eher schlecht aus.

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Zeugenaussagen "der ist zu schnell gefahren" sind subjektiv und haben in diesem von mir vermuteten Geschwindigkeitsbereich nicht eine große Bedeutung.

Anders wäre es wenn der andere eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hätte, z.B. 70 km/h aufwärts und dies von allen Zeugen glaubhaft bestätigt werden kann.

Zitat:

jedoch ist dieser schneller als 30km/h gefahren, was man auch anhand des Schadenprofils erkennen konnte

Zu dieser Erkenntnis ist ein Gutachter gekommen oder ist dies deine Interpretation des Unfallschadens ?

Wenn ein erstelltes Gutachten nicht den Nachweis bringt, das dem anderen aufgrund der Geschwindigkeit eine fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sieht es für dich eher schlecht aus.

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 10:48

Ich habe nur ein Wertgutachten für das Auto gemacht, um den vorherigen Wert feststellen zu lassen. Die war ein netter Herr vom TÜV, der auch, genauso wie der Autohausinhaber, bei dem das Auto nun steht, meinte, dass solch ein Schaden erst ab 50km/h aufwärts entstehen könne.

Selbst wenn es nur 40km/h sind, war der Unfallgegner doch zu schnell, da er ja nur halbe Vorfahrt hatte, da es eine X-Kreuzung war. Es war nachts und deshalb musste er doch auch aufpassen und somit auch verlangsamt an die Kreuzung ranfahren, oder?

Moin,

klar kann man da was machen.

Der Unfallgegner haftet alleine schon aus der Gefährdungshaftung und du aus der Verschuldungshaftung.

Dieses wird dann zwangläufig übers Gericht laufen, kann aber auch mit einem guten Anwalt über die Versicherung geregelt werden.

Da ich nicht alle Fakten kenne, kann ich dir nur empfehlen einen guten Anwalt aufzusuchen ( so schnell wie möglich ), evtl. kommts dann auf 70/30 oder 80/20 raus.

Halt uns auf dem Laufenden ;)

Bedeutet "X-Kreuzung" sowas wie rechts vor links?

Wenn es nicht gerade 60 + oder wie Kai sagt 70 km/h waren, hast Du mMn nur eine Chance auf 20 %, die beim Anderen hängenbleiben aufgrund der allg. Gefährdungshaftung.

Aber das hat eine Trulla bei mir im April auch versucht und dann 100 % bekommen. Man muss halt einfach gucken! So leid es mir tut.

Dieser Beitrag stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.

cheerio

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 10:58

Ja für ihn war auch rechts vor links zu beachten. Ich mein, er hat mich im hinteren Teil des Autos getroffen, sodass ich mich einmal um die eigene Achse gedreht habe und dann noch gegen eine Wand geknallt bin. Ich war schon größtenteils über die Kreuzung hinaus, als er mich traf.

Selbst die Polizei, die den Unfall aufgen ommen hat, aber keine Fotos von Bremsspuren gemacht hat, meinte nach Zeugenaussage des Gegners, dass er nur mit 30km/h in die Kreuzung gefahren sei, dass er mindestens mit 50km/h in die Kreuzung gefahren ist.

Das kann ein Gutachter ( fast ) genau anhand des Schadensbildes errechnen, bzw. erkennen.

Ich würd mir schnellstens einen Anwalt suchen.

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 11:11

Alles klar. Da ich es auch ziemlich komisch finde, dass man sowas nicht feststellen kann, das man sowas nicht herleiten kann, da mein Auto schon ziemlich demoliert ist. Also Totalsschaden, hintere Achse verzogen, Tür 10cm eingedrückt, B-Säule total verbogen.

Ich wollte die Frau von der Versicherung sowieso nochmal um Stellungnahme bitten, warum ein Schadensgutachten nicht erstellt wird. Danke für eure Hilfe :)

am 18. Juni 2009 um 11:25

Im Straßenverkehr ist jeder Verkehrsteilnehmer auch verpflichtet, Rücksicht auf andere zu nehmen. Du, es war ne Rechts vor links Kreuzung und er hatte Vorfahrt und er hat dich im hinteren Bereich erwischt. Ist die Kreuzung unübersichtlich oder kann man sie gut Einsehen? Evtl. Hecken der umliegenden Gärten prüfen, ob die zu hoch sind und die Einsicht in die Kreuzung behindern. Kann was ausmachen bei der Schuldverteilung.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Er war erheblich zu schnell und hat es nicht mehr geschafft zu bremsen.

2. Was auch gerne gemacht wird ist Draufhalten und die Vorfahrt erzwingen. Das darf man als Fahrer aber nicht. Evtl hat er sogar beschleunigt, um dich noch zu Erwischen. Diese Version ist auch nicht ausgeschlossen. Rechts vor links und Einschlag im hinteren Bereich ist immer Verdächtig.

Auf jeden Fall brauchst du für diese Sache einen Guten Anwalt, spezialisiert aus Verkehrsrecht.

Dann sehen wir weiter.

MFG Thomas

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 11:28

Es war eine Krezung, die man nicht gut einsehen konnte, da die Kreuzung umgeben vn Häusern ist. Das Problem ist, dass er auch zum Teil mittig gefahren ist, also nicht auf seiner Spur und es daran vielleicht lag, das weder ich noch meine 3 Beifahrer das Auto haben kommen sehen.

Zu dem Thema hab ich allgemein auch noch eine recht hypothetische Frage die mich schon länger beschäftigt.

Gedacht die Situation ich fahre mit meinem Auto mit 50 durch den Ort und überhole dabei einen Motorroller der theoretisch nur 25 fahren kann und darf und auf dem Radweg unterwegs ist. Wenn ich nun ein ganzes Stück weiterfahre baue ich natürlich einen "Vorsprung" auf den Motorroller auf.

Wer haftet nun, wenn ich Links abbiege und der Motorroller mir dann doch in die Seite fährt weil ich ihm die Vorfahrt genommen hab, weil er frisiert war und deutlich schneller als 25 unterwegs war? Als Autofahrer hätte man natürlich per Schulterblick alles überblicken müssen, aber wenn man jemanden auf dem Radweg überholt und keiner mehr von Vorne kommt, dann ist es höchst unwahrscheinlich, dass da plötzlich wieder einer ist.

Er hatte dann ja keine Verkehrszulassung mehr.

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Zu dem Thema hab ich allgemein auch noch eine recht hypothetische Frage die mich schon länger beschäftigt.

Gedacht die Situation ich fahre mit meinem Auto mit 50 durch den Ort und überhole dabei einen Motorroller der theoretisch nur 25 fahren kann und darf und auf dem Radweg unterwegs ist. Wenn ich nun ein ganzes Stück weiterfahre baue ich natürlich einen "Vorsprung" auf den Motorroller auf.

Wer haftet nun, wenn ich Links abbiege und der Motorroller mir dann doch in die Seite fährt weil ich ihm die Vorfahrt genommen hab, weil er frisiert war und deutlich schneller als 25 unterwegs war? Als Autofahrer hätte man natürlich per Schulterblick alles überblicken müssen, aber wenn man jemanden auf dem Radweg überholt und keiner mehr von Vorne kommt, dann ist es höchst unwahrscheinlich, dass da plötzlich wieder einer ist.

Er hatte dann ja keine Verkehrszulassung mehr.

Das müssten aber 2 Baustellen sein. In der Ortschaft darf jedes Fahrzeug erst mal grundsätzlich 50 fahren, ein Fahrrad dürfte dies ja auch. Ob speziell DIESER Roller 50 fahren darf, würde dann gesondert geklärt, aber unabhängig von dem Unfall.

Ein Roller der 50 fahren DARF darf dies aber nicht mehr auf dem Radweg tun.

Aber trotzdem wäre der Autofahrer schuld, OBWOHL der Rollerfahrer mit einem nicht zugelassen Roller verbotenerweise auf dem Radweg fährt?

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Ein Roller der 50 fahren DARF darf dies aber nicht mehr auf dem Radweg tun.

Aber trotzdem wäre der Autofahrer schuld, OBWOHL der Rollerfahrer mit einem nicht zugelassen Roller verbotenerweise auf dem Radweg fährt?

Vor jedem Abbiegen/Fahrstreifenwechsel ist eine Absicherung zwingend vorgeschrieben ( z.B. Schulterblick )

Es geht dann nicht mehr drum ob du den gesehen hast, sondern ob du den sehen hättest KÖNNEN ( z.B. durch den Schulterblick )

Des weiteren handelt es sich dann auch nicht um Vorfahrt, sondern um Vorrang.

Wenn du nun den Roller gesehen hast, wie kommst du denn darauf, dass der nur 25 fahren kann ?

Dadurch das der auf dem falschen Weg unterwegs ist, kannst dem doch nicht den Vorrang steitig machen ( ggf. Vorsatz ).

Du kannst ja auch nicht einfach auf der Autobahn einfach mit 120 einen Fahrstreifenwechsel machen, nur weil du 120 fährst und dor nur 120 erlaubt sind ( somit könnte ja keiner schneller sein neben dir )....

am 18. Juni 2009 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Wer haftet nun, wenn ich Links abbiege und der Motorroller mir dann doch in die Seite fährt weil ich ihm die Vorfahrt genommen hab, weil er frisiert war und deutlich schneller als 25 unterwegs war?

Also wenn du links abbiegst und dir der Motorroller dabei in die Seite fährt dürfte da eh etwas vollkommen falsch gelaufen sein :D

 

*Sorry, konnt es mir nicht verkneifen ;-) *

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall gehabt, Vorfahrt genommen