Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?

Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.
Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.
Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.

Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.
Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.

Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.

Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?

Beste Antwort im Thema

So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.
Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.

30/70 zu meinen Gunsten.

Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.
Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.

Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.
Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.

Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. 🙂

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na dann geb ich auch nen Tipp ab.
30:70 Und 70 für den LKW Fahrer da er gewendet hat und nicht gestanden ist sondern "dicht" gemacht hat. (nach TE Angaben)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


na dann geb ich auch nen Tipp ab.
30:70 Und 70 für den LKW Fahrer da er gewendet hat und nicht gestanden ist sondern "dicht" gemacht hat. (nach TE Angaben)

ok 80:20 für den te

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ok 80:20 für den te

Dem schließe ich mich an, nachdem schon die Rennleitung unfähig war, eine Schuldzuweisung abzugeben, wie die es ja ansonsten immer allzu gerne machen.

Wenn der TE sofort richtig gebremst hätte, wäre der Unfall wohl zu vermeiden gewesen und darauf kommt es meistens an. Es sei denn, es gibt noch irgendwelche Umstände, die hier noch nicht zur Sprache gekommen sind oder ein pfiffiger Anwalt schafft es, dem LKW-Fahrer einen schweren Eingriff ins Verkehrsgeschehen mit Unfallfolge anzudichten.

Also seit dem Unfall hat sich nun was getan.

Die gegnerische Versicherung schließt nach erhalt des Polizieberichts nun eine Mithaftung meinerseits nicht aus.
Begründung der Versicherung dazu ist das ich zu schnell gefahren sein muss.
Sichtweite laut Polizeibericht nach der Kurve sei 80m gewesen und auf 80km/h begrenzt.
Soweit alles schlüssig und verständlich, ich hätte ja bei 80m Sichtweite und 80km/h noch genügend Weg gehabt um anzuhalten.

Das Problem ist aber das der LKW Fahrer das Wendemanöver einleitete, erst NACH DEM ich die Kurve verlassen hatte.

Dies sieht die Versicherung aber nicht so bzw stufen meine Aussage als nicht plausiebel ein.
Begründung ist> (kein Scherz!)

Nach der deminsion des Fahrzeugs (war ja ein LKW) und der Endstellung der Fahrzeuge musste der LKW Fahrer das Wendemanöver bereits erkennbar eingeleitet haben als ich die Kurve verlassen habe.
Nicht das ich jetzt alles als dumm darstellen möchte was die gegnerische Versicherung schreibt aber diese Begründung ist totaler blödsinn, oder seh ich das falsch?

Wie kann man denn bitte an der Dimension des LKW´s und der Endstellung der Fahrzeuge feststellen das der LKW das Wendemanöver bereits eingeleitet haben musste als ich ihn sehen konnte??
Hab mal eine Skizze der Endstellungen und der Fahrbahn hochgeladen.

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Frag mal die Trucker hier - aber ich würde spontan sagen, dass selbst ein 40-Tonner so ein Manöver sehr spontan hinbekommt.

Wenn die Zeichnung stimmt hätte der LKW auch bei vollkommen freier Strecke nicht wenden dürfen.

Tipp von mir: Schaffe Dir eine Unfallkamera an. Ich habe meine zwar noch nie benötigt (klopf klopf) aber immer gut zu wissen, daß man im Fall der Fälle seiner eigenen Aussage 'Gewicht' verleihen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Wenn die Zeichnung stimmt hätte der LKW auch bei vollkommen freier Strecke nicht wenden dürfen.

Warum?

Zitat:

Warum?

Durchgezogene Mittellinie.

Da hast Du sicher Recht. Das hatte ich übersehen.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Also seit dem Unfall hat sich nun was getan.

Die gegnerische Versicherung schließt nach erhalt des Polizieberichts nun eine Mithaftung meinerseits nicht aus.
Begründung der Versicherung dazu ist das ich zu schnell gefahren sein muss.
Sichtweite laut Polizeibericht nach der Kurve sei 80m gewesen und auf 80km/h begrenzt.
Soweit alles schlüssig und verständlich, ich hätte ja bei 80m Sichtweite und 80km/h noch genügend Weg gehabt um anzuhalten.

Das Problem ist aber das der LKW Fahrer das Wendemanöver einleitete, erst NACH DEM ich die Kurve verlassen hatte.

Dies sieht die Versicherung aber nicht so bzw stufen meine Aussage als nicht plausiebel ein.
Begründung ist> (kein Scherz!)

Nach der deminsion des Fahrzeugs (war ja ein LKW) und der Endstellung der Fahrzeuge musste der LKW Fahrer das Wendemanöver bereits erkennbar eingeleitet haben als ich die Kurve verlassen habe.
Nicht das ich jetzt alles als dumm darstellen möchte was die gegnerische Versicherung schreibt aber diese Begründung ist totaler blödsinn, oder seh ich das falsch?

Wie kann man denn bitte an der Dimension des LKW´s und der Endstellung der Fahrzeuge feststellen das der LKW das Wendemanöver bereits eingeleitet haben musste als ich ihn sehen konnte??
Hab mal eine Skizze der Endstellungen und der Fahrbahn hochgeladen.

Wenn deine Skizze stimmt, ist die Reaktion im Ansatz schonmal richtig.

Grund:

Die Leute versuchen meist noch vor dem Fahrzeug zu queren was schief gehen muß.

Es wird die Vorwärtsbewegung außer Acht gelassen (Zitat aus dem Wassersport: Ein Manöver des letzten Augenblicks ist immer in Bewegungsrichtung des anderen Fahrzeugs auszuführen, querende Fahrzeuge sind achtern, also hintenrum, zu passieren).

Bei einer Vollbremsung und ABS an Bord kann man auch Schlangenlinien über die eigene Fahrspur fahren, wenn der Platz reicht. Dadurch verlängerst Du auch deinen zu fahrenden Weg im
Verhältnis zur direkten Sichtlinie. Außerdem steuert dein Bremssystem bei schlagartiger Betätigung des Pedals Überdruck in die Anlage ein um schneller bremsen zu können!!
Das kann auch die rettenden Zentimeter bedeuten.

In deinem Fall hättest Du also vorher bremsen müssen, nicht erst 10m vorm Lkw.
Auf gut deutsch gesagt, Du hast Dich von deinem Auto fahren lassen und nicht umgekehrt.
Du mußt immer geistig mehrere hundert Meter voraus sein und im Kopf behalten "was mache ich wie und wann wenn der Gegenverkehr was macht". Ein Lkw-Fahrer hat dies immer im Kopf, in diesem Fall hat er entweder einen Fehler gemacht oder die Lage allgemein falsch eingeschätzt (wenn Du keinen Fehler gemacht hast, wie Blinker vergessen, noch schnell beschleunigt oder vor Dich hingeträumt und das Fahrzeug übersehen).

Bspiel aus meiner Erfahrung:
Bei uns hier in IN gibt es eine Kreuzung wo ein wartender Lkw einmal abends plötzlich anfuhr (irgend jemand gab eine Lichthupe) als der Fahrer diese falsch interpretierte.
Ich war der erste im Gegenverkehr, der Lkw bog über unsere Spur ab.
Ich als Erster stieg voll rein, zog leicht links an und schließlich links am abbiegenden Lkw vorbei (Sicht in meine Fahrtrichtung) auf die Fahrbahntrennung. Ich kam nach 40m, mittig in Höhe Auflieger, zum Stehen (Limit 80). Der hinter mir fahrende Pkw fuhr mir aufgrund des Links-Anziehens deswegen auch nicht voll hinten auf sondern stand nachher versetzt hinter mir und direkt vor dem abbiegenden Lkw.
Der Unfall wurde knapp verhindert. Der Hintermann guckte nachher nur ganz entgeistert zu mir rüber (erstaunt über die prompte Reaktion).

P.S.
Ok, ich habe aufgrund meiner Erfahrung als Sportpilot auch einige Muster antrainiert und analog dazu für den Straßenverkehr einiges abgeleitet. Wenn Du eine Maschine fliegst, mußt Du geistig voraus fliegen und auf alles Mögliche vorbereitet sein. Wenn der Fall dann eintritt mußt Du oft reagieren und danach denken bzw. in Sekundenbruchteilen deine Entscheidung treffen (bspw. kannst Du Dir den Landeanflug vorstellen, als ob Du mit 120 in eine Garage fährst. Wird ein Luftfahrzeug zu langsam, wird es nicht steuerbar und verliert den Auftrieb. Beides in geringer Höhe ungesund)

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Sichtweite laut Polizeibericht nach der Kurve sei 80m gewesen und auf 80km/h begrenzt.
Soweit alles schlüssig und verständlich, ich hätte ja bei 80m Sichtweite und 80km/h noch genügend Weg gehabt um anzuhalten.

Das Problem ist aber das der LKW Fahrer das Wendemanöver einleitete, erst NACH DEM ich die Kurve verlassen hatte.

Vom dem Punkt wo du den LKW sehen konntest bis zur Wendestelle waren es also 80m. Du kommst mit erlaubten 80km/h aus der Kurve. Sagen wir mal zu deinen Gunsten du seist nur 60km/h gefahren.

Wenn du also den Punkt, ab den du ihn hättest sehen können bereits überschritten hast (weil der LKW ja erst nach deinem Eintritt in den Sichtbereich mit dem Wendemanöver begonnen hat) warst du vielleicht noch 70m von dem LKW entfernt.

Bei 60km/h = 17m/s hätte der LKW also vom Rückwärtsgang einlegen bis zum vollständigen Querstehen ganze 4 Sekunden gebraucht.

Und jetzt fragst du ernsthaft warum die Versicherung das für nicht nachvollziehbar hält?

SChon immer wieder erstaunlich wie auf biegen und brechen Argumente gesammelt/gesucht werden damit ja der TE als "Dumm" dargestellt werden kann....

Da du ja schon beim Anwalt bist... Das schreiben der gegnerischen Versicherung ablehnen und wenns knallhart kommt halt vor Gericht...
Kein Richter der Welt wird dem LKW-Fahrer "Recht" geben wenn er einfach so ohne Grund eine durchgezogene Linie überfährt (Wenden ist kein Grund) ... vorallem wenn er keine paar Meter weiter, nach Angaben vom TE, ohne Probleme wenden kann.

Hatte vor fünf Jahren den selben Fall , war ein Auto das meinte mitten auf der Str. zu wenden... da hat die Versicherung vom Gegner auch mit total unsinnigen Argumenten mir irgendeine Teilschuld zuweisen wollen... Doof nur das deren Sicht permanent gegen min. eine Verkehrsregel verstoßen hat...

Ende vom Lied... Die Versicherung durfte statt 4500 € (Schaden / Gutachter etc. ) knapp 8000 € bezahlen weil dann noch Gerichtskosten/Anwalt etc. dazu gekommen sind.

Das es die gegenerischer Versicherung versucht ist Ihr gutes Recht, zu verschenken hat schließlich niemand was, nur hängt es an dir, sollte alles so gewesen sein wie von dir beshrieben, ob du dir das gefallen lässt oder nicht...

Und wenn der Lkw sich quer über die stoße gestellt hätte zum pause machen ist das kein Freibrief einfach reinzufahren. So sehen es auch die Gerichte

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Sichtweite laut Polizeibericht nach der Kurve sei 80m gewesen und auf 80km/h begrenzt.
Soweit alles schlüssig und verständlich, ich hätte ja bei 80m Sichtweite und 80km/h noch genügend Weg gehabt um anzuhalten.

Das Problem ist aber das der LKW Fahrer das Wendemanöver einleitete, erst NACH DEM ich die Kurve verlassen hatte.
Vom dem Punkt wo du den LKW sehen konntest bis zur Wendestelle waren es also 80m. Du kommst mit erlaubten 80km/h aus der Kurve. Sagen wir mal zu deinen Gunsten du seist nur 60km/h gefahren.

Wenn du also den Punkt, ab den du ihn hättest sehen können bereits überschritten hast (weil der LKW ja erst nach deinem Eintritt in den Sichtbereich mit dem Wendemanöver begonnen hat) warst du vielleicht noch 70m von dem LKW entfernt.

Bei 60km/h = 17m/s hätte der LKW also vom Rückwärtsgang einlegen bis zum vollständigen Querstehen ganze 4 Sekunden gebraucht.

Und jetzt fragst du ernsthaft warum die Versicherung das für nicht nachvollziehbar hält?

Waum denn jetzt Rückwertsgang?

Der LKW Fahrer hat enfach von seiner Spur aus nach links eingechlagen und ist bis zum Fahrbhnrand gefahren.

Er kam mir ja entgegen und fuhr nicht in die gleiche Richtung wie ich. Wenn er in die gleiche richtung wie ich gefahren wäre wärs ja logisch das schon eine enorme Zeit vergangen sein muss bis er diese Position eingenommen hat.

EDIT:
ACH jetzt verstehe ich erst das Argument der gegnerischen Versicherung!!! Die gehen wohl tatsächlich davon aus das de LKW in die selbe Richtung fuhr wie ich, dann stoppte, Rückwertsgang einlegte und dann mit nach links eingeschlagenem Lenker rückwerts wenden wollte. Danach wärs ja klar das das Wendemanöver bereits lange vor meinem "Eintreffen" begonnen sein musste.

Dem ist aber ganz und gar nicht so, er fuhr mir defenitiv entgegen und lenkte nach links ein und fuhr nur vorwärts.

Was mach ich nun? Schnell dem Anwalt bescheid geben das die gegnerische Versicherung wohl "falsch herum" denkt?

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