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Auto in Garantiezeit defekt - Muss man sich an Verkäufer wenden?

Themenstarteram 29. September 2009 um 19:55

Hallo,

vorweg: Ist vielleicht nicht unbedingt das optimale Unterforum für diese Frage, aber ich nichts passenderes gefunden.

Angenommen ich kaufe mir ein neues Auto. Dieses Auto hat nach zwei Monaten einen Defekt. Problem: Ich bin inzwischen umgezogen und der Händler bei dem ich das Auto gekauft habe, ist 500 km weit weg.

Bisher dachte ich, dass ich mich nun an einen Vertragshändler vor Ort wenden kann und dort meine Garantieansprüche geltend machen kann.

Jetzt hat mich allerdings ein Artikel in der aktuellen Finanztest verunsichert. Dort lese ich raus, dass man sich im Garantiefall erst an seinen Verkäufer wenden soll.

Ist das so? Muss man bei einem Garantiefall immer erst das Autohaus aufsuchen, bei dem man das Auto gekauft hat? Oder kann man sich an eine beliebige Vertragswerkstatt wenden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Genau das meinte ich. Gilt natürlich nicht für Gebrauchtwagen. Mich würde nur interssieren, wie das im Falle von Re-Importen aussieht. Wie ich hörte soll es in der Vergangenheit da massiven Ärger gegeben haben.

Meine Frau fährt einen Clio als EU-Neuwagen (aus Niederlande, bei einem deutschen EU-Händler gekauft). Wir sind dann wegen Inspektion und diverser kleinerer Mängel beim örtlichen Renault-Händler vorstellig geworden.

Ist hier zumindest kein Problem, meine Frau wird da genauso behandelt, als wenn sie den Wagen auch bei dem Händler gekauft hätte.

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Hallo

Bei Neuwagen gibt dir der Hersteller die Garantie und die ist bei jedem Vertragshändler einlösbar.

Bei Gebrauchtwagen gibt der Händler Gewährleistung bzw Garantie und somit bist du an den Händler gebunden.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Knarf2010

Ist das so? Muss man bei einem Garantiefall immer erst das Autohaus aufsuchen, bei dem man das Auto gekauft hat?

Dies betrifft die Gewährleistung, nicht die Garantie.

Auch bei der Gewährleistung hat jeder Händler des Herstellers diese Arbeiten durchzuführen, jedenfalls bei Daimler. Beispiel: Fahrzeug in Hagen gekauft, defektes Spiegelmodul in Essen getauscht ( ist mir selbst pasiert). Garantie und Gewährleistung sind eh zwei verschiedene Sachen. Bei Daimler gilt im Falle der Garantie allerdings das gleiche wie bei der Gewährleistung. Gibt allerdings nur der Händler seine Hausgarantie ist man logischerweise an diesen Händler gebunden.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Auch bei der Gewährleistung hat jeder Händler des Herstellers diese Arbeiten durchzuführen. Beispiel: Fahrzeug in Hagen gekauft, defektes Spiegelmodul in Essen getauscht.

Nein, bei der Gewährleistung liegt das Recht der Instandsetzung beim Verkäufer, nicht beim Hersteller.

Eine Garantie bei welcher es sich immer um eine freiwillige Sache handelt, kann im Regelfall bei jedem Vertragshändler eingelöst werden, Garantie kann aber an Bedingungen geknüpft sein.

Wenn eine Garantie gegeben wird, muss sich natürlich auch vom Garantiegeber daran gehalten werden.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung hingegen obliegt die Instandsetzung des Mangels allein beim Verkäufer.

Dieser kann zustimmen, dass der Sachmangel in einem naheliegendem Autohaus behoben wird, dies muss er aber nicht.

Bei Daimler gilt das nicht, mag sein das das bei anderen anders ist was ich mir aber nicht vorstellen kann. Näheres steht dann in den Bedingungen. Ein Auto ist schließlich kein Eierkocher, bei dem steig ich dem Verkäufer aufs Dach.

Bei einem Neuwagen kann lt. eigener Definition des Hersteller der Hersteller als "Verkäufer / Händler" gelten, daher kann bei einem Neuwagen (wenn z.B keine Garantie gegeben wird oder diese nicht greift) im Gewährleistungsfall bei jedem Vertragspartner der Mangel behoben werden.

Aber grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer / Händler das Recht auf Ausbesserung bei einem Gewährleistungsfall hat.

So ist es gesetzlich geregelt.

Genau das meinte ich. Gilt natürlich nicht für Gebrauchtwagen. Mich würde nur interssieren, wie das im Falle von Re-Importen aussieht. Wie ich hörte soll es in der Vergangenheit da massiven Ärger gegeben haben.

Auch bei Importen gilt die Gesetzliche Gewährleistung bzw Herstellergarantie.

Nur im Falle der Kulanz sieht es da meist anders aus.

Es sind immer die Garantiebedingungen zu lesen.

Die meisten Gebrauchtwagenhändler schließen eine Gebrauchtwagengarantie ab, in der meist auch eine km-Angabe ist.

Bei VW waren es immer 50 km vom Händler, wo man sich dann einen aussuchen kann.

Bei freien Händlern muss man immer erst zum Verkäufer zwecks Gewährleistung, egal wie weit der Weg ist. Aber auch dort gibt es Ausnahmen, je nach Defekt ;)

Wird nur spaßig, wenn der freie Verkäufer keine Werkstatt hat. In dem Falle sollen wohl Käufer an den Hersteller verwiesen worden sein der dann den Stinkefinger gezeigt hat nach dem Motto: Nicht bei uns gekauft, Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wird nur spaßig, wenn der freie Verkäufer keine Werkstatt hat. In dem Falle sollen wohl Käufer an den Hersteller verwiesen worden sein der dann den Stinkefinger gezeigt hat nach dem Motto: Nicht bei uns gekauft, Pech gehabt.

Ist es nicht so, dass man dann zu einer Werkstatt geht und der Verkäufer diese zu bezahlen hat?!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Genau das meinte ich. Gilt natürlich nicht für Gebrauchtwagen. Mich würde nur interssieren, wie das im Falle von Re-Importen aussieht. Wie ich hörte soll es in der Vergangenheit da massiven Ärger gegeben haben.

Meine Frau fährt einen Clio als EU-Neuwagen (aus Niederlande, bei einem deutschen EU-Händler gekauft). Wir sind dann wegen Inspektion und diverser kleinerer Mängel beim örtlichen Renault-Händler vorstellig geworden.

Ist hier zumindest kein Problem, meine Frau wird da genauso behandelt, als wenn sie den Wagen auch bei dem Händler gekauft hätte.

am 30. September 2009 um 9:08

Zitat:

Jetzt hat mich allerdings ein Artikel in der aktuellen Finanztest verunsichert. Dort lese ich raus, dass man sich im Garantiefall erst an seinen Verkäufer wenden soll.

 

Ist das so? Muss man bei einem Garantiefall immer erst das Autohaus aufsuchen, bei dem man das Auto gekauft hat? Oder kann man sich an eine beliebige Vertragswerkstatt wenden?

Zum Unterschied von Gewährleistung und Garantie wurde hier ja schon das wichtigste geschrieben. Ohne den Finanztest-Artikel gelesen zu haben nehme ich mal an, die spielen dort auf die Probleme an, die entstehen können, wenn man den den Wagen wandeln will (ich weiss, ich weiss, "wandeln" ist nicht mehr der juristisch korrekte Terminus - ich benutz ihn aber trotzdem, weil er mir so gefällt...:D).

Das Recht zur Wandlung hat man ja nur aus dem Gewährleistungsrecht und garantiert nicht aus den Garantiebestimmungen. Dafür muss der Verkäufer ja dreimal das Recht zur Nachbesserung gehabt haben. Und das hatte er ja schliesslich nicht, wenn man zu einem anderen Vertragshändler fährt.

Für die üblichen "Brot-und-Butter"-Probleme am Neuwagen ist das aber somit problematisch wenn man zu ´nem anderen Händler fährt und die Garantie in Anspruch nimmt. Wir machen das seit Jahren sowohl bei Volvo als auch bei Mazda und VW so. Und bisher gab´s keine Probleme...

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