Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?

Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.
Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.
Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.

Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.
Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.

Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.

Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?

Beste Antwort im Thema

So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.
Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.

30/70 zu meinen Gunsten.

Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.
Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.

Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.
Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.

Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. 🙂

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Naja ich schätze mal das Gericht wird berücksichtig haben, dass ein PKW ca. 40m braucht von 100 auf 0, aktuelle schon deutlich weniger. Wenn er also 100m vor dir das wengen angefangen hätte, was ja nur 2 Pfosten sind, wäre das also noch genug Reaktionszeit.
Deswegen wirst einen Teil der Schuld bekommen haben, weil du die Situation zu spät erkannt hast oder falsch eingeschätzt hast.
Finds aber auch Käse. Lastwagen dreht auf Bundesstraße, Lastwagen Schuld, so würd ich das sehen.

Warum aber gerade 100m?
Könnte es sein das der LKW auch schon bei einem Abstand von 400m das Wendemanöver eingeleitet hat?
So hätte ich ja weit über 200km/h drauf gehabt um da nicht zum stehen zu kommen.
Vielleicht war der LKW aber auch nur noch 20m von mir entfernt als dieser das Wendemanöver eingeleitet hat.

Worauf ich hinaus möchte:
Da nirgendwo festgestellt wurde wie weit der LKW (TATSÄCHLICH und ohen VERMUTUNGEN) zum Zeitpunkt der "Gefahr" von mir entfernt war, kann auch niemand behaupten das ich zu spät gebremst habe oder zu schnell unterwegs war.

Wenn ich einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt an einer Kreuzung nehme und es zu einem Unfall kommt werde ich behaupten das der andere zum Zeitpunkt meines Einfahrens in die Kreuzung noch gut 100m von der Kreuzung entfernt war und bei erlaubten 50km/h zum stehen hätte kommen müsste.
Da aber der Unfall passierte, wird dieser wohl die Gefahrensituation zu spät erkannt haben oder zu schnell gewesen sein müssen.
ERGO-> nur eine Teilschuld für mich??? Ich hoffe doch nicht!

Bei 400 m würe es ja noch schlechter für dich aussehen.

Du musst ja so fahren, dass du im Sichtbereich sicher anhalten kannst. Also wenn du nur 50m weit siehst, musst du die Geschwindigkeit dementsprechend anpassen, Beispiel Nebel oder unübersichtliche Kurve oder Kuppe usw.

Also je weiter weg du warst, umso schlechter für dich, denn wenn du ihn sehen konntest und weit genug weg warst, hast du ja nicht das Recht, ihm reinzufahren, nur weil er die Straße blockiert.

Und wenn du nur 20m weg gewesen wärst, würden wir uns jetzt nicht unterhalten 😉

Insofern kann ich das Gericht schon nachvollziehen.

Noch mal ganz einfach ausgedrückt.

Weder der Richter noch die Polizei konnte feststellen wie schnell ich gewesen bin oder wie weit ich mich vom Laster weg befand als dieser zu einer Gefahr wurde und ich reagieren musste
Für mich heißt es also das mir keine Schuld angelastet/nachgewiesen werden kann.

Dem LKW Fahrer aber wohl, da er unerlaubterweise gewendet hat.
Das Wenden des LKW`s auf der Bundesstrasse hat den Fahrer dann auch 180€ Strafe gekostet.

Den LKW Fahrer hat also nachweislich einen Fehler begangen der zu einem Unfall führte.
Warum ich dann trotz den Punkten oben eine Teilschuld erhalte kann ich nicht nachvollziehen.
Wofür habe ich also 30% Schuld erhalten? Laut Richterbeschluss für eine Vermutung seinerseits.
Zum glück hat dieser Richter nicht vermutet das ich Drogen dabei hatte, dann hätt ich auch noch 30% dieser Strafe erhalten oder wie???

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die gehen vermutlich von aus, dass du in etwa gefahren bist, was erlaubt ist. Dazu kommt ja dass es offensichtlich keine Bremsspuren gibt, also hast du die nötige Gefahrenbremsung nicht eingeleitet.

Die Kollision hättest du vermeiden können, so viel steht ja fest, von dahergibts die Teilschuld würd ich sagen.

Nee das es keine Bremsspuren gibt bei einem Auto mit abs und guten Bodenverhältnissen ist normal.

Warum es feststeht das ich die Kollision vermeiden konnte ist mir auch nicht ganz klar.

Vor knapp 20 Jahren bei einem Astra mit ABS konnte man noch Bremsspuren erkennen, man musste aber genau hinschauen. Durchaus denkbar, dass die heutigen ABS-Systeme soviel besser regulieren, dass man nichts mehr erkennen kann.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 5. April 2015 um 19:43:11 Uhr:


Noch mal ganz einfach ausgedrückt.

Weder der Richter noch die Polizei konnte feststellen wie schnell ich gewesen bin oder wie weit ich mich vom Laster weg befand als dieser zu einer Gefahr wurde und ich reagieren musste
Für mich heißt es also das mir keine Schuld angelastet/nachgewiesen werden kann.
...
Den LKW Fahrer hat also nachweislich einen Fehler begangen der zu einem Unfall führte.
Warum ich dann trotz den Punkten oben eine Teilschuld erhalte kann ich nicht nachvollziehen.
Wofür habe ich also 30% Schuld erhalten?

25% kann man mit der allgemeinen Betriebsgefahr begründen, die beim Betrieb deines Fahzeugs angenommen werden kann.

Anhand deines Treffers im Lkw (Anstoßstellen) ging dann der Richter vermutlich von einer größeren Haftung deinerseits aus!

Kleine Frage am Rande:

Wann hast du denn genau erkannt, dass der Lkw eine Gefahr für dich wird?
Ggf. kannst du ja eventuell noch nachvollziehen wie weit du genau zu DIESEM Zeitpunkt weg warst?

Ganz ehrlich, keine Ahung wie weit der Laster da noch von mir entfernt war ich kann nur zu 100% sagen das ich weder zu schnell war noch zu spät gebremst habe. Ich hatte das Gefühl das der Laster mir regelrecht vors Auto gefahren ist.
Also vielleicht so 30-40 m
Der LKW Fahrer hat mich auch gar nicht war genommen (laut seiner Aussage vor Gericht) obwohl er anfangs genau entgegen meiner Fahrtrichtung stand/fuhr.
Das erklärt mir die ganze Situation auch. LKW Fahrer übersieht einfach entgegenkommenden Ferkehr beim Wenden.

Und wo habt ihr euch getroffen?
Also welche Fahrzeugteile sind aufeinander getroffen?

Auch beim modernen ABS werden Spuren hinterlassen. Natürlich keine durchgehende spur wie bei blockierenden Reifen, aber im Abstand des Regelintervalls kann man das schon erkennen ob das ABS geregelt hat oder nicht.

In diesem Fall bist du ganz gut weggekommen.
Es spiegelt sich aber wieder: Ich lasse keinen vor mir wenden und quetsche mich durch die letzte Lücke.
Ich habe ja vorfahrt und recht.
Ob der LKW Fahrer einen Fehler gemacht hat oder nicht ist für den Anstoss unerheblich.
Du hät6test es vermeiden können. Es hätte Dir dann frei Gestanden eine Anzeige zu setzen.

Dieses Verhalten ist jeden Tag auf Einkaufsparkpläten zu beobachten.
Jemand zierkelt langsam rückwärts aus der Lücke. Der kommende Verkehr wartet nicht kurz bis der ausparkende sein Manöver beendet hat sondern quetscht sich noch durch die Lücke.
Genauso wird es auch in diesem Fall gewesen sein. Daher auch der Anstoss im Bereich des vorderen LKW Reifen.

Hast glück gehabt

Ja genau so wars ich habe einfach mal versucht bei gefahrenen 80 auf der Landstrasse mich noch am LKW vorbeizumogeln.
Dabei war mir klar das er dort gar nicht Wenden darf da ich ja Vorfahrt habe und falls es zu einem Unfall kommt dieser die volle Schuld zugesprochen bekommt, dabei vollkommen egal waren mir die Beifahrer die mit im Auto saßen, selber Schuld wenn man nicht selbst sein Auto nimmt und fährt.
Ironie OFF

Aufprallort war der hintere Reifen des LKW´s da ich noch versucht habe den Bremsweg zu verlängern.
Hätte ich den Unfall vermeiden können hätte ich dies schon gemacht (habs auch versucht-> gebremst und gelenkt, mehr konnt ich nicht machen), keine Ahnung wie Leute darauf kommen das man einen Zusammenstoß PKW gegen LKW nicht vermeiden möchte.

Ich lasse andere VT immer ausparken, weil ich genau weis das dieser in in dieser Situation ein wenig Rücksicht der andren braucht.
Auch erkenn ich andre VT die nach einem Parkplatz suchen und daher ein wenig langsamer unterwegs sind, dafür lass ich dem extra ein wenig mehr Abstand um Ihn nich unter Druck zu setzen schneller zu fahren und gleichzeitig nach einer geigneten Parktasche zu suchen.
Falls sie eine Finden warte ich kurz ob sie mich vorbeilassen möchten oder das Einparken beginnen, manche (wie meine Freundinn) wollen lieber den Hinterman durchlassen um in Ruhe und ohne Druck von hinten einparken zu können.

Sorry aber ich kann´s nicht einfach so stehen lassen, dass man mir rücksichtsloses Fahren vorwirft.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 7. April 2015 um 13:26:07 Uhr:


Sorry aber ich kann´s nicht einfach so stehen lassen, dass man mir rücksichtsloses Fahren vorwirft.

in diesem Forum wirft man immer allen alles vor. Und im Zweifel ist der Fragensteller selber schuld.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. April 2015 um 13:44:57 Uhr:



Zitat:

@PokerJonny schrieb am 7. April 2015 um 13:26:07 Uhr:


Sorry aber ich kann´s nicht einfach so stehen lassen, dass man mir rücksichtsloses Fahren vorwirft.
in diesem Forum wirft man immer allen alles vor. Und im Zweifel ist der Fragensteller selber schuld.

Wohl war. Und dann wird sogar das Wenden eines LKW außerorts (womit niemand rechnen muss) mit dem Verhalten auf Supermarktparkplätzen gleichgesetzt. Solche (Un)Schlauköppe kann man getrost ignorieren...

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