Unfall!
Hey Leute,
habe folgendes Problem, hab meine Freundin die jetzt grad Führerschein macht auf meinem Privatglände fahren lassen, dabei hat sie beim rückwertsfahren die Mauer mitgenommen.
Jetzt ist die hintere Stoßstange im Arsch.
Nun meine Frage: Wenn sie es ihrer Versicherung meldet, wird die Zahlen oder nicht?
Was für möglichkeiten habe ich sonst?
Schonmal Danke für die Antworten
49 Antworten
Morgen!
Des mit der Versicherung ist schon so gut wie geklärt, ich krieg dann schon irgendwie die Teuros wieder.
Was haltet ihr von diesem Angebot bei E-Bay?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Wie kann ich ein Bild einfügen?
Zitat:
Original geschrieben von limak
Was ist denn nun wenn seine Freundin das über ihre Haftpflicht laufen lässt, müsste doch auch irgendwie möglich sein!? Schließlich hat sie ja nicht das Auto mit dem Vorsatz bewegt die Stoßstange zu demolieren (Sollte es doch so gewesen sein würde ich mich trennen bzw. die Freundschaft kündigen 🙂) und von daher müsste die Versicherung das doch übernehmen. Nur dann bleibt halt noch die Frage offen ob deine Freundin oder Du dafür strafrechtlich verfolgt werden kann. (Ein Aufruf an alle Juristen unter uns)
das was seine freundin gemacht hat ist grob fahrlässig und zudem noch eine straftatbestand! ihre privathaftpflichtversicherung wird den schaden nicht bezahlen!
auch wenn sie einen führerschein hätte würde die versicherung von ihr nicht zahlen da die benutzung die einverständnisserklärung vom eigentümer vorraussetzt.
Ich halte nix von GFK!!
Sieht zwar auf dem Bild schick aus, aber GFK ist immer Handarbeit, d.h. die dinger müssen vom Lacker immer nachgearbeitet werden, dann geschliffen, und irgendwann mal lackiert.
Wie gesagt ist meine Meinung, lieber etwas mehr geld und bei VW kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Stranger2k1
bin auch der meinung, dass das den herren in grün egal sein MUSS. ich wohne z.B. in einer privatstraße und kann da ohne führerschein (mitm lkw von mir aus) auf und ab fahren bis mir schwindlig wird... ganz einfach dadurch, dass sich die privatstraße durch die ausschilderung usw von der öffentlichen straße abgrenzt.... so verhält es sich eigentlich auch mit meinem privatgrund.
anders sieht es bei einem firmengelände aus... dieses darf nicht frei zugänglich sein, damit keine straftat vorliegt.
ahja, @topic: was hast du denn für eine versicherungsart? haftpflicht, teilkasko, vollkasko....
vollkasko: du bist gefahren, unachtsam, und da war´s passiert.... WENN es denn so war 😉
solange die strasse nicht durch künstliche einrichtungen (z.b. eien schranke) vom restlichen öffentlichen strassenverkehrsraum abgetrennt ist wäre das fahren ohne fahrerlaubnis wenn du mit dem lkw fährst und keine entsprechende fe hast.
du kannst das ganze ja mal ausprobieren und dich erwischen lasse, denk aber an die konsequenzen. ein einfaches schild privatgelände oder privatstrasse reicht nicht aus!!!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von S0NIC
Ich sag mal "wenn" Deine Versicherung Kulant ist und "wenn" es so aussieht, als "wäre" Dir jemand draufgefahren und anschließend abgehauen, dann "könnte" die HP u.U. abzgl. Selbstbeteiligung zahlen, vorausgesetzt man stellt das richtig dar. Aber das ist ja nicht der Fall... *hust*
moin,
hehe is schön wovon hier einige träumen 😁 nen schaden durch "fahrerflucht" zahlt nur die Vollkasko....die haftpflicht nur in absoluten aussnahmefällen...
ausserdem ich versteh net warum den den schaden (ich denke maximal 500€) net selbst bezahltst...wenn das über die versicherung läuft wirste nächstes jahr hochgestuft und das wird richtig teuer....
andersum geshenen, wenn das die haftpflicht deiner freundin trägt, brauchst du ne richlich bescheuterte ausrede und ne noch dümmere sachbearbeiterin...., denn womit soll die denn das auto angefahren haben....
naja gsd nicht mein prob. den so oder so begibste dich da sehr auf glatteis!
ich weiss mittlerweile, das man jeden schaden unter 1500 lieber selber bezahlt, alles andere lohnt sich einfach net....(durfte da schon zig kalkulationen machen *kotz*)
mfg
....toll neuer kackbrowser...
sry
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
....toll neuer kackbrowser...
sry
was willst du uns damit sagen?
ich schätze mal, dass er 2x geklickt hat und der zweite post für die fische ist 🙂
Zitat:
O.K. dann werd ich´s ohne Versicherung machen und sagen das ich gefahren bin.
Haha, is das geil!
Wenn Du es selbst erledigst, interessiert es überhuapt keinen wer gefahren ist. Hauptsache VW (oder wer auch immer) bekommt sein Geld für die Reparatur.
Im übrigen sollte der Schaden nicht allzu hoch sein. Ich weiß ja nicht wie das bei Euren Versicherungen ist, aber wir haben bei unserer so viele Versicherungen laufen (und sind so gut bekannt), daß es die überhaupt nicht juckt was vorgefallen ist. Schaden einreichen und sofort gibts das Geld.
Klar wird das sicher auch nur in einem bestimmten Rahmen so sein, aber so hoch sollte der Schaden ja eigentlich nicht sein.
Nuja, trotzdem wäre es Versicherungsbetrug und wenn sie doch prüfen, gibt es richtig Ärger!
MfG Timo
Hallo Jungs!
Über die Privathaftpflicht wird so oder so nix erstattet, da Schäden an geliehenen Sachen ausgeschlossen sind.
Zivilrechtlich könnte man von dem Mädel Schadenersatz verlagen, das würde ich aber tunlichst lassen, da dann der ganze Fall auffliegt und ein Strafverfahren droht.. (für beide Insassen!)
Über die Vollkasko wäre der Schaden abgedeckt, solange T.o.m777 den Wagen gefahren hätte(ich gehe von einer gültigen Fahrerlaubnis aus).
Allerdings, wie bereits gesagt wurde wird man dann 1. im nächsten Jahr hochgestuft, d. h. man muss höhere Beiträge zahlen, und 2. wird es wahrscheinlich eine Selbstbeteiligung in dem Vertrag geben, die auch erstmal vorzuleisten ist.
Alles in allem würde ich den Schaden aus eigener Tasche bezahlen und die Sache auf sich beruhen lassen (und möglichst das Auto nicht mehr verleihen).
MAn kann doch auf einem Privatgelände mit Autos fahren, wie man lustig ist. Die müssen ja nicht mal zugelassen sein.
Nur auf bedingt zugänglichen Privatgeländen (z.b. Parkplatz eines Supermarktes) muss ein Führerschein und eine Zulassung vorliegen.
Es handelt sich doch um eine Freundin. Will die nicht eh von sich aus Dir den Schaden begleichen??????
Hab da grad ein ähnliches Problem (Kollege hat meinen Wagen mit der Bühne gegen die Decke gedrückt)
Außer Vollkasko ist da leider nichts zu machen.
Selbst seine Haftpflicht zahlt da nicht.
Senci
P.S. Privatgelände zeichnet sich durch entsprechende Beschilderung aus. Haus und Hofeinfahrten sind offensichtlich und brauchen nicht abgesperrt werden. Bei nicht offensichtlichen Flächen muss abgesperrt oder abgegrenzt werden.
Der eigene Hinterhof muss denk ich mal nicht abgesperrt werden. Außer er ist offen und asphaltechnisch mit der Straße verbunden 😉
Senci
Guten Tach zusammen!
Für kleinere Schäden braucht man die Vollkasko wirklich nicht zu bemühen. Voll bedeutet sinngemäß auch Wagen ist voll kaputt.
Als ich eine kaputte Motorhaube hatte, weil ein Bremsschuh vom LKW auf der Autobahn reingekracht ist, dachte ich auch, ich melde das der Versicherung. Pustekuchen. Ab 1800 Euro rechnet sich das. Die Motorhaube sollte aber lediglich 650 kosten.
Gruß TJay
Also hab das jetzt so gemacht:
Meine Freundin zahlt mir den kompletten schaden.
Das wollte sie freiwillig machen. Wir melden nichts der Versicherung da diese sowieso nicht zahlen würde und es wäre aus meiner Sicht auch nicht rentabel, hab nämlich einen guten Lackiere gefunden und auf Schrott ne Stoßtange gekauft die aussieht wie fast neu!
Gesamt wird das jetzt mit lackieren so um die 300 Euros kosten.
Jetzt muss ich nur noch das komplette Teil selber abbauen und das neue dann dran. habe da auch schon ne Beschreibung bekommen wie des funtzen soll und habs mir heute mal angeschaut, blick da aber irgendwie nicht so ganz durch.
Kann mir jemand ne genau Beschreibung geben wie ich da vorgehen muss?
gute lösung.