Unfall

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

letzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem Golf, ein knapp 90 jähriger Herr hat mir die Vorfahrt genommen, trotz Vollbremsen konnte ich den Aufprall nicht verhindern. Dem alten Herrn gehst gut und sonst auch keine Letzten Gott sei Dank. Das Auto ist momentan noch beim Kfz-Sachverständiger. Bis zur Abschlussdiagnose braucht er noch Zeit, allerdings hat er mir was von mindestens. 8.000 € zugesagt.

Meine Frage: Würdet Ihr es wieder machen lassen oder ausbezahlen? Ab welche summe? Bitte auch begründen warum und wieso.

Zum Fahrzeug: E280 Mopf Avantgarde 140.000km, Airmatik , Sportpaket

Grüßle..


https://youtu.be/QzMWjqxfia4

Unfall w211
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 15. November 2018 um 15:00:14 Uhr:


Wer liegt den am Boden ? Es ist niemand verletzt und die Versicherung zahlt das Auto.

Wir haben lediglich der Aussage widersprochen, dass der Unfall unvermeidbar war.

Wenn der TE schon ein Video hoch lädt welches das Gegenteil beweist dann muss er auch damit rechnen dass jemand anderer Meinung ist. Ich bleibe auch dabei, dass der Unfall nicht hätte passieren müssen wenn der TE besser Auto fahren könnte. Das war keine Notbremsung und ich bin mir sicher dass ich es geschafft hätte dem anderen Auto auszuweichen anstatt ohne zu lenken voll drauf zu halten.

Du bist der Beste Beweis für ein Maulheld erster Klasse!
Du kannst, du machst, du bist dir sicher.
Spiel Lotto, du bist bestimmt auch Hellseher!
Solche Leute hier sollten eigentlich ausgeschlossen werden, auch noch Videos, welche gelöscht worden hier ganz offen über PN zu verbreiten.
Armer, armer Tor!

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Zitat:

@boytoy81 schrieb am 15. November 2018 um 19:45:51 Uhr:



Zitat:

@ROLL-OFF schrieb am 15. November 2018 um 14:47:31 Uhr:


Der erste Eindruck zählt, Deinen hier hättest Du eh nicht mehr ändern können!

Sich erst nicht trauen seine Meinung klar zu schreiben, und dann nachtreten wenn man am Boden liegt, so sind leider viele heute hier!

Wer liegt den hier am Boden??
Ich sage leider immer meine Meinung, kommt halt nicht immer gut an , darum hab ich gezögert.
Aber jetzt mit solchen Aussagen , weiß ich , nächstes Mal nicht zögern und gleich so n Quatsch mit extra Video hochladen usw kommentieren .

Und ja , der erste Eindruck zählt, der hat sich nicht geändert und wird es auch nicht .

Ich gebe Dir zu 100% Recht, der erste Eindruck zählt: Du hast den von Dir, gerade Bestätigt!

Schade!

Zurück zum Thema,
klar freut sich der Werkstattmeister, da er nach Gutachen abrechnen kann. So darf man das Angeobt von Kaffee und Kuchen doch verstehen, oder?
Ich würde ja lieder selber mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und mir dann eine Werkstatt für die Reparatur ausgucken ;-)

Gruß Christian

Habe ich etwas übesehen? Welches Gutachten?

Was ein Kindergarten für Erwachsene. Geht mal im Wald spazieren soll helfen.

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Hallo
Will mich auch noch mal zum Video äußern, vorausgesetzt dass ich das Richtige gesehen habe! Das war doch das mit dem nach links abbiegenden Fahrzeug das die Fahrspur geschnitten hat?
Als Vielfahrer bin ich der Meinung dass Du als Fahrer absolut richtig gehandelt hast! Ich hätte nicht anders reagiert! Ausweichen in dieser Situation ist ein Fehler der zu größeren Schäden führen kann! Bremsen und die Spur halten ist die beste Lösung, meiner Meinung nach! Ein unkontrolliert schleuderndes Fahrzeug kann wer weiß was anrichten!
Mit dieser Devise lenke ich auch meinen 40 Tonner!
MfG
Drago

War evtl. die Strasse nass und hat zu einer langsameren Verögerung als erwartet geführt ?

Nun hat es meinen sehr gut gepflegten S211 320 CDI VorMopf aus 01/2006 mit aktuell 360.000km auch erwischt. Die eigene Hauswand stand im Weg. Aber seht selber. Ich lasse die Bilder unkommentiert. Was ich genau mache, weiß ich noch nicht. Da der Wagen VK versichert ist, wäre das eine Option oder selber reparieren ohne Inanspruchnahme der VK. Mal sehen. Zumindest wirft das meinen Wunsch nach einem neuen aktuell über Bord, denn so bekomme ich nicht mehr viel für meinen 211er.

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Das ist doch nur ein Kratzer. Bisschen Farbe drauf und sieht aus wie neu.

Die schöne Hauswand so zerdeppert. Musste das denn sein? 😁

Wie haste denn das geschafft? Parkpiepsies ignoriert?
Aber dennoch hast du mein Mitgefühl. Wie Mackhack schon sagte… die arme Hauswand.

Oh Shit, ist die VK mit oder ohne Rabattretter?

VK ist mit 500SB und tatsächlich ein Schaden pro Jahr frei. Naja die ganze Wahrheit ist, das ich das nicht selber war :-) aber jemand, der mein Erbgut trägt ;-)

Och nö. Und ich dachte wir sehen uns bald öfters im 212er-Forum wieder. 🙁

Ich an Deiner Stelle würde es wohl mit gebrauchten Lampen aus ebay, etwas Politur und einer neuen Chromleiste soweit wie möglich herrichten. Bei der Laufleistung hält sich möglicherweise der Verlust beim Verkaufspreis dann hoffentlich auch eher in Grenzen, selbst wenn man da noch kleinere Blässuren auf dem Lack sieht. Für die 500,-- die Du sonst in die SB steckst, hast Du den dann doch weitestgehend wieder aufgearbeitet.

Mein S210 hatte damals eine Delle in der Heckklappe. Habe ihn trotzdem zu einem reellen Preis verkaufen können.

Der Vorbesitzer meines jetzigen Wagens (S212 E400) hatte in einer niedrigen Tiefgarage mal den Heckspoiler und die rechte Dachreeling angekratzt. KVA von MB lag bei 9.000 EUR für eine Reparatur. Ich habe auf ebay für 40 EUR einen neuen Heckspoiler inkl. 3. Bremsleuchte in passender Wagenfarbe gekauft und den montiert und die Kratzer auf der Dachreeling sind geblieben, da man die ohnehin nur sieht, wenn man gezielt dort hinguckt, und rosten kann da auch nichts, da aus Alu. Das war für mich auch damals kein Grund den Wagen nicht zu kaufen oder exorbitante Preisreduzierungen beim Verkäufer einzufordern.

@chruetters

Lass es über die VK laufen und gut iss, dafür zahlen wir ja auch den höheren Beitrag oder etwa nicht?

In diesem Falle darfst Du aber nicht in den nächsten 2-3 Jahren die Versicherung wechseln da du sonst bei der neuen Versicherung höher eingestuft wirst.

Mein Bruder hats erlebt nach einem Fahrzeugwechsel nach ca. 15 Mon., wurde er auf Grund der Inanspruchnahme eines Vorschadens vor 15 Mon. nämlich um einige Jahre höher eingestuft. Man sollte sich immer das kleingedruckte Aufmerksam durchlesen, damit es im nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.

Zitat:

@chruetters schrieb am 20. August 2024 um 14:16:08 Uhr:


Naja die ganze Wahrheit ist, das ich das nicht selber war :-)

Das wussten wir schon. Bild 2 von 6.

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