Unfall
Hallo,
als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.
Kein schöner Jahresanfang.
Grüße Frank
Beste Antwort im Thema
"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"
"Minderwert so ca. 2500-5000€"
Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.
Wow, echte Experten 🙄
172 Antworten
Hier noch mehr davon ...
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 16. Januar 2016 um 11:49:22 Uhr:
Ok, sPeterle.Zitat:
@sPeterle schrieb am 16. Januar 2016 um 10:00:53 Uhr:
ist doch ganz einfach. 27305,63 (Reparaturkosten) plus 18500 Restwert sind 45305€, das past aber nicht zur Wiederbeschaffung die 10k niedriger ist.. Der Restwert stimmt schlicht nicht. Das mit der Börse stimmt natürlich dennoch wird vom Gutachter für die Berechnung der Reparaturwirtschaftlichket erst einmal ein Restwert ermittelt.
Sonst könntest du das Auto als Unfall für 18500 an einen Aufkäufer verkaufen, die 27305€ kassieren und dir für 45k ein neues Auto kaufen.... und hättest damit ca. 10k verdient. Und bevor jetzt wieder einer kommt die Märchensteuer bekommt man auch wenn man nachweissen kann dass man sich ein neues Auto gekauft hat....
Mich interessiert eigentlich nur was von meiner Anzahlung übrig bleibt oder auch nicht.
Der Leasing entgehen ja noch ca. 29 Monatsraten.
Meine Anzahlung war 9500,-€. 7 Monate habe ich es genutzt.
Was bleibt übrig für mich?
Ich brauch ja wieder ein Auto!
Ich bin nicht der Unfallverursacher.Grüße Frank
Mit deiner Anzahlung würde ich mich bei deinem Anwalt mal schlau machen, hier wird Dir nicht wirklich jemand weiterhelfen können, da jeder Leasingvertrag anders ist und man das Kleingedruckte im Vertrag durchlesen müsste, da findest du Infos dazu wie deine Anzahlung ausgerechnet wurde und wie man vorgeht bei einer vorzeitigen Kündigung durch einen Unfall der durch 3. verursacht wurde.
Und zu nochmal zu sPeterle : Tut mir leid, aber du hast da wirklich falsche Infos und deine Aussagen haben mit der Realität nichts zutun!
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 16. Januar 2016 um 08:39:34 Uhr:
Moin Frank,Zitat:
@domingo1001 schrieb am 15. Januar 2016 um 18:43:14 Uhr:
Die Anzahlung wird Tag genau verrechnet und der nicht verbrauchte Anteil wird zurückerstattet.
Da die gegnerische Versicherung wahrscheinlich nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt, wird die "GAP" Versicherung des Leasing Unternehmens den Rest (also das "GAP"😉 begleichen. Das läuft im Hintergrund und belastet Dich finanziell nicht.Hoffe, das war so verständlich erklärt.
Gruß,
Frankmöchte jetzt doch nochmal nachfragen.
Wir (Autoverkäufer und ich) hatte gestern bei der Leasingabteilung von MB nachgefragt wegen groben Zahlung für die Rückzahlung an mich. Leider konnte man uns keine Zahlen nennen.
Wenn es so ist wie du es beschrieben hast, müsste man doch anhand meiner ja bekannten Anzahlung und auch bekannten Nutzungsdauer die Rückzahlung ausrechnen können?Die gute Frau sprach von Wiederbeschaffungswert minus Restwert und dann noch irgendwas. Mann könne jetzt noch nichts sagen zu den Zahlen.
Gibt es dafür eine Erklärung?
Die Leasing hat mir schon schriftlich zum 30.01. gekündigt. Muss ich jetzt auch noch kündigen?
Danke für die Antworten im voraus.
Grüße Frank
Hallo,
Das sollte ziemlich genauso sein wie von mir beschrieben, da Deine Nutzung durch die Leasingrate abgedeckt ist und Deine Anzahlung zur Minderung der monatlichen Rate verwendet wird. Somit wird der nicht verbrauchte Teil zurückerstattet.
Über die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Rechnung der Leasing Gesellschaft solltest Du dir keine Sorgen machen, das deckt die GAP Versicherung ab:
GAP Versicherung Mercedes Leasing
Gruß,
Frank
Zitat:
@bitz schrieb am 13. Januar 2016 um 13:08:38 Uhr:
"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde""Minderwert so ca. 2500-5000€"
Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.
Wow, echte Experten 🙄
Sorry, aber W140 hat recht. Bei so einer Reparatur wird das Fahrzeug schneller weggammeln als man bis drei zählen kann. Wie wird der Knick im Kotfügel hinten repariert? Finger weg... Der Minderwert ist theoretischer Natur und nicht das Papier wert auf dem er steht. Beim Verkauf ist man verpflichtet Unfallschäden anzugeben. Und spätestestens dann ist der Wagen praktisch unverkäuflich.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 13. Januar 2016 um 19:39:21 Uhr:
Der Wagen wurde (falls diese SA vorhanden ist), definitiv zu 100% mit der Betriebsbremse festgebremst, die vorderen Gurte (so denn angelegt) gestrafft und die hinteren Blinklichter werden schnell-flackernd geleuchtet haben.Zitat:
@Kleinlarsen schrieb am 9. Januar 2016 um 10:37:48 Uhr:
Die Frage ist , ob fr@nk diesen Heck Collision Prevention Assitenten hat, da es eine SA ist.
Mal ganz allgemein gefragt...:
Wenn irgendeines dieser Systeme ausgelöst hat, sollte das dann nicht in einem Steuergerät samt der auslösenden Parameter und aktueller Betriebszustände (Geschwindigkeit, Pedalstellungen etc.) abgespeichert sein? Sollte in einem angenommenen Rechtsstreit der Hersteller diese Daten auslesen können/müssen? Das würde doch die eine oder andere Diskussion mit Unfallgegner, Anwälten vereinfachen...
Zitat:
@LarsAC schrieb am 16. Januar 2016 um 19:20:57 Uhr:
Wieso ist das VK und nicht TK?Lars
Hallo,
wie kann man denn auf so eine Idee kommen??
TK ist doch nur Diebstahl, Glas, Brand und Wildschaden!
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 16. Januar 2016 um 20:06:08 Uhr:
Das sollte ziemlich genauso sein wie von mir beschrieben, da Deine Nutzung durch die Leasingrate abgedeckt ist und Deine Anzahlung zur Minderung der monatlichen Rate verwendet wird. Somit wird der nicht verbrauchte Teil zurückerstattet.
Was meinst du mit unverbrauchter Anteil?
Die Leasingsonderzahlung ist eine Vorwegzahlung von Leasingentgelt. Das ist keine Kaution, die auf einem Konto liegt und dann monatlich umgebucht wird.
Die Kollegen von der Mercedes Benz Bank rechnen wie jede andere Leasinggesellschaft.
Ablösewert sind alle offenstehenden Raten zzgl. Intern kalkulierter Restwert abzüglich ersparte Zinsen.
Übersteigt dieser Wert den durch Versicherung und Restwert erzielten Erlös, reguliert die GAP Versicherung. Dann ist die LSZ komplett weg.
Ist der Ablösewert kleiner als die vereinnahmte Summe aus Versicherungsleistung und Restwert, freut sich die Leasing über einen zusätzlichen Ertrag. (Dazu gibt es ein BGH-Urteil) Die LSZ ist weg.
Sollte die Mercedes Benz Bank in diesem Fall eine Erstattung an den Leasingnehmer zahlen, dann ist das Kulanz, aber kein Rechtsanspruch.
Moin,
habe jetzt mal in meinen Vertrag nachgelesen.
Dort steht unteranderem:
"Die Leasingsonderzahlung wird für die vereinbarte Leasingzeit somit bei der Berechnung der Leasingraten zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigt und ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht "
Heißt ...ende der Leasingzeit nach 36 Monaten?
Bedeutet das, daß nach nur genutzten 7 Monaten von mir, der Restbetrag von der Sonderzahlung an mich zurück fließt?
Oder lese ich das falsch?
Grüße Frank
Noch eine Frage:
Wenn ich nichts angezahlt hätte, müsste ich dann die verbleibenden 29 Monatsraten trotz Kündigung von MB noch zahlen?
Grüße Frank
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 10:44:17 Uhr:
Moin,habe jetzt mal in meinen Vertrag nachgelesen.
Dort steht unteranderem:
"Die Leasingsonderzahlung wird für die vereinbarte Leasingzeit somit bei der Berechnung der Leasingraten zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigt und ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht "Heißt ...ende der Leasingzeit nach 36 Monaten?
Bedeutet das, daß nach nur genutzten 7 Monaten von mir, der Restbetrag von der Sonderzahlung an mich zurück fließt?
Oder lese ich das falsch?Grüße Frank
Das ist die juristische Abgrenzung der Leasingsonderzahlung als Leasingentgelt zu einer Kaution, die am Leasingende zurück gezahlt werden muss.
Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 10:54:51 Uhr:
Das ist die juristische Abgrenzung der Leasingsonderzahlung als Leasingentgelt zu einer Kaution, die am Leasingende zurück gezahlt werden muss.Zitat:
@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 10:44:17 Uhr:
Moin,habe jetzt mal in meinen Vertrag nachgelesen.
Dort steht unteranderem:
"Die Leasingsonderzahlung wird für die vereinbarte Leasingzeit somit bei der Berechnung der Leasingraten zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigt und ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht "Heißt ...ende der Leasingzeit nach 36 Monaten?
Bedeutet das, daß nach nur genutzten 7 Monaten von mir, der Restbetrag von der Sonderzahlung an mich zurück fließt?
Oder lese ich das falsch?Grüße Frank
Heißt also Leasing Ende jetzt mit der Kündigung g durch Totalschaden und Rückerstattung der nicht verbrauchten Leasingsonderzahlung an mich?
Grüße Frank
Da steht doch ganz deutlich "....ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht".
Die Leasingzeit ist mit der Kündigung aufgrund des Totalschadens zu Ende.
Was soll jetzt an dich zurückgezahlt werden?
Es heißt aber doch: Für die vereinbarte Leasingzeit (also hier 36 Monate), demzufolge müsste es doch wohl eine Rückerstattung geben, da die 'vereinbarte' Zeit durch den Unfall nicht eingehalten werden konnte.
Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 11:15:16 Uhr:
Da steht doch ganz deutlich "....ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht".
Die Leasingzeit ist mit der Kündigung aufgrund des Totalschadens zu Ende.
Was soll jetzt an dich zurückgezahlt werden?
ist doch Quatsch das Ende der Leasingzeit liegt nach 36 Monaten an. Wird der Vertrag auf Grund besonderer Umstände vorher gekündigt ist das eine Sonderkündigung. Mercedes erfüllt ja den Vertrag nicht. Selbstverständlich bekommt er anteilig sein Geld zurück.
Wenn der Leasinggeber vorzeitg kündigt muß er den nehmer Schadensfrei halten, das ist ja gemaus so wenn ein LEasingnehmer auf Grund Arbeitslosigkeit vorzeitig kündigt. Das kennt die Leasing auch keine Gnade...
Die Raterei bringt doch nichts. Bitte Mercedes schriftlich um Stellungnahme, welche Erstattung Sie zu zahlen gedenken. Wenn das nicht passt, widersprechen. Wenn das nicht hilft, Anwalt fragen.
Lars