Unfall

Mercedes

Hallo,

als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.

Kein schöner Jahresanfang.

Grüße Frank

Studio-20160108-213244
Studio-20160108-213058
Studio-20160108-213155
Beste Antwort im Thema

"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"

"Minderwert so ca. 2500-5000€"

Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.

Wow, echte Experten 🙄

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Moin,

MB-Leasing hat wohl entschieden, dass es für sie ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Das hat mir gestern mein Verkäufer per Telefon mitgeteilt.
Eine offizielle Benachrichtigung von MB-Leasing habe ich noch nicht bekommen.
Somit hat man mir die Entscheidung schon abgenommen. Vielleicht ist es besser so.
Das Fahrzeug ist jetzt 10 Monate alt und ich habe es 7 Monate genutzt.
Bleibt von meiner Anzahlung noch was übrig bzw. wie wird das jetzt für mich abgerechnet?

Danke.

Grüße Frank

Zitat:

@FJC1964 schrieb am 15. Januar 2016 um 08:49:31 Uhr:


Moin,

MB-Leasing hat wohl entschieden, dass es für sie ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Das hat mir gestern mein Verkäufer per Telefon mitgeteilt.
Eine offizielle Benachrichtigung von MB-Leasing habe ich noch nicht bekommen.
Somit hat man mir die Entscheidung schon abgenommen. Vielleicht ist es besser so.
Das Fahrzeug ist jetzt 10 Monate alt und ich habe es 7 Monate genutzt.
Bleibt von meiner Anzahlung noch was übrig bzw. wie wird das jetzt für mich abgerechnet?

Danke.

Grüße Frank

das ist das schöne an Leasing, du hast sozusagen einen "Pachtvertrag". D.H. entweder stellen Sie dir ein vergleichbares Auto oder kündigen dir den Vertrag un da müssten sie dir umgerechnet auf die Laufzeit anteilig die Anzahlung erstatten.

Da ein Auto in der Produktion aber ca. ein viertel des Kaufpreises kostet verdienen die immer noch Geld an dem Unfall wenn sie dir ein nagelneues stellen.....

Zitat:

@sPeterle schrieb am 15. Januar 2016 um 08:33:08 Uhr:



Zitat:

@mksd02 schrieb am 14. Januar 2016 um 21:34:04 Uhr:


Reparaturkosten+Restwert+Wertminderung=Wiederbeschaffungswert ??? Was meinst du damit?

Wiederbeschaffungswert-Restwert 35900€-18500€=17400€. 17400€ würde man bei einer Fiktiven Auszahlung von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt bekommen und dann halt noch den Restwert vom Aufkäufer. Wenn man dies wünscht (fällt bei Dir ja weg, da Leasing)
ab 25130€ brutto Reparaturkosten ist es ein Wirtschaftlicher Totalschaden, d. h. ab der Summe von 70% des Wiederbeschaffungswertes, also ist es in deinem Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten sind ja 27305,63€, d. h. das Fahrzeug hat einen ausreichenden Wert mit 35900€ und könnte auch Repariert werden. Du darfst bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert reparieren lassen.

60% von 35900€ = 21540€, also könntest du aus deinem Leasing raus, würde ich Dir auch empfehlen such Dir lieber einen neuen aus.

Diese kleine Rechnung mal, falls es jemanden interessiert 🙂

Die Wertminderung die im Gutachten angeben wird, wird nie mit dem Minderwert beim Verkauf übereinstimmen. Da es beim Verkauf auch eine sehr große Rolle spielt, was der neue Käufer bereit ist für solch ein Fahrzeug zu zahlen.

wenn die Reparaturkosten 27305,63€ sind und die Wiederbeschaffungskosten 35900€ sind kann der Restwert maximal 8595€ sein. Sonst könntest du ja bei Verkauf an einen Aufkäufer richtig Geld verdienen

Da ist nicht richtig!

Der Restwert wird in einer "Restwertbörse" ermittelt, dass Höchstgebot welches für das beschädigte Fahrzeug abgegeben wird ist der Restwert und nicht Wiederbeschaffungswert - Reparaturkosten!

Ich verstehe auch nicht wie man "richtig Geld" verdienen würde, wenn der Restwert 18500€ ist und man für einen unfallfreien 35900€ hinlegen müsste, da die Reparaturkosten ja auch noch dazukommen,

d. h. 18500€ Restwert + X (X da ein Aufkäufer Möglichkeiten hat es günstiger instand zusetzten) oder halt die 27305,63€ Reparaturkosten die vom Gutachter kalkuliert wurden

Zitat:

....

Da ist nicht richtig!
Der Restwert wird in einer "Restwertbörse" ermittelt, dass Höchstgebot welches für das beschädigte Fahrzeug abgegeben wird ist der Restwert und nicht Wiederbeschaffungswert - Reparaturkosten!
Ich verstehe auch nicht wie man "richtig Geld" verdienen würde, wenn der Restwert 18500€ ist und man für einen unfallfreien 35900€ hinlegen müsste, da die Reparaturkosten ja auch noch dazukommen,
d. h. 18500€ Restwert + X (X da ein Aufkäufer Möglichkeiten hat es günstiger instand zusetzten) oder halt die 27305,63€ Reparaturkosten die vom Gutachter kalkuliert wurden

So ist es. Als mir jemand in meine 2 Jahre alte E-Klasse reingefahren ist war es wie folgt: Wiederbeschaffungswert 36.500€, Restwert 13.500€, Reparaturkosten > 36.500€

Ich habe dann 23.000€ von der gegnerischen Versicherung erhalten, die restlichen 13.500€ vom Höchstbieter aus der Restwertbörse (was reibungslos innerhalb von 24hr auch geregelt war).

Gruß,
Frank

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Wenn ich damals 9500,-€ als Anzahlung geleistet habe, was bleibt da für mich nach Abrechnung aller Beteiligten und Kosten für mich übrig?
Kann das jemand ungefähr sagen?
Was bekomme ich ungefähr für die Nutzung abgezogen?

Danke.

Grüße Frank

Die Anzahlung wird Tag genau verrechnet und der nicht verbrauchte Anteil wird zurückerstattet.
Da die gegnerische Versicherung wahrscheinlich nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt, wird die "GAP" Versicherung des Leasing Unternehmens den Rest (also das "GAP"😉 begleichen. Das läuft im Hintergrund und belastet Dich finanziell nicht.

Hoffe, das war so verständlich erklärt.

Gruß,
Frank

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 15. Januar 2016 um 18:43:14 Uhr:


Die Anzahlung wird Tag genau verrechnet und der nicht verbrauchte Anteil wird zurückerstattet.
Da die gegnerische Versicherung wahrscheinlich nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt, wird die "GAP" Versicherung des Leasing Unternehmens den Rest (also das "GAP"😉 begleichen. Das läuft im Hintergrund und belastet Dich finanziell nicht.

Hoffe, das war so verständlich erklärt.

Gruß,
Frank

Danke, Frank für die Erklärung.

Das heißt, die Anzahlung wird pro Tag genau geteilt und meine genutzten Tag von der Summe abgezogen?

Den Rest gibt es dann zurück?

Grüße Frank

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 15. Januar 2016 um 18:43:14 Uhr:


Die Anzahlung wird Tag genau verrechnet und der nicht verbrauchte Anteil wird zurückerstattet.
Da die gegnerische Versicherung wahrscheinlich nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt, wird die "GAP" Versicherung des Leasing Unternehmens den Rest (also das "GAP"😉 begleichen. Das läuft im Hintergrund und belastet Dich finanziell nicht.

Hoffe, das war so verständlich erklärt.

Gruß,
Frank

Moin Frank,

möchte jetzt doch nochmal nachfragen.
Wir (Autoverkäufer und ich) hatte gestern bei der Leasingabteilung von MB nachgefragt wegen groben Zahlung für die Rückzahlung an mich. Leider konnte man uns keine Zahlen nennen.
Wenn es so ist wie du es beschrieben hast, müsste man doch anhand meiner ja bekannten Anzahlung und auch bekannten Nutzungsdauer die Rückzahlung ausrechnen können?

Die gute Frau sprach von Wiederbeschaffungswert minus Restwert und dann noch irgendwas. Mann könne jetzt noch nichts sagen zu den Zahlen.

Gibt es dafür eine Erklärung?

Die Leasing hat mir schon schriftlich zum 30.01. gekündigt. Muss ich jetzt auch noch kündigen?

Danke für die Antworten im voraus.

Grüße Frank

Wenn gekündigt ist, ist gekündigt. Du könntest der Kündigung ggf. widersprechen, bis alle Zahlen auf dem Tisch liegen (Nutzungsausfall Januar, Rückzahlung ab Kündigung).

Lars

Zitat:

@mksd02 schrieb am 15. Januar 2016 um 10:19:37 Uhr:



Zitat:

@sPeterle schrieb am 15. Januar 2016 um 08:33:08 Uhr:


wenn die Reparaturkosten 27305,63€ sind und die Wiederbeschaffungskosten 35900€ sind kann der Restwert maximal 8595€ sein. Sonst könntest du ja bei Verkauf an einen Aufkäufer richtig Geld verdienen

Da ist nicht richtig!
Der Restwert wird in einer "Restwertbörse" ermittelt, dass Höchstgebot welches für das beschädigte Fahrzeug abgegeben wird ist der Restwert und nicht Wiederbeschaffungswert - Reparaturkosten!
Ich verstehe auch nicht wie man "richtig Geld" verdienen würde, wenn der Restwert 18500€ ist und man für einen unfallfreien 35900€ hinlegen müsste, da die Reparaturkosten ja auch noch dazukommen,
d. h. 18500€ Restwert + X (X da ein Aufkäufer Möglichkeiten hat es günstiger instand zusetzten) oder halt die 27305,63€ Reparaturkosten die vom Gutachter kalkuliert wurden

ist doch ganz einfach. 27305,63 (Reparaturkosten) plus 18500 Restwert sind 45305€, das past aber nicht zur Wiederbeschaffung die 10k niedriger ist.. Der Restwert stimmt schlicht nicht. Das mit der Börse stimmt natürlich dennoch wird vom Gutachter für die Berechnung der Reparaturwirtschaftlichket erst einmal ein Restwert ermittelt.

Sonst könntest du das Auto als Unfall für 18500 an einen Aufkäufer verkaufen, die 27305€ kassieren und dir für 45k ein neues Auto kaufen.... und hättest damit ca. 10k verdient. Und bevor jetzt wieder einer kommt die Märchensteuer bekommt man auch wenn man nachweissen kann dass man sich ein neues Auto gekauft hat....

Zitat:

@sPeterle schrieb am 16. Januar 2016 um 10:00:53 Uhr:



Zitat:

@mksd02 schrieb am 15. Januar 2016 um 10:19:37 Uhr:


Da ist nicht richtig!
Der Restwert wird in einer "Restwertbörse" ermittelt, dass Höchstgebot welches für das beschädigte Fahrzeug abgegeben wird ist der Restwert und nicht Wiederbeschaffungswert - Reparaturkosten!
Ich verstehe auch nicht wie man "richtig Geld" verdienen würde, wenn der Restwert 18500€ ist und man für einen unfallfreien 35900€ hinlegen müsste, da die Reparaturkosten ja auch noch dazukommen,
d. h. 18500€ Restwert + X (X da ein Aufkäufer Möglichkeiten hat es günstiger instand zusetzten) oder halt die 27305,63€ Reparaturkosten die vom Gutachter kalkuliert wurden

ist doch ganz einfach. 27305,63 (Reparaturkosten) plus 18500 Restwert sind 45305€, das past aber nicht zur Wiederbeschaffung die 10k niedriger ist.. Der Restwert stimmt schlicht nicht. Das mit der Börse stimmt natürlich dennoch wird vom Gutachter für die Berechnung der Reparaturwirtschaftlichket erst einmal ein Restwert ermittelt.

Sonst könntest du das Auto als Unfall für 18500 an einen Aufkäufer verkaufen, die 27305€ kassieren und dir für 45k ein neues Auto kaufen.... und hättest damit ca. 10k verdient. Und bevor jetzt wieder einer kommt die Märchensteuer bekommt man auch wenn man nachweissen kann dass man sich ein neues Auto gekauft hat....

Ok, sPeterle.

Mich interessiert eigentlich nur was von meiner Anzahlung übrig bleibt oder auch nicht.

Der Leasing entgehen ja noch ca. 29 Monatsraten.

Meine Anzahlung war 9500,-€. 7 Monate habe ich es genutzt.

Was bleibt übrig für mich?

Ich brauch ja wieder ein Auto!

Ich bin nicht der Unfallverursacher.

Grüße Frank

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