Unfall
Hallo,
als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.
Kein schöner Jahresanfang.
Grüße Frank
Beste Antwort im Thema
"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"
"Minderwert so ca. 2500-5000€"
Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.
Wow, echte Experten 🙄
172 Antworten
Zitat:
@sPeterle schrieb am 17. Januar 2016 um 12:57:49 Uhr:
ist doch Quatsch das Ende der Leasingzeit liegt nach 36 Monaten an. Wird der Vertrag auf Grund besonderer Umstände vorher gekündigt ist das eine Sonderkündigung. Mercedes erfüllt ja den Vertrag nicht. Selbstverständlich bekommt er anteilig sein Geld zurück.Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 11:15:16 Uhr:
Da steht doch ganz deutlich "....ist am Ende der Leasingzeit aufgebraucht".
Die Leasingzeit ist mit der Kündigung aufgrund des Totalschadens zu Ende.
Was soll jetzt an dich zurückgezahlt werden?Wenn der Leasinggeber vorzeitg kündigt muß er den nehmer Schadensfrei halten, das ist ja gemaus so wenn ein LEasingnehmer auf Grund Arbeitslosigkeit vorzeitig kündigt. Das kennt die Leasing auch keine Gnade...
Der Leasinggeber muss niemanden schadenfrei halten.
Ich rate hier auch nicht rum, sondern arbeite in entsprechender Funktion in einer Leasinggesellschaft.
Ich habe die AGB der Mercedes Leasing angehängt.
Mit einer Korrektur ist es so, wie oben beschrieben. Bei einem Erlös von Versicherungsleistung und Restwert über dem Abrechnungswert erstattet die Mercedes Benz Leasing 75%. Das ist eine freiwillige Regelung im Rahmen der AGB. Sie müsste das nicht tun.
Da nach 7 Monaten der Ablösewert, die Berechnung ist beschrieben, wohl eher über der Erstattung der Versicherung liegt, wird von der LSZ nichts zurück gezahlt werden.
Nochmal meine Frage:
Wenn ich nichts angezahlt hätte, müsste ich dann die verbleibenden 29 Monatsraten trotz Kündigung von MB noch zahlen?
Grüße Frank
Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 13:19:02 Uhr:
Der Leasinggeber muss niemanden schadenfrei halten.Zitat:
@sPeterle schrieb am 17. Januar 2016 um 12:57:49 Uhr:
ist doch Quatsch das Ende der Leasingzeit liegt nach 36 Monaten an. Wird der Vertrag auf Grund besonderer Umstände vorher gekündigt ist das eine Sonderkündigung. Mercedes erfüllt ja den Vertrag nicht. Selbstverständlich bekommt er anteilig sein Geld zurück.
Wenn der Leasinggeber vorzeitg kündigt muß er den nehmer Schadensfrei halten, das ist ja gemaus so wenn ein LEasingnehmer auf Grund Arbeitslosigkeit vorzeitig kündigt. Das kennt die Leasing auch keine Gnade...
Ich rate hier auch nicht rum, sondern arbeite in entsprechender Funktion in einer Leasinggesellschaft.
Ich habe die AGB der Mercedes Leasing angehängt.
Mit einer Korrektur ist es so, wie oben beschrieben. Bei einem Erlös von Versicherungsleistung und Restwert über dem Abrechnungswert erstattet die Mercedes Benz Leasing 75%. Das ist eine freiwillige Regelung im Rahmen der AGB. Sie müsste das nicht tun.
Da nach 7 Monaten der Ablösewert, die Berechnung ist beschrieben, wohl eher über der Erstattung der Versicherung liegt, wird von der LSZ nichts zurück gezahlt werden.
...dann mache Dir die Mühe, die Fakten noch einmal zu lesen und zu bewerten:
Mein Beispiel beruht auf BMW Leasing (inklusive GAP Versicherung):
Bitte lies daher alles noch einmal genau und korrigiere mich, falls ich falsch liege:
- gegnerische Versicherung bezahlt Wiederbeschaffungswert (Beispiel 35.000)
- Buchhalterische Preis nach 7 Monaten: (Kaufpreis (Beispiel 50.000) minus Leasingsonderzahlung
in diesem Falle/Beispiel nach 7 Monaten: 50.000 minus 7 x Leasingrate minus 7/36 LSZ
- Differenz buchhalterischer Wert und Restwert deckt die GAP Versicherung (laut Versicherungsbedingung)
Wenn sich hier die Mercedes Leasing anders verhält, dann wäre ich sehr überrascht (und der eine odere andere Leasingnehmer sollte dann eine Geschäftsbeziehung überdenken).
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 13:30:58 Uhr:
Nochmal meine Frage:Wenn ich nichts angezahlt hätte, müsste ich dann die verbleibenden 29 Monatsraten trotz Kündigung von MB noch zahlen?
Grüße Frank
Der Vertag wurde durch einen Totalschaden der durch 3. verursacht wurde, gekündigt. Dadurch bist Du raus aus der Nummer.
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Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 13:19:02 Uhr:
Ich habe die AGB der Mercedes Leasing angehängt.
Bin ich der einzige der den Anhang nicht öffnen kann? 😕
cu termi0815
Zitat:
@termi0815 schrieb am 17. Januar 2016 um 15:04:15 Uhr:
Bin ich der einzige der den Anhang nicht öffnen kann? 😕Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 13:19:02 Uhr:
Ich habe die AGB der Mercedes Leasing angehängt.cu termi0815
Ich kann ihn auch nicht öffnen.
Grüße Frank
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 13:30:58 Uhr:
Nochmal meine Frage:Wenn ich nichts angezahlt hätte, müsste ich dann die verbleibenden 29 Monatsraten trotz Kündigung von MB noch zahlen?
Grüße Frank
Der Ablösewert berechnet sich immer gleich, egal ob mit oder ohne LSZ.
Dieser berechnet sich aus allen offenstehenden Raten zzgl intern kalkulierter Restwert abzüglich ersparter Zinsen. Das bedeutet, du zahlst immer die restlichen 29 Leasingraten. Egal ob mit oder ohne Leasingsonderzahlung.
Lediglich, dass du in deinem Fall einen Anspruch gegen die gegnerische Versicherung auf den Widerbeschaffungswert hast. Den Rest, zwischen Widerbeschaffungswert und Ablösewert, erstattet die GAP Versicherung. Aber auch nur, wenn die Versicherungssumme innerhalb 3 Wochen nach Kündigung eingeht.
Steht jedenfalls so in den AGB.
Siehe:
XV. Abrechnung nach Kündigung gemäß Abschnitten XIV oder X Ziffer 6
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 17. Januar 2016 um 14:07:25 Uhr:
...dann mache Dir die Mühe, die Fakten noch einmal zu lesen und zu bewerten:Zitat:
@crazyblack schrieb am 17. Januar 2016 um 13:19:02 Uhr:
Der Leasinggeber muss niemanden schadenfrei halten.
Ich rate hier auch nicht rum, sondern arbeite in entsprechender Funktion in einer Leasinggesellschaft.
Ich habe die AGB der Mercedes Leasing angehängt.
Mit einer Korrektur ist es so, wie oben beschrieben. Bei einem Erlös von Versicherungsleistung und Restwert über dem Abrechnungswert erstattet die Mercedes Benz Leasing 75%. Das ist eine freiwillige Regelung im Rahmen der AGB. Sie müsste das nicht tun.
Da nach 7 Monaten der Ablösewert, die Berechnung ist beschrieben, wohl eher über der Erstattung der Versicherung liegt, wird von der LSZ nichts zurück gezahlt werden.Mein Beispiel beruht auf BMW Leasing (inklusive GAP Versicherung):
Bitte lies daher alles noch einmal genau und korrigiere mich, falls ich falsch liege:- gegnerische Versicherung bezahlt Wiederbeschaffungswert (Beispiel 35.000)
- Buchhalterische Preis nach 7 Monaten: (Kaufpreis (Beispiel 50.000) minus Leasingsonderzahlung
in diesem Falle/Beispiel nach 7 Monaten: 50.000 minus 7 x Leasingrate minus 7/36 LSZ- Differenz buchhalterischer Wert und Restwert deckt die GAP Versicherung (laut Versicherungsbedingung)
Wenn sich hier die Mercedes Leasing anders verhält, dann wäre ich sehr überrascht (und der eine odere andere Leasingnehmer sollte dann eine Geschäftsbeziehung überdenken).
Grundsätzlich: Alle Leasinggesellschaften verhalten sich erstmal gleich. Es gibt den Unterschied, dass einige GAP Versicherungen inkludiert haben und Andere nicht.
Da besteht aber kein Unterschied zwischen BMW Leasing und Mercedes Leasing. Daher auch kein Grund seine Geschäftsbeziehung zu überdenken.
Nun zu deinen Fakten:
Ja, die gegnerische Versicherung zahlt den Widerbeschaffungswert. In deinem Fall 35.000 Eur.
Das Leasingobjekt steht mit der Rest-AfA in den Büchern der Leasinggesellschaft. Das wäre der Buchwert.
Die Leasinggesellschaft hat gegen den Leasingnehmer die Restforderung aus den offenstehenden Leasingraten zzgl. kalkulierter Restwert abzüglich Ihrer ersparten Zinsen. Das bedeutet im Umkehrschluss mit der von ihr kalkulierten Zinsmarge.
Falls du mit Buchwert die Restforderung meinst, ist deine Rechnung auch nicht korrekt. Dann wäre es 50.000 Eur abzüglich Leasingsonderzahlung, abzüglich 7x Tilgungsanteil aus den Leasingraten zzgl. Gewinnmarge aus den Restraten.
Eine Rechnung wie Du sie aufgemacht hast (buchhalterischer Preis) gibt es nicht.
Die GAP Versicherung zahlt die Differenz aus Ablösewert (Restforderung) und Versicherungsleistung (Widerbeschaffungswert). Das bedeutet, dass die Leasingsonderzahlung bereits vollständig "verbraucht" wurde, da sie ja nicht zur Restforderung gehört. Die GAP-Versicherung tritt doch nur ein, wenn dir ein Schaden droht, nicht, damit du noch Geld zurück bekommst.
Hier nochmal die AGB.
Hier jetzt noch die AGB der BMW Leasing.
Siehe auch hier:
XV. Abrechnung nach Kündigung
Das heißt also unter Umständen, ich habe als Geschädigter kein Auto mehr und die Anzahlung ist nach 7 Monaten auch weg?
Grüße Frank
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 17. Januar 2016 um 17:55:11 Uhr:
Das heißt also unter Umständen, ich habe als Geschädigter kein Auto mehr und die Anzahlung ist nach 7 Monaten auch weg?Grüße Frank
Genau.
Ist aber jetzt kein Unterschied zum Barkauf.
Das liegt einfach an der Differenz von Kaufpreis zu Widerbeschaffungswert.
Unter diesen Umständen wäre es besser, der TE hätte gar keine Anzahlung geleistet und dafür höhere monatl. Leasingraten gehabt. Dann wäre das Auto zwar jetzt auch futsch, er hätte für die 7 Monate die er es hatte aber deutlich weniger gezahlt. Im Grunde war die Anzahlung ja auf 36 Monate berechnet (nicht 7 Monate), mit dem Ziel die monatl. Belastung zu senken.
FAZIT: der TE kommt völlig schuldlos in eine blöde Situation, die ihn letztlich viel Geld kostet das ihm keiner ersetzt.
Und nochwas: es wäre für den TE wesentlich besser gewesen, der Wagen wäre repariert worden! Dann hätte sich für ihn nämlich gar nichts geändert, der höhere Wertverlust nach 36 Monaten aufgrund Unfall wäre zu Lasten der Leasing-AG gegangen (bzw. dieser wäre er ausgeglichen worden von der Versicherung).
Zitat:
@Litefor schrieb am 17. Januar 2016 um 18:11:41 Uhr:
Unter diesen Umständen wäre es besser, der TE hätte gar keine Anzahlung geleistet und dafür höhere monatl. Leasingraten gehabt. Dann wäre das Auto zwar jetzt auch futsch, er hätte für die 7 Monate die er es hatte aber deutlich weniger gezahlt. Im Grunde war die Anzahlung ja auf 36 Monate berechnet (nicht 7 Monate), mit dem Ziel die monatl. Belastung zu senken.
FAZIT: der TE kommt völlig schuldlos in eine blöde Situation, die ihn letztlich viel Geld kostet das ihm keiner ersetzt.
Genau so ist es.
Es liegt aber nicht am Leasing bzw. der Leasingsonderzahlung.
Hätte er es gekauft für z. Bsp. 50.000,00 Eur und würde nur 42.000,00 Eur Widerbeschaffungswert bekommen, hätte er auch einen Betrag von 8.000,00 Eur nach 7 Monaten verloren.
Im Gegensatz dazu hätte er bei Leasing ohne LSZ mit GAP-Versicherung tatsächlich einen Vorteil. Die GAP-Versicherung würde in diesem Fall die 8.000,00 Eur aus meinem obigen Beispiel übernehmen.