Unfall
Hallo,
als letzter an der Ampel, bin ich heute von einem anderen Fahrzeug auf ein stehendes Fahrzeug vor mir aufgeschoben worden. Das Fahrzeug ist mit ca. 50 km/h auf mich aufgefahren.
Bei mir leichte Nackenschmerzen und eine Schramme am linken Ellenbogen.
Schadensgröße noch nicht bekannt.
Kein schöner Jahresanfang.
Grüße Frank
Beste Antwort im Thema
"Davon mal ab das Ich so einen Wagen eh nie kaufen würde der gammelt nach 3 Jahren egal wer das repariert hat die Dichtnähte reißem ein wo das Material gestaucht wurde"
"Minderwert so ca. 2500-5000€"
Hui, ich würde mich als Kaffeesatz-Online-Sachverständiger selbstständig machen.
Wow, echte Experten 🙄
172 Antworten
Ohje das wil man gar nicht ansehen.
Trotzdem gut, dass dir nicht mehr fehlt.
Bei 50 kmh Auprallgeschwindigkeit kann das ganz anders ausgehen!
Ich drücke dir die Daumen!
Immer wieder wichtig, gerade beim Leasing: GAP Unterdeckungsschutz. Wahrscheinlich wirst du nicht belangt/hochgestuft o.ä., solltest du aber mal Verursacher oder die Teilschuld erhalten (oder der Wagen wird geklaut), ist eine GAP Deckung extrem sinnvoll. Sollte nämlich keine GAP Deckung vorliegen, unterliegt man der Tatsache, dass nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird, was durchaus mal unschön werden kann.
Moin,
GAP-Deckung ist beim Leasing vorhanden.
Was passiert wenn es ein Totalschaden ist?
Grüße Frank
Dann ist m.E. der Leasinggegenstand "untergegangen" und der Vertrag beendet. Sicherheitshalber aber nochmal mit Leasinggeber oder ggf. Anwalt klären.
Lars
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"Die GAP-Versicherung ist ein kostenloser Bestandteil aller unserer Leasingverträge."
Dies ist ein Auszug von der Mercedes-Homepage.
Grüße Frank
Danke für den Tipp, Frank!
https://www.mercedes-benz-bank.de/.../...hern_Leasingprodukte_GAP.html
Das wusste ich noch nicht und erspart vielleicht nächste Woche beim 450er ein paar Euro Prämie!
Bei solch einen Kettenunfall wird der Gesamtschaden, also auch der Schaden des 1. Fahrzeugs von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Aufgefahrenen Fahrzeugbesitzers bezahlt.
Vorausgesetzt du als 2. Fahrzeug warst auf der Bremse und konntest das aufschieben auf den Vordermann nicht verhindern, wenn es der Fall ist, bist du komplett Schuldfrei.
Man ist verpflichtet beim Stillstand (z. B. Ampelphase oder Stau) auf der Bremse zu stehen, damit man bei solchen Unfällen das aufschieben vermeiden könnte oder den entstandenen Schaden eventuell minimieren kann.
Alles sehr ärgerlich und natürlich nun viel Gerenne um alles zu regulieren. Hauptsache Dir und den anderen geht's gut. Aber im nachhinein ist das dann komischerweise immer nebensächlich.
Wenn der Fahrer/in des ersten Wagens bestätigt, dass es bei ihr/ihm nur einen "Knall" gegeben hat, hast Du eigentlich sehr gute Karten für Haftung des Schaden am ersten Wagens (Ford Fiesta ??) nicht belangt zu werden.
Spreche da aus Erfahrung.
Alles Gute !
Moin,
also vor dem Fiesta war noch ein Astra den es auch mit über 3000,-€ erwischt hat.
Ich Stand und hatte den Fuß auf der Bremse.
Das sieht man auch am Fahrzeug, da ist der Schaden vorn viel geringer als hinten.
Der Gutachter ist inzwischen am Fahrzeug und macht sich einen Überblick.
Der Heckbereich ist leicht gestaucht. Auch im inneren hat es Verschiebungen der Innenverkleidung bis zur Rückbanklehne gegeben.
Wenn es zu reparieren geht, dann wird es laut Gutachter über 15000,-€ plus X.
Grüße Frank
Hi,
Zitat:
@mksd02 schrieb am 11. Januar 2016 um 09:42:08 Uhr:
Man ist verpflichtet beim Stillstand (z. B. Ampelphase oder Stau) auf der Bremse zu stehen, damit man bei solchen Unfällen das aufschieben vermeiden könnte oder den entstandenen Schaden eventuell minimieren kann.
ist für mich neu. 🙄
Gibt es dazu eine Quelle?
Gruß
Fr@nk
Also es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus (Beruflicher) Erfahrung weiß ich, dass man eine Teilschuld bekommt, wenn man das auffahren durch "auf der Bremse stehen" verhindern hätte können oder wenn man es durch auf der Bremse stehen nicht verhindern hätte können, aber einen kleineren Schaden durchs die Verzögerung verursacht hätte.
Nur am Rande "abnehmbare oder einfahrbare AHK muss, wenn Sie nicht benutzt wird abgenommen oder eingefahren werden. Ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber da gibt es auch wenn man Pech hat, Ärger mit der gegnerischen Versicherung die dann sich darauf beharrt der entstandene Schaden wäre deutlich geringer als mit der AHK.
Hi,
Zitat:
@mksd02 schrieb am 11. Januar 2016 um 15:48:55 Uhr:
Also es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus (Beruflicher) Erfahrung weiß ich, dass man eine Teilschuld bekommt, wenn man das auffahren durch "auf der Bremse stehen" verhindern hätte können oder wenn man es durch auf der Bremse stehen nicht verhindern hätte können, aber einen kleineren Schaden durchs die Verzögerung verursacht hätte.
und der Fall, dass man den Schaden durch nicht-auf-der-Bremse-stehen verringern hätte können indem die Energie vorne und hinten abgebaut wird (statt nur hinten) und dadurch ein teurerer Rahmenschaden/Totalschaden vermieden wird, kommt wohl für die Versicherungen nicht vor?!
Was im konkreten Fall besser gewesen wäre, weiß man oftmals erst hinterher...
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@FJC1964 schrieb am 9. Januar 2016 um 09:01:20 Uhr:
Moin,ich danke Euch für die Anteilnahme.
Mir geht es so einigermaßen. Der Nacken spannt noch etwas.
Bin natürlich immer noch etwas geschockt vom Unfall und dem wahrscheinlich großen Schaden.Da ich auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben wurde, hat das Autohaus von einem Kasko- und einem Haftpflichtschaden gesprochen.
Wie ist da die aktuelle Rechtsprechung wenn es die überhaupt gibt in dieser Situation?Grüße Frank
nix Haftpflicht, wenn der andere dich auf den Vordermann schiebt ist der für den ganzen Schaden haftbar. Bei dem Schadensbild sieht man auch glasklar dass hinten erheblich mehr Energie als vorne aufgetreten ist.
Das ist also ein klarer Fall für die Haftpflicht des auffahrenden.
p.s. ist meiner Frau auch schon genau so passiert, ein nachfolgendes Fahrzeug hat sie auf den Vordermann geschoben. Da wollte von uns niemand etwas...
Bremse oder nicht ist dabei vollkommen egal, der Verzögerungseffekt entspricht dabei maximal dem Bremsweg zwischen dir und deinem Vordermann. Stehend an der Ampel sind das maximal 50cm... also nichts
Hey Frank,
ich kann sehr gut mit dir fühlen. Anfang November ist mir im Stauende auch einer von hinten rein gefahren. Dadurch das ich ebenfalls noch in Vollbremsung war fuhr er mir unters Auto. Dabei hat er sich so weit unter das Auto geschoben das er auch die Hinterachse getroffen hat.
Fast zwei Monate musste ich nun auf das Auto verzichten und habe ihn seit dieser Woche wieder. Hinterachse wurde komplett getauscht, ein neuer Tank musste rein, und den erst sieht man eigentlich auf den Bildern. :-(
Schaden belief sich auf etwas über 20.000€. Mercedes Leasing hat sich aufgrund des alters des Wagens und der geringen Kilometer entschieden, den Schaden reparieren zu lassen.
Rechne ich die Mietwagenkosten der letzten 11 Wochen dazu, komme ich auf Gesamtkosten von 26.000€ die die gegnerische Versicherung leisten musste.
Ich hoffe für dich, dass du nicht ganz so lange auf deinen Wagen verzichten musst.
Hallo,
haber soeben einen Anruf vom Rechtsanwalt bekommen mit der Nachricht, dass sich die Schadenssumme auf 26000,-€ beläuft.
Es ist also reparabel.
Er nimmt jetzt noch Rücksprache mit der Leasing von Mercedes.
Mal sehen was raus kommt.
Grüße Frank