Unfall
Hi,
shit bin eben in einer Ausfahrt rausgeflogen .. hab mich gedreht und hab hinten mit der Heckecke die Leitplanke gestriffen. Kratzer auf dem Plastik, die linke Ecke um ca 0,5 cm nach innen gedrückt. Weiss jemand was sowas ca kostet? Muss ne neue Stossstange her? Die bei BMW würden mir wohl ne neue verkloppen ...
24 Antworten
Ja, wie oben geschrieben. Ich vermute, dass außer der Lackierung (und bei BMW evtl. einer neuen Stoßstange) auch mindestens ein neuer Pralldämpfer sein muss.
Der hat wohl seine Arbeit getan (darum auch der Spalt am Radlauf) und darf dann gehen... Ca. 65.-
Insgesamt schätze ich den Schaden (laut BMW!) auf ca. 1200.- (bin mal gespannt, was herauskommt, der Tipp ist schon gewagt!) 😉 😛
Viele Grüße, Timo
Ich habe mal im ADAC gelesen ab einem Schaden von ca750-1400 Euro gilt ein Auto als unfallwagen.
Sobald Teile getauschtwerden müssen oder neu Lackiert wurde.
Melie ihr Auto (Civic) hatte einen Parkschaden von 1000 Euro. Stosstange neu und irgendwo nachlackiert. Der Verkäufer hat extra darauf hingewiesen das es ein Unfallwagen ist. Somit haben wir aber auch fast 2000 Euro gespart.
Gruß Souler22
oh ja, ich kann Timo nur zustimmen.
Das wird vierstellig.
das teuerste ist das Lackieren. Da machen die ein richtig arm.
mfg
fjt
Moin,
eigentlich ist es heutzutage völlig egal, ob ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt oder nicht; die Definition für das Unfallfahrzeug wurde von joe_e30 treffend wiedergegeben.
Nach der aktuellen Rechtsprechung muss jeder Schaden, und sei er noch so klein gewesen, angegeben werden, wenn der Verkäufer danach fragt. Hierbei wird in der Regel weniger die Frage gestellt, ob das Fahrzeug ein Unfallwagen ist sondern vielmehr die, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte oder ob irgendwo Lackierarbeiten ausgeführt wurden.
Diese Frage ist vom Verkäufer entsprechend richtig zu beantworten und am Besten auch im Kaufvertrag festzuhalten. Ich mache es mir da immer ganz einfach: ich sammle alle Rechnungen für das Fahrzeug und schreibe dann in den Kaufvertrag: Schäden gemäß übergebener Rep.rechnungen und Fotos waren / sind vorhanden und wurden dem Käufer mit Übergabe der Rechnungen zur Kenntnis gebracht.
Jedes Verschweigen einer durchgeführten Reparatur kann dazu führen, dass der Kaufvertrag unwirksam ist, wenn der Käufer nach irgendwelchen Reparaturen gefragt hat.
Beste Grüße
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naja .. eigentlich schon aber wenn du eine komplette Stossstange austauscht .. wie will jemand denn erkennen ob es die org ist oder nicht ..?
zum preis .. also bei ebay kann man gut ne stosstange für 50 bios 100 euro schiessen .. dämpfer für ca 20 und dann das lackieren eben .. aber net bei bmw ;o)
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
Diese Frage ist vom Verkäufer entsprechend richtig zu beantworten und am Besten auch im Kaufvertrag festzuhalten.
WIe ist das, wenn der Verkaeufer sagt 'Weiss ich nicht' und dann tauchen ungenannte Vorschaeden auf (z.b. nachlackierte Stellen lassen sich nachweisen). Kann man dann zuruecktreten vom Kauf?
Mit andern Worten: Ist der Verkaeufer verpflichtet, alle Vorschaeden zu wissen?
Die Ausrede hoert man naemlcih oefters.
Gruss
Joe
Moin,
Juristen würden sagen: das kommt darauf an 🙂
Sofern der Besitzer einige Schäden wirklich nicht kennt, kann ihm aus seiner Aussage auch kein Strick gedreht werden. Die Beweislast, dass der Verkäufer sie kennen hätte müssen und verschwiegen hat liegt aber beim Käufer.
Aber hier kann es gerade bei BMW zu manch böser Überraschung kommen (wie bei allen ISO-Zertifizierten Betrieben) denn diese müssen die Fahrzeugakten genauestens führen und vorhalten.
Wenn sich nämlich herausstellt, dass die Reparatur während der Haltedauer durch den Verkäufer durchgeführt wurde oder in der Fahrzeugakte vermerkt wurde, dass der Verkäufer eine Reparaturliste erhalten hat, dann sieht es man schon düster für den Verkäufer aus.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Mit andern Worten: Ist der Verkaeufer verpflichtet, alle Vorschaeden zu wissen?
Nein. Es sei denn, er ist Erstbesitzer...
Sonst muss er nur die kennen (oder kennen können, wie der Jurist sagt), die während seiner eigenen Besitzzeit angefallen sind.
Aber wenn er von nichts weiß, ist das für den Käufer / Kaufpreis noch viel schlechter, als wenn er die Schäden kennt und ganau angibt (siehe Thortsen). 😰
Viele Grüße, Timo
#Ich gebe lieber die Schäden an und bin somit aus dem Schneider wenn was ist. Sonst bekomm ich irgendwann eine Klage wegen verschleihern von MÄngeln