Unfall+Probezeit+Fahrerflucht?!?

Opel Tigra TwinTop

Hallo,

Als ich am Montag von der Schule aus nach Hause fahren wollte bin ich leider zu schnell in den Kreisverkehr gefahren. Als ich dann etwas abgebremst habe konnte ich mein Auto nicht mehr halten, da es durch Nässe recht glatt war, und bin gegen eine Laterne gerutscht! Als ich ausstieg musste ich dann mitansehen, wie die komplette rechte Front meines schönen Autos völlig hinüber war! Meinem Kumpel, der neben mir saß ist zum Glück nichts passiert, wobei mit 20 km/h hätte in dieser Situation auch nichts passieren können - zum Glück - ! Ein Auto hinter mir war ebenso ein Freund der sofort ausstieg und nach dem Rechten sah! Da ich etwas unter Schock stand und auch ziemlich verschreckt und verwirrt war wusste ich in dem Moment LEIDER nicht was zu tun war, ebenso meine Freunde und wir sind nach 15 Minuten zur Werkstatt gefahren - hatten alle keine Handys dabei - haben dabei aber vergessen das wir soeben Fahrerflucht begangen haben! Von der Werkstatt aus bin ich dann zur Polizei gegangen - ich bin zuerst zur Werkstatt weil ich nicht wusste wie weit ich mit dem Auto noch kam - und als ich dort ankam wusste die Polizei leider schon bescheid! Eine Frau hatte diese wohl schon alarmiert...nun wurde ich wegen Fahrerflucht angezeigt *schnief* :-(

Am selben Tag habe ich natürlich die Stadt noch informiert und über den Schaden aufgeklärt (macht hoffentlich Pluspunkte beim Staatsanwalt) und habe mir einen Anwalt besorgt!

Nun würde ich gerne wissen ob jmd. von euch weiss, was mir als Strafe drohen kann und ob ich meinen Führerschein behalten darf, da ich noch in der Probezeit bin!
Zu gute kommt mir da hoffe ich, das sich zur Polizei gefahren bin - ich bin ja nicht extra von der Unfallstelle abgehauen, sondern weil ich in dem Moment einfach nichts mehr wusste - und auch die Stadt darübe rinformiert habe!
Weiss da jmd. von euch vllt mehr drüber bescheid und kann mir ungefähr sagen was mir drohen könnte???

Danke schonmal im vorraus!!!

38 Antworten

Re: Unfall+Probezeit+Fahrerflucht?!?

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Noob


Da ich etwas unter Schock stand und auch ziemlich verschreckt und verwirrt war wusste ich in dem Moment LEIDER nicht was zu tun war, ebenso meine Freunde und wir sind nach 15 Minuten zur Werkstatt gefahren - hatten alle keine Handys dabei - haben dabei aber vergessen das wir soeben Fahrerflucht begangen haben!

Tolle Freunde!!!

Einer von denen hätte doch mit seinem Wagen zur nächsten Telefonzelle oder direkt zur Polizei fahren können und die Sache melden. Dann wärst du aus dem Schneider gewesen.

stimme ich zu 100% zu, Drahkke...

ähm, die saßen doch im selben wagen, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Noob


...ausserdem hat uns ein älteres Ehepaar ( ich korrigiere: RENTNERPAAR) gesehen, die könnten nachher auch noch Aussagen....und die meinten ich wäre zu schnell gewesen...wobei ich mit 30 km/h in den Kreisel rein bin, ich weiss nicht was für die Rentner schnell ist....30 km/h geht für nen Kreisel ja eigentlich, bei dem hätte e sauch geklappt, wenn ich nicht zu weit nach links gefahren wäre und es nicht glatt gewesen wäre....!

Hallo!

Naja, da du ja abgeflogen bist, kann man es wohl als erwiesen ansehen, dass du zu schnell gefahren bist 😉.

Hier eine Infoseite, sieht nicht gut aus für dich:

http://123recht.net/article.asp?a=6520

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Erstens: Dass das Thema nun hier öffentlich diskutiert wird, ist ja wohl kein Problem. "Auto-Noob" zeigt sich nachwievor einsichtig und erzählt hier nichts anderes, als er auch der Polizei erzählt hat, außerdem erhält er keine Tipps, mit welchen Lügen er aus der Sache wieder rauskommen könnte. Ob das nun ein Richter sieht oder nicht, ist absolut Rille.

Zweitens: Den Schein ist er eben nicht definitiv los, da ein Sachschaden hierzu nicht ausreicht, der kann nämlich jedem mal passieren. Hätte er gegen eine Vorfahrtsregel verstoßen, oder einen Passanten (wie in dem Beispiel) verletzt, sähe die Sache schon anders aus. Ich glaube aber kaum, dass er bei Personenschaden auch einfach erstmal zur Werkstatt gefahren wäre, die Unterstellung bzw. der Vergleich ist etwas schwach.

Drittens: Das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle ist in dem Moment strafbar, in dem es zu einem Sach- oder Personenschaden gekommen war, in den auch andere verwickelt worden sind (die sich auch darüber hätten beschwerden können). Die Laterne hat sich vermutlich nicht beschwert und nach der Polizei gerufen, oder?.. Dementsprechend entstand nicht die Notwendigkeit, die Polizei umgehend zu informieren, sondern nur "zügig". Und genau das ist der Punkt: Inwiefern der Abstecher zur Werkstatt dieses "zügig" behindert hat.

Viertens: Es gibt am Tathergang wenig zu bezweifeln, da du deine eigene Schuld selbst zu gibst und die eventuellen Zeugen es auch genau so erzählen wie du selbst.

So, wer jetzt wieder anderer Meinung ist, kann ja gerne weiter diskutieren.. 🙂

Ich bin der Meinung, daß eine Entfernung vom Unfallort möglich war.
1. Du hast Dich vergewissert, daß ein Personenschaden auszuschließen war.
2. Du hast eine Zeit gewartet, bis Du dich vom Unfallort entfernt hast
3. Du bist zur nächsten Werkstatt gefahren, um dein Fahrzeug überprüfen zu lassen, damit im nachhinein nicht noch ein Personenschaden durch ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug entsteht.
4. Du bist natürlich nicht gefahren, ohne Dich zu versichern, daß die Laterne nicht in der Zeit weiteren Schaden anrichten kann (umkippen und das staunende Rentnerpaar erschlagen)
5. Als sich der Zustand Deines Autos als verkehrssicher herausstellte bist Du zur Polizei gefahren und hast den Schaden gemeldet.

Vergiss das mit dem Schock und Verwirrung und bau eine in sich schlüssige Handlung auf.

Viel Glück

Fränk

Ich finde eine Anzeige wegen Fahrerflucht sooo lächerlich. Da zeigt sich wieder was wirklich in Deutschland steckt: Scheiß Bürokratismus. Du hast doch die Polizei verständigt. Is doch rein theoretisch Scheißegal ob erst nach 15 min. Du hattest eindeutig eine gute Absicht und so etwas gehört doch nicht bestraft.
Aber über dieses Thema kann ich nicht weiter sprechen, sonst dreh ich durch! Typisch Polizei halt

WAS IST EINE BLONDINE ZWISCHEN ZWEI POLIZISTEN???
- IMMER NOCH DIE SCHLAUERE!!!

Das mit dem Unfall an sich. Gehört eigentlich schon bestraft, weil du zu schnell dran warst, wegen Gefährdung und so...
Aber ein Fahrfehler ist schnell passiert. Wie z.B. mir letzte Woche. War auch rutschig wegen Regen, hab gebremst, und bin halt in eine Verkehrsinsel mit Randstein. Das war bei einer Ausfahrt am Ende eines Verzögerungsstreifen. Felge im A****, Spur naürlich voll verstellt.
Aber so etwas passiert einem hoffentlich nur einmal. Man lernt ja bekannlich aus Fehlern.

Ich hoffe Ehrlichkeit und gute Absicht zählen in Deutschland noch mehr als Bürokratismus. Viel Glück...

Da Alex

Zitat:

Original geschrieben von EisenPM


ähm, die saßen doch im selben wagen, oder nicht?

Ich meinte die, welche im Wagen dahinter saßen. Die gehörten nach der Beschreibung auch dazu.

Hi,

anbei ein Ausschnitt aus den Regularien zum Führerschein auf Probe:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, ...

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

-> Wenn du den Tatbestand der Unfallflucht erfüllst oder an Kreuzungen und Einmündungen (s.o.) zu schnell warst, dann sieht es nicht gut aus. Wie sich das entscheidende Gremium dazu äußert ist hier eine reine Mutmahßung.

Ich wünsche dir trotzdem viel Glück.

ac

Wenn du es schnell wissen willst klickt dich mal durch die HP vom ADAC. Da sind sehr viele Sachen in sachen Recht und & rat etv......
Wenn du was bestimmtes wissen willst schreib denen eine e-mail. Die sind top.
Für irgendwas muss sich das Geld ja lohnen.

das du zu schnell warst kann man dir eh net beweisen wenn du nicht grade statt 30 60 drauf hattest was ich bei regen im kreisverkehr zu bezweifeln wage 🙂

und die sache mit der Unfallflucht halte ich auch für schwachsinn also nur mut

Zitat:

Original geschrieben von Lunatic-D-Evil


Ich finde eine Anzeige wegen Fahrerflucht sooo lächerlich. Da zeigt sich wieder was wirklich in Deutschland steckt: Scheiß Bürokratismus.

Ohne jetzt den geschilderten Fall im Speziellen bewerten zu wollen:

Die Gesetzeslage bei Unfallflucht ist nicht umsonst so rigoros; da haben sich schon viele um die Schadenregulierung zu drücken versucht. Deshalb wird zunächst nach Augenschein immer eine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt. Das hat nichts mit Bürokratie oder "Lächerlichkeit" zu tun.Wie die Sachlage dann im Einzelfall zu bewerten ist, ergibt sich im Zuge der Ermittlungen bzw. der Verhandlung.

übrigens, es hat leider nix damit zu tun wie net die Kollegen in grün sind, Fahrerflucht ist nun mal kein Kavilirsdelikt sondern ne Straffdelikt, da freut sich der Staatsanwaltschaft.
Lappen hin oder her, kommt auch oft drauf an im welche höhe der schaden sich befindet.

Bissle dumm gelaufen wa !!

ach ja habe ich vergessen zu sagen...

Das mann nach nen unfall in ne Werkstatt sich aufhält ist auch nicht besonders klug...

"Ok Herr Mustermann, Sie wollten also der Beweissaufnahme stören und noch dazu sagen Sie waren es nicht, Schließlich sind ja alle unfall spüren am Auto verschwunden ?!?"

Gruß

Moin,

Das die Anzeige geschrieben wird, ist Formsache, darüber würde ich mir keine großen Gedanken machen.

Richtig ist, Du hast dich überzeugt, das kein Personenschaden eingetreten ist. Du hast Sorge dafür getragen, das der Sachschaden keinen weiteren Schaden angerichtet hat. Du hast dein Fahrzeug aus der Gefahrenstelle entfernt und sorge dafür getragen, das der Verkehr nicht über Gebühr behindert wird.

Den Wagen in die Werkstatt zu bringen, läßt sich mit dem Schreck/Schock erklären. Du bist, ohne ermittelt worden zu sein (Also ohne Kenntnis der Anzeige!), zur Polizei gegangen und hast den Unfall sowie den Schaden gemeldet. Jetzt ist die Frage, WIEVIEL Zeit ist vergangen ? Wenn die Zeitspanne länger als 2 Stunden war ... könnte es kritisch werden, da so wie ich es verstanden habe, noch ein weiteres Fahrzeug da war.

Das Die Schäden am Fahrzeug entfernt werden/wurden ist indes kein Thema, da du den Schaden ja gar nicht abstreitest.

Ansonsten denke Ich, wird dir nicht viel passieren. Soll heißen du bist sicherlich nicht straffällig geworden und vorbestraft wirst Du aus der Sache aus nicht herausgehen. (In meinen Augen hast du auch keine vollendete Fahrerflucht begangen, allerhöchstens kann man dir einen VERSUCH andichten, finde ich aber auch weit hergeholt) Was für Ordnungswidrigkeiten am Ende herauskommen, hängt sicherlich auch vom Staatsanwalt ab, der die Sache nunmal prüfen muss. Ich glaube nicht, das die Sache vor ein Gericht geht, es sei denn dein Mensch hat sehr schlechte Laune.

Eigentlich sieht die Sache gar nicht so böse aus.

MFG Kester

hoi!

ich weiss jetzt nich ob das so richtig dazu passt, aber... hab da mal 2 beispiele. (allerdings ohne fahrerflucht)

nen kumpel von mir auch in der probezeit is mal mit nem vectra in ner 30er zone so mit 60 (hat sein beifahrer erzählt das es ca. 60 waren) gegen ne laterne gefahren laterne total am ar*** auto totalschaden... polizei ist gekommen, alles notiert usw. und mehr nicht... der musste nichts zahlen, fürherschein hat er behalten. keine strafe, nichts. und die 2te story ist fast die selbe nur mit nem ford escort und nem baum auf ner landstraße.

fazit: ich denke, dass du nichts zu befürchten hast. so richtige fahrerflucht war das ja auch nicht.

greetz daddy

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