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Unfall: Polo 6 Monate alt, vorne & hinten komplett schrott...

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 19. November 2011 um 21:45

Hallo,

meine Freundin hatte gestern Nacht von der Fahrt vom Geschäft nach Hause einen Unfall: der Wagen vor Ihr (Mercedes ML) bremste wegen einem Hindernis bis zum Stillstand, meine Freundin hatte genügend Sicherheitsabstand und kam ohne Probleme ebenfalls zum Stillstand, doch dann kam von weit hinten ein drittes Fahrzeug (Mercedes T-Modell) und knallte ihr mit voller Fahrt hinten rein und dann knallte sie dem ML hinten rein, Polo ist total Schrott, Türen gingen nicht mehr auf usw. (Ihr ist nicht viel passiert, Schleudertrauma, blaues Auge und paar blaue Flecken)

Kann es sein das die gegnerische Versicherung das Auto reparieren lassen will oder hat meine Freundin einen Anspruch darauf einen Neuwagen zu bekommen da ihres ja erst 6 Monate jung ist.

 

Ich würde mich über eure Hilfe freuen wenn sich jemand auskennt bitte schreiben...

Beste Antwort im Thema

Nach vier Jahren, störst Du dich noch immer an einer derartigen Aussage? :confused:

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32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Christian_13

Immer wieder erstaunlich wieviele selbsternannte Fahrzeugsachverständige

ihre Ferndiagnosen hier starten....

Nach Absprache mit Deiner Versicherung einen Anwalt suchen

und danach einen Sachverständigen beauftragen,

der sich aus Sicht Deiner Interessenslage,

den Schaden begutachtet.

Die gegnerische Versicherung hat nur Interesse daran,

den Schden möglichst billig abzuwickeln.

Der RA wird Dich über Deine Möglichkeiten informieren,

der Rest ist zur Zeit einfach blosse Spekulation.

Wie sieht das denn aus, wenn ich bei meiner V-Kasko 24 Monate Neuwagengarantie mit enthalten habe, kann ich mir dann nicht schon einen neuen bestellen/besorgen? Oder gilt das nur bei selbstverschuldetem Unfall?

Zitat:

Original geschrieben von Christian_13

Immer wieder erstaunlich wieviele selbsternannte Fahrzeugsachverständige

ihre Ferndiagnosen hier starten....

Nach Absprache mit Deiner Versicherung einen Anwalt suchen

und danach einen Sachverständigen beauftragen,

der sich aus Sicht Deiner Interessenslage,

den Schaden begutachtet.

Die gegnerische Versicherung hat nur Interesse daran,

den Schden möglichst billig abzuwickeln.

Der RA wird Dich über Deine Möglichkeiten informieren,

der Rest ist zur Zeit einfach blosse Spekulation.

Den Weg, für eine rechtlich belastbare Meinung, haben schon andere vor dir aufgezeigt.

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH

Wie sieht das denn aus, wenn ich bei meiner V-Kasko 24 Monate Neuwagengarantie mit enthalten habe, kann ich mir dann nicht schon einen neuen bestellen/besorgen? Oder gilt das nur bei selbstverschuldetem Unfall?

Denke das gilt nur für einen selbst verschuldeten Unfall, sonst steigst du ja in den Beiträgen ohne was getan zu haben. Evtl. greift diese Option aber auch als Zwischenstück zwischen Zeitwert von der gegnerischen Versicherung und einem Neuwagen. Mehr dazu sagen kann die Versicherung.

Aber mal was anderes. Was zahlt diese Neuwagenwiederbeschaffungß Den Neupreis damals oder das Auto wie man es hatte mit dem aktuellen, meist höherem Preis.

Rechtliche Seite hin oder her.

Bitte seid mal ganz Ehrlich zu euch selbst. Wenn das Fahrzeug Repariert werden würde,

wer möchte den nach 6 Monaten ein so Stark Repariertes Fahrzeug Fahren ???

Ich würde alles dran Setzen das der Gutachter das ding Platt schreibt.

Gute Werkstatt hin oder her bei so einem Starken Schaden wird es nie wie Früher sein.

am 21. November 2011 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von RedRunner10

Ich verstehe nicht warum die Vollkasko etwas zahlen sollte

Wenn ein anderer Fahrer Schuld ist, muss dessen Haftpflicht für den ganzen Schaden aufkommen

Und die Reparatur sollte das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall bringen

Sollte die Reparatur nicht möglich sein erhält man das Geld für den aktuellen Wert des Fahrzeugs

Wenn die Haftplicht des Schuldigen nicht zahlt, sollte sowieso gleich der Anwalt eingeschaltet werden

Andernfalls ist man am Ende noch selbst Teilschuld/Schuld und muss für den Schaden, den ein anderer verursacht hat, bezahlen

Du hast es doch schon selbst beantwortet ;)

Die gegnerische Haftpflicht muß nur die Wiederherstellung bzw. bei Totalschaden den Zeitwert ersetzen.

Bei einem 6 Monate alten Auto steht der Wertverlust aber nicht in relation zur Nutzung, deshlab ist diese Neuwagenetnschädigung auch nicht gerade unwichtig wenn mir eventuell für 6 Monate nutzung 3000 € abgezogen werden oder bei Luxus-Limos eventuell schon 7000-8000 €

Die Neuwagenentschädigung ist quasi eine "Zusatzabsicherung" in der Versicherung die dich vor solchen Ausfällen schütz und ist zusammen mit der GAP-Abdeckung (nur für Finazierrer oder Leaser) ein nicht unwichtiger Baustein in einer guten KFZ-Versicherung.

Denn die gegnerische Versicherung hat keinerlei Interesse daran dir ein Neuwertiges-Auto zu zahlen und muß es auch nicht (siehe oben)...

Also wer sollte es dann übernehmen? Der Staat, der Hersteller ? Nein, deine KFZ-Versicherung mit der Option Neuwagenentschädigung die auch schon in deinem Jahresbeitrag einkalkuliert ist, denn soooo oft wie man annimt kommt es nicht vor...

@Tommy

Was der Kunde möchte ist so ziemlich egal würde ich sagen. Es gibt dort sehr genau regelungen was noch vertretbar ist. Wenn das Auto also keine bleibenden Sicherheitsmängel behält und der wiederherstellungskosten den Satz (i.d.R. 70 % vom Wert) nicht übersteigt, kann der Gutachter machen was er will. Die gegnerische Versicherung wird Gegengutachten erstellen lassen ;)

Und wenn man bedenkt das z.B. der Polo einen Wert von 17.000 € hat, dürfte die Reparatur, sofern sie das Auto zu 100 % wiederherstellt wird, bis knapp 12.000 € kosten, was schon eine nicht unerhebliche summe ist für eine Reparatur...

 

LG Space

 

Zitat:

Original geschrieben von GeorgDD

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH

Wie sieht das denn aus, wenn ich bei meiner V-Kasko 24 Monate Neuwagengarantie mit enthalten habe, kann ich mir dann nicht schon einen neuen bestellen/besorgen? Oder gilt das nur bei selbstverschuldetem Unfall?

Denke das gilt nur für einen selbst verschuldeten Unfall, sonst steigst du ja in den Beiträgen ohne was getan zu haben. Evtl. greift diese Option aber auch als Zwischenstück zwischen Zeitwert von der gegnerischen Versicherung und einem Neuwagen. Mehr dazu sagen kann die Versicherung.

 

Aber mal was anderes. Was zahlt diese Neuwagenwiederbeschaffungß Den Neupreis damals oder das Auto wie man es hatte mit dem aktuellen, meist höherem Preis.

Also soweit ich herauslese, den aktuellen Wiederbeschaffungspreis, aber sicher bin ich mir nicht, wobei der Style derzeit, so wie eir ihn haben 75 € bei VW weniger kostet. 

Also bei meinem Unfall mit dem Motorrad konnte ich mich entscheiden, ob ich das Motorrad reparieren lassen will (trotz Totalschaden), oder das Wrack verkauft wird und ich die differenz ausbezahlt bekomme. Da ich nicht mit einem reparierten Motorrad rumfahren wollte (Rahmen war verzogen, allerdings noch in der Toleranz) habe ich auf einen Totalschaden gedrängt. Allerdings wurde der Gutachter von meiner Seite beauftragt und es wurde kein Gegengutachten erstellt.

Wiederbeschaffungswert der Maschine war: 8400€

Bezahlt hatte ich: 8000€

Wrackwert: 2700€

Reparaturkosten (ohne versteckte Mängel) lt. Gutachter/Kostenvoranschlag: 9400€ -> Somit wirtschaftlicher Totalschaden

@TE:

Aufjedenfall einen Anwalt nehmen, das erleichtert die Sache ungemein und hat Finanziell einen riesen Vorteil, da man als Privatperson nicht von all seinen Rechten gebrauch machen würde. Die Anwaltskosten muss eh die gegnerische Versicherung tragen.

Themenstarteram 21. November 2011 um 21:16

Nachdem der Gutachter den wir beauftragt haben, heute schon in unserem Autohaus war (Volkswagenzentrum BHG), und die hauseigene Rechtsanwältin noch auf die Auswertung wartet, hab ich Sie dennoch nach deinem Beitrag nochmals angerufen und siehe da, du hast recht, in der eigenen Versicherung steht eine Klausel das bis 18 Monaten bei einem Schaden ein Neuwagen beansprucht werden kann.

Die Rechtsanwältin setzt sich jetzt noch mit der Versicherung in Verbindung und dann schauen wir mal was dabei herauskommt...

Vielen Dank für Deinen Beitrag...

 

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Die Neuwagenentschädigungsklausel ist generell eine angelegenheit der eigenen Vollkasko, völlig unabhängig ob ich schuld hatte oder nicht... Außerdem deckt sie, auch im Falle meines Verschulden, auch nur meine Neuwagenentschädigung und nicht die meines Gegners...

Wenn in der eigenen Vollkasko keine Neuwagenentschädigung von 6,9,12 oder 18 Monaten enhalten ist zahlt die verursachrende Versicherung eh nur den Zeitwert des KFZ.

Wenn man allso keine Schuld hat und (in einem Familien-Fall) die Versicherung des Unfallgegners zahlen muß kommt die eigene Versicherung für eventuell differezen zwischen Zeit und Neuwert auf. Deshalb ist eine solche Klausel auch nicht zu unterschätzen und sollte immer minimum 12 Monate haben ;)

Nachtrag: Und Neuwagenetschädigung gibt es von der Versicherung meist nur wenn der Versicherungsnehmer belegen kann das er sich ein gleichwertiges fabrikneues Auto kauft/kaufen wird.

Außerdem muß man bei vielen Versicherern Erstbesitzer sein. Wenn es also eine Tageszulassung oder Vorführwagen ist, auch wenn nur 1-2 Monate, sehen viele Versicherungen das nicht mehr als "Neuwagen"...

LG Space

Themenstarteram 21. November 2011 um 22:19

Crash ca. mit 70Km/H hinten rein und auf den ML "rein geschoben", sogar der Gurt ist kaputt und hat sich gedehnt.

Die Beifahrer und hinteren Türen lassen sich nicht mehr öffnen, die komplette Karosserie ist verzogen.

Das war schon ein ordentlicher bums.

nur ein Bilderauszug von blauen Flecken usw.

Ich versteh zwar nicht wie man an den Waden blaue Flecken bekommen kann bei so einem Aufprall aber sie hat Prellungen und Beulen an Stellen wo man als letztes drauf kommt:.))

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster

so wie das dort aufm bild aussieht ist kein airbag aufgegangen...

wenn auf Bild 1 ein Airbag vom Lenkradtopf runterhängen würde, würde man das imho hier nicht erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von SR530

Natürlich sind wir keine Gutachter. Aber dem ersichtlichen kann man sich kaum verschließen. Der Wagen wurde überwiegend oberhalb der Stoßfänger, vorn wie hinten, getroffen. Damit sieht es nach mehr aus, als es ist. Das würde auch die verzogene Fahrgastzelle erklären.

:confused: das sehe ich auch - aber wie kommst du davon zu Aussagen über Schwere des Aufpralls und dazu passende Verletzungen?

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von SR530

Ob der Airbag ausgelöst hat weiß man nicht, aber in beiden Situationen sehe ich erst mal keine blaue(n) Augen und Flecken. Schleudertrauma kann schon bei geringen Beschleunigungen auftreten.

und das siehst du alles auf den 2 Bildern? ja, nee - is klar...

(btw. Verletzungen im Gesicht durch Airbag sind nichts ungewöhnliches, evtl. hatte die Freundin noch ne Brille auf - auch das wissen wir nicht)

am 21. November 2011 um 22:25

an der Wade kommt vom Heckaufprall... die wird ja in den sitz gedrückt dabei... und da werden auch die beine richtung sitz gedrückt... beim aufprall vorne ist dann wahrscheinlich das knie in das kombiinstrument leicht eingerastet... aber lieber n paar blaube flecken und "schlimme" tage... als 6 wochen gips oder andere grausamkeiten... sicher wird auch der gurt eine der verantwortlichen sein für blaue flecken... ;)

viel Glück weiterhin...

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster

an der Wade kommt vom Heckaufprall... die wird ja in den sitz gedrückt dabei... und da werden auch die beine richtung sitz gedrückt... beim aufprall vorne ist dann wahrscheinlich das knie in das kombiinstrument leicht eingerastet... aber lieber n paar blaube flecken und "schlimme" tage... als 6 wochen gips oder andere grausamkeiten... sicher wird auch der gurt eine der verantwortlichen sein für blaue flecken... ;)

viel Glück weiterhin...

Kling ziemlich plausibel, bis auf die Stelle:

"ist dann wahrscheinlich das Knie in das Kombiinstrument leicht eingerastet"

ich weiß nicht genau, wie das Knie bis zum Kombiinstrument kommen soll und wie und womit es denn dann einrastet:confused:

Ich glaube er meint das Armaturenbrett, an das sie geschoben wurde.

Oben ans Kombiinstrument kam sie wohl weniger mit dem Knie...;)

Am meisten Spaß wird sie vermutlich soweiso mit dem Schleudertrauma haben, hatte das Vergnügen auch schon, durch einen Heckaufprall. Laut Ärzten sei ein Heckaufprall diesbezüglich schlimmer als ein Frontaufprall...beides wohl unangenehm..:rolleyes:

am 25. Oktober 2015 um 14:41

Zitat:

Gute Werkstatt hin oder her bei so einem Starken Schaden wird es nie wie Früher sein.

Wenn ich so etwas unqualifiziertes lese............

Nach vier Jahren, störst Du dich noch immer an einer derartigen Aussage? :confused:

am 25. Oktober 2015 um 15:04

Ups, nicht aufs Datum geachtet, aber ungeachtet des Alters ist diese Aussage trotzdem Mist.

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