Unfall Personenschaden.... :(

Hallo zusammen....

ich bin heute von einem Parkplatz runtergefahren und wollte links abbiegen somit hatte ich Vorfahrt zu gewähren! von rechts bog vor mir ein Pkw auf den Parkplatz ab welchen ich natürlich durchlassen musste danach wollte ich nach links! Vorher hab ich nach links geschaut und es war auf der Str. (in der Stadt somit 50) NIX zu sehen! Sicht ca. 100-150m! nach dem Links Blick hab ich nach rechts gesehen und nochmal geschaut das die Lücke groß genug ist PASST! ohne Kavalierstart o.ä. ich rolle langsam vor schau nach links wo ich ja hin will und seh nur noch 1 Motorradscheinwerfer und höre wie dessen Motor aufheult und dann kracht er in meine A-Säule! Ich raus aus dem Wagen und mich erstmal soweit unter Schock möglich um ihn gekümmert und ntürlich schon andere auch gehalten und halfen.... ich nur ICH HAB DEN NICHT GESEHEN! und dann kamen auch schon 3 Zeugen (u.a. die vor mir abgebogenen) die meinten der hätte einen affenzahn drauf gehabt und noch kräftig dran gezogen! -.- ich mir die nur "gekrallt" und gesagt bleiben sie bitte unbedingt hier und warten sie mit auf die Polizei!

Kollegen der Feuerwehr da RTW/Notarzt eingepackt und mit lüla ins Krankenhaus.... das was sie mir sagen durften/konnten wohl nicht sooo shclimme/lebenbedrohlich oder so.... ok

die Polizei hat natürlich alles genauestens aufgeschrieben/gemalt/gemessen (u.a. "Flugweite" des Kradfahrers über 14m nach der "bremsung" auf meiner Windschutzscheib)! wobei beide Polizisten den Anschein machten als sei das extrem untypisch für innerstädtische 50km/h

ebenfalls gibt es keine Bremsspur vom Motorrad (war eher neu als alt also ggf. auch ABS)

ich hab echt schiss.... ich werde mich so schwer es sein wird nach ihm erkundigen im KH persönlich allerdings wurmt es mich weil er wirklich "nicht da war" ich bin wirklich nur gerollt 🙁

was kann mir denn nun noch passieren? Anwaltstermin ist Do nachmittag!

mein Problem ist ich habe von einem anderen Unfall ne Strafe gekriegt wegen "gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr unfall von 2007" 3 Monate 30 Tagessätze und der "Witz" am Schluss eine Teilung des Schadens von 75/25 zu meinen Gunsten weil die gegenseite dan in der 2. Verhandlung doch die "Wahrheit" aufn Tisch gepackt hat -.- ! damals nur Blechschaden (mir ist einer draufgefahren!)

Helft mir soweit möglich 😉

DANKE

Flo

Beste Antwort im Thema

Hallo,

als Alleserstes: Ruhig, Brauner!!!

Man sollte hier mal zwei Sachen unterscheiden. Zum einen steht hier die Ordnungswidrigkeit

Zitat:

110101 --- Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

oder

Zitat:

110119 --- Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. --- ( B - 1 ) --- 35,00€

im Raum. Zum Anderen die fahrlässige Körperverletzung, da der Motorradfahrer verletzt wurde.

Dadruch bist du zum sowohl Betroffener als auch Beschuldigter. In beiden Fällen musst du keine Angaben machen.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unbedenklich. Ausschlaggebender ist das Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger KV. Hier ist entscheidend, ob der Verletzte Strafantrag stellt, also die Verfolgung der Straftat will.
Stellt er Strafantrag, was in der Regel sehr selten vorkommt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die vermutlich nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausgeht. Ist aber auch unproblematisch, da ne fahrlässige KV eigentlich nix ist...
Und wenn du den Verletzten tatsächlich im Krankenhaus besuchen gehst, zeigst du ja, dass es dir leid tut. Sowas wird vom Verletzten wie auch bei Gericht immer gerne gesehen.

Das mit dem Verfahren aus 2007 wegen nem "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich für nicht ganz richtig. Vermutlich war der Vorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" gem. §315c StGB... Egal wie, das Verfahren wurde ja wohl eingestellt und du nicht verurteilt. Kann dir zum Vorteil wie auch zum Nachteil ausgelegt werden. Ein guter Staatsanwalt holt sämtliche Infos über dich ein und dann kommt sowas natürlich auch auf den Tisch...

Der Rest ist versicherungtechnischer Kram...

Alles in Allem: Bleib locker, nimm den Termin beim RA am Donnerstag wahr und guck, was passiert. Der RA ist Fachmann und wird schon das Optimum für dich rausholen... Ich gehe mal davon aus, dass für dich nicht viel dabei rumkommen wird...

Greetz,
Doom

p.s.: popeye174's post kann ich echt nicht nachvollziehen!!! die klappe groß aufreissen können immer alle, solange sie nicht betroffen sind! das ist echt eine frechheit!!!
unfälle passieren! zu schätzungsweise 95% aus unaufmerksamkeit! dazu gehören ein parkrempler wie auch ein vu mit personenschaden! aber das ist echt ein problem von deutschen! immer im recht! die anderen bauen ja immer den "scheiss"... manchmal sollte man sich einfach mal in schweigen üben...

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Gleich Seite 8.
Muss ich ne neue Tüte Chips holen?

😁

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Ein vorfahrtsberechtigter Fahrzeugführer überschritt die innerorts erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um mehr als 40 km/h. Es kam im Kreuzungsbereich zu einer Kollision mit einem wartepflichtigen Fahrzeug. Den vorfahrtsberechtigten Fahrzeugführer traf nach einer Entscheidung des Amtsgericht Burgwedel vom 12.12.2006, Az: 72 C 417/05, trotzdem die volle Haftung

ähnliche urteile gibts reichlich, das erstbeste genommen

Wenn es davon reichlich gibt, warum dann so ein altes Urteil und keines einer höheren Instanz?

Zitat:

Original geschrieben von rolf39



Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


ähnliche urteile gibts reichlich, das erstbeste genommen

Wenn es davon reichlich gibt, warum dann so ein altes Urteil und keines einer höheren Instanz?

ok

hier ein olg

irgendwie wundert es mich nicht, dass der umgang mit google bei dir auch nicht klappt😁

Warum soll ich nach Beweisen für deine Behauptung suchen?
Wie alt ist denn das Urteil, konntest du nicht noch weiter zurückgehen?
Ich dachte du hättest auch was aktuelles 🙁

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Urteil ist Urteil. Ist doch egal von wann.

Oder müssen Urteile jetzt alle 2 Jahre zum GÜV (Gesetzt-Überwachungsverein)?

Beim Abbiegen hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Also hat das Urteil doch seine Berechtigung.

Mfg Zille

PS: Unser Grundgesetz ist von 1949 und immer noch gültig.

Wer bei den heutigen Verkehrverhältnissen noch Motorrad fährt der kann jeden Morgen, bevor er auf das Motorrad steigt, schon mal singen, oh Herr ich bin dir näher. Wohne in einer Seitenstraße, dort gibt es fünf Straßeneinmündungen und sechs Auf- bzw Abfahrten von Gewerbegrundstücken. Dazu dann noch ethliche unübersichtliche Grundstückausfahrten. Die Straße ist gut einen Kilometer lang, dort wurden Motorradgeschwindigkeiten von bis zu 170 km/Std gemessen. Anwohner wünschen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/Std, wurde von der Stadt abgelehnt, da auch noch Busverkehr möglich sein muß, bei der Sperrung der Hauptstraße. Die Straße ist 6 m breit. Habe zwei Freunde bei Motorradunfällen verloren und ein ehemaliger Nachbar, sitzt mit einer Querschnittslähmung und einem abgerissenen Unterschenkel, im Rollstuhl. War bei einer kurvigen Brückenauffahrt, durch überhöhte Geschwindigkeit, 60 wahren erlaubt, in einer Linkskurve mit dem Gegenverkehr kollidiert und dann gegen einen Leitplankenpfosten geschleudert worden.  

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Wer bei den heutigen Verkehrverhältnissen noch Motorrad fährt der kann jeden Morgen, bevor er auf das Motorrad steigt, schon mal singen, oh Herr ich bin dir näher. Wohne in einer Seitenstraße, dort gibt es fünf Straßeneinmündungen und sechs Auf- bzw Abfahrten von Gewerbegrundstücken. Dazu dann noch ethliche unübersichtliche Grundstückausfahrten. Die Straße ist gut einen Kilometer lang, dort wurden Motorradgeschwindigkeiten von bis zu 170 km/Std gemessen. Anwohner wünschen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/Std, wurde von der Stadt abgelehnt, da auch noch Busverkehr möglich sein muß, bei der Sperrung der Hauptstraße. Die Straße ist 6 m breit.
MfG aus Bremen 

die Geschwindigkeitsbegrenzung würde wegen den Moped Fahrern auch Sinn machen 😁

die würden dann sicher ein wenig langsamer Fahren so 169 km/h rum

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


irgendwie wundert es mich nicht, dass der umgang mit google bei dir auch nicht klappt😁

Und seit wann ist google das Magazin für die aktuelle Veröffentlichung von Gerichtsurteilen?

Google bringt dir zwar hunderte Treffer auf bestimmte Rechtsfragen aber sind diese auch noch aktuell oder schon überholt?

Aber was wir jetzt wissen ist: DU kannst wunderbar mit Google umgehen! (Unser Held!)

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Urteil ist Urteil. Ist doch egal von wann.

Oder müssen Urteile jetzt alle 2 Jahre zum GÜV (Gesetzt-Überwachungsverein)?

Beim Abbiegen hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Also hat das Urteil doch seine Berechtigung.

Mfg Zille

Du kennst aber bestimmt die Tatsache, dass sich auch die Rechtssprechung an die aktuellen Gegebenheiten anpasst, oder?

Und Urteil ist nicht gleich Urteil (schon garnicht wenn man es einfach ergoogelt)!

Kommt z.B. immer auf das rechtsprechende Gericht an (AG wird von LG geschlagen, LG vom OLG usw.). Je höher das Gericht, desto höher auch die Wertigkeit. Und ja es soll schon AG gegeben haben die ein älteres Urteil eines LG / OLG entkräftigt haben. Dann ist es aber noch nicht besser oder richtig! Es gibt hier in D nunmal nur eine höchstrichterliche Rechtssprechung!

Das AG hatte dann nur Glück, dass beide Parteien nicht weiter gegangen sind und das Urteil rechtskräftig wurde. Dann landet es bei Google und wird durch besrtimmte Leute hier befunden.

Ist es dadurch RICHIG und DAS URTEIL?

Dann muss man Urteile auch verstehen, nicht immer steht dann das tatsächlich drinn was man für sich aus dem (eventuell gekürzten) Urteilstext rausliest.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


PS: Unser Grundgesetz ist von 1949 und immer noch gültig.

Da frag mal bestimmte Leute die das nicht so sehen (wollen).

Die nennen sich dann Bürger des 3. Dt. Reich und bezeichnen die BRD als GmbH. Haben auch ne Reichsregierung in Berlin und fertigen eigene Ausweise ... an!

Merkst du was?

Nicht immer ist die Meinung bestimmter Leute die richtige!

@Nice-DJ
haste noch was übrig oder muss ich zur Tanke?

Diese Diskussionen hier, wer nun der bösere ist - der Autofahrer oder Motorradfahrer ist doch völlig müßig. In beiden Lagern gibt es Fahrer, die durch ristkante Fahrweise auffallen. Und was die Haftungsfrage bei Urteilen betrifft, ist fast jeder Fall irgendwie anders gelagert. Musterurteile egal von welchem Gericht können deshalb nur zur Orientierung dienen und sind in keinem Fall ein Indiz dafür, wie ein konkreter Fall entschieden wird.

Sicher gibt es viele Motorräder, die durch Unachtsamkeit von Autofahrern übersehen werden und es kommt zu schweren Unfällen. Selbst Autos mit einer wesentlich größeren Silhouette werden mal übersehen, nur sind da die Folgen meist nicht so tragisch. Aber da geht es doch nicht darum, dass der Autofahrer allgemein rücksichtslos mit den Motorradfahrern umgeht, sondern dass am Steuer oder am Lenkrad Menschen sitzen, die durch Unaufmerksamkeit Fehler begehen.

Aber ich verstehe da auch so manche Motorradfahrer nicht, die im Wissen ihrer fehlenden Knautschzone und der Gefahr um ihr Leben und ihre Gesundheit manchmal fahren wie die Henker. Ich will ganz bestimmt nicht alle über einen Kamm scheren, aber ich halte bei manchen Fahrmanövern von Motorradfahrern schon öfter mal die Luft an und hoffe, dass sein Schutzengel nicht gerade schläft.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


PS: Unser Grundgesetz ist von 1949 und immer noch gültig.

Nö, ist es nicht. Nach den salbungsvollen Vorgaben hätte mit der Wiedervereinigung schon längst eine Verfassung erstellt werden müssen ( Siehe Artikel 146 GG ). Aber das ist wohl zu viel Arbeit und außerdem

muß das Volk

daran beteiligt werden. Das geht denn schon mal gar nicht. 🙄.

Zum Fall selber: Ich will denn aus einer wartepflichtigen Straße rausfahren, gucke rechts, gucke links, fahre los gucke nochmal rechts ( siebter Sinn ) und sehe im letzten Moment einen Fliegenfänger aus dem Nichts mit ca. 80 die Straße entlangbrettern ( innerorts ) . Ohne den erneuten Blick wäre mir dieser Vollpfosten in die Seite gedonnert und hätte auch noch recht bekommen. So kann es gehen. Also sollten mal einige den Ball hier ganz flach halten. Man ist nicht jeden Tag in Topform.

Ich will den Unfall hier nicht beurteilen, aber kurz was zu Motorradfahrern sagen: Jedes zweite bis dritte Motorrad, dass ich hier in Frankfurt im Verkehr erlebe ist deutlich zu schnell unterwegs in der Stadt. Mit deutlich meine ich mindestens 20-30 km/h, manche noch schneller. Ich weiß nicht woher das kommt, aber anscheinend glauben viele Motorradfahrer, für sie gelten die Verkehrsregeln in dieser Hinsicht nicht.

@huugar um dein unvollständiges rechtsverständnis zu bereichern:

wenn schon genügend urteile vorliegen (und das tun sie im bereich vorfahrtsverletzung in kombi mit erhöhter geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten; ein olg war unter den beispielen) wird sicher nicht jedesmal bis zur höchsten instanz gegangen, weil das aufgrund der bereits vorliegenden entscheidungen ohne erfolgsaussicht und nur teuer wäre.

wenn aber irgendwelche spinner hier meinen, 'ich fahr 110, mit vorfahrt wirds schon gehn', kommt spätestens im gerichtssaal das böse erwachen, sogar für den letzten hinterwäldler.

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