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Unfall/neue Stoßstange/kosten

VW Golf 4 (1J)

Nabend zusammen,

war letzte Woche Unfallbeteiligter bei dem mein Fahrzeug als parkendes Hindernis diente ;)

Nun meine Frage:

Was kostet die Reparatur der Stoßstange bzw das erneuern mit lackieren beim Freundlichen VW Händler?

Kann man sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen?

Ein Vorgespräch mit der Versicherung legte da, das eventuell ein Gutachter das Fahrzeug in Augenschein nehmen müsste.

Wer bestimmt diesen?

Danke schonmal für die Hilfe.

Tom

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24 Antworten

ganz pauschal kost das bei vw 1500€. beim 106er meine holden hat ein parkdellen rausmachen und lackieren mal eben 600€ gekost. da war KEIN material bei und nahezu nichts ausbauen.

und ja du kannst die kohlen von der versicherung auch so einsacken und den schaden selber beheben mit schrott teilen oder es garnicht reparieren lassen. du brauchst nur n kostenvoranschlag. von dem wird dann 19% mwst abgezogen plus ca n hunni eine sog. "verbringungspauschale" die du dann je nach lust und laune auch wieder einklagen kannst.

p.s. als geschädigter steht die ein KOSTENLOSER rechtsbeistand in form eines anwalts zu. das kost dich KEINEN CENT! der anwalt MUSS dann von der gegnerischen versicherung genauso bezahlt werden wie ein eventuell kommender gutachter. behalte das mal im hinterkopf fals die sich "doof" stellen. dann einfach mit dem anwalt drohen (den DIE ja zahlen MÜSSEN) und ggf auch einem das mandat erteilen.

Danke für die schnelle Antwort.

Mal davon abgesehen, das es nicht mein Geld ist, aber was kostet da denn so viel?

Darf ich den Gutachter aussuchen?

Zitat:

Original geschrieben von Tom511

 

Darf ich den Gutachter aussuchen?

Ja, aber selbstredend!

Und dann wird zunächst von (hoffentlich!!)Deinem Anwalt mit der Versicherung lediglich über dieses eigene Gutachten verhandelt. Bevor nicht Dein "eigener" Gutachter sein Gutachten fertig hat und selbiges der gegnerischen Versicherung vorliegt, hat niemand sonst etwas an Deinem beschädigten Fahrzeug zu begutachten.

Auch nicht ein von der regulierungspflichtigen Versicherung beauftragter Gutachter!!!

Du bist nicht verpflichtet, Dein Fahrzeug vor der "Eigenbegutachtung" bei der zahlungspflichtigen gegnerischen Versicherung vorzuführen oder Ähnliches.

Bei selbst verursachten Vollksakoschäden gelten andere Regeln!

Unkiklunki

Also es ist, wenn man vor dem Kofferraum steht, eine Delle links am Stoßfänger.

Empfehlt Ihr auf jeden Fall zum Anwalt?

Ein uneingeschränktes "Ja!".

Ich für meinen Teil bin es längst leid, mich mit zahlungsunwilligen Versicherungs-Lurchen und -auch im Nachhinein- scheinheiligen Unfallverursachern herumzuplagen.

Alle wollen nur Dein Bestes - nämlich Dein Geld.

Ich eigne mich absolut nicht als Opfer, und ein Organ der Rechtspflege verfügt ganz sicher über besser dotierte Nerven.

Unkiklunki

Na, dann werd ich morgen mal einen Anwalt konsultieren. Rechtsschutz ist vorhanden (im Notfall ;))

erste Frage einmal, der Gegner welche Versicherung hat er? HUK, die Württembergische und andere arbeiten sehr geschickt über ein Schadensmanagement, sind sehr nett, stellen viele Fragen am Telefon betreffend zu deinem Auto km, Zustand usw. dann die Frage wo man reparieren will, man arbeitet mit Firmen in Ihrem Umkreis zusammen, wir stellen gerne einen Gutachter usw.

Sei da sehr vorsichtig, laß dich auf nichts ein!

DU HAST DEN SCHADEN UND DU SELBER SOLLTEST DIR DEN GUTACHTER AUSSUCHEN! Einen Anwalt kann man immer noch suchen, wenn sie nicht voll bezahlen wollen, der schlägt auch noch Kostenpauschale vor, welche immer gezahlt werden usw.

Ich hatte bereits drei Schäden, zweimal das Heck und einmal vorne rechts auf nem Parkplatz, zwei mal wurde direkt bezahlt, einmal ziehe es sich wie Kaugummi mit Württembergische, dann wurde die Gutachtersumme um ich glaube 30% willkürlich gekürzt, da man mit freien Werkstätten zusammenarbeitet welche billiger sind^^ Der Anwalt der Vogel konnte auch nicht viel machen, aber irgendwann habe ich Geld bekommen und war froh, ohne Gericht, da man dort am Ende eh nicht alles bekommt und die Versicherung fast immer gewinnt!

10 goldene Regeln, echt klasse erklärt!

und die 15/10 Regel gut erklärt

die Seiten sind echt klasse um in die Materie hinein zukommen!

zu den Kosten der Reparatur oder was man einstecken kann, lag immer so von 1000 EUR bis 1800 EUR MwSt. abgezogen, habe die Schäden immer selber repariert mit Stoßstangen vom Schrott und eBay in der passenden Farbe, da der Wagen schon alt ist und sehr viel gelaufen hat und es mir nichts ausgemacht hat, damit hat sich der Wagen quasi selber bezahlt^^

Die besten Gutachter bietet meiner Meinung der Dekra an und alte Hasen von freien Schachverständigen, Kostenvoranschläge von Werkstätten liegen deutlich unter denen der Schachverständigen, als Beispiel mein erster Heckschaden:

-Werkstatt hat gerechnet 900 Euro incl. MwSt.

-Gutachter meines Vertrauens: 1050 Euro ohne MwSt.

meine Wahl fiel auf den Gutachter^^

muss auch mal kurz meinen senf dazugeben.. also, so pauschal kann man dir hier eigentlich gar nichts raten, es ist alles eine frage der schadenhöhe.

zu aller erst solltest du mal in die werkstatt fahren und dir dort einen kostenvoranschlag machen lassen. dieser und fotos reichen je nach schadenhöhe in der regel für die versicherung aus.

bei bagatellschäden um die 500-800 euro solltest du tunlichst vermeiden, einen gutachter oder anwalt einzuschalten. im rahmen deiner schadenminderungspflich bleibst du bei solchen summen sehr wahrscheinlich auf eben diesen kosten sitzen oder musst anteilig selbst zahlen.

prinzipiell hast du schon das recht, einen eigenen sachverständigen sowie einen anwalt zu konsultieren, entscheidend ist hier jedoch einzig die schadenhöhe.

ach und @Unkiklunki: deine aussage, dass die gegnerische versicherung nicht an das kfz des geschädigten kann/darf ist so nicht korrekt. da die versicherung den schaden regulieren soll, hat sie auch das recht, das fahrzeug zu besichtigen, um z.b. zu prüfen, ob reparaturwege eingehalten werden.

eine stoßstange mit lackierung kostet nicht die welt und bedarf im normalfall keinen gutachter.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von beachi

 

ach und @Unkiklunki: deine aussage, dass die gegnerische versicherung nicht an das kfz des geschädigten kann/darf ist so nicht korrekt. da die versicherung den schaden regulieren soll, hat sie auch das recht, das fahrzeug zu besichtigen, um z.b. zu prüfen, ob reparaturwege eingehalten werden.

mfg

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die gegnerische Versicherung nie und nimmer an das beschädigte Fahrzeug darf.

Das ist dann völlig falsch rübergekommen:

Vor Erstellung des Gutachtens durch einen Sachverständigen der eigenen Wahl hat die gegnerische Versicherung an dem Fahrzeug nix zu suchen.

Steht das eigene Gutachten und liegt es auch der gegnerischen zahlungspflichtigen Versicherung vor, dann erst kann die leistungsverpflichtete Versicherung natürlich im Rahmen der üblichen Gepflogenheiten an das Fahrzeug ran und sich ihr eigenes Bild machen.

Unkiklunki

 

sorry aber da bist du mehr als nur schief gewickelT!

Zitat:

Original geschrieben von beachi

muss auch mal kurz meinen senf dazugeben.. also, so pauschal kann man dir hier eigentlich gar nichts raten, es ist alles eine frage der schadenhöhe.

blödsinn! selbst wens um 100€ geht hast du ein recht auf einen anwalt!

Zitat:

zu aller erst solltest du mal in die werkstatt fahren und dir dort einen kostenvoranschlag machen lassen. dieser und fotos reichen je nach schadenhöhe in der regel für die versicherung aus.

kostenvoranschlag mit bilder? welche werkstatt macht das den bitte?

Zitat:

bei bagatellschäden um die 500-800 euro solltest du tunlichst vermeiden, einen gutachter oder anwalt einzuschalten. im rahmen deiner schadenminderungspflich bleibst du bei solchen summen sehr wahrscheinlich auf eben diesen kosten sitzen oder musst anteilig selbst zahlen.

und in welcher abg steht das bitte? der anwalt ist IMMER kostenlos. DU bist ja schliesslich der geschädigte. und wens nur um einen kratzer geht wie bei mir (600€ schaden) ist der anwalt GRUNDSÄTZLICH kostenlos. die versicherung will dann bei bagatellen keinen gutachter sondern rechnet MEISTENS nach dem kostenvoranschlag ab. tut sie dieses nicht steht dir der gang zum gutachter offen.

Zitat:

prinzipiell hast du schon das recht, einen eigenen sachverständigen sowie einen anwalt zu konsultieren, entscheidend ist hier jedoch einzig die schadenhöhe.

das is totaler quark. anwalt IMMER! gutachter nach wahl wen die versicherung zickt.

Zitat:

eine stoßstange mit lackierung kostet nicht die welt und bedarf im normalfall keinen gutachter.

ähhhh ponyhof -> reale welt

Schaden der Versicherung melden, ab in die Werkstatt Schadensabtretungserklärung unterschreiben, für die Zeit Unfallersatzwagen oder Nutzungsausfall in Anspruch nehmen...

Kein Wunder das die Versicherungsbeiträge in D explodieren, wenn jeder erstmal einen 2. Gutachter und Anwalt in Anspruch nimmt...

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Schaden der Versicherung melden, ab in die Werkstatt Schadensabtretungserklärung unterschreiben, für die Zeit Unfallersatzwagen oder Nutzungsausfall in Anspruch nehmen...

Kein Wunder das die Versicherungsbeiträge in D explodieren, wenn jeder erstmal einen 2. Gutachter und Anwalt in Anspruch nimmt...

was kann ER den dafür das es sein recht ist? müssen wir jetzt alle mehr steuern bezahlen weil sich jeder über seinen lohnsteuerjahresausgleich wieder geld zurück in die eigene tasche wirtschaftet?

wen sich die versicherungen bei pillepalle beträgen unter 5000€ nicht so selten dämlich anstellen würden dann bräuchte man keine anwälte in diesem bereich. da ja aber jeder satz angezweifelt wird, jeder poliziebericht als falsch abgewertet wird KOMMT man eben ohne anwalt nicht weiter.

wen ich als bauer huber n briefchen an die gegnerische versicherung schreibe dann liegt der auf dem stapel ganz unten. schreibt mein anwalt dagegen einen dann liegt der schonmal ne etage höher, den jeder brief der mein anwalt schreibt kost die versicherung geld.

wen diese dummheit, faulheit und ignoranz einer versicherung mal nachlässt DANN kann man getrost auf einen anwalt verzichten. wen ein unfallbericht der polizei vorliegt, der unfallverursache auch angegeben hat "ja ich wars" UND ein kostenvoranschlag vorliegt WARUM kann man diesen fall nicht in 30sek schliessen und der kasse sagen "auszahlen"? btw wird grad mit DEM geld dann gezockt. den jeden tag wo man eine auszahlung rausschieben kann oder auch nur einen euro sparen kann (obwohl man mehr geld verdummt mit der bearbeitung) bekommt die versicherung zinsen.

wie schonmal gesagt...versicherungen wollen nur dein besten -> DEIN geld.

Wo ist das Problem, jemand der nen Schaden erlitten hat, fährt in die Werkstatt und lässt ihn beheben, um die Abrechnung kümmert sich die Werkstatt...

Wer die Vers. besch... will fährt zur Versicherung und lässt sich einen Scheck über die Höhe des Schadens ausstellen und repariert seinen Schaden mit Teilen vom Schrott selbst und steckt das Restgeld ein, statt es der Vers. zurück zu geben, obwohl der Schaden überzahlt wurde...

Ärtze verlieren mit solchen Methoden ihre Zulassung, wenn sie Neuteile abrechnen und überholte Gebrauchtteile verbauen.

Vers.nehmer kommen mit dem Besch.... ungestraft davon, die Kosten dafür zahlen alle, die ein Auto angemeldet haben..

Wer Steuern zahlt, bekommt auch nur das zurück, was ihm zusteht, wer Steuern hinterzieht, zahlt sie am Ende mehr als doppelt an den Staat..

Ungestraft kommt da auch keiner davon, gut so, früher oder später, kommt man jedem Steuerschwindel auf die Spur, leider wird nicht jeder Vers.Betrug verfolgt, weil der Aufwand zu gross ist...

 

 

@Polo6NFDTCiV

das siehst du falsch, jmd der einen Schaden erlitten hat und den selber repariert, wie z.B. ich, streicht zwar etwas Geld ein ok, aber er hat einen nicht unerheblichen Wertverlust weiterhin, damit ist alles ok rechtlich, sonst würde es diese Möglichkeit auch garnicht geben! Das hat nichts mir Betrug zu tun, du hast das System anscheinend nicht richtig verstanden! Jmd hat einen Schaden und dieser muss ersetzt werden, ob durch Geld oder Reparatur ist egal, da niemand nach dem Schaden besser stehen kann und wird, ist es egal wie man sich entscheidet!

Und ein weiteres Risiko ist dann natürlich auch noch gegeben, dass wenn man wieder einen Schaden hat an identischer Stelle, dies mit eingerechnet wird und dies nicht zu knapp, war bei meinem zweiten Heckschaden auch so, hier hat die Versichtung wieder gespart quasi.

Wer reparieren lassen will, soll es machen, würde ich bei einem relativ neuen Fz. auch immer machen, nur bei nem Golf IV über 10 Jahre alt und 230 tkm auf der Uhr, fahre ich persönlich besser wenn ich das Geld mir auszahlen lasse, dass hat auch nichts damit zu tun, dass dadurch die Versicherungsbeiträge steigen, die Versicherung stuft einen hoch und bekommt ihr Geld mit 1000%tiger Sicherheit auch wieder rein, glaub mir!

Und zum Anwalt, wer einen nimmt wird dafür einen Grund haben, mir hat die Württembergische Versicherung das Leben wirklich schwer gemacht, das ganze hat etwa 2 Monate gedauert und das mit einem Anwalt, ohne haben sie auf meine Vorderungen garnicht geantwortet, schriftlich wie telefonisch, mich nur vertröstet und für dumm verkaufen wollen, da man auf viele Dinge achten muss in solchen Fällen und man als normal Bürger nicht alles wissen kann, muss man sich halt ab und zu einen Anwalt nehmen! Wenn sie gleich bezahlt hätten, wären sie billiger davon gekommen, sie versuchen es auch bei jedem, bei drei von fünf Opfern werden sie damit Erfolg haben und sparen richtig Geld ein!

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