Unfall mit US-Amerikaner fragen Hilfe...
Hallo
Ich hatte gestern ein kleines Problem
Ein US-Amerikaner hat mein auto vorne rechts beim einparken erwischt!
Es ist kein großer Schaden aber nachdem er Fahrerflucht begangen hatte sehe ich nicht ein es so hinzunehmen...
Es kam also die Polizei die haben den Unfall aufgenommen und den Fahrer ermittelt.
Dieser sagt aber der Schaden ist nicht von ihm, obwohl es 4!! Zeugen gesehen und bezeugen können das er auf mein Auto aufgefahren ist!
Militärpolizei war auch am Ort nur englisch muss ich zugeben verstehe ich nicht wirklich gut!
Jetzt habe ich von der Polizei so ein Protokoll bekommen für Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen!
Da steht seine Einheit bei der US-Army drauf sein name und bei Versicherung USAA (USAA ist laut goggle eine Bank und keine Versicherung!!!)
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Das Autohaus meinte wegen Kostenvoranschlag ich sollte einen Anwalt hinzuziehen der die Versicherung den Unfallgegners herauszufinden usw.
Der Amerikaner hat auch eine Anzeige wegen Unfallflucht bekommen
Ich hatte sowas noch nie und bräuchte dringend Rat von euch!!
Hoffe ihr könnt mir helfen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Fightz
Boaa argh solche Leute - da könnte ich meine gute Erziehung manchmal vergessen..... *grrr* War wahrscheinlich ein maximal Pigmentierter, oder??? Ich bin kein Rassist aber kann deren Mentalität und Lebens(einstellung) absolut nicht ab!
Und was haben farbige damit zu tun? Nur die fahren Auto´s an und hauen dann ab oder was??
Manchmal frag ich mich schon...
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Kann ich so nicht bestätigen. Als sich die letzte Hängerkupplung beim ausparken in meinen Grill gebohrt hat, hab ich den Schaden ans Audi Zentrum abgetreten. Ging alles Reibungslos. Ich habe dann hinterher nur einen Brief von der gegnerischen Versicherung bekommen dass 1000€ ans Audi Zentrum und ~300€ an mich für den Nutzungsausfall überwiesen wurden.Zitat:
Original geschrieben von Maxximus77
2. Jeder versucht dich zu bescheissen, auch oder gerade die gegnerische Versicherung
So hab ichs auch gemacht, Schaden wird so einwandfrei behoben und man hat keinen Stress, auf diese Methode wurde auch schon erwiedert das man dann nicht das Geld einsstreichen und billig reparieren kann, aber ganz ehrlich, mir gehts um die Karre ned um 200 euro Gewinn und dann zamgepfrimelten Schaden rumzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von Girks
aber auch einen Unfallwagen.
nur weil eine stoßstange getauscht wird, ist es noch lange kein unfallwagen!
da kommen wir dann in den bereich der juristischen feinheiten, das ein fahrzeug "kein unfallwagen" aber auch "nicht unfallfrei" zugleich sein kann...
im übrigen ist es dann schnuppe, ob getauscht oder nur ausgebeult wird, in dem bereich wo es an einen unfallwagen geht, ist unfall nunmal unfall...
Zitat:
Ich kenne auch kein Urteil das einen Geschädigten zu einer großflächigen Lackerarbeit in einer Hinterhofwerkstatt verdonnert hat.
gerade bei älteren fahrzeugen - die nicht lückenlos in der vertragswerkstatt gewartet wurden - ist es mittlerweile üblich, das die versicherungen nurnoch die stundensätze einer freien werkstatt zahlen, anstatt die der vertragswerkstatt...
Zitat:
Wenn das was du da oben beschreibst wikrlich so sein sollte würde mich eine glaubwürdige Quelle sehr interessieren.
guck einfach ab-und-zu mal hier ins versicheruns-unterforum...
ansonsten frag einen anwalt deiner wahl...meiner hatte einen ganzen ordner mit versicherungsschreiben, in denen eine gewisse versicherung gutachten zusammengekürzt hat und dinge bemängelt hat, die garnicht im gutachten aufgeführt wurden...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da kommen wir dann in den bereich der juristischen feinheiten, das ein fahrzeug "kein unfallwagen" aber auch "nicht unfallfrei" zugleich sein kann...
im übrigen ist es dann schnuppe, ob getauscht oder nur ausgebeult wird, in dem bereich wo es an einen unfallwagen geht, ist unfall nunmal unfall...
Du kennst den Unterschied zwischen Bagtellschaden, von dem ich die ganze Zeit rede und dem eigentlichen Unfallschaden nicht.
In dem Urteil auf das du da abzielst ging es um das richten einer Stosstange und nicht um den gesamten Austausch der Stange! Das ist schon ein sehr feiner Unsterschied. Und zwar insbesonder was die Schadenhöhe angeht! Das ist dann kein Bagatellschaden mehr von dem ich seit dieser Diskussion gesprochen habe. Ich habe von Kleinstschäden gesprochen, Bagtelle eben wie z.B. das öffnen der Tür etc. Az: VI ZR 53/09 vom 20. Oktober 2009 und hier sind wie bei diesem BGH Urteil immer die Rede von gleichwertiger sach und fachgerechter Reparatur die Rede. Und eben nicht die Hinterhofwerkstatt die du so gerne anführst. Hier ist auch die Beweislast des Versicherers anzuführen! Das sollte man auch nicht übersehen, den hier muss der Versicherer das Gericht überzeugen 😉 LG Saarbrücken Urteil vom 24.9.2010, 13 S 216/09 eben auch hier noch mal zur Verdeutlichung von was ich rede.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
gerade bei älteren fahrzeugen - die nicht lückenlos in der vertragswerkstatt gewartet wurden - ist es mittlerweile üblich, das die versicherungen nurnoch die stundensätze einer freien werkstatt zahlen, anstatt die der vertragswerkstatt...
Du redest wieder von der fiktiven Abrechnung, sprich das keine wirkliche Reperatur stattfinden wird! LG Mannheim, Urteil vom 22. 10. 2010, Az.: 1 S 163/09 hier kannst du deutlich erkennen das selbst bei der fiktiven Abrechnung auch nur mit originalen Ersatzteilen abgerechnet werden darf! Ich meine was willst du ??? Du bekommst originale Teile sogar in dem Gutachten berücksichtigt obwohl du nicht reparieren willst und wirst, bekommst aber trotzdem den Stundensatz einer im Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugtechnik zertifizierten Werkstatt?!!!! Solltest du dein Fahrzeug, egal ob Scheckheft gepflegt oder nicht in einer Markenwerkstatt reparieren lassen wollen, kannst und darfst du das ohne Einwände machen! Das was du anspielst ist immer eine fiktive Abrechnung ohne Reperatur. Das wollen wir mal nicht vergessen. Du redest immer nur von einer Maximierung der fiktiven Abrechnung zu gunsten deiner Kasse ohne spätere Leistung. Sprich mehr Geld nach dem Unfall als vorher bzw was es wirklich wert wäre um es zu richten.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
guck einfach ab-und-zu mal hier ins versicheruns-unterforum...
ansonsten frag einen anwalt deiner wahl...meiner hatte einen ganzen ordner mit versicherungsschreiben, in denen eine gewisse versicherung gutachten zusammengekürzt hat und dinge bemängelt hat, die garnicht im gutachten aufgeführt wurden...
Warum sollte ich hier im Forum weiter suchen oder lesen ? Oder gar einen Anwalt befragen ? Um mich mit den Leuten zu beschäftigen die sich maximal die Tasche auf meine Kosten voll machen wollen?
Ich denke das führt auch zu nichts. Ich wünsche dem TE auf jeden Fall maximalen Erfolg 😉
Zitat:
Ein Gutachter wird sowieso benötigt, dann kann die gegnerische Seite dich nicht betrügen
.....und ja ich weiß sowas kann aber auch mal mit etwas Pech unglücklich ausgehen aber in der Regel doch eher nicht.
Die Regel sieht leider oftmals anders aus. ist mir so bei meinem letzten Unfall passiert. Ich war nicht schuld, aber mein Auto war Schrott (rechts vor links)
Der Gutachter meiner Wahl bescheinigte mir 500€ Restwert. Die generische Versicherung hat einen Händler gefunden der mir noch 1100€ für mein Schrottauto gezahlt hätte, also wurde der Restwert auf 1100 angehoben.
Ich hab mir den Schaden auszahlen lassen (Zeitwert vor Unfall lag bei 5000, Rep.kosten lagen bei 8000€), da macht ein höherer Restwert schnell was aus.