Unfall mit offenen Helm
Hallo zusammen
Habe einen Rollerunfall gehabt nicht schuld doch der Helm war nicht zu .
Mir hatt man die Vorfahrt genommen und bin so schwer verletzt worden doch durch ein Verkehrsgutachten wurde mir nach gewiesen das der Helm nicht zuwar.
Hat jemand schon Erfahrung gemacht wie hoch die Eigenverschuldung liegt bez. angerechnet wird.
Grüße aus Krefeld
Beste Antwort im Thema
@TE - in Deinem Fall wird es nicht ohne Anwalt abgehen. Das Forum wird Dir nicht helfen können
@ all - könntet Ihr Euch --evtl. - unter Umständen - und vielleicht - wenn es möglich wäre --- wirklich mal darauf beschränken, den TE´s zu helfen und Euch auf deren Probleme und Fragen zu konzentrieren statt Euch gegenseitig immer haarspalterisch die eigene Schlauheit und die Doofheit des Gegenüber herauszuarbeiten?
Inzwischen nervt es tierisch und macht die Threads sehr unübersichtlich. In den ganzen Selbstdarstellungen findet man die vereinzelten einsamen "Direkt-Antworten" auf die Frage nur noch sehr schwer.
Danke!
61 Antworten
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 13:16:19 Uhr:
hast du es weiteroben gelesen "CNG"
- FAST -
und Betriebsgefahr
Hä 😕
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 17. April 2015 um 13:21:29 Uhr:
Hä 😕Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 13:16:19 Uhr:
hast du es weiteroben gelesen "CNG"
- FAST -
und Betriebsgefahr
Du nimmst mir die Buchstabend von der Tastatur.
Gruß
Markus
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 13:05:54 Uhr:
Ich habe für den Richter Verständnis. Manchen Leuten muss man einfach was anrechnen - insbesondere dann, wenn sie vor Gericht schlauer sein wollen als das Gericht.
Hast Du das? Wie schön. Und wie begründest Du das? Vermutlich gar nicht. Ist ja auch nicht nötig...
Für alle anderen mal die Fakten zu der Geschichte, damit sie sich ihr eigenes Bild machen können - vor allem über kandidatnr2, der sich wie mir scheint für oberschlau hält:
Mir war mit meinem Wagen von einem anderenn Autofahrer die Vorfahrt genommen worden. Es kam zum Zusammenstoß. Die Unfallspuren wurden von der Polizei fehlerhaft aufgenommen, d.h. sie hatten u. a. nur eine meiner beiden Bremsspuren ausgemessen und diese irrtümlich als linke angenommen, obwohl es sich um die rechte handelte. In Folge war die gesamte Skizze falsch.
Da ich Fotos der Unfallstelle gemacht hatte, konnte ich jedoch diesen Fehler später beweisen. Mein Unfallgegner hatte zusätzlich einen beim Unfall nicht anwesenden Kumpel nachträglich zum Zeugen erklärt und beide haben eine auf die fehlerhafte Unfallaufnahme abgestimmte Zeugenaussage gemacht.
Meine Versicherung zahlte daher den gegnerischen Schaden, während sich die Versicherung des Unfallverursachers weigerte, meinen Schaden zu ersetzen. Daher nahm ich mir einen Anwalt. Ich machte ihm gegenüber wahrheitsgemäße Angaben, die ich mit den Fotos untermauern konnte.
Der Anwalt kümmerte sich um alles. Da die Fotos weit mehr Beweiskraft als jede Zeugenaussage hatten, wurde kein einziger Zeuge zur Verhandlung geladen. Der Richter konnte anhand der Bilder erkennen, daß der Fahrer, der die Vorfahrt missachtet hatte gelogen hatte und daß auch die polizeiliche Unfallaufnahme fehlerhaft war.
Es erging das Urteil, in dem das Gericht, also der Richter ausführlich und mit erkennbarer Fachkenntnis erläuterte, daß und warum ich den Unfall nicht vermeiden konnte. Ein unabwendbares Ereignis. Die Betriebsgefahr rechnete er trotzdem an, sprach mir nur 75 % Schadenersatz zu und erläuterte auch das. Ich habe etwa 20 Minuten vor dem Unfall, als ich ins Auto stieg wissentlich und bewußt das Risiko akzeptiert, einen Unfall erleiden zu können.
Mein Anwalt hat mir damals erläutert, daß das Urteil in keiner Weise angreifbar sei. Es entspräche zwar nicht der gängigen Rechtsprechung, aber die Anwendung der Betriebsgefahr sei zulässig. Für mich hieß das: Pech gehabt.
Ich habe übrigens aus fachlichem Interesse tatsächlich nach dem Urteil eine Unfallrekonstruktion gemacht und alles durchgerechnet. Es wäre anhand der dokumentierten Unfallspuren leicht möglich gewesen nachzuweisen, daß der Unfall für mich räumlich und zeitlich unvermeidbar war. Aber nach dem Urteil und natürlich hat der Richter von meinen Berechnungen auch nie erfahren.
@kandidatnr2: Wenn Du Rückgrat und Anstand hast, entschuldigst Du Dich für Dein Posting. Hast Du das nicht, dann nicht.
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 17. April 2015 um 14:25:42 Uhr:
.....@kandidatnr2: Wenn Du Rückgrat und Anstand hast, entschuldigst Du Dich für Dein Posting. Hast Du das nicht, dann nicht.
Gruß Michael
Helfe mal
Zu 1-Ähnliche Themen
Ehrlich gesagt bin ich ein wenig schockiert. Daraus könnte man schließen, dass ich damit rechnen muss, auf der Straße zu verunglücken und folglich müßte ich die Straße meiden um Selbstbehalt von vornherin auszuschließen.
Nun habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, ob das auch bei uns im Alpenland ein Thema ist aber die Kreativität der Gesetzgebung kennt keine Grenzen.
Eine solche Betriebsgefahr könnte man ja beinahe auf alle Lebenssituationen umlegen. Auto, Motorrad, Frauen... - gut, da heißt der Selbstbehalt Alimente.
http://www.autobild.de/artikel/urteil-der-woche-51442.html
Eigentlich unglaublich.
Gruß
Markus
PS: Man kann aus solch spannenden Themen wie Betriebsgefahr und Unfall mit offenem Helm eine persönliche Auseinandersetzung machen. Habt Euch lieb. Der Thread birgt Betriebsgefahr.
Es ist doch noch viel Schlimmer!
wenn du mit nem Auto STEHST!!! vor einer AMpel und ein 12 Jähriges Kind fährt dir hinten drauf bekommst du auch TEILSCHULD- Betriebsgefahr- sprich - wärst du nicht da gewesen wäre garnix passiert - dass das pervers ist brauchen wir NICHT diskutieren!
Ob es mein Anwalt richtig sieht oder nicht, kann ich als juristischer Laie nicht sagen, aber ich bin heilfroh, daß die Versicherung des Unfallfahrers, der mich vom Moped geholt hat, bisher keine Einrede der Betriebsgefahr gemacht hat, wenn ich die Formulierung richtig im Kopf habe.
Wie mir mein Anwalt erklärt hat, hat die Versicherung mit der Zahlung des reinen Sachschadens anerkannt, zu 100 % zu haften. Sprich weil sie Motorrad, Helm und Schutzkleidung voll bezahlt haben, müssen sie auch die teureren Schäden wie Einkommensausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten, Schmerzensgeld usw. usf. in voller Höhe zahlen.
In meinem Falle geht es ja längst um einen fünfstelligen Gesamtschaden. Da machen 25 % mehr aus, als wenn nur der Kotflügel für einen Tausender nur zu 75 % bezahlt wird.
Gruß Michael
Ich suche und suche, finde aber leider keinen Grund, wozu sich K2 entschuldigen sollte. Bin dafür aber wahrscheinlich zu plöt.
Darf er den Richter nicht verstehen? Oder soll er sich dafür entschuldigen, dass er nicht die ganze Geschichte gekannt hat?
Mal ehrlich: Sicher sollten manche Leute das Format haben, sich zu entschuldigen, aber in diesem Fall kann das nicht eingefordert werden.
Auch in Deinem Fall nicht. Dass der Richter ein überzeugter Fussgänger ist und deshalb Dich, als Autofahrer bluten liess, halte ich für eine äusserst zweifelhafte Aussage. Sie mag Dir zwar gut ins Konzept passen, lässt sich aber für die meisten hier nicht nachvollziehen. Nur glauben kann man das, wobei Glaubensfragen eigentlich vom Pfarrer geklärt werden. Wenn der Richter generell Autofahrer auf Kieker hat, dann hätte es doch gereicht, den Unfallverursacher mächtig zu verknacken, oder? Und: offensichtlich handelt der Richter vollumfänglich im Sinne der geltenden Rechtslage. Ob man das nun gut so findet, oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Auf hoher See und vor Gericht...*gähn
... dann nicht.
Es ist Dein gutes Recht das anders zu sehen. Besonders weil die Beleidigung zwar übergroß, aber letztlich nur zwischen den Zeilen steht.
Was den Richter angeht: Ich habe keinen Grund an den Aussagen meines damaligen Anwaltes zu zweifeln, daß der Richter an dem Amtsgericht für Urteile dieser Art bekannt oder eher berüchtigt war. Natürlich kann es eine Million andere Gründe gehabt haben, warum dieser Richter anders geurteilt hat, als es die meisten Richter tun, aber wer will das beurteilen?
Letztlich ist das aber vollkommen unwichtig, denn es ging nur um eines: Es mag zwar üblich sein, daß bei für den Geschädigten unabwendbaren Ereignissen die Betriebsgefahr nicht zur Anrechnung kommt, möglich ist es aber und in Ausnahmefällen passiert das auch. Ich habe es erlebt.
Gruß Michael
P.S.: "zu verknacken" gab es da nichts. Das war ein ganz stinknormaler Zivilprozess. Die Polizei hatte wenn ich mich recht entsinne den Unfallverursacher nur mündlich verwarnt und damit war die strafrechtliche Angelegenheit schon erledigt. Es ging schlicht um Schadenersatz. Ein ganz normaler Vorgang.
Ich bezweifle null Deine Erlebnisse, oder Deine Aussagen bzgl. des Richters .Und ich finde es schon wichtig, hier die verschiedenen Erfahrungen zu berichten. Es kann eben so sein, wie bei Dir, oder halt auch anders. Letztlich ist das eine Frage, die wir hier nicht klären können.
Komisch ist die Geschichte allemal. Fast schon trollig. Der TE hat 2 Verhandlungen hinter sich und fragt, mit welchem Eigenanteil er rechnen muss? Ich mein...für mich klingt die Frage etwas sinnlos, oder täusche ich mich da?
Das mit den zwei Prozessen kam ja erst spät und nachdem die Frage der Betriebsgefahr aufkam.
Den TE betreffend bin ich überzeugt, daß er mit der Frage der Haftung hadert, so wie sie sich für ihn im Augenblick darstellt. Seine Veranlassung, diesen Thread zu eröffnen ist also vorstellbar, auch wenn wir ihm da sicher nicht helfen können.
Gruß Michael
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. April 2015 um 11:16:20 Uhr:
Ich habe gerade einen Parkplatzunfall reguliert. Musste 5,- € Kürzungen hinnehmen - Kostenpauschale von 30,- auf 25,- € gekürzt.Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. April 2015 um 10:00:41 Uhr:
Klar gibts das. Bin letztes Jahr beim Abbiegen übersehen worden. Hab 100% Schadensersatz bekommen.
Was die Kacken mittlerweile schon wegen fünf €uro rum?
Kann fast man nicht glauben....
Zitat WishboneX:
"Also, daß Dir ein RA "von Rechts wegen" bei nicht verschuldeten Unfällen zusteht, stimmt nicht. Ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalt fällt mir nur bei Fällen der notwendigen Verteidigung ein."
Is ja man logisch, gell? (Wortklauberei...)
Wennste keinen RA brauchst, nimmste auch keinen, oder?
Wennste aber einen brauchs, steht er Dir zu...
Zitat:
@GDIddle schrieb am 17. April 2015 um 17:08:37 Uhr:
Zitat WishboneX:
"Also, daß Dir ein RA "von Rechts wegen" bei nicht verschuldeten Unfällen zusteht, stimmt nicht. Ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalt fällt mir nur bei Fällen der notwendigen Verteidigung ein."
Is ja man logisch, gell? (Wortklauberei...)
Wennste keinen RA brauchst, nimmste auch keinen, oder?
Wennste aber einen brauchs, steht er Dir zu...
Sobald man mit einer Versicherung zu tun hat ist ein Rechtsanwalt für mich jedenfalls fast unabdingbar, trotz Schadensminderungspflicht.
Alleine die Tatsache, das kein fundiertes Wissen über die regulären Ansprüche vorhanden sind machen den Rechtsbeistand schon notwendig.
Beispiele, wie Schadensopfer gnadenlos von den Sachbearbeitern der Versicherer im Regen stehen gelassen werden kennt doch mittlerweile fast jeder aus seinem Umfeld oder den Medien.