Unfall mit offenen Helm
Hallo zusammen
Habe einen Rollerunfall gehabt nicht schuld doch der Helm war nicht zu .
Mir hatt man die Vorfahrt genommen und bin so schwer verletzt worden doch durch ein Verkehrsgutachten wurde mir nach gewiesen das der Helm nicht zuwar.
Hat jemand schon Erfahrung gemacht wie hoch die Eigenverschuldung liegt bez. angerechnet wird.
Grüße aus Krefeld
Beste Antwort im Thema
@TE - in Deinem Fall wird es nicht ohne Anwalt abgehen. Das Forum wird Dir nicht helfen können
@ all - könntet Ihr Euch --evtl. - unter Umständen - und vielleicht - wenn es möglich wäre --- wirklich mal darauf beschränken, den TE´s zu helfen und Euch auf deren Probleme und Fragen zu konzentrieren statt Euch gegenseitig immer haarspalterisch die eigene Schlauheit und die Doofheit des Gegenüber herauszuarbeiten?
Inzwischen nervt es tierisch und macht die Threads sehr unübersichtlich. In den ganzen Selbstdarstellungen findet man die vereinzelten einsamen "Direkt-Antworten" auf die Frage nur noch sehr schwer.
Danke!
61 Antworten
Das hat VR-32 schon richtig erklärt. Ist genauso wie mit dem nicht angelegten Sicherheitsgurt. Da gehen Gerichte auch von einem Mitverschulden an den Unfallfolgen - nicht am Unfall - aus und kürzen deshalb z.B. das Schmerzensgeld. Beim Sicherheitsgurt werden 25-33 % Mitverschulden angerechnet.
Und dann muss dein Fehlverhalten die Verletzungen verschlimmert haben. Bei nicht geschlossenem Helm und Kopfverletzungen kann dir durchaus ein Gutachter erklären, dass bei richtiger Anwendung des Helmes der Kopf nicht verletzt worden wäre. Sieht natürlich beim Beinbruch anders aus.
Hier ist also die (bereits gestellte) Frage, was heißt für dich offener Helm? Blieb das Teil auf dem Kopf und was für Kopfverletzungen hast du?
Und richtig, da würde ich mich an einen Anwalt wenden. Der kann dich beraten. Richtigerweise müsste er dann beim Schmerzensgeld das Mitverschulden einrechnen, kann also da nicht 100 % geltend machen. Und damit müsste die Gegenseite - wenn das, was gefordert wird, auch zu 100 % gezahlt wird - auch den Anwalt voll bezahlen.
Mit einer RS ist das natürlich einfacher.
Gruß
Peter
gibt praktisch keine Unfall mehr wo einer 100% hat und der andere "Narda"....
Ich befürchte fast, dass dem TE hier im Forum nicht geholfen werden kann. Das sollten wirklich die Profis übernehmen.
Ich möchte aber den TE bitten, dieses Thema aktuell zu halten, weil es einfach interessant für mich und eventuell andere ist. TE, bitte beantworte die Fragen, die hier schon mehrfach gestellt wurden und halte uns auf dem Laufenden. Danke! Ansonsten viel Glück, dass alles heile wird und gut für Dich ausgeht.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 09:47:08 Uhr:
gibt praktisch keine Unfall mehr wo einer 100% hat und der andere "Narda"....
Klar gibts das. Bin letztes Jahr beim Abbiegen übersehen worden. Hab 100% Schadensersatz bekommen.
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Zitat:
@Lewellyn schrieb am 17. April 2015 um 07:04:13 Uhr:
Du meinst, in wieweit Schadensersatz und Schmerzensgeld reduziert werden können?
Du hast doch nicht weniger Vorfahrt, weil der Helm offen war.Was heißt überhaupt "offen"? Hast Du den Kinnriemen nicht geschlossen oder war der Klapphelm nicht zu ?
Zweiteres ist für mich auch die wesentliche Frage.
Zu deinem ersten Punkt: Ich stimme aus Erfahrung mit dir überein. Uns hat ein Auto vor einigen Jahren von "hinten genommen" und das war in dem Fall gar nicht angenehm. Vor allem, weil wir im Halteverbot ungeünstigst geparkt haben - er ist uns auf´s stehende Auto aufgefahren.
Zuerst war er auch der Ansicht, dass wir somit mitschuldig sind.
Der lapidare Kommentar des Polizisten: "Jede Art von Selbstjustiz ist in einem zivilisierten Land verboten" - auch wenn er natürlich wußte, dass es nicht Absicht war.
In dem Fall haben wir ebenfalls 100% sowie Schmerzensgeld erhalten.
Wenn allerdings der Kinnriemen nicht verschlossen war ist es grob fahrlässig - es kommt in dem Fall natürlich darauf an, wie sich die Unfallfolgen äußern. Auch ich rate dir unbedingt zu einem Rechtsbeistand.
Gruß
Markus
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. April 2015 um 10:00:41 Uhr:
Klar gibts das. Bin letztes Jahr beim Abbiegen übersehen worden. Hab 100% Schadensersatz bekommen.Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 09:47:08 Uhr:
gibt praktisch keine Unfall mehr wo einer 100% hat und der andere "Narda"....
Ich habe gerade einen Parkplatzunfall reguliert. Musste 5,- € Kürzungen hinnehmen - Kostenpauschale von 30,- auf 25,- € gekürzt.
Zitat:
@GDIddle schrieb am 17. April 2015 um 08:07:32 Uhr:
Sehe ich ganz genau so. Ich habe schon etliche Unfälle (unverschuldet - nicht Motorrad!!) hinter mir. Weiß deshalb aus eigener Erfahrung, dass Dir von Rechts wegen bei einem nichtverschuldeten Unfall ein RA zusteht, dessen Kosten die Gegenseite zu tragen hat. Selbst wenn Dir eine Mitschuld am Unfall wg. offenem Helm zugegeben wird, könnte sich die Sache für dich lohnen.Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 17. April 2015 um 07:24:20 Uhr:
In so einem Fall braucht man nicht die Meinung eines Forums sondern die Kompetenz eines Anwalts.
Wenn eine Versicherung anfängt um Leistungen zu feilschen, dann wird es haarig und professioneller juristischer Beistand ist gefragt.Interessant wäre in diesem Fall die Frage zu klären, inwieweit deine Verletzungen nachweislich auf den offenen Helm zurückzuführen sind. d.h. bei geschlossenem Helm wären diese Verletzungen definitiv nicht entstanden?? Dabei könnte ein RA ebenfalls nützlich sein. Allerdings scheren sich die Gerichte oftmals leider nicht um solche Fragen. Für die zählt häufig nur: Offener Helm = Mitschuld - ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten....
Also, daß Dir ein RA "von Rechts wegen" bei nicht verschuldeten Unfällen zusteht, stimmt nicht. Ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalt fällt mir nur bei Fällen der notwendigen Verteidigung ein.
Und ja, wenn man gewinnt, muß der Gegner die Anwaltskosten ersetzen.
Was die (in anderen Postings angesprochenen) Zusammenhänge Helm-Unfall-Schaden angeht, da wird unterschieden zwischen haftungsbegründender und die haftungsausfüllender Kausalität. Bei der ersteren geht es um den Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und der Rechtsgutsverletzung, bei der Ursachenzusammenhang zwischen zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden.
Bei beiden kann Mitverschulden eine Rolle spielen. Einmal bei der Verursachung des Unfalls (z.B. plötzliche Vollbremsung), einmal beim Schaden (man erinnere sich an den Fall vor 2 Jahren, wo dem Motorradfahrer erhebliches Mitverschulden angerechnet wurde (AFAIR 50%), weil er keine Schutzkleidung trug und die Verletzungen mit Schutzkleidung erheblich geringer ausgefallen wären).
@K100: Dass 100%-Quoten beim Schaden gibt, liegt an der sog. "Betriebsgefahr" von Auto/Motorrad. Das bedeutet, daß der Gebrauch eines Kfz per se abstrakt gefährlich ist. Es wird also grundsätzlich etwas angerechnet. ABER (vereinfacht dargestellt): Wenn das schädigende Ereignis ein sog. "unabwendbares Ereignis" für Dich war, dann wird Dir die Betriebsgefahr Deines eigenen Kfz. nicht angerechnet.
Cheerio
C.
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 17. April 2015 um 09:47:08 Uhr:
gibt praktisch keine Unfall mehr wo einer 100% hat und der andere "Narda"....
Also die Aussage ist nun wirklich Unsinn. Grundsätzlich kann zwar auch bei eindeutiger Unfallursache die Betriebsgefahr angerechnet werden (sprich man haftet mit, weil man bewußt in Kauf nimmt, einen Unfall erleiden zu können, wenn man ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt), aber natürlich kann und wird die Schuld an einem Unfall in vielen (oder den meisten?) Fällen einem Beteiligten als Unfallverursacher zugeschrieben werden.
Nehmen wir meinen Unfall: Ich habe an einer roten Ampel gehalten. So ganz gemütlich und ohne scharfes Bremsen o. ä.. Wer sonst als der zu schnell fahrende und zeitweise unaufmerksame Fahrer, der mir mit seinem Wagen aufgefahren ist sollte daran die Schuld tragen?
Zu der Helmgeschichte: Da gibt es vermutlich ohne Ende Details, die wichtig sind. Wie schon mehrfach geschrieben muß da ein Anwalt ran. Aber bitte ein Fachanwalt, der sich mit diesen Dingen auskennt. Also beim eigenen Automobilclub oder der örtlichen Anwaltskammer nachfragen und sich einen oder mehrere Fachanwälte benennen lassen. Das mit dem Automobilclub ist vermutlich sogar die bessere Lösung, weil man wohl nicht nur beim ADAC eine kostenlose Erstberatung bekommen kann. Da kann man dann sehen, ob die Chemie zwischen einem selbst und dem Anwalt stimmt.
Gruß Michael
Zitat:
@WishboneX schrieb am 17. April 2015 um 11:36:12 Uhr:
Dass 100%-Quoten beim Schaden gibt, liegt an der sog. "Betriebsgefahr" von Auto/Motorrad. Das bedeutet, daß der Gebrauch eines Kfz per se abstrakt gefährlich ist. Es wird also grundsätzlich etwas angerechnet. ABER (vereinfacht dargestellt): Wenn das schädigende Ereignis ein sog. "unabwendbares Ereignis" für Dich war, dann wird Dir die Betriebsgefahr Deines eigenen Kfz. nicht angerechnet.
Da erhebe ich als juristischer Laie "Einspruch": Sie kann nämlich doch angerechnet werden. Ich hatte so einen Fall: Der Verkehrsrichter war einer, der einen entsprechenden Ruf hatte. Selber Fußgänger aus Überzeugung, weshalb bei ihm dann jeder Autofahrer bluten mußte, schon weil er Auto fährt. In meinem Falle bedeutete das nach einem unverschuldeten Unfall, daß im Urteil stand, daß es das Gericht als erwiesen ansieht, daß der Unfall für mich unvermeidbar(*) war, aber die Betriebsgefahr wurde dennoch angerechnet. Rechtsmittel waren nicht zugelassen.
Gruß Michael
(*) Der Unfall war weder räumlich noch zeitlich vermeidbar, es war der lehrbuchmäßige Klassiker eines unabwendbaren Ereignisses. Aus meinen Lehrbüchern, die ich damals in meinem Fahrzeugtechnik-Studium pauken mußte.
Hallo zusammen erstmal danke für die rege Anteilnahme
Also der Kinnriemen war offen ich fahre für eine Apotheke und setze den Helm 30 mal auf und ab dabei ist es halt geschehen eigene Dummheit ich weis .Der Gegner hatte auch noch ein Polnisches Kennzeichen und dann ging’s los habe schon zwei Prozesse deswegen hinter mir Ich war auf der Stelle bewusstlos 12 Stunden lang dieses wäre laut Gutachten nicht Passiert wenn der Helm Ordnungs- gemäß geschlossen gewesen wäre. Das gutachten Stützt sich auf versuchs Video mit Dammis wo einerekonstruhtion durchgeführt wurde.
Zitat:
@Sandancer schrieb am 17. April 2015 um 12:43:32 Uhr:
Hallo zusammen erstmal danke für die rege AnteilnahmeAlso der Kinnriemen war offen ich fahre für eine Apotheke und setze den Helm 30 mal auf und ab dabei ist es halt geschehen eigene Dummheit ich weis .Der Gegner hatte auch noch ein Polnisches Kennzeichen und dann ging’s los habe schon zwei Prozesse deswegen hinter mir Ich war auf der Stelle bewusstlos 12 Stunden lang dieses wäre laut Gutachten nicht Passiert wenn der Helm Ordnungs- gemäß geschlossen gewesen wäre. Das gutachten Stützt sich auf versuchs Video mit Dammis wo einerekonstruhtion durchgeführt wurde.
Wie gesagt - alle Auskünfte hier sind spekulativ. Du wirst nicht umhinkommen, dir rechtlichen Beistand zu suchen. Wenn du aber bereits zwei Prozesse hinter dir hast wird dir diese Idee auch schon gekommen sein.
Was sagt dein Anwalt zu der Sache? Wie argumentiert er?
Gruß
Markus
PS: Ich will wirklich kein Rechtschreibflamemensch sein - schließlich passieren auch mir genug Fehler - aber zumindest einmal grob drüberlesen und korrigieren vor dem Abschicken macht es den Lesern ein wenig leichter, dir zu folgen.
Versicherungen scheinen in diesem Fall grundsätzlich Leistungen zu kürzen:
http://www.takachi.de/jsp/epctrl.jsp?...
Da hilft nur ein Anwalt.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 17. April 2015 um 12:36:22 Uhr:
Da erhebe ich als juristischer Laie "Einspruch": Sie kann nämlich doch angerechnet werden. Ich hatte so einen Fall: Der Verkehrsrichter war einer, der einen entsprechenden Ruf hatte. Selber Fußgänger aus Überzeugung, weshalb bei ihm dann jeder Autofahrer bluten mußte, schon weil er Auto fährt. In meinem Falle bedeutete das nach einem unverschuldeten Unfall, daß im Urteil stand, daß es das Gericht als erwiesen ansieht, daß der Unfall für mich unvermeidbar(*) war, aber die Betriebsgefahr wurde dennoch angerechnet. Rechtsmittel waren nicht zugelassen.Zitat:
@WishboneX schrieb am 17. April 2015 um 11:36:12 Uhr:
Dass 100%-Quoten beim Schaden gibt, liegt an der sog. "Betriebsgefahr" von Auto/Motorrad. Das bedeutet, daß der Gebrauch eines Kfz per se abstrakt gefährlich ist. Es wird also grundsätzlich etwas angerechnet. ABER (vereinfacht dargestellt): Wenn das schädigende Ereignis ein sog. "unabwendbares Ereignis" für Dich war, dann wird Dir die Betriebsgefahr Deines eigenen Kfz. nicht angerechnet.Gruß Michael
(*) Der Unfall war weder räumlich noch zeitlich vermeidbar, es war der lehrbuchmäßige Klassiker eines unabwendbaren Ereignisses. Aus meinen Lehrbüchern, die ich damals in meinem Fahrzeugtechnik-Studium pauken mußte.
Ich habe für den Richter Verständnis. Manchen Leuten muss man einfach was anrechnen - insbesondere dann, wenn sie vor Gericht schlauer sein wollen als das Gericht.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 13:05:54 Uhr:
Ich habe für den Richter Verständnis. Manchen Leuten muss man einfach was anrechnen - insbesondere dann, wenn sie vor Gericht schlauer sein wollen als das Gericht.
Ich hab´s jetzt mehrmals gelesen - aber ich verstehe es ehrlich gesagt nicht.
Gruß
Markus
hast du es weiteroben gelesen "CNG"
- FAST -
und Betriebsgefahr