Unfall mit offenen Helm

Hallo zusammen
Habe einen Rollerunfall gehabt nicht schuld doch der Helm war nicht zu .
Mir hatt man die Vorfahrt genommen und bin so schwer verletzt worden doch durch ein Verkehrsgutachten wurde mir nach gewiesen das der Helm nicht zuwar.
Hat jemand schon Erfahrung gemacht wie hoch die Eigenverschuldung liegt bez. angerechnet wird.

Grüße aus Krefeld

Beste Antwort im Thema

@TE - in Deinem Fall wird es nicht ohne Anwalt abgehen. Das Forum wird Dir nicht helfen können

@ all - könntet Ihr Euch --evtl. - unter Umständen - und vielleicht - wenn es möglich wäre --- wirklich mal darauf beschränken, den TE´s zu helfen und Euch auf deren Probleme und Fragen zu konzentrieren statt Euch gegenseitig immer haarspalterisch die eigene Schlauheit und die Doofheit des Gegenüber herauszuarbeiten?

Inzwischen nervt es tierisch und macht die Threads sehr unübersichtlich. In den ganzen Selbstdarstellungen findet man die vereinzelten einsamen "Direkt-Antworten" auf die Frage nur noch sehr schwer.

Danke!

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Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 17. April 2015 um 16:51:40 Uhr:


Was die Kacken mittlerweile schon wegen fünf €uro rum?
Kann fast man nicht glauben....

100 Fälle, und man kann davon schon richtig gut essen gehen...

Warum sparen Konzerne an Cents?
Wegen der Masse.

Oha. 500 €, um richtig gut essen zu gehen? In welchen Kreisen verkehrst Du?

Curry & Pommes - 2,70 €

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 17. April 2015 um 17:27:17 Uhr:


Oha. 500 €, um richtig gut essen zu gehen? In welchen Kreisen verkehrst Du?

War ja nur ein Beispiel um die Dramatik wirken zu lassen.

Aber für die Belegschaft einer Versicherungsfiliale ist das nicht so weit hergeholt.
Und dann kann auch mehr als nur Pommes auf die Tische kommen! 🙂

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 17:30:26 Uhr:


Curry & Pommes - 2,70 €

Ohne Wurst, versteht sich.

Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 17. April 2015 um 17:15:05 Uhr:



Zitat:

@GDIddle schrieb am 17. April 2015 um 17:08:37 Uhr:


Zitat WishboneX:
"Also, daß Dir ein RA "von Rechts wegen" bei nicht verschuldeten Unfällen zusteht, stimmt nicht. Ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalt fällt mir nur bei Fällen der notwendigen Verteidigung ein."

Is ja man logisch, gell? (Wortklauberei...)

Wennste keinen RA brauchst, nimmste auch keinen, oder?

Wennste aber einen brauchs, steht er Dir zu...

Sobald man mit einer Versicherung zu tun hat ist ein Rechtsanwalt für mich jedenfalls fast unabdingbar, trotz Schadensminderungspflicht.

Alleine die Tatsache, das kein fundiertes Wissen über die regulären Ansprüche vorhanden sind machen den Rechtsbeistand schon notwendig.
Beispiele, wie Schadensopfer gnadenlos von den Sachbearbeitern der Versicherer im Regen stehen gelassen werden kennt doch mittlerweile fast jeder aus seinem Umfeld oder den Medien.

Jupp, ist LEIDER so. Die Versicherungen versuchen zu sparen wo sie können. Der Unfallgeschädigte ist oft der Dumme, weil er seine Rechte oft nicht kennt - das nutzen die Versicherungen aus und lassen es drauf ankommen. Rückzieher machen kann man dann immer noch. Wer sich nicht wehrt, wird ausgenommen oder übern Tisch gezogen. Mag zwar etwas pauschal klingen, ist aber heute leider die Regel. Noch vor 20 Jahren wars eher die Ausnahme...

Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 17. April 2015 um 18:18:02 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 17:30:26 Uhr:


Curry & Pommes - 2,70 €
Ohne Wurst, versteht sich.

Mit Wurst selbstverständlich.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2015 um 19:16:54 Uhr:



Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 17. April 2015 um 18:18:02 Uhr:


Ohne Wurst, versteht sich.

Mit Wurst selbstverständlich.

Das ist natürlich preisgünstig und bei mir in der Gegend nicht zu bekommen.

...aber im Zivilprozess - und um einen solchen handelt es sich hier - steht ein Anwalt "von Amts wegen" nicht zu.

@TE - in Deinem Fall wird es nicht ohne Anwalt abgehen. Das Forum wird Dir nicht helfen können

@ all - könntet Ihr Euch --evtl. - unter Umständen - und vielleicht - wenn es möglich wäre --- wirklich mal darauf beschränken, den TE´s zu helfen und Euch auf deren Probleme und Fragen zu konzentrieren statt Euch gegenseitig immer haarspalterisch die eigene Schlauheit und die Doofheit des Gegenüber herauszuarbeiten?

Inzwischen nervt es tierisch und macht die Threads sehr unübersichtlich. In den ganzen Selbstdarstellungen findet man die vereinzelten einsamen "Direkt-Antworten" auf die Frage nur noch sehr schwer.

Danke!

Zitat:

@WishboneX schrieb am 17. April 2015 um 11:36:12 Uhr:


Also, daß Dir ein RA "von Rechts wegen" bei nicht verschuldeten Unfällen zusteht, stimmt nicht. Ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalt fällt mir nur bei Fällen der notwendigen Verteidigung ein.

Jein.

Bei einem nicht selbstverschuldetem Unfall gilt die (auch juristische) Verwaltung des Schadens mehr oder weniger als mittelbarer Schaden.

Als Unfallgeschädigter hast du den Anspruch, einen Anwalt den Schaden für dich abwickeln zu lassen, quasi als "Waffengleichheit" gegenüber der professionellen Versicherung.
Zumindest sieht das die Deutsche Rechtsprechung so, insbesondere dann, wenn es auch nur einen Anflug von Unklarheit über die Rechtslage herrscht.

Ich persönlich würde es auch nie anders machen, in persönlichen Fällen hat die gegnerische Versicherung das auch immer anstandslos diese Kosten gezahlt.

Das sollte dem TE helfen und ihm seinen Schritt zum Anwalt ermöglichen, das ist sehr wichtig.

Wobei, gleich kommen wieder welche und jammern, dass das die Prämien in die Höhe treibt.

@Felyx:
Ja, ich hab ja auch nicht behauptet, daß die sog. Rechtsverfolgungskosten (außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren) nicht ersetzbar sind. Ich wollte nur die oben aufgestellte Behauptung, jedem stehe in einem solchen Fall "von Rechts wegen ein Anwalt zu", richtig stellen. Mittlerweile denke ich, die ursprüngliche Formulierung war einfach nur ein wenig "unsauber", fast-and-etc. sieht es als Wortklauberei an, aber bei Juristen juckt es da in den Fingern, wenn solche "unsauberen" Formulierungen auftauchen.

Selbstverständlich steht es jedem frei, sich in jeder rechtlichen Auseinandersetzung anwaltlicher Hilfe zu bedienen (nicht nur in einem solchen Fall), das ist einer der Gags in einem Rechtsstaat. Es ist vollkommen egal, ob ein "Hauch von Unklarheit" besteht, die Frage ist nur, wer Deinen Anwalt am Ende bezahlen muss. Nur klang es weiter oben so, als habe man einen Anspruch darauf, daß einem ein Anwalt "gestellt wird" ("steht Dir in einem solchen Fall von Rechts wegen zu"😉. Dass das nicht so ist, wollte ich klarstellen.

Cheerio
Christian

Also, die Formulierung "von Amts wegen" stammt von mir! Es mag ja sein, dass sie im juristischen Sinne etwas unsauber war, aber ich denke, jedem aufmerksam lesenden und mitdenkenden Leser war klar, was gemeint war. Insofern sollte hier nicht auf "unsauberen Formulierungen" stundenlang herumgehackt werden, sondern die Ausgangsfrage des TE sollte im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

Zitat:

@WishboneX schrieb am 20. April 2015 um 09:36:16 Uhr:


@Felyx:
Ja, ich hab ja auch nicht behauptet, daß die sog. Rechtsverfolgungskosten (außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren) nicht ersetzbar sind. Ich wollte nur die oben aufgestellte Behauptung, jedem stehe in einem solchen Fall "von Rechts wegen ein Anwalt zu", richtig stellen. Mittlerweile denke ich, die ursprüngliche Formulierung war einfach nur ein wenig "unsauber", fast-and-etc. sieht es als Wortklauberei an, aber bei Juristen juckt es da in den Fingern, wenn solche "unsauberen" Formulierungen auftauchen.

Selbstverständlich steht es jedem frei, sich in jeder rechtlichen Auseinandersetzung anwaltlicher Hilfe zu bedienen (nicht nur in einem solchen Fall), das ist einer der Gags in einem Rechtsstaat. Es ist vollkommen egal, ob ein "Hauch von Unklarheit" besteht, die Frage ist nur, wer Deinen Anwalt am Ende bezahlen muss. Nur klang es weiter oben so, als habe man einen Anspruch darauf, daß einem ein Anwalt "gestellt wird" ("steht Dir in einem solchen Fall von Rechts wegen zu"😉. Dass das nicht so ist, wollte ich klarstellen.

Cheerio
Christian

Ja, da gebe ich dir ja völlig recht.

Ich wollte nur nicht, dass der Eindruck entsteht, man habe (so oder so) keinen Anspruch auf Entschädigung der Anwaltskosten wenn der Unfallgegner nicht vor Gericht unterliegt.

Also, dass diese werde einem (unter Berücksichtigung der Rechtslage) auch erstattet werden, wenn es gar keinen eigentlich Streit gibt welcher vor Gericht ausgehandelt werden muss, bzw. wenn der Anwalt nur die Papierarbeit macht und die Unfallfolgen "verwaltet".

Zitat:

@GDIddle schrieb am 20. April 2015 um 14:52:26 Uhr:


Also, die Formulierung "von Amts wegen" stammt von mir! Es mag ja sein, dass sie im juristischen Sinne etwas unsauber war, aber ich denke, jedem aufmerksam lesenden und mitdenkenden Leser war klar, was gemeint war. Insofern sollte hier nicht auf "unsauberen Formulierungen" stundenlang herumgehackt werden, sondern die Ausgangsfrage des TE sollte im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

Nein.

Die Formulierung "von Amts wegen" stammt von mir. Deine Formulierung lautet auf Seite 1 "von Rechts wegen". Ich sehe da Unterschiede.

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