Unfall mit LKW *heul*

BMW 3er E36

Hallo,

gestern habe ich den Kampf gegen einen dicken LKW verloren, ich bin auf der äußersten linken Linksabbiegespur (von 2 Stück) gewesen und ein LKW auf der rechten, naja irgendwie kam der dann immer näher, da habe ich sofort gebremst aber mitten in der Kurve da hat er dann voll rüber gezogen und nu iss mein 320er BJ 91 platt.

Der Fahrer hatte den LKW bei ner Autovermietung gemietet und die Schuld hat er zugegeben (obwohl er nicht mal gepeilt hat was passiert ist, da er es angeblich nur knallen gehört hat).

Die Tür ist voll eingedrück, der Kotflügel ist richtig aufgerissen und sämtliches Glas im Wagen, zumindest auf der rechten Seite existiert nicht mehr.

Es quitscht an allen Kanten und Ecken aber ich bin noch zur Niederlassung von BMW gefahren. Dort hatte man es nicht nötig sich mal um mich zu kümmern, der dämliche "Serviceberater" der sich um mich kümmern sollte, saß die ganze Zeit dumm rum. Zwischendurch kamen ein paar aufreizend gekleidete Damen den jeder Wunsch von den Augen abgelesen wurde, aber bei mir hatte man es nicht nötig sich mal zu kümmern was mich zum Entschluss brachte einfach zu gehen, abgesehen davon das es mir schlecht war nach dem Unfall.

Naja voller Wut auf die aus der NL bei einem normalen BMW Händler angerufen und da wurde ich sofort verbunden. Der Mann meinte dann sobald bei Baujahr 91 die Tür nur kaputt ist, wäre das ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun muss ich mal sehen was ich mache, ich überlege gerade ob ich nacher zu einem Sachverständiger gehe oder das von einem Händler machen lassen (z.B. da wo ich ihn gekauft hab).

Hat da jemand Tips für mich was ich alles beachten muss?

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Boobster


Hi! Erstmal Beileid auch von meiner Seite.

Mach Dich nicht verrückt, Du kannst es eh nicht ändern. Lass die Dinge auf Dich zukommen. Wenn Dir jemand anderes die Karre platt fährt, kriegst Du immer mehr raus, als der Wagen wert ist. Ich spreche aus Erfahrung.

Und wenn der Brummifahrer dumm kommt, nimm Dir nen Anwalt. Den muss Deine bzw. die gegnerische Versicherung zahlen, je nach am Ende herauskommender Schuldfrage.

Kriegt er Schuld, muss seine Versicherung Anwältchen zahlen, kriegst Du Teilschuld, zahlt Deine Versicherung, da sie die Aufgabe hat auch unberechtigte Ansprüche gegen Dich abzuwehren.

Tipp: Ruf bei Deiner Versicherung an und frag was Du machen sollst, die werden Dir weiter helfen, wenn es eine gute Versicherung ist.

Viel Glück

und wofür gibt es dann bitte eine Verkehrsrechtschutz?

Ich denke mal nicht,daß die eigene Pkw-Versicherung im Falle einer Schuld dir noch einen Anwalt bezahlt.
Dafür mußt du auf jeden Fall eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben!

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


und wofür gibt es dann bitte eine Verkehrsrechtschutz?

Ich denke mal nicht,daß die eigene Pkw-Versicherung im Falle einer Schuld dir noch einen Anwalt bezahlt.
Dafür mußt du auf jeden Fall eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben!

Das stimmt, Rechtschutz muss vorhanden sein...

War bei mir der Fall, Taxi hinten reingefahren, Schaden privat bezahlt aber wollte die Gutachterkosten nicht übernehmen, was er ja auch MUSS! Mit anwalt und Gericht gedroht, passierte aber nichts. Als der Anwalt eingeschaltet wurde, lamgsam eingelenkt und 5 Monate später bekamm ich das doppeöte an Geld zurück als die tatsächlichen Gutachter kosten... Die Anwälte holen jeden Cent raus...

Und das alles kostenfrei, da Rechtschutz 🙂

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


und wofür gibt es dann bitte eine Verkehrsrechtschutz?

Ich denke mal nicht,daß die eigene Pkw-Versicherung im Falle einer Schuld dir noch einen Anwalt bezahlt.
Dafür mußt du auf jeden Fall eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben!

Folgender Sachverhalt:

Ich bin an einem Unfall beteiligt. Es ist noch nicht klar wer der Schuldige ist. Ich melde den Schaden meiner Versicherung, da es ja sein könnte das ich die Schuld bekomme - nur zur Vorsichtsmassnahme, ist übrigens auch meine Pflicht.
Durch diesen Sachverhalt ist die Versicherung gezwungen auch mögliche "unberechtigte Ansprüche" des Unfallgegeners abzuwehren. Wie macht sie das?
Sie sagt ich soll mir nen Anwalt nehmen. Ist ja im Interesse des Versicherers, das hier nicht umsonst gezahlt wird.
Anwaltskosten usw. zählen nicht zu den sogenannten Regulierungskosten, die eine Hochstufung in der Versicherung zur Folge hat!

Falls ich damit falsch liege - Irren ist Männlich...

sie sagt bestimmt nicht " nehmen sie sich eine Anwalt auf unsere Kosten"!

Wenn das so wäre,wäre jede Verkehrsrechtschutz-Versicherung überflüssig!

So eine Versicherung übernimmt ja alle Kosten eines Rechtstreites,auch wenn man selber schuldig gesprochen wird.
Wenn man Recht bekommt ist sie Uniteressant,da alle Kosten(auch deinen Anwalt) der Gegner über seine Versicherung tragen muß

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...........

Zitat:

Original geschrieben von Boobster


Folgender Sachverhalt:

Ich bin an einem Unfall beteiligt. Es ist noch nicht klar wer der Schuldige ist. Ich melde den Schaden meiner Versicherung, da es ja sein könnte das ich die Schuld bekomme - nur zur Vorsichtsmassnahme, ist übrigens auch meine Pflicht.
Durch diesen Sachverhalt ist die Versicherung gezwungen auch mögliche "unberechtigte Ansprüche" des Unfallgegeners abzuwehren. Wie macht sie das?
*************
A: indem sie das geld nicht auszahlt an den anspruchssteller!
Sie sagt ich soll mir nen Anwalt nehmen. Ist ja im Interesse des Versicherers, das hier nicht umsonst gezahlt wird.
Anwaltskosten usw. zählen nicht zu den sogenannten Regulierungskosten, die eine Hochstufung in der Versicherung zur Folge hat!
**************
A: du kannst in der Kfz-Versicherung nicht durch einen Rechtschutzfall hochgestufft werden !
Der Beitrag für die Rechschutzversicherung ist pauschal ( je nach leistung und umfang ) und kann daher nicht hochgestufft werden., gruß

Fazit:
Investiert die 30-50 Euro im Jahr für 'ne Rechtschutzversicherung, dann seid ihr auf der SICHEREN Seite!
Passieren kann immer was, man muss ja nichteinmal selber irgendwas gemacht haben oder irgenworan schuld sein...

.......

Zitat:

Original geschrieben von Comp316i


Fazit:
Investiert die 30-50 Euro im Jahr für 'ne Rechtschutzversicherung, dann seid ihr auf der SICHEREN Seite!
Passieren kann immer was, man muss ja nichteinmal selber irgendwas gemacht haben oder irgenworan schuld sein...

*********************

Wichtig für Rechtschutzversicherungen: Der Versicherungsschutz beginnt erst, nach einer 3 Monatsfrist !

Hm... Bei meiner nicht...
Verkehrs-Rechtschutz bei der HUK-Coburg, da steht drauf: "Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn, wenn Beitrag pünktlich gezahlt."
Und den Vertragsbeginn kann man selbst festlegen.

Re: ...........

Zitat:

Original geschrieben von tarik-munic


Zitat:

Original geschrieben von Boobster


Folgender Sachverhalt:

Ich bin an einem Unfall beteiligt. Es ist noch nicht klar wer der Schuldige ist. Ich melde den Schaden meiner Versicherung, da es ja sein könnte das ich die Schuld bekomme - nur zur Vorsichtsmassnahme, ist übrigens auch meine Pflicht.
Durch diesen Sachverhalt ist die Versicherung gezwungen auch mögliche "unberechtigte Ansprüche" des Unfallgegeners abzuwehren. Wie macht sie das?
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A: indem sie das geld nicht auszahlt an den anspruchssteller!
Sie sagt ich soll mir nen Anwalt nehmen. Ist ja im Interesse des Versicherers, das hier nicht umsonst gezahlt wird.
Anwaltskosten usw. zählen nicht zu den sogenannten Regulierungskosten, die eine Hochstufung in der Versicherung zur Folge hat!
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A: du kannst in der Kfz-Versicherung nicht durch einen Rechtschutzfall hochgestufft werden !
Der Beitrag für die Rechschutzversicherung ist pauschal ( je nach leistung und umfang ) und kann daher nicht hochgestufft werden., gruß

Es ging dort um die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung was ich beschrieben habe.
Ok, das der Versicherer nicht sagt "Nimm Dir nen Anwalt" ist schon richtig. Er selbst wird es aber tun um Dich zu verteidigen.
Hier ein Original Auszg aus den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE KRAFTFAHRTVERSICHERUNG:
" Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtstreites dem Versicherer zu überlassen, auch dem vom Versicherer bestellten ANWALT Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben.

Es wird abe bestimmt auch ohne das ganze Hickhack alles vernünftig geklärt werden.

Sooo, ich halte mich ab jetzt raus.
Schönen Abend noch Gruss an alle

....

die HUK coburg ist zwar einedumme Versicherung
aber es müsste bei jeder Vers. diese geben ! Weil die
Rechtschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung.daher
könnte ja jeder im schadenfall schnell eine abschließen 😁

NACH einem Schadensfall eine RS-Vers. abzuschließen bringt gar nichts,denn sie gilt nur für Fälle,die nach dem Abschluß eintretten.

Eine Verkehrsrechtschutz gilt SOFORT nach Abschluß.
Die anderen Rechtschutzversicherungs-Arten haben eine 3 monatige Sperrfrist.D.h.daß sie für Fälle gelten,die frühestens 3 Mon. nach Abschluß der Vers. eintretten

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