Unfall mit Fahrradfahrer

Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...

Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.

Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.

Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).

Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.

Foto-0142
Foto-0143
Beste Antwort im Thema

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


Danke für die Hinweise; habe ich schon erledigt. 🙂

Ist nur scheiße jetzt, dass mein Vater damals vergessen hat die RS-Versicherung auch abzuschließen, obwohl er das eigentlich wollte...jetzt kann ich da alleine durch. >_<

Drei Fragen:

1. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern?

2. Wie alt bist Du?

3. Wo ist Dein Vater RS-versichert?

Vielleicht bist Du ja noch bedingungsgemäß eingeschlossen...Bitte nachlesen!

Zitat:

Original geschrieben von semataui



Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


Danke für die Hinweise; habe ich schon erledigt. 🙂

Ist nur scheiße jetzt, dass mein Vater damals vergessen hat die RS-Versicherung auch abzuschließen, obwohl er das eigentlich wollte...jetzt kann ich da alleine durch. >_<

Drei Fragen:
1. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern?
2. Wie alt bist Du?
3. Wo ist Dein Vater RS-versichert?

Vielleicht bist Du ja noch bedingungsgemäß eingeschlossen...Bitte nachlesen!

1. Jo.

2. 19

3. Bei der Allianz.

Hm..ja muss mal nachschauen. Die sind übers Wochenende leider weg. Aber letzte Woche hat mein Vater mit nem Allianz Vertreter telefoniert und wenn da was ginge, dann hätte der das wohl gesagt. Naja, trotzdem mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Zitat:

Original geschrieben von semataui


Drei Fragen:
1. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern?
2. Wie alt bist Du?
3. Wo ist Dein Vater RS-versichert?

Vielleicht bist Du ja noch bedingungsgemäß eingeschlossen...Bitte nachlesen!

1. Jo.
2. 19
3. Bei der Allianz.

Hm..ja muss mal nachschauen. Die sind übers Wochenende leider weg. Aber letzte Woche hat mein Vater mit nem Allianz Vertreter telefoniert und wenn da was ginge, dann hätte der das wohl gesagt. Naja, trotzdem mal schauen.

Also:

wenn Dein Vater ne Verkehrsrechtsschutz oder ne Familien- und Verkehrsrechtsschutz hat, dann bist Du ziemlich sicher eingeschlossen, zumindest im Fahrerrechtsschutz (bis zum 25. LJ, bei manchen Vers. solange Du bei den Eltern lebst).

Manchmal schließen die Bedingungen auch die Fahrzeuge der in der Familie lebenden Angehörigen ein, das solltest Du Prüfen.

Wenn noch nicht geschehen, dann rufe morgen sofort die Hotline der Allianz-RS an (der Vertreter kann Dir da kaum helfen, die wenigsten haben Ahnung von RS).

Die Versicherung wird Dir sofort sagen können, ob Du eingeschlossen bist, und dann ab zum Anwalt!

Habe grad einmal nachgeschaut...die Homepage sagt bei der Vekehrs-Rechtschutz:

Zitat:

Die Allianz versichert Sie als Halter oder Eigentümer von Landfahrzeugen, als Fahrer fremder Fahrzeuge und als Mieter von Fahrzeugen sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer oder im öffentlichen Verkehr (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug usw.) unterwegs sind.

In den Unterlagen meines Vaters ist die Versicherung scheinbar nur auf sein Auto angemeldet.

Ich bezweifel also mal, dass es auch auf mich zutrifft...

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Zitat:

"sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge".

Auf wen ist der Fiesta zugelassen? Wer ist Versicherungsnehmer? Wenn Dein Vater VN (Zweitwagen!), dann gehört der Fiesta zu seinen Fahrzeugen! Und Du bist berechtigter Fahrer!

Zitat:

Original geschrieben von semataui



Zitat:

"sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge".

Auf wen ist der Fiesta zugelassen? Wer ist Versicherungsnehmer? Wenn Dein Vater VN (Zweitwagen!), dann gehört der Fiesta zu seinen Fahrzeugen! Und Du bist berechtigter Fahrer!

Es läuft leider alles über mich. 🙁

Mal was anderes: Weiß einer von euch, wie teuer ein RA eigentlich so ist? Wenn ich Recht bekomme, dann muss die gegnerische Versicherung den ja bezahlen und nicht ich.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von semataui



Zitat:

"sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge".

Auf wen ist der Fiesta zugelassen? Wer ist Versicherungsnehmer? Wenn Dein Vater VN (Zweitwagen!), dann gehört der Fiesta zu seinen Fahrzeugen! Und Du bist berechtigter Fahrer!

korrekte Stelle erwischt - aber es wäre interessant, welche RS genau abgeschlossen wurde.

Aus dem Beitrag des TEs über Deinem sehe ich, dass "nur auf den Wagen des Vaters" abgeschlossen wurde - deutet eher auf ne Fahrer-Rechtsschutz o.ä. hin. Die Zitate der Homepage sind zwar schön - aber wenn aus den falschen Bedingungen zitiert wurde...

Was steht da also genau?

Wenn da "Verkehrs-Rechtsschutz" steht, dann ist das wohl nicht nur für das erste Fahrzeug, sondern umfasst auch (damals sicher bei Abschluss des Erstwagens) "zukünftige" Zweitwagen - also Deinen.

Also lieber TE - ruf doch schlichtweg mal direkt bei der Allianz an.
Die Schadenhotline (die sich ja eh mit dem Fall beschäftigen wird) sollte Dir das sogar heute fix sagen können, ob Du mit eingeschlossen bist oder nicht.

EDIT sagt: Zu langsam.
In dem Fall isses ungünstig, denn dann gilt die Verkehrs-Rechtsschutz sicher nicht für Dich, da sie VN-gebunden ist.
Dafür wäre dann ne komplette Familien-Rechtsschutz notwendig

Grüße
Schreddi

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


(...)Mal was anderes: Weiß einer von euch, wie teuer ein RA eigentlich so ist? Wenn ich Recht bekomme, dann muss die gegnerische Versicherung den ja bezahlen und nicht ich.

in nem Automobilclub o.ä. bist Du auch nicht, oder?

Ansonsten: Nachfragen - eine anwaltliche Erstberatung kostet (nach meinem Kenntnisstand, ist allerdings ne Weile her, vielleicht hat jemand aktuellere Zahlen?) ca. 100 €.
Einfach mal beim Anwalt vor Ort - Fachanwalt für Verkehrsrecht - in der Kanzlei erkundigen. Das sollte man Dir sagen können.

Dann weißt Du, wie die Aussichten sind und ob es sich lohnt.

Grüße
Schreddi, der sich auch grad mal wieder mit nem "sich anders als am Anfang erinnernden" Unfallgegner ärgert

Zitat:

in nem Automobilclub o.ä. bist Du auch nicht, oder?

Nein. :]

Ja, ich sollte wohl tatsächlich mal so eine Erstberatung machen.
Meint ihr, dass ich noch abwarten sollte, was die anderen Zeugen sagen und was die gegnerische Versicherung sagt oder sollte ich gleich zum RA?

Echt ein Mist, dass alles gerade jetzt passieren muss. Am Freitag beginnt hier in Bayern das Abitur und ich kann überhaupt nicht lernen wegen diesem Trouble...

1. Seit wann hast Du das Auto? Schon über ein Jahr? Wieso hat Dein Vater vergessen, beim Antrag die RS abzuschließen? Du schreibst, alles läuft auf Dich?! In welche SF-Klasse hat man Dich denn eingestuft?

2. ...könnte da ein Beratungsfehler des Agenten vorliegen?....(man kann ja mal laut denken:-)

3. Zuerst kläre einmal den Deckungsumfang der Allianz-RS! Bei manchen Vers. sitzt am anderen Ende der Leitung ein Anwalt, der ggf. eine "kostenlose Erstberatung" durchführt und Dir dann einen Anwalt nennt, denn Du hast zwei Probleme: a. die Strafsache wegen Rote Ampel/Körperverletzung und b. zivilrechtlich den Sachschaden/evtl Personenschaden (Schmerzensgeld).

4. @ Schreddi: wer verkauft denn noch Fahrer-RS? Der Beitragsunterschied zum Verkehrs-RS ist so minimal, der Leistungsunterschied riesig. Ich denke, Papa hat Verk-RS und somit der
TE gute Karten!

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von semataui


(...)2. ...könnte da ein Beratungsfehler des Agenten vorliegen?....(man kann ja mal laut denken:-) (...)

woran machst Du das denn fest?

Weil er keinen Verkehrs-RS für den VN (=TE in dem Fall...) reingeschrieben hat?

Zitat:

Original geschrieben von semataui


(...)4. @ Schreddi: wer verkauft denn noch Fahrer-RS? Der Beitragsunterschied zum Verkehrs-RS ist so minimal, der Leistungsunterschied riesig. Ich denke, Papa hat Verk-RS und somit der TE gute Karten! (...)

Du hast gelesen, dass der TE = Halter und Versicherungsnehmer ist?

Und dass der Verkehrs-Rechtsschutz wohl nur "für Vaters Auto" versichert ist? (ich fass nur mal die Posts des TE zusammen)

Wie kommst dann drauf, dass der TE ne Verkehrs-RS-Deckung hat?

Wenn der Vater kein Komplett-Paket (Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) hat, seh ich das nicht so. Da es eben nicht (!) das Auto des Vaters ist, sondern des TEs.

Grüße
Schreddi

Mal davon abgesehen ist mir eben eingefallen, dass die RS-Versicherung meines Vaters bis vor wenigen Tagen eh nicht mehr lief.
Der hat im November sein altes Auto verkauft und ist bis letzte Woche mit meinem Auto gefahren (wobei das Auto weiterhin nur auf mich versichert war). Da die RS nur auf sein altes Auto lief, bezahlte er die Gebühren für die RS nicht mehr und dann wurde sie eben aufgelöst.

Erst seit Dienstag hat er wieder eine Rechtsschutzversicherung (auf sein neues Auto). Unfall war jedoch noch davor.

Dann fällt mir auch nix mehr ein. Die Tatsache, dass Dein Vater erst jetzt wieder eine RS abgeschlossen hat, bedeutet ja, dass während Deines Unfalls keine bestanden hat. Pech gehabt. Zum Anwalt ginge ich trotzdem.

@Schreddi: Ich gestehe, alle postings habe ich nicht gelesen.

Ein Verkehrs-RS für Single kostet so um 70 Euronen. Ein Fahrzeug-RS, wie er oft mit den KfZ-Policen abgeschlossen wird, ist genau so teuer.
Ein Verkehr-RS für die komplette Familie liegt bei 106 € (alles ohne Selbstbeteiligung, Auxilia). Für 106 € kann ich also Papas, Mamas und die diversen Fahrzeuge des gesamten Nachwuchses versichern.
Ein Agent, der nicht darauf hinweist und die Familiensituation nicht berücksichtigt begeht eine Falschberatung und kann haftbar gemacht werden (Beratungsprotokoll, seit 2009 ges. vorgeschrieben!!)

TE mein Mitleid, aber ich hab es ja schon weiter vorn geschrieben: Zeugen kann man nunmal nicht trauen!
Hab ja für meine Texte genug Prügel eingesteckt, leider bestätigt mich ja doch das Leben.

Kopf hoch, eventuell wirds ja noch besser!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Kopf hoch, eventuell wirds ja noch besser!

Jo, danke. Hoffentlich hast du Recht.

Jedenfalls lernt man aus solchen Dingen. Also in Zukunft auf jeden Fall ne RS und an Kreuzungen (auch wenn man grün hat) auf Radfahrer achten....

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