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Kleines Unfall - lohnt sich ein anwalt

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 18:01

Hallo

Ich hatte gestern einen kleinen Unfall als ich auf einer 2 spurigen Strecke unterwegs war und der Unfall Verursacher plötzlich von rechts auf meine Spur kam und ich Vollbremsung durchführen musste um eine Kollision zu verhindern.

Weiterhin musste ich ausweichen und kam mit dem Felge (vorne links) gegen Bordstein.

Alles wurde polizeilich aufgenommen

Zeuge ist vorhanden (mein Cousin fuhr mit seinem Pkw hinter mir her, also hatte er die Übersicht was alles geschah)

Meine Frage ist jetzt: lohnt sich ein Anwalt für so einen "kleinen Schaden"? Da ich weiß, das bei solchen Sachen die Versicherung Probleme machen und ich keine Lust habe mich drum zu kümmern.

Meiner Meinung nach beläuft sich der Schaden um ca 870 Euro dies aus dem Grund:

1x Felge (550 Euro)

1x reifen (200 Euro)

1x achsvermessung (100 Euro)

1x Montage etc (20 Euro)

Danke für euren Aufmerksamkeit

Beste Antwort im Thema

und was machst du, wenn sich bei der Vermessung herausstellt, dass mehr kaputt ist?

Sollte sich eine unfallbedingte Fehlstellung offenbahren muss nämlich ein bischen mehr erneuert werden, wie nur die Rad/-Reifenkombination.

Zum Beispiel das Lenkgetriebe, oder der/-die Querlenker oder, oder......

Ich würde dir empfehlen, dass Auto erst einmal einen Sachverständigen vorzustellen.

Der wird dich dann weiter beraten und dich erläutern was du machen kannst, oder auch nicht.

Ist aber nur ein Empfehlung, musst du natürlich selber wissen.

 

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31 Antworten
am 13. Februar 2016 um 18:07

Zitat:

@Onur91 schrieb am 13. Februar 2016 um 19:01:18 Uhr:

Meine Frage ist jetzt: lohnt sich ein Anwalt für so einen "kleinen Schaden"? Da ich weiß, das bei solchen Sachen die Versicherung Probleme machen und ich keine Lust habe mich drum zu kümmern.

Danke für euren Aufmerksamkeit

Gegenfrage. Wer sollte sich sonst kümmern wenn "du" keine Lust hast?

Gruß Frank,

der erst einen Anwalt aufsuchen würde wenn die Versicherung Probleme macht. ;)

und was machst du, wenn sich bei der Vermessung herausstellt, dass mehr kaputt ist?

Sollte sich eine unfallbedingte Fehlstellung offenbahren muss nämlich ein bischen mehr erneuert werden, wie nur die Rad/-Reifenkombination.

Zum Beispiel das Lenkgetriebe, oder der/-die Querlenker oder, oder......

Ich würde dir empfehlen, dass Auto erst einmal einen Sachverständigen vorzustellen.

Der wird dich dann weiter beraten und dich erläutern was du machen kannst, oder auch nicht.

Ist aber nur ein Empfehlung, musst du natürlich selber wissen.

 

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 18:22

Zitat:

@Frank128 schrieb am 13. Februar 2016 um 19:07:03 Uhr:

Zitat:

@Onur91 schrieb am 13. Februar 2016 um 19:01:18 Uhr:

Meine Frage ist jetzt: lohnt sich ein Anwalt für so einen "kleinen Schaden"? Da ich weiß, das bei solchen Sachen die Versicherung Probleme machen und ich keine Lust habe mich drum zu kümmern.

Danke für euren Aufmerksamkeit

Gegenfrage. Wer sollte sich sonst kümmern wenn "du" keine Lust hast?

Gruß Frank,

der erst einen Anwalt aufsuchen würde wenn die Versicherung Probleme macht. ;)

Meine Frage war eigentlich drauf bezogen ab welchem Sachschaden man ein Recht auf einen Anwalt hat. Und falls du keine sachliche Antwort diesbezüglich hast, halte dich fern von meinem Thread. Danke

die "sogenannte" Bagatellschadengrenze liegt bei 750 Euro. Aber natürlich nicht, wenn dein

Auto nur noch 500 Euro Wert wäre...:D (als Beispiel)

ohne Anwalt ist nicht gut.

Immer Anwalt ist aber auch nicht richtig.

Das mus man immer Fallbezogen und individuell sehen.

Möchtest du den Schaden fiktiv abrechnen, ist in der heutigen Zeit eigentlich immer ein Anwalt anzuraten.

Wie bereits geschreiben, Ich würde erst einmal jemanden schauen lassen.

am 13. Februar 2016 um 18:32

Zitat:

@Onur91 schrieb am 13. Februar 2016 um 19:22:20 Uhr:

 

Meine Frage war eigentlich drauf bezogen ab welchem Sachschaden man ein Recht auf einen Anwalt hat. Und falls du keine sachliche Antwort diesbezüglich hast, halte dich fern von meinem Thread. Danke

Dann solltst du du Frage auch so stellen. :D "Lohnt sich ein Anwalt" und "Hat man ein Recht auf einen Anwalt" sind mehr wie zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gruß Frank,

der deiner Einladung zum Fernbleiben nur zu gerne folgt. ;)

Der Anwalt wird aber bestimmt nicht mit deinem Fahrzeug zu einen Sachverständigen fahren und einen Kostenvoranschlag machen, das solltest du zuerst erledigen.

Dann den Schaden bei der Versicherung einreichen, dazu benötigt man einen Briefumschlag und eine Briefmarke, auch das kann man ohne Anwalt schaffen.

Sollte es Probleme mit der Bezahlung der Versicherung geben dann sollte man einen Anwalt einschalten aber erst dann, außer bei Personenschäden.

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 18:37

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2016 um 19:27:13 Uhr:

die "sogenannte" Bagatellschadengrenze liegt bei 750 Euro. Aber natürlich nicht, wenn dein

Auto nur noch 500 Euro Wert wäre...:D (als Beispiel)

ohne Anwalt ist nicht gut.

Immer Anwalt ist aber auch nicht richtig.

Das mus man immer Fallbezogen und individuell sehen.

Möchtest du den Schaden fiktiv abrechnen, ist in der heutigen Zeit eigentlich immer ein Anwalt anzuraten.

Wie bereits geschreiben, Ich würde erst einmal jemanden schauen lassen.

Alles klar danke für die minutiöse Antwort.

Zitat vom geschätzen Sergeant Pepper

Sollte es Probleme mit der Bezahlung der Versicherung geben dann sollte man einen Anwalt einschalten aber erst dann, außer bei Personenschäden.

 

und warum bitte erst dann? Kannst du mir bitte erklären, warum man das nicht vorher machen darf oder soll.

Sicherlich hast du dafür eine profunde Erklärung oder?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2016 um 19:41:34 Uhr:

Zitat vom geschätzen Sergeant Pepper

Sollte es Probleme mit der Bezahlung der Versicherung geben dann sollte man einen Anwalt einschalten aber erst dann, außer bei Personenschäden.

 

und warum bitte erst dann? Kannst du mir bitte erklären, warum man das nicht vorher machen darf oder soll.

Sicherlich hast du dafür eine profunde Erklärung oder?

Wenns keine Probleme mit der Bezahlung gibt braucht man doch keinen Anwalt, es sei denn man kann nicht lesen und schreiben. Natürlich kann man das auch von einem Anwalt erledigen lassen. Man kann sich auch die Fußnägel schneiden lassen......

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 13. Februar 2016 um 19:53:25 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2016 um 19:41:34 Uhr:

Zitat vom geschätzen Sergeant Pepper

Sollte es Probleme mit der Bezahlung der Versicherung geben dann sollte man einen Anwalt einschalten aber erst dann, außer bei Personenschäden.

Wenns keine Probleme mit der Bezahlung gibt braucht man doch keinen Anwalt, es sei denn man kann nicht lesen und schreiben. Natürlich kann man das auch von einem Anwalt erledigen lassen. Man kann sich auch die Fußnägel schneiden lassen......

du bist also der Meinung, dass jeder Geschädigte weiß, welche Ansprüche er hat und wie er die geltend zu machen hat.

Aber hast ja Recht, wenn man etwas nicht weiß, kann man ja bei Motortalk zu Händern des User Pepperduster nachfragen.

Weil der kennt sich aus in allen Belangen.

geht klar...........

am 13. Februar 2016 um 19:09

Wenn man sich nicht selbst um die ganze Abwicklung kümmern will und sicher sein möchte, das bestmögliche Ergebnis zu erhalten, lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht allemal. Versicherungen stehen in dem Ruf, untereinander Deals zu machen. Außerdem stehen Wertminderung, Ausfallzeiten, Leihwagen, Pauschalen, Schmerzensgeld etc. im Raum, was man sonst alles gerne mal vergisst. Wenn man bedenkt, was man so alles an Versicherungsprämien bezahlt und dass man durch den Anwalt einfach auch viel Ärger vom Hals gehalten bekommt, würde ich das jederzeit für mich regeln lassen - Ausnahmen sehe ich für mich nur im Fall von Bagatellen oder Bekanntschaft/Verwandschaft. So. Mein Senf dazu. Bin gespannt.

@ Delle

Aus einer anderen Sichtweise gesehen wäre es für Leute die sich nicht darum kümmern können eventuell besser alles dem Autohaus zu überlassen. Ob nun ein Anwalt für Scheidungsrecht immer der beste Ansprechpartner mögen andere beurteilen.

Bei dem TE sehe ich es anders er weiß schließlich das die Versicherungen Probleme machen und kann die Kosten für den Ersatz beziffern, er hat aber nur keine Lust.

Meine Erfahrung ist: Sofort zum Anwalt. Welche dreisten Geschichten und Unschämtheiten ich mir schon von fremden Versicherungen anhören musste, geht auf keine Kuhhaut. Pauschal werden Gutachten nicht anerkannt, Positionen im Gutachten gestrichen oder einfach nicht auf Schreiben reagiert. Selbst beim letzten völlig eindeutigen Fall zahlte die Versicherung erst, nachdem ein Gerichtstermin einberufen worden ist. Alle Schreiben, sogar die vom Anwalt, wurden ignoriert.

Bei meiner Beliebheitsskala liegen Kfz-Versicherungen weit hinter Fond-Managern und Drogenkartellbesitzern.

Hat der Unfallverursacher angehalten und war bei der polizeilichen Aufnahme dabei?

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